Janosch Dahmen
Lässt im Bundestag die Maske fallen: „Impfpflicht ab 18“-Befürworter Janosch Dahmen (Grüne) / dpa

Corona und Recht - Irrungen und Wirrungen der Impfpflichtdebatte – das Finale

Der Bundestag will am morgigen Donnerstag über eine mögliche Impfpflicht entscheiden. Zwar scheint der Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 gescheitert zu sein. Doch auch alle anderen Varianten und sogenannten Kompromisse wären verfassungswidrig. Sämtliche Argumente für eine verpflichtende Impfung sind längst hinfällig.

Jessica Hamed / privat

Autoreninfo

Jessica Hamed ist Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz. Seit März 2020 vertritt sie bundesweit in verwaltungs- und strafrechtlichen „Coronaverfahren“ und veröffentlicht eine Vielzahl ihrer Schriftsätze.

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Eine Impfpflicht gegen Covid-19, gleichgültig ob einrichtungsbezogen, ab 18 Jahren, ab 50, ab 60 oder welche Abgrenzung den Bundestagsabgeordneten noch im Wege eines „Kompromisses“ bis morgen einfallen möge, ist verfassungswidrig. So sehen es beispielsweise auch der Staatsrechtler Alexander Blankenagel, die Rechtswissenschaftlerin und Ethikrat-Mitglied Frauke Rostalski sowie der Rechtsprofessor Kai Möller, etwas zurückhaltender der Staatsrechtsprofessor Thorsten Kingreen. Erhebliche Bedenken hat der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier und sehr kritisch auch die Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky.

Eine Impfpflicht lässt sich sachlich nicht begründen:

Kein Fremdschutz, keine Überlastung des Gesundheitssystems, keine relevante Immunitätslücke

Mit den bislang nur bedingt zugelassenen Impfstoffen kann sich nahezu jeder Erwachsene gegen einen schweren Verlauf selbst schützen, wobei sich gezeigt hat, dass der durch die verfügbaren Impfstoffe vermittelte Schutz auch gegenüber den bisherigen Virusvarianten wirkte. Einen relevanten, insbesondere dauerhaften Fremdschutz leisten die nicht sterilisierenden Impfstoffe indes bedauerlicherweise gerade nicht. Damit entfällt eines der „Hauptargumente“, das immer wieder seitens der Politik, aber auch in Alltagsgesprächen angeführt wird und sich trotz seiner Unrichtigkeit tief festgesetzt zu haben scheint.

Auch das Argument der Verhinderung schwerer Verläufe durch die Impfung ist kein Selbstzweck, sondern lässt sich allenfalls dann erwägen, falls eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Eine bundesweite Überlastung des Gesundheitssystems ist in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie jedoch nicht eingetreten. Stattdessen wird bundesweit von mehreren Staatsanwaltschaften geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Subventionsbetrug bezüglich plötzlich „verschwundener“ Intensivbetten vorliegt; die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und damit einen Anfangsverdacht bestätigt.

Vor dem Hintergrund der anzunehmenden geringen Immunitätslücke in der Bevölkerung, insbesondere in der relevanten Gruppe der Hochaltrigen, und in Anbetracht der deutlich weniger pathogenen Virusvariante Omikron droht eine solche Überlastung aktuell nicht und ist auch zukünftig nicht zu erwarten, weshalb auch keine altersbezogene Impfpflicht – ganz abgesehen von den Gleichheitsfragen, die sich bei starren Altersgrenzen und einer damit verbundenen etwaigen ungerechtfertigten Altersdiskriminierung stellen – auf diese Weise begründet werden kann.

Ausweislich des Robert-Koch-Instituts sind bereits mindestens 88,8% der über 60-Jährigen doppelt und 78,9% sogar dreifach geimpft, wobei sogar von einer Untererfassung bis zu fünf Prozentpunkten auszugehen ist. Dass es in Deutschland immer noch keine Covid-Antikörper-Studie bzw. eine Studie zur Erfassung des Immunstatus, mittels derer man eine Aussage über die in der Bevölkerung vorhandene Grundimmunität treffen könnte, gibt, ist – einmal mehr – erschütternd. Gleichwohl darf angenommen werden, dass in diese Altersgruppe auch zwei bis vier Millionen Genesene fallen, die mindestens genauso gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt sind wie gegen Covid-19 geimpfte Menschen. In Großbritannien wurde eine derartige Erhebung im Übrigen vorgenommen, und es stellte sich heraus, dass zwischen 98,9 und 99% aller Erwachsenen in Großbritannien aufgrund einer durchgemachten Infektion oder einer Impfung Antikörper aufweisen. Der Blick auf die Altersgruppe über 60 ist deshalb relevant, weil laut RKI 84% aller an oder mit dem Coronavirus Verstorbenen 70 Jahre oder älter waren (der Altersmedian liegt bei 85 Jahren), obwohl sie nur 7% aller übermittelten PCR-positiven Coronafälle ausmachen.

Unpopuläre natürliche Immunität

Die Ignoranz bezüglich der durch Infektion erworbenen natürlichen Immunität seitens der Politik ist rechtlich äußerst zweifelhaft. Der deutsche Immunologe und Leopoldina-Mitglied Andreas Radbruch brachte es auf den Punkt, in dem er erklärte, dass das Virus der beste Impfstoff ist. Er stellte in einem Interview mit Cicero klar, dass die Impfstoffe zwar empfehlenswert seien, da sie einen Schutz böten, ohne die Erkrankung durchmachen zu müssen, schätzte jedoch den Immunstatus von Genesenen als dem von zweifach Geimpften vergleichbar ein, wobei er in der doppelten Impfung bereits einen guten, mithin ausreichenden, Grundschutz sieht. Eine verpflichtende Impfung von Personen, die bereits natürliche Immunität erworben haben, ist wissenschaftlich damit nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist mit einem jahrelangen Schutz zu rechnen. Entgegen gegenteiliger Behauptungen ist nicht anzunehmen, dass die mildere Omikronvariante zu einer minderwertigen natürlichen Immunität führt.

Problematisch ist ferner, dass sich Menschen, die (unbemerkt) eine Infektion mit dem Virus durchgemacht haben – im Gegensatz zur Masernimpfpflicht, die eine Ausnahme der Pflichtimpfung im Immunitätsfalle vorsieht (§ 20 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 Alt. 1 IfSG) – nach keinem der Entwürfe auf einen Ausnahmetatbestand berufen können, der sie in Gänze von der Pflicht befreit, sich impfen zu lassen. Ab dem 1.10.2022 müssen sich (auch mehrfach) Genesene nach dem Entwurf der „Impfpflicht ab 18“, aber auch nach der aktuellen Gesetzeslage (§ 22a Abs. 1 Satz 3 IfSG) zweimal impfen lassen, um als vollständig immunisiert bzw. geimpft angesehen zu werden.

Statt somit insbesondere auch die Genesenen, die keine zusätzliche Impfung benötigen, in den Blick zu nehmen, wird hierzulande lediglich auf die Impfquote geschaut. Mit der Verkürzung des Genesenenstatus auf faktisch 60 Tage wurde zudem der Genesenenstatus letztlich abgeschafft, und im Hinblick auf den anvisierten Zeitraum für die geplante Impfpflicht, die bis Ende 2023 gelten soll, müsste sich wie gezeigt jede genese Person mindestens zweimal impfen lassen.

Untererfassung von Nebenwirkungen

In den vergangenen Tagen wurde immer deutlicher, dass eine massive Untererfassung von Nebenwirkungen in Deutschland anzunehmen ist. Der Charité-Forscher Harald Matthes geht aufgrund eigener Erhebungen davon aus, dass mindestens 70 Prozent der Nebenwirkungen in Deutschland nicht erfasst werden. Dabei könne man aus den Daten der Krankenversicherungen wertvolle Daten sammeln, aber „man hat sich bewusst dagegen entschieden“, so Matthes. In die breite Öffentlichkeit kam das Thema und vor allem das Leiden der Betroffenen, die sich häufig nicht ernst genommen fühlen und zum Teil unter schwerwiegenden Folgen wie Autoimmunreaktionen leiden, durch gut recherchierte und eindrückliche Reportagen beim MDR und in der ARD. Es folgte ein ausführliches Interview mit dem ebenfalls in der MDR-Reportage berichtenden Berliner Arzt Erich Freisleben, der aufgrund eines Interviews deutschlandweit von potentiell Impfgeschädigten, die bislang keine ausreichende ärztliche Unterstützung fanden, überrannt wird. Wie hoch das Risiko für eine schwerwiegende Nebenwirkung gerade auch für jüngere Menschen zwischen 20 und 40 Jahren ist, ist in Deutschland mangels umfassender Datenerhebung unbekannt, die berichteten Einzelschicksale jedoch sind erschreckend und verdienen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Auch in der Schweiz drängt das Thema inzwischen in das öffentliche Bewusstsein.

Fehlende Anerkennung von Impfunfähigkeit

Die derzeitigen Entwürfe sehen zwar Ausnahmen von der Impfnachweispflicht für Personen vor, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden können. Es bleibt jedoch offen, welche Kontraindikationen anerkannt werden. Eine sehr enge Auslegung ist wahrscheinlich. Das vom RKI aktuell vorgeschlagene Vorgehen deutet darauf hin, dass von einer Covid-19 Impfung lediglich bei bestimmten allergologisch bestätigten Unverträglichkeiten und der Unmöglichkeit des Ausweichens auf einen anderen Covid-19-Impfstoff abgeraten werden soll. Weitere Ausnahmen aufgrund anderer Vorerkrankungen oder Medikamentierung sind derzeit soweit ersichtlich nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund, dass inzwischen als anerkannt gelten kann, dass die Impfungen Herpeserkrankungen wieder reaktivieren können, spricht einiges dafür, dies im Einzelfall als Kontraindikation anzuerkennen. Dieser Umstand zeigt, dass die Impfung das Immunsystem supprimiert, sodass das Risiko für bestimmte Infektionen, vielleicht sogar für Krebserkrankungen, laut dem Münsteraner Molekularbiologen Paul Cullen bei gehäuftem Impfen (mehr als zweimal) durch eine Schädigung des Immunsystems erhöht sein könnte.

Bei den Impfpflichtbefürwortern spielt das Thema Nebenwirkungen der Impfung indes so gut wie keine Rolle. Unter Hinweis auf einen im Zeitpunkt des Entwurfs bereits einen Monat alten RKI-Wochenbericht behauptet die Antragsgruppe „Impfpflicht ab 18 Jahre“ lapidar, dass der Nutzen der Impfung gegenüber den „sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen“ überwiege. Selbst in dem hypothetischen Falle, dass alle relevanten Daten sicher vorliegen würden (ausschließlich Todesfälle aufgrund des Virus, Kenntnis von jeder Infektion, Erhebung aller Nebenwirkungen), würde es sich gleichwohl verbieten, den Nutzen rein statistisch zu berechnen, da auch psychische Auswirkungen durch eine derartige Pflicht zu berücksichtigen sind. So ist bekannt, dass es Menschen gibt, die psychisch besser mit einem schicksalhaften schweren Verlauf durch eine zufällige Infektion zurechtkommen als mit einer schweren Nebenwirkung durch eine Impfung, der sie zugestimmt haben (omission bias).

Der freiwillige „Zwang“

Einer Zustimmung zu dem Eingriff bedarf es übrigens auch bei allen bisher diskutierten oder geltenden Impfpflichten, da sie alle keinen Impfzwang vorsehen. Vielmehr kann zumindest die nicht einrichtungsbezogene Impfpflicht, bei der kein Berufsverbot droht, durch eine Bußgeldzahlung abgewendet werden. Das Bußgeld kann nach zustimmungswürdiger Ansicht von Blankenagel aufgrund des Verbots der Doppelbestrafung auch nur einmal verhängt werden, da es sich wie bei der Kriegsdienstverweigerung um eine prinzipielle Entscheidung handelt.

Der Arzt oder die Ärztin wird eine Impfung im Übrigen nur vornehmen, wenn der Impfling einwilligt. Das heißt, wenn jemand erklärt, dass er die Impfung eigentlich nicht möchte und sich nur aufgrund des Gesetzes impfen lässt, wird jeder Arzt aus Haftungsgründen die Impfung ablehnen, weil gerade keine rechtfertigende Einwilligung in die medizinische Behandlung (Körperverletzung) vorliegt. Die Impfpflicht ohne Zwang führt damit zu der grotesken Situation, dass sich Menschen freiwillig impfen lassen müssen. Tun sie es nicht, verletzen sie die „Pflicht“.

Bedingte Zulassung

Blankenagel weist zu Recht darauf hin, dass die rechtliche Sondersituation, dass alle in Deutschland und der EU zugelassenen Impfstoffe bisher ausschließlich eine bedingte Zulassung durch die Arzneimittelbehörden erlangt haben, in der Regel völlig übergangen wird. Bedingte Zulassungen sind ein Jahr gültig und können jährlich erneuert werden und in eine Vollzulassung übergehen. Obwohl die geplanten Impfpflichten bis Ende 2023 limitiert sein sollen, ist aktuell nicht sichergestellt, ob über die gesamte Laufzeit der geplanten Impfpflicht überhaupt Impfstoff zur Verfügung stehen wird, da die aktuelle bedingte Zulassung der Impfstoffe Ende 2022 ausläuft. Die Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht erscheint daher nicht nur aufgrund der fehlenden Vollzulassung rechtlich höchst problematisch, sondern ist auch mangels Sicherstellung der Zulassung mindestens fragwürdig. 

Darf der Staat töten?

Selbst wenn es laut der Bundesregierung „nur“ in einem von 5000 Fällen zu einer „schwerwiegenden“ Nebenwirkung kommt, ist zweierlei zu beachten: Erstens akkumuliert sich das Nebenwirkungsrisiko nach jeder vorgenommenen Impfung, und zweitens stellt sich folgende Frage: Darf der Staat zum Schutze der Allgemeinheit eine statistisch sicher eintretende Schädigung von Menschen bis hin zu deren Tod in Kauf nehmen? Blankenagel hat sich dieser Frage angenommen und folgende Überlegungen, die gesellschaftlich breit diskutiert werden sollten, angestellt:

Bei der Pockenimpfung, mit der eine hochgradig tödliche Krankheit (Sterblichkeitsquote ca. 30%) ausgerottet werden konnte, hat man eine derartige Kosten-Nutzen-Rechnung letztlich zwar vorgenommen, allerdings ist das konkrete Abwägen von Menschenleben per se problematisch und in der Regel, wie etwa beim Luftsicherheitsgesetz, als Verstoß gegen die Menschenwürde anzusehen. Nicht vergleichbar ist die Impfpflicht jedenfalls mit einer Gurt- oder Helmpflicht, da zwar auch diese Pflichten tödlich enden können, aber dort ein zufälliges Geschehen (Unfall) hinzutritt, wohingegen die Befolgung der Impfpflicht unmittelbar kausal zu einer schweren Schädigung oder zum Tod des Opfers führt. Während die Situation bei einer Flugzeugentführung konkret ist und stets bekannt, wer geopfert werden sollte (die Insassen im Flugzeug), ist bei der Impfung im Voraus nicht bekannt, wer stirbt oder schwer geschädigt wird, sodass die Situation abstrakter ist. Aufgrund der direkten Ursächlichkeit der Schädigung durch die staatliche Anordnung liegen das Beispiel und dessen Rechtsfolge gleichwohl näher.

Ethische Bedenken

Neben dieser rechtlichen Dimension eröffnet sich angesichts der Offensichtlichkeit, dass das respiratorische Virus glücklicherweise und trotz der mit jeder Virusinfektion einhergehenden Gefahr anhaltender Schäden für die allermeisten Menschen vergleichsweise harmlos ist, die ethische Dimension einer Impfpflicht. Auch der deutsche Ethikrat nahm angesichts der veränderten Pandemiebedingungen unter Omikron seine Impfpflichtempfehlung letztlich mit dem Hinweis, die Empfehlung sei unter den Bedingungen der Delta-Variante geschrieben worden, zurück.

„Impfabo“ und Impfen auf Vorrat

Bereits jetzt ist absehbar, dass es auch bei den im Antrag zur Impfpflicht ab 18 Jahre vorgeschriebenen drei Impfungen nicht bleiben wird. Lauterbach spricht sich schon jetzt für eine vierte Impfung der Älteren aus. Es ist daher – wie schon bei der dritten Impfung – absehbar nur eine Frage der Zeit, bis es eine allgemeine Empfehlung für die vierte Impfung und dann auch eine Änderung des Gesetzes gibt. In den USA ist übrigens bereits die fünfte Impfung für Schwerkranke möglich. Aktuell ist in § 22 Abs. 4 IfSG zudem sogar vorgesehen, dass die Bundesregierung eine Anpassung des Impfschemas per Verordnung vornehmen kann.

Ein weiteres Argument, das als Rechtfertigung für eine Impfpflicht herangezogen wird, ist eine Durchimmunisierung der Bevölkerung vor dem Hintergrund möglicher zukünftig auftretender pathogenerer Varianten des Virus, was die meisten Wissenschaftler jedoch für sehr unwahrscheinlich halten. Dieses Konzept ist auf mehreren Ebenen rechtlich fragwürdig, da damit unklar ist, mit welchem Impfstoff gegen welche Variante geimpft werden soll. Eine sofortige Impfpflicht wäre aus diesem Grund zu unbestimmt und schon deshalb rechtswidrig.  

Gefahr für das Immunsystem

Die Daten aus Israel zur vierten Impfung zeigen deutlich, dass das Immunsystem zunehmend schwächer auf die wiederholte Impfung reagiert, zugleich wird durch das wiederholte Impfen wie dargestellt die Wahrscheinlichkeit für Nebenwirkungen erhöht und kann im schlimmsten Falle sogar zu einer Übersättigung des Immunsystems führen, die bewirken würde, dass das Immunsystem bei zukünftige Infektionen überhaupt nicht mehr reagiert („antigene Sünde“). Vor diesem Hintergrund erscheint eine Impfpflicht, die den individuellen Immunstatus des Patienten nicht berücksichtigt, regelrecht kontraproduktiv.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Angesichts dessen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Argument des Fremdschutzes begründet wurde, liegt auf der Hand, dass sie spätestens aufgrund der heutigen Erkenntnisse – nach denen kein relevanter dauerhafter Fremdschutz erzeugt wird –  umgehend aufgehoben werden muss.

Auch die übrigen Bedenken, wie die Nichtberücksichtigung des individuellen Immunstatus, gelten selbstverständlich auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Doch statt sich diesem Thema und den Betroffenen, die sich nun staatlichen, existenzgefährdeten Sanktionen wie einem Tätigkeitsverbot und einer Bußgeldandrohung ausgesetzt sehen, anzunehmen und die Impfpflicht zurückzunehmen, versucht die Gruppe um den Grünen-Abgeordneten Janosch Dahmen, sprichwörtlich auf Biegen und Brechen zumindest irgendeine erweiterte Impfpflicht durch den Bundestag zu bringen. Dabei hatte sich Dahmen 2013 noch entschieden gegen eine Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen ausgesprochen: „Medizinische Zwangsbehandlungen verbieten sich [bei Impfungen] wie an anderer Stelle. Nicht zuletzt wegen der erheblichen wirtschaftlichen Interessenlage der Arzneimittelhersteller gilt es besonders kritisch und evidenzbasiert vorzugehen.“

Unterstützt wird Dahmen von dem sich spätestens seit der Aufhebung so gut wie aller Corona-Maßnahmen im Alltag immer auffälliger in Parallelwelten flüchtenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Während Lauterbach auf der einen Seite erklärt, dass keine Überlastung des Gesundheitssystem drohe und deshalb juristisch keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, fordert er auf der anderen Seite fast schon verzweifelt die Länder dazu auf, von Hotspot-Regelungen regen Gebrauch zu machen und den Handel, via Hausrecht eine Maskenpflicht anzuordnen. Besonders grotesk mutet die Aufforderung zum weiteren freiwilligen Maskentragen in diesem Tweet an:

Abgesehen davon, dass es aufgrund der ungewöhnlichen Trageweise der Masken bei Lauterbach (geknicktes Ohr) und Mast (Maske über der Brille) so wirkt, als seien sie nur für das Foto aufgesetzt worden, ist jedenfalls ersichtlich, dass es dem Minister nicht einmal gelingt, seine im Raum befindlichen Kolleginnen und Kollegen von dem freiwilligen Tragen einer Maske zu überzeugen.

Politisches Geschacher auf der Zielgeraden

In den letzten Tagen merkten die Befürworter der Impfpflicht ab 18, dass sie keine Mehrheit auf sich vereinen können. Die SPD-Chefin Saskia Esken versuchte es zunächst mit einer Annäherung an die Union. Sie schlug als „Kompromiss“ vor, dass parallel zur Umsetzung der Impfpflicht ab 18 das von der Union vorgeschlagene Impfregister aufgebaut werden könne. Die Union, die für ein sogenanntes Impfvorsorgegesetz eintritt, das vorerst gerade keine unmittelbar geltende Impfpflicht vorsieht, erteilte dem durchschaubaren Annäherungsversuch der SPD eine unmissverständliche Abfuhr. Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Union, erklärte, dass die Union kein „Mehrheitsbeschaffer“ für eine pauschale Impfpflicht ab 18 sein werde.

Nachdem die Union hart blieb und klar wurde, dass die Impfpflicht ab 18 gescheitert ist, versuchte die Gruppe dann zumindest eine Impfpflicht ab 50 durchzusetzen. Sorge kritisiert auch dies zu Recht: „Das ist kein fachlicher Kompromiss, sondern der letzte Versuch der politischen Gesichtswahrung für Olaf Scholz und Karl Lauterbach.“ Er moniert, dass die Ampel die Impfung zum „Spielball des politischen Feilschens“ mache.

Abgelehnt wurde dieser neue Vorschlag, der zudem eine – auf der Hand liegend völlig nutzlose, aber dafür sehr aufwendige und kostenintensive – Beratungspflicht für 18- bis 49-Jährige vorsah, auch von der ebenfalls aus Mitgliedern der Ampel bestehenden Antragsgruppe, die bis zu dem Zeitpunkt eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt vorschlugen. Dem „Kompromiss“, der eine sofortige Impfpflicht ab 50 vorsehe, könne „ohne Würdigung der vielen unbekannten Variablen im Herbst, von dann denkbaren Virusvarianten bis zur Immunitätsquote“, nicht zugestimmt werden.

Damit war in der Woche der Abstimmung über den bis dato schwerwiegendsten Grundrechtseingriff in der Corona-Politik noch völlig unklar, wie der Antrag aus dem größten Kreis der Regierungsfraktionen, die ursprünglich die Impfpflicht ab 18 umsetzen wollten, aussehen würde. Lediglich skizzenhaft hat Dahmen am Montag per Twitter die geplanten, aber umgehend allseitig abgelehnten Anpassungen mitgeteilt.

Es kam sodann zu einer erneuten überraschenden Wendung in dem Drama, das bereits ohne das sich abzeichnende Scheitern schon aufgrund des evidenzfreien und peinlichen Feilschens um einen derartig gravierenden Grundrechtseingriff eine politische Bankrotterklärung darstellt:

Am Dienstag um kurz vor 19 Uhr verkündete Dahmen, dass nunmehr ein Kompromiss zwischen der Gruppe „Impfpflicht ab 18“ und der Gruppe „Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt“ um den FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann gefunden sei: eine sofortige Impfnachweispflicht ab 60, eine Impfberatungspflicht für alle nicht geimpften Menschen zwischen 18 und 59 Jahren – wobei sich die Frage stellt, ob sich dieser konsequenterweise nicht auch alle nur doppelt Geimpften stellen müssten – und ab Herbst gegebenenfalls eine Impfpflicht ab 18. Der gefundenen „Kompromiss“ wird von der Union abgelehnt und offenbar auch von einzelnen Mitgliedern der Antragsgruppen kritisch gesehen, sodass eine Mehrheit alles andere als gewiss ist. Sorge sieht in dem Vorschlag „blanken Aktionismus“ und er prangert zu Recht an, dass für die Ampel die Grundrechte vieler Menschen offenbar reine Verhandlungsmasse sind. Dass die Gruppe um Ullmann nicht innerhalb weniger Stunden über ihre nachvollziehbaren Bedenken hinsichtlich der unbekannten Variablen im Herbst hinweggekommen sein kann, bestätigt den Eindruck Sorges.

Auch Lauterbach ließ es sich nicht nehmen, mit derselben Verve, wie er sich für eine Impfpflicht ab 18 eingesetzt hat, nunmehr für eine ab 60 zu werben: „Da 90% der Covid Toten über 60 J alt sind wird er eine sehr starke Wirkung im Herbst haben.“ Es bleibt wohl für immer sein Geheimnis, wie er über all die Widersprüchlichkeiten seiner Äußerungen hinwegkommt. Denn: Warum sollte dann eine Impfpflicht ab 18 Jahren notwendig sein, wenn die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, aber 90% der Toten über 60 sind, fragte zu Recht der Journalist Tim Röhn.

Erneut zeichnet sich die Gruppe um Dahmen dadurch aus, dass sie sich nicht etwa mit den zahlreichen gewichtigen wissenschaftlichen Einwänden, die gegen eine Impfpflicht mit veralteten Impfstoffen gegen eine noch nicht bekannte Virusvariante bei gleichzeitiger Unkenntnis über den Immunitätsstatus der Bevölkerung und der tatsächlichen Quote von Impfnebenwirkungen beschäftigen, sondern es offensichtlich nur darum geht, eine erweiterte Impfpflicht gleich welcher Art durchzubringen. Denn, so Radbruch: „Auf die Wissenschaft kann sich eine Entscheidung zu irgendeiner Impfpflicht nicht berufen.“

Aussichten

Für die Einführung einer erweiterten Impfpflicht bedarf es einer einfachen Mehrheit aller Anwesenden, d.h. mehr Ja- als Nein-Stimmen. Soweit es nicht zu zufälligen Proporzverschiebungen durch das nicht abgesprochene Fernblieben bei der Abstimmung kommt, wäre aktuell eine erweiterte Impfpflicht aufgrund der Ablehnung des Vorschlags durch die Union tendenziell als gescheitert anzusehen.

Sollte es wider Erwarten zu einer erweiterten Impf(nachweis)pflicht kommen, wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet. Nach der vorläufigen Absegnung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die u.a. damit begründet wurde, dass nicht unausweichlich sei, sich impfen zu lassen, nämlich etwa durch den vorübergehenden Berufswechsel, ist fraglich, was von dem höchsten Gerichts Deutschland zu erwarten ist. Naheliegend ist die „Begründung“, man könne schließlich auch das Bußgeld bezahlen (sofern es nicht existenzbedrohend ist jedenfalls). Gegen etwaige verhängte Bußgelder kann zudem rechtlich vorgegangen werden. Unterhalb des Verfassungsrechts wird mutmaßlich auch die Frage, ab wann jemand impfunfähig ist, eine große Rolle spielen. Die meisten oben aufgeworfenen Fragen aber werden durch die Instanzgerichte nicht abschließend geklärt werden können, sodass davon auszugehen ist, dass aufgrund der breiten verfassungsrechtlichen Kritik das Gesetz in der Regel von den Gerichten dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden wird.

Durchsetzung der Impfpflicht

Anders als Olaf Scholz glaubt, ist nicht davon auszugehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die bislang dem Impfdruck entgegen allen extremen Widrigkeiten widerstanden haben, sich von einer Impfpflicht beeindrucken lassen würden. Nach einer aktuellen Umfrage, würden sich nur 2% der nicht geimpften Menschen aufgrund einer Impfpflicht impfen lassen.

Abgesehen davon, dass sich zahlreiche bürokratische Umsetzungsfragen stellen, bleibt die Frage, wie mit einem Menschen umzugehen wäre, der zwar bereit ist, seinen Körper zur Impfung zur Verfügung zu stellen, das heißt, sich nicht gegen eine Zwangsinjektion wehren würde, aber nicht bereit ist, freiwillig zuzustimmen. Würde er verurteilt werden, weil er keinen Impfnachweis hat, obwohl er bereit war, die Impfung zu erdulden, ohne ihr aktiv zuzustimmen? Ein rechtliches Dilemma, dass sich nur auflösen ließe, wenn man in solchen Fällen eine Impfung ohne Aufklärungsgespräch (wozu auch?) durch einen Amtsarzt qua richterlicher Anordnung durchführen ließe. Aktuell ist es nämlich eine „Pflicht“, die nur auf Basis der Freiwilligkeit vollstreckbar ist. Sie ist damit in ihrer Durchsetzung derart ausgehöhlt, dass sie sich auch deshalb ihrer eigenen Rechtfertigung beraubt.

Nie mehr Maßnahmen?

Abschließend ein letzter Gedanke: Wäre eine Impfpflicht eine Garantie dafür, dass es nie wieder Maßnahmen gibt? Ich fürchte nicht. Der Aerosol-Experte Gerhard Scheuch fragte jüngst in einem Tweet Lauterbach: „Was sagen Sie den Menschen, die Sie gewählt haben, wenn im Herbst trotz Impfpflicht wieder ,Lockerungen‘ zurückgenommen werden müssen? Impfen ist Selbstschutz und schützt kaum vor Ansteckung.“ Auslöser für diesen Tweet war das im höchsten Maße bedenkliche rechtsstaatliche Verständnis von Lauterbach. Er ließ die Welt nämlich wissen, dass ohne eine Impfpflicht die Lockerungen im Herbst enden müssten. Diese „Logik“, die nicht nur zeigt, dass Lauterbach das Konzept von Grundrechten nicht goutiert, trägt zudem erkennbar nicht, andernfalls hätte es neben 2G weder einer Maskenpflicht noch einer zusätzlichen Testpflicht bedurft. Mangels Fremdschutzes der Impfung steckten sich unzählige Menschen in diesem Setting an. Lauterbach gibt sich jedoch offenbar dem Irrglauben hin, das Virus sei ausrottbar. Anders lässt sich jedenfalls nicht erklären, dass er die Menschen auffordert, das Unvermeidbare (eine Infektion) zu verhindern. Das Ausmaß der kognitiven Dissonanz bei dem amtierenden Bundesgesundheitsminister ist beachtlich und sollte nicht mehr maßgeblich für die deutsche Gesundheitspolitik sein.

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Enka Hein | Mi., 6. April 2022 - 14:00

...ich nenne es verhaltensauffällig psychisch gestört.
Dieser Minister gehört schnellstens ausgewechselt und unter Kuratel gestellt.
Aber in Anbetracht unseres polithörigen BVG habe ich erhebliche Zweifel, das ein den Fakten folgendes Urteil für die Freiheitsrechte erfolgt.
Danke für den sachlich guten Artikel.
Neben vielen anderen faktenbasierenden Artikel, weiß jeder der Lesen kann, das uns die vorherige Regierung, die Ampel und speziell Lauterbach seit 2 Jahren belügen. Und Lauterbach machte schon in 2020 den ÖRR Hysteriker.

Tomas Poth | Mi., 6. April 2022 - 14:39

Das feilschen zur Gesichtswahrung ist eine widerwärtige Veranstaltung der Politiker.
Corona"Impfung" ist keine Impfung!
Was soll das für eine "Impfung" sein, bei der man sich innerhalb kurzer Zeit 3 mal eine Spritze verabreichen lassen soll.
Eine Impfung bedeutet normalerweise mehrjähriger Schutz vor der Infektion, bevor irgendwann nach Jahren eine Auffrischung sinnvoll ist.
Die vielen Nebenwirkungen der mRNa Injektionen kennen wir nicht bei den sonst üblichen Impfstoffen.
Nachweislich läßt die Wirkung der mRNa-Injektionen zur Immunstärkung schnell nach bis sie völlig wirkungslos ist. Die gemeldeten Neuinfektion der Geimpften sind der Beweis.
Auch die angebliche Vermeidung von schwerer Infektion ist eine Lüge, es liegen auch Geimpfte auf der Intensiv!
Schluß mit dem Corona-Terror durch Medien und Politik.

Enka Hein | Mi., 6. April 2022 - 17:16

Antwort auf von Tomas Poth

....und unterstreiche hiermit ihre Aussage, werter Herr Poth.
Man will uns in die Abhängigkeit spritzen.
Wetten das Lauterbach irgendwann bei Bio Tee im Aufsichtsrat sitzt?
Was sagt unsere Drogenbeauftragte der Ampel dazu?
Nicht da? Holt sich den nächsten Schuß bei Klabauterbach!

Joachim Kopic | Mi., 6. April 2022 - 17:41

Antwort auf von Tomas Poth

... zuerst "verschlampert" Angela & Uschi den Impfbeginn (als Corona noch "gefährlicher"), dann kommt "unser" Gesundheitsminister II an die Reihe und bestellt wie ein Weltmeister - jetzt müssen die Dosen an den Mann eh Frau eh ... ach was, an alle inkl. Kinder ;)
Und Boostern ... nee, nicht einmal, zweimal und bestimmt sind alle guten Dinge drei (...wenn's reicht) ... egal, ob Corona dann nur noch "schnupfenartig" ist.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 6. April 2022 - 14:48

Ich unterstreiche alles, was hier geschrieben steht. Leider hat sich das BVerfG. mit seinem Eil-Urteil zur einrichtungsbez. Impfnachweispflicht allein auf inzwischen überholte Erkenntnisse von RKI und PEI bezogen. Auch damals wurde die Verfassungsmäßigkeit von vielen Experten bezweifelt. Das höchste dt. Gericht hat sich darauf zurückgezogen, es läge ja keine Impfpflicht vor, man könne den Beruf bis zur endg. Entscheidung wechseln. Das Gericht hat sogar den Schutz der Vulnerablen höher bewertet als mögliche Nebenwirkungen der „Impfpflichtigen“, deren Tod billigend in Kauf genommen.
Ich erwarte, dass der Trick mit der nicht gegebenen Impfpflicht (es ist ja keine!) beim BVerfG. auch bei jeder anderen „Nachweispflicht“, z. B. für Altersgruppen, als Argument greift. Man kann ja zahlen oder auswandern. Mehrfachzahlungen sehe ich auch als möglich an. Jeder nicht vorgelegte Nachweis ist ein neuer Vorgang, es geht nicht um die Impfung. Nur die Zahlungsunfähigen kommen frei, man ist ja sozial.

Ronald Lehmann | Mi., 6. April 2022 - 21:35

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

Die Beugung/Dehnung des Rechts in Namen des Volkes/ Demokratie!

Wie in anderen Artikeln. Mit dem Finger auf Orban, Putin oder Mateusz zeigen, aber selber im Schmutz stehend. Da denke ich nur an den Hass-Kommentar unseres liebenswerten Foristen gegen Putin, AFD & unser eins.

Nein, hier ist nur bis Herbst Waffenruhe, damit man sich neu sortieren & aufstellen kann, damit die Agenda dann gründlich durchgesetzt werden kann. Der einzige Lichtblick in dieser Finsternis war eine EINZELNE Person - W. Kubicki, keine Partei (außer die bösen Bubis).

Ansonsten, egal ob BVerwG, Medien, BVerfG & alle anderen Säulen der Macht,
es geht fmp. in meinen Augen ABWÄRTS mit allen Stabilitätsfaktoren in D., der Demokratie & der Verantwortung tragen bis hin zur Rechenschaft!

Alles nur noch eine Farce & eine Schmieren-Komödie!

Und das schlimmste in meinen Augen? Das zugeben dieser unzumutbaren, unchristlichen Zustände von wichtigen Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern &&&, aber nur unter der Hand ????

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 6. April 2022 - 14:54

und das auch noch als medizinischer Laie.
Ich befürchte, dass Covid 19 ein rekombiniertes Virus und deshalb für den Menschen so gefährlich ist, bzw. war.
Mittlerweile ist es auf dem Weg, durch zahlreiche Mutationen zu einem evtl. harmlosen Coronavirus zu werden.
ich bin aber noch nie der Meinung gewesen, dass etwa Erkältungskrankheiten solche im Vorübergehen wären.
Schon die Grippeimpfung, die ich immer gut vertragen habe, hat dazu geführt, dass ich keine Erkältungen mehr hatte.
Die Covid-Impfung könnte breit gegen Coronaviren immunisieren, ohne steril? zu sein.
Ich weiss aber nicht, warum wir uns nicht die Zeit lassen können, noch sehr viel stärker zu dem Virus und der Impfung zu forschen, bevor wir Letztere verbindlich machen.
Empfehlungen können doch in diesem Stadium des Virus auch schon eine ganze Menge bewirken.
Die Idee von No-Covid halte ich eher für eine Idee, die über lange Zeit, allerdings evtl. durch Impfung erreicht werden kann.
Muss man jetzt massiv vorgehen?
Schwierig

Gerhard Lenz | Mi., 6. April 2022 - 16:00

die von Frau Hamed ernannten Kronzeugen.

Nur: Zahlreiche andere Experten sehen es eben völlig anders. Einschliesslich höchster Gerichte.

Aus ihrem jüngsten Engagement für die Gegner der Corona-Maßnahmen lässt sich ja nun klar ablesen, wo die Dame steht. Da ist ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten.

Alles ungesetzlich...usw... Klar doch. Menschenleben schützen? Zählt nicht.

Es wird noch besser.

Das reicht ihr noch nicht, Sie überschlägt sich förmlich.

Gibt es eine Garantie, dass es - Zitat - nie wieder Maßnahmen gibt?

Offensichtlich hat Frau Hamed den Sinn der Maßnahmen nicht verstanden. Pandemiverläufe, Todesopfer, Schwersterkrankungen ?

Interessieren nicht. Hauptsache, keine Maßnahmen mehr.

Wer soll sowas ernst nehmen?

Welche Experten meinen Sie denn, die unbedingt Impfpflicht wollen? Mit Experten sind Verfassungsrechtler gemeint, denn es geht um Recht und Freiheit und nicht um eine hysterisch, aufgeheizte Gesundheitspolitik mit bedingt zugelassenen Impfstoffen, die noch keine Langzeitstudien nachweisen können.

nachweisen - das können nur jene, die diese Impfstoffe benutzen. Etwas präziser bitte, Böhme.

Im Übrigen kommen Sie mit dem gleichen, abgenutzten alten Hut: Die Wirkung der Impfstoffe ist längst bewiesen. Langzeitschäden dagegen nicht. Die werden nur von Covidioten "vorausgesehen". Wahrscheinlich per Glaskugel. Oder Russia Today.

Die Verfassungsrechtler haben die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung oft genug bestätigt. Überall haben Gerichte Covidioten-Aufmärsche verboten.

Was die "Widerständler" aber nicht davon abgehalten hat, ihre Untergangsmärchen auf unseren Marktplätzen zu verbreiten. Dort war viel eher Hysterie zu sehen, manchmal gepaart mit Gewalt gegen Andersdenkende, Journalisten, Polizisten.

Immerhin: Im Saarland haben die Covidioten schon mal die erste Quittung erhalten: die rechtsextremistische AfD landete bei 5,7%, die Chaoten-Partei Basis bei jämmerlichen 1,4%

Wir sind das Volk? Lachhaft.

... aus psychiologischer Sicht sind hier die angewandten Abwehrmechanismen: der Erkrankte versucht durch Entwertung des Gegenüber sein überaus schwaches Selbstwertgefühl zu stabilisieren - sicher scheint auch der Neid darüber, dass er im Gegensatz zu Anderen nicht in der Lage ist, freie, eigenen Entscheidungen zu treffen oder gar frühere, falsche Annahmen zu revidieren, eine große Rolle zu spielen.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 6. April 2022 - 16:43

Ich kann alles was Sue schreiben nur unterstützen und bestätigen. Viele Bedenken und Missstände wurden seit Beginn der Pandemielüge von kritischen Bürgern geäußert und jeder diffamiert, der sich nicht dem Joch der Politik unterwarf. Inzwischen wurden weit mehr Tatsachen bekannt, die keiner zu Anfang nur erahnen konnte. Und bis auf die AFD haben fast alle mitgemacht. Die Palette der Beleidigungen und Unterstellungen durch die Politik und Medien, sog. "Experten" und bezahlten
Werbefiguren für die Impfungen und die Maßnahmen füllt Seiten. Und jetzt liest man plötzlich zaghafte Kritik, wirft schon mal Fragen nach Sinn und Zweck auf und selbst einzelne in den ÖRR fangen plötzlich an, nach Nebenwirkungen zu fragen und zu berichten. Sollte eine wie immer geartete Zwangsimpfung kommen und das BVerfG angerufen werden, habe ich erhebliche Zweifel, ob die sich diesmal auch andere Experten anhören und sich mit der Sache selbst ernsthaft beschäftigen und das ohne Maske im Büro. Danke Frau Hamed.

Sabine Jung | Mi., 6. April 2022 - 16:44

einige Passagen sind aber durchaus lesenswert.
Wann endlich wehren sich die mündigen Bürger, egal welchen Alters, gegen ein dauerhaftes Impf-Abo? Ich bin auf alle Fälle dabei.
Der Beweis des Impfschadens z.B. bei Gürtelrose, das ist erst der Anfang, wenn der Stein ins Rollen kommt..... Schlimm wird es nur, wenn wirklich das Immunsystem dauerhaft geschädigt wurde, so wie es in dem Artikel beschrieben wurde. Noch sind es Einzelfälle, sicherlich auch begründet auf den enormen Zeitaufwand der Ärzte, welche das ja begründen müssen und an das Paul Ehrlich Institut melden müssten.
Für mich steht ganz klar fest, keine 4. Impfung mehr dessen! Impfpflicht nicht mit mir.

Armin Latell | Mi., 6. April 2022 - 17:19

Fakt ist: es gibt keine Immunität durch die Spritzung.
Fakt ist: jeder Gespritzte kann trotzdem für andere (auch Gespritzte) ansteckend sein.
Fakt ist: auch Gespritzte können erkranken bis zum Aufenthalt auf der IS.
Fakt ist: nachweisbare negative Folgen der Spritzung bis zum Tode.
Schlussendlich: warum sollte sich eine "Pflicht zur Spritzung" nur auf Covid beschränken?? Lauterbach und Konsorten haben ganz sicher reichlich Fantasien, unbegrenzt weitere Szenarien zu kreieren um die Menschen,- Grund,- Bürgerrechte auf Dauer abzuschaffen

Urban Will | Mi., 6. April 2022 - 17:39

häubchen.
Man kann ihn sich gar nicht oft genug einverleiben.
Lauterbach wirkt besessen.
So ein bisschen erinnert mich der ganze Impfpflicht – Irrsinn an die Contergan – Geschichte, wobei damals die Standards andere waren und man über die schädlichen Wirkungen zunächst gar nichts wusste. Aber man nahm es erst ca. 2 Jahre nach Bekanntwerden von schwerwiegenden Schädigungen vom Markt.
Im Ggs. zu damals weiß man heute aber schon im Voraus, dass das Mittel, das man den Menschen verpflichtend verabreichen möchte, in nicht geringem Ausmaß (die man in großem Umfang verschweigt, ignoriert, klein redet), diesen schaden kann. Und de facto in Bez. auf Ansteckung nichts bringt.
Trotzdem halten Irre wie Lauterbach, dieser Grüne Dahmen und andere mit einer Vehemenz daran fest, dass man sich fragen muss, was sie treibt.
Trotz? Verblendung?
Eigentlich alles surreal.
Ich wiederhole mich: Lauterbach ist gemeingefährlich, er muss schnellstens von seinem Amt abgelöst werden.

Wolfgang Tröbner | Mi., 6. April 2022 - 19:04

Frau Hamed sei gedankt für diesen informativen Artikel, der den Stand des Wissens hervorragend zusammenfasst. Hervorzuheben ist, dass Frau Hamed auch die zahllosen, inzwischen sehr gut dokumentierten Impf-Nebenwirkungen anspricht. Hierzulande war das ja bis vor kurzem ein absolutes Tabu-Thema. Und für die politische Debatte bezüglich Impfpflicht scheinen sie überhaupt keine Rolle zu spielen. Aus welchen Gründen auch immer (medizinisch-wissenschaftliche können es nicht sein, denn Fakten lassen sich auf Dauer nicht leugnen). Ich finde die derzeit diskutierte Form der Impfpflicht (nur für die Älteren ab 60) diskriminierend und entwürdigend für diese Altersgruppe. Man gewinnt den Eindruck, dass die "Impfstoffe", da eingekauft, unbedingt an den Mann gebracht werden müssen. Trotz aller Zweifel an ihrer Wirksamkeit. Trotz aller bekannten Nebenwirkungen. Es scheint nicht zu interessieren, ob Ältere durch das Impfen für den Rest ihres Lebens eventuell zum Siechtum verurteilt werden.

Gerhard Lenz | Mi., 6. April 2022 - 21:24

Fast sämtliche Einschränkungen verschwinden, einzig im Gesundheitsbereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist noch Maske gefordert.

Ansonsten? Alles wie vorher, bevor eine Pandemie begann, die mehr als 100.000 Leben direkt (oder indirekt) alleine in Deutschland kostete.

Die gerade durch Impfungen ihren Schrecken verlor.

Nun wird es, wohl dank der FDP, nur für Hochbetagte noch eine Impfpflicht geben.

Der Rest der Bevölkerung darf so tun, als gäbe es kein Corona mehr.

Wer werden ja sehen, wie sich Dinge entwickeln. Und besonders, in welchem Umfang und wie schwer Ungeimpfte betroffen sein werden.

Bei den Covidioten ist man möglichrweise schon dabei, die Pappschildchen, die man bisher auf den - verbotenen - Demo-Spaziergängen präsentierte, neu zu beschriften. Denn irgendwie muss es doch weitergehen mit dem Protest, Corona war schliesslich nur Mittel zum Zweck.

Also, was kommt jetzt? Protest gegen die Klima- und Energiepolitik? Ich wette: man sieht die gleichen Gesichter...

Lenz, Sie haben -ausnahmsweise - recht. Bei den Protesten gegen die Klima- und Energiepolitik werden wir die gleichen Gesichter sehen wie bei den Protesten gegen die staatlich verordnete Sterbehilfe namens Impfpflicht. Und was die von Ihnen angegebene Zahl der mit oder an Corona-Toten betrifft, so entspricht diese in etwa der Zahl derer, die auch ohne Corona gestorben wären. Es gab nämlich nie eine erhöhte Sterberate durch Corona - vergleichen Sie einfach mal die Anzahl der Sterbefälle über die letzten 10 Jahre. Die ist nahezu konstant. Und zur Klima-Politik noch folgende Anmerkung. Die Politik versucht hier das gleiche Spiel wie bei Corona - es wird Angst und Panik erzeugt, um die Menschen gefügig zu machen. Es kommt nicht von ungefähr, dass ein Lauterbach jetzt, wo Corona an Bedeutung verliert, sich schnurstracks dem Klima zuwendet. Einige haben das erkannt, andere (z.B. Sie) eben nicht.

M. Bernstein | Mi., 6. April 2022 - 22:02

Menschen sind keine Versuchskaninchen der Politik damit diese ihr Gesicht wahren können. Politiker sollten mal in den Spiegel sehen, vielleicht haben sie schon kein Gesicht mehr!

Sabine Jung | Do., 7. April 2022 - 10:21

hochbetagt, werter Herr Lenz? Mein Mann ist es gerade geworden, ich finde das schon ziemlich anmassend.
Desweiteren finde ich die ganze Impfdiskussion einfach nur eine Farce, die vielleicht bevorstehende Impfpflicht eine Zumutung und ich hoffe auf deren Nichtgelingen bzw.dann auf reges Treffen beim Bundenverfassungsgericht.