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Chargeback unmöglich wegen Corona? / dpa

Globale Enteignung durch Corona - Visa, die Freiheit nehm' ich dir

Wegen stornierter Buchungen versuchen immer mehr Kunden, ihr Geld von Konzertveranstaltern oder Reiseanbietern zurückzuholen. Doch nicht nur viele Anbieter stellen sich quer und spielen auf Zeit. Auch Banken scheinen das sogenannte „Chargeback“ bei Kreditkarten zu unterbinden.

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

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Vielleicht erinnern Sie sich auch an dieses Spiel, das noch heute auf Kindergeburtstagen oder im Kindergarten gespielt wird. Es ist „Die Reise nach Jerusalem“. Dabei laufen die Mitspieler im Kreis um ein paar Stühle herum. Währenddessen erklingt Musik. Es ist aber genau ein Stuhl weniger vorhanden als es Spieler gibt. Sobald die Musik stoppt, sollen sich die Spieler setzen. Doch einer geht zwangsläufig leer aus und muss das Spielfeld verlassen. In jeder neuen Runde wird das Stuhlangebot um eine Sitzgelegenheit künstlich verknappt bis schließlich nur noch zwei Spieler um einen Stuhl kämpfen. Gewonnen hat, wer auch diesen letzten Sitzplatz für sich behaupten kann.

Es ist im übertragenen Sinne dieses Spiel, das in Zeiten von Corona aktuell überall auf dem Planeten stattfindet. Doch es geht nicht um Stühle, die es zu ergattern gilt, sondern um sehr viel Geld. Um Geld, das einst Millionen von Kunden und Unternehmen gehörte, die ihre Leistungen aber womöglich nie erhalten werden. Kunden spielen mit Banken, mit Kreditkartenunternehmen, mit Fluggesellschaften, Reiseportalen, mit Ticketanbietern von Konzerten, Sportveranstaltungen und anderen Events – und auch der Staat spielt mit. Die Musik in diesem Spiel sind die ständig fortlaufenden Geldüberweisungen – und die wurden durch das Corona-Virus weltweit unerwartet plötzlich gestoppt. Nun kämpfen alle Beteiligten um die zu wenigen Stühle. Wer keinen Sitzplatz bekommt, der muss die Millionen von Ausfällen an Flügen, Konzerten, Reisen, Messen, etc. bezahlen. Das Spiel ist aus. Es gibt keine Stühle mehr, nur noch riesige Schuldenberge.

Anbieter spielen auf Zeit, Banken blockieren

Wer das Spiel und damit sehr viel Geld als erstes verlieren wird, scheint immer klarer zu werden: Es werden in hohem Maße die Kunden sein. Ob Sportevents, Konzerte, Theater, Flugreisen oder Hotelübernachtungen – überall auf der Welt wurden Dienstleistungen millionenfach wegen Corona vonseiten der Veranstalter storniert. Das Problem: Diese massenhaften Ausfälle bedrohen die Existenz der Anbieter – ob nun Fluggesellschaften, Hotels, Konzertveranstalter oder Sportvereine. Diese Art von weltweiten Massenstornierungen hat es so noch nie gegeben. Und so wurde eine gewaltige Kettenreaktion von Rückforderungen in Gang gesetzt. Kunden wollen ihr Geld zurück, doch weder Veranstalter noch Banken noch Kreditkartenunternehmen wollen die Haftung übernehmen. Offenbar spielen sie auf Zeit, die Kunden haben das Nachsehen.

So wandte sich ein Kunde an Cicero, dem eine insgesamt rund 4.000 Euro teure Flugreise der asiatischen Airline Asiana (Mitglied der Lufthansa Star-Alliance) storniert wurde. Seit mehr als zwei Wochen reagierte die Airline aber nicht auf sein Anliegen, das Geld für die Reise zurückzubekommen. Laut BGB sind Reiseanbieter verpflichtet, Kunden das Geld für stornierte Reisen innerhalb von zwei Wochen zurückzuerstatten: „Wenn der Reise­ver­anstalter infolge eines Rück­tritts zur Rück­erstattung des Reise­preises verpflichtet ist, hat er unver­züglich, auf jeden Fall aber inner­halb von 14 Tagen nach dem Rück­tritt zu leisten.“

Weil aber nichts geschah und der Kunde um seine 4.000 Euro fürchtete, wollte er von seinem Recht Gebrauch machen, ein sogenanntes Chargeback-Verfahren über seine Bank, die DKB, einzuleiten. Bei diesem können Kreditkarteninhaber üblicherweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihre Zahlungen über ihre Bank vom Empfänger zurückholen. Die Bank wiederum holt sich den Betrag vom Kartenanbieter, wie zum Beispiel Visa, zurück. Und der Kartenanbieter wiederum von der Bank des ursprünglichen Zahlungsempfängers. Doch weil diese Haftungskette derzeit offenbar auf der ganzen Welt zu gigantischen Volumen an Chargebacks führt, scheinen Banken und Kreditkarteninstitute diese eigentliche Kundenschutzfunktion schlicht außer Kraft zu setzen.

Keine Rückbuchungsrechte für den Pandemie-Fall

Cicero liegt ein Schreiben des Kunden der DKB vor. Es belegt, dass die DKB ihm das sogenannte Chargeback-Verfahren verwehrt. Die Begründung lautet, dass der erste Ansprechpartner nicht die Bank, sondern das jeweilige Vertragsunternehmen, in diesem Fall Visa, sei. „Die Regularien von Mastercard und Visa sehen aktuell keine Rückbuchungsrechte für den Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund müssen Sie Ihr Anliegen mit dem Vertragsunternehmen klären.“ Die DKB macht also Visa für die Aussetzung des Chargeback-Verfahrens verantwortlich.

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Romuald Veselic | Do., 9. April 2020 - 14:06

Das Spiel ist aus. Es gibt keine Stühle mehr, nur noch riesige Schuldenberge. Genau. Wird es noch schlimmer, wenn auch die Hocker ausgehen?
Marion Jungbluth: „Der Staat darf nicht verordnen, wofür die Menschen ihr Geld ausgeben.“
Soweit sind wir also.
Wo ist die durchdeklinierte, beschwörende Solidarität, wenn sich Institutionen und Unternehmen nicht daran halten, was im Gesetz u. Vereinbarungen steht?
Ist dies etwa nicht der sog. Bankenstress, der doch nicht funktioniert, obwohl mehrfach getestet u. begutachtet, u. mit Super-Amen abgesegnet?
Wenigstens Mikrostaub-Messgeräte sind immun gg. Pandemie. Klingt zynisch, aber der Umwelt-Ideal-Zustand wird so, bald erreicht.
Wenn diese Pandemie überstanden wird, wird Greta T. + Konsorten nicht mehr interessant. Die Vorhersagen von Pandemien werden "in" sein. Pandemie kann man leider, nicht boykottieren.

WD Hohe | Do., 9. April 2020 - 15:19

Ein gebuchter Nicht-Reise-Flug 190320 nach Wien mit Austrian Airline stand noch am Tag vor Flug auf deren Plattform auf grün.
Dioe wussten definitiv lange vorher, dass der Flug nicht stattfinden würde.
Bei Ampel auf Rot würden sie die Zahlung nicht mehr erhalten haben.
Trotzdem Kasse - dann Absage - Bearbeitung Rückerstattung negative - Geld einbehalten.
Na ja - werden eben die Gesetze geändert.

Markus Michaelis | Do., 9. April 2020 - 22:38

Das ist nicht einfach. Wenn alles zurückerstattet wird, sind zu viele Unternehmen insolvent. Wenn man nichts zurückerstattet, könnte es manche Kunden mit Geldknappheit zu schwer treffen - was weder für diese Menschen noch die Gesellschaft gut ist.

Ob moralisch die Unternehmen klar in der Pflicht sind, ist mir nicht so klar: der Kunde sagt, das Unternehmen hat seinen Teil nicht erfüllt. Genauso kann das Unternehmen aber auch sagen der Kunde ist nicht zur Reise angetreten. Beides hat denselben Grund, dass es ihnen verboten wurde.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 10. April 2020 - 08:05

Sich nicht an Recht und Gesetz zu halten hat doch starke Vorbilder. Politiker und ihre Administration halten sich doch schon seit Jahren in unterschiedlichsten Bereichen nicht mehr an Recht und Gesetz. Soll doch der Bürger klagen. Kurbelt die Einnahmequellen der Juristen an und ohnehin müssen Kläger im Zivilprozess erstmal in Vorkasse treten. Also. Dass sitzen wir aus denken sich viele, sehr viele solcher Unternehmen. Wenn der Bürger seine Leistung nicht erbringt, seine Steuern nicht zahlt, wird gnadenlos abkassiert bis hin zur GEZ-Haft. Wenn die Regierung das tut, nun, dann werden Gesetze, gerne auch mal rückwirkend geändert und den im gleichen Genre tätigen Unternehmen mittels Gutscheinen zinslose Darlehen verschafft. Geht das Unternehmen dann doch insolvent, hat man ja den Klageweg. Ich weiß, wovon ich spreche. Klagen dauern teilweise Jahre bis zu einem Jahrzehnt. Warum? Kläger versterben in der Zeit, ihnen geht das Geld und die Nerven aus. Justiz überlastet. Noch Fragen Kienzle?