Laurenz Meyer - seine Erklärung im Wortlaut
Cicero-Online exklusiv
„Am 23. Februar 1999 wurde ich zum Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen gewählt. Daraufhin wurde eine Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag (ich bin am 1. Oktober 1975 in die Dienste der VEW eingetreten) zwischen mir und der VEW Energie AG mit Unterzeichnung von mir am 17. März 1999 und Gegenzeichnung durch den Vorstand der VEW Energie AG vom 30. März 1999 vorgenommen.
Der wesentliche Inhalt dieser Änderungsvereinbarung war es, das bestehende Arbeitsverhältnis rückwirkend in ein ruhendes Arbeitsverhältnis zum 1. März 1999 zu überführen und mir eine Rückkehrklausel einzuräumen, die allerdings bis zum 30. Juni 2000 begrenzt war. In der Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag wurde festgelegt, dass die Vertragsparteien einvernehmlich eine zusätzliche Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen werden. Diese einvernehmliche Regelung wurde später unter den 30. April 1999 in einem Aktenvermerk festgehalten.
Danach sollten als Abfindung und zur Leistung ausstehender Gehaltsansprüche 90.000 DM sofort und 160.000 DM im Mai 2000 (dem Monat der Landtagswahl) ausgezahlt werden. Es wurde aber auch präzisiert, dass bei Nicht-Rückkehr von mir nach der Landtagswahl das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli endgültig beendet werde.
Mit dem Ausgang der Landtagswahl und der anschließenden Wahl von Dr. Jürgen Rüttgers zum Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen stand fest, dass ich von meiner Rückkehrklausel Gebrauch machen werde. Obwohl die einvernehmliche Regelung vor dem Hintergrund einer endgültigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses festgelegt wurde, wurde ausgezahlt, da Ausschließungsgründe für den Fall der Rückkehr nicht aufgeführt waren.
Die für Mai 2000 vorgesehene Auszahlung der vereinbarten 160.000 DM ist unter Abzug von Steuern am 19. Juli 2000 erfolgt. Aufgrund der Vertragsgestaltung ist diese Zahlung rechtlich korrekt. Dennoch ist mir mit Blick auf die Probleme vieler Menschen in diesen Tagen bewusst, dass nicht verstanden wird, dass ich seinerzeit dieses Geld angenommen habe, obwohl ich ins Unternehmen zurückgegangen bin. Ich werde deshalb den mir aus diesem Vertrag am 19. Juli 2000 ausgezahlten Betrag für einen wohltätigen Zweck, und zwar die SOS-Kinderdörfer, spenden.”
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