Haben durch die RKI-Files und das Verwaltungsgericht Recht bekommen: Demonstranten gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen im Jahr 2022 / dpa

Mutige Richter in Osnabrück - Kommt die juristische Corona-Aufarbeitung in Gang?

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Impfpflicht im Gesundheitswesen für verfassungswidrig. Und es fordert das Bundesverfassungsgericht auf, sich erneut mit diesem Thema zu befassen. Falls die Richter in Karlsruhe Mut zeigen, kommt die Aufarbeitung der Coronakrise in der Justiz endlich in Gang.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Im März 2022 führte die Regierungsmehrheit eine Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen ein. Wer künftig in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten wollte, musste sich gegen das Coronavirus impfen lassen – oder sich einen anderen Beruf suchen. Die offizielle Begründung: Die besonders vulnerablen Patienten und Pflegebedürftigen sollten vor einer Ansteckung durch die Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger geschützt werden. 

Der Staat setzte diese Regelung mit aller Härte durch. Das war ein tiefer Eingriff in die Grundrechte unzähliger Betroffener. Es ging um zentrale Grundrechte: das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Grundrecht der Berufsfreiheit und nicht zuletzt auch um die Menschenwürde.

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Urban Will | Fr., 6. September 2024 - 13:24

Angst aufgrund der von Politik und RKI(bewusst und wider besseres Wissen)verbreiteten Falschaussagen impfen ließen, wenn man all diese massenhaften Grundrechtsverletzungen anschaut, dann müssten in diesem Land wohl mehr Köpfe rollen als während der gesamten Französischen Revolution.
Vollkommen richtig: während der Corona-Zeit war Karlsruhe nicht Hüter der Verfassung. Es war der Wasserträger unfähiger Politiker, Diener derjenigen,die mit Angst ein ganzes Volk knechteten.
Das muss Konsequenzen haben.
Wenn die Damen und Herren in den roten Roben unfähig sind, Fehler einzugestehen, dann müssen sie aus ihren Ämtern. Leider kenne ich keine Instanz, die dieses bewirken kann. Der Liebe Gott, wohl der einzige, der noch über diesen „Richtern“ steht,wird höchstwahrscheinlich nicht persönlich einschreiten.
Und das Volk ist nach wie vor viel zu sehr eingeschüchtert und noch immer zu großen Teilen hirnverbrannt in Sachen Corona, als dass es auf die Straße geht, um endlich Gerechtigkeit einzufordern.

Wenn das BVerfG. Größe hat, dann urteilt es wie das Osnabrücker Gericht und stellt Strafantrag gegen die in der Corona-Krise Verantwortlichen des RKI und der Politik, wie z. B. den Gesundheitsminister und ggf. die Kanzlerin, die alle samt und sonders dem Gericht unwahre Beweise vorlegten.

Damit könnte eine echte Aufarbeitung in Gang kommen, ohne dass das Gericht selbst eine Schuld eingestehen müsste.

Angelika Schmidt | Fr., 6. September 2024 - 14:04

Man kann der Klägerin und den Richtern für ihre Courage nicht genug danken. Ich war von der Entscheidung des BVG damals zutiefst geschockt. Dass die Impfung vor Übertragung nicht so schützte wie sie sollte, wurde in der Öffentlichkeit lange vor der Entscheidung aus Karlsruhe diskutiert. Warum war das BVG so unkritisch? Ich finde es absolut genial, dass das VG Osnabrück den Ball ins Feld des BVG zurückspielt. Obwohl ich keine Freundin von Moral bin, ist mir zu subjektiv:'"Staatliche Maßnahmen, mit denen Impfdruck ausgeübt wurde, waren rechtswidrig" JA, aber sie waren im.E insbesondere gegenüber 2 Berufsgruppen (Gesundheitswesen, Bundeswehr) zutiefst menschenverachtend. Dass das BVG unachtsam gehandelt haben könnte, wäre eine Zäsur, wenn nicht sogar ein Skandal sonder gleichen. Ebenso für die Regierung unter Scholz. Das darf nicht ohne Folgen bleiben.

Maria Arenz | Fr., 6. September 2024 - 14:07

hat sich ja nicht nur i.S. Corona zum Büttel der Politik gemacht. Auch sein Klimaurteil brach mit wesentlichen Grundsätzen des verfassungsrichterlichen Handwerks, um ein politisch genehmes Urteil zu erlassen . I.S. Corona war die fehlende Sachaufklärung das vorhersehbare Ergebnis des Beschlußverfahrens. In einer so bedeutenden Angelegenheit nicht nach streitigem öffentlichem Verfahren mit Urteil zu entscheiden, war schon in höchstem Maße fragwürdig. Der Skandal beschränkte sich aber nicht auf die einseitige Sachverhaltsermittlung. Der Beschluß verletzte auch eine eiserne Regel des Rechtsstaats, wonach der Staat beweisen muß, daß eine grundrechtseinschränkende Maßnahme überhaupt geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Das Gericht hat diese bisher zwingende Beweislastregel einfach umgedreht. Seitdem muß der Bürger beweisen, daß eine angegriffene Grundrechtsverletzung zur Zweckerreichung gänzlich ungeeignet ist! Wie soll das gehen? Auf das neue Urteil darf man gespannt sein.

Jupp Posipal | Fr., 6. September 2024 - 14:35

Salopp auf den Punkt gebracht, muss sich das BVerfG den berechtigten Vorwurf gefallen lassen; bei der CORONA-Rechtsprechung gegenüber dem Regierungshandeln eingeknickt zu sein. Die Urteilsbegründung auf Grundlage von inhaltlich nicht mehr haltbaren RKI-Verlautbarungen als Sprachrohr des Bundesgesundheitsministers, stellt ein formaljuristisches Desaster mit erheblicher Sprengkraft dar.
In der Bundesrepublik könnte durch dieses eklatante Versagen des BVerfG bei zukünftigen Verfassungsüberprufungen von Gesetzen mit Eingriffen in elementare Grundrechte auch weitere Rechtsbereiche erodieren. Faktisch stellt sich dies als Präzedenzfall dar, jedes bisher als unveräußerlich eingestufte Grundrecht über nur einfache Gesetzgebungsmehrheiten im jeweils aktuellen Partei- oder Koalitionsinteresse „gestalten“ zu können.
Jetzt darf von den immer noch gleichen Richtern am BVerfG persönliche Größe erwartet werden, ohne Wenn und sich den Fauxpas einzugestehen.

Markus Michaelis | Fr., 6. September 2024 - 14:50

Ja, wenn dazu eine grundlegende Aufarbeitung zustande kommt, wäre das gut.

Diese totale Eindeutigkeit, die damals von vielen pro Impfung bestand, fand ich damals nicht gegeben. Dafür waren die Begründungen zu dünn, es gab im eigenen Anschauungsbereich zuviele Beispiele, wo geimpfte Menschen scheinbar erkrankten und andere angesteckt haben, andere Länder, die es anders gemacht haben. Das passte alles nicht in der behaupteten absoluten Klarheit zusammen. Es schien mehr ein Grundkonsens im staatstragenden Bürgertum zu bestehen, dass man nicht den Grundkonsens herausfordert, schon gar nicht in schwierigen Phasen. Das hat auch was, ist aber eigentlich das, was das GG etwas einhegen will.

Wichtig wäre das auch, weil es über Corona hinaus auch zu Klima, Migration etc. die Frage stellt, wie sehr man den Grundkonsens von Wissenschaft, Kirchen, Medien etc. in Frage stellen darf oder nicht. Das macht es natürlich auch zu einer sehr heiklen Frage - der wir uns stellen sollten.

Andreas Braun | Fr., 6. September 2024 - 15:11

Da legt ein kleiner Verwaltungsrichter dem "großen" Harbarth die Frage vor, ob Harbarth vielleicht, wenn es nicht zuviele Umstände macht, also ganz vielleicht und überhaupt müßte er deswegen auch nicht zurücktreten, zugestehen könnte, sich "geirrt" zu haben.
Da glaubt ernsthaft jemand, Gestalten wie Harbarth hätten Charakter.
Danke für den guten Witz.

Christa Wallau | Fr., 6. September 2024 - 15:28

mit dabei gewesen, als es darum ging, härteste Maßnahmen in der Corona-Pandemie durchzusetzen!
Ich erinnere mich gut daran, daß ein Teil der Bürger sogar noch s t r e n g e r e Maßnahmen forderte als diejenigen, die rigoros u. ohne gesicherte Erkenntnisse sowieso schon durchgesetzt wurden.
Daß diese vielen Leute nicht an einer Aufarbeitung interessiert sind, ist verständlich. Ihre eigene ignorante Haltung könnte ihnen dann ja zu Recht vorgehalten werden.

An die unsäglichen Einschränkungen, Bedrohungen u. Leiden derjenigen, die sich als
"Corona-Leugner" u. "Asoziale" (weil Impfverweigerer) beschimpfen lassen u. auf gesellschaftliche Teilnahme verzichten mußten, teils sogar ihre Arbeit verloren, denkt von diesen Leuten keiner u. bereut sein Verhalten bzw. bittet um Entschuldigung für seine ignorante Angepaßtheit.

Daher wird es wohl kaum den starken Druck aus der Bevölkerung geben, der notwendig wäre, um eine echte Aufarbeitung der Corona-Krise durch die Justiz in Gang zu setzen.

Ronald Lehmann | Fr., 6. September 2024 - 17:53

Zumal 60-80% unsere Neufacharbeiter diese bereits belegen

& die sicherlich sehr gerne daran interessiert wären

von solchen ..... & Staats-Lakaien Nachhilfe-Unterricht annehmen bzw. zu erhalten

aber da denke ich nur an die Ärzte & ihre Studien in Theresienstadt, oder die Nazi-Clique unter Braun

wer hat gutes Blatt zum Pockern hat
kommt überall mit seinem Arsch weiter, egal ob dieser braun oder rotbraun ist

nur RUSS hatte Pech, für den blieb nur Paulus übrig

PS Viele DE wissen z. B. gar nicht, das DE-Kriegsgefangene in Großbritannien 1945/46 ganzes Stück nach Kriegsende an die Sowjetunion ausgeliefert worden sind

Diese sogenannten Anomalien kommen mir irgendwie bekannt vor 😎

Gerhard Lenz | Fr., 6. September 2024 - 18:23

fordern, aber selbst konträre Meinungen nicht zulassen - so ganz passt das ja nicht, finde ich. Aber vielleicht kommt mein Beitrag ja noch.

Ansonsten: Nach Meinung des Osnabrücker Verwaltungsgerichtes war spätestens November 2022 (und nicht bereits vor Inkrafttreten der sektoralen Impflicht, wie im Beitrag angedeutet) davon auszugehen, dass auch Geimpfte ansteckend sein könnten (wenngleich auch weniger, als Ungeimpfte).

Jetzt bin ich mal gespannt, ob das erscheinen darf...es geht doch um eine offene Diskussion, oder nicht?

Jens F | Fr., 6. September 2024 - 23:13

Ich empfehle allen juristisch Interessierten den Bericht von Frau RAin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth, die als Prozessbeobachterin bei der Verhandlung des VG Osnabrück anwesend war.

https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerich…

Dieser Vehandlungstermin hatte wirklich historische Bedeutung und dem Präsidenten des VG Osnabrück, Herrn Prof. Neuhäuser, gilt meine persönliche Hochachtung für seinen Mut, seine Integrität und seine juristische Akribie in dieser Sache.