Die Stühle bleiben leer / dpa

Corona-Beschlüsse - Diese Lockdown-Regeln gelten bis 18. April

Fällt der Osterurlaub ins Wasser? Welche Regeln gelten ab einer Inzidenz von 100? Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben beschlossen, welche Maßnahmen gegen das Coronavirus bis zum 18. April gelten sollen. Hier ein Überblick.

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Deutschland bleibt im Lockdown-Modus. Auch nach der gestrigen Konferenz von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder, die sich bis in die Nacht zog, bitten die Regierungschefs die Bürger, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“. 

Die folgenden Regelungen, um das Coronavirus einzudämmen, sollen vorerst bis zum 18. April gelten:

Notbremse 

Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

Inzidenz über 100

In Landkreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

- Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören

- Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind

- Ausgangsbeschränkungen

- verschärfte Kontaktbeschränkungen

Kontakte

Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

Ostern

In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen.

Impfschutz

Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.

Schnell- und Selbsttests

So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.

Öffnungen in Modellprojekten

In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.

Arbeitsplatz

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche“. Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

Wirtschaftshilfen

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

Reisen

Bund und Länder appellieren „eindringlich“, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, „erwarten“ Bund und Länder von allen Fluglinien „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“.

Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

Senioren-, Pflege- und Behindertenheime 

Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.

Nächste Schritte 

Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beraten.

mn/dpa

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Maria Arenz | Di., 23. März 2021 - 11:41

Am 12. April. Wenn dann die Osterbremse "gewirkt" hat, kann man ja rechtzeitig zum deisjährigen Beginn des Ramdan am 13. April so tun, als sei jetzt alles in Butter und Lockerungen zwecks Ermöglichung des allabendlichen Fastenbrechens seien zu verantworten. Bin gespannt, was unserem "Wohlfahrtsausschuss" einfällt, wenn das Einsperren der christlich-indigenen Bevölkerung über Ostern doch nicht ausreicht für das erforderliche Window-Dressing.

Fritz Elvers | Di., 23. März 2021 - 14:29

Antwort auf von Maria Arenz

der Wohlfahrtsausschuss nicht auf die Guillotine zuückgreift...

Klaus Funke | Di., 23. März 2021 - 12:14

Es geht um unsere Familien, unsere Kinder unsere Betriebe, unser ganzes gesellschaftliches Leben - alles zerstört durch eine macht- und verbotsbesessene alte Dame. Hier muss das Bundesverfassungsgericht eingreifen und helfen: Schnellstens eine Klage und eine einstweilige Verfügung dagegen erwirken. Ganze Regionen, Städte und Gemeinden, Vereine, Bürgergruppen sollten dagegen aufstehen. Diese Regierung, diese Kanzlerin muss zum Wohle des Volkes gestoppt werden. Ihr geht es längst nicht mehr um die Gesundheit der Bürger. Wäre es so, sähen die Maßnahmen anders aus. Gestützt auf die Beratung von Leuten wie Lauterbach, Wieler u.a. Selbstdarstellern und Ehrgeizlingen wird ein ganzes Volk gedemütigt und erniedrigt. Sowas gab es in der deutschen Geschichte nur zum Ende des 2. WK. Und es wird ähnlich enden! Da bin ich mir ganz gewiss. Und der Name Angela Merkel wird den Deutschen ähnlich lange und unangenehm im Gedächtnis bleiben wie der ihres einstigen umnachteten Führers... Bitte, CICERO...

Den Wahnsinn, der sich in Kassel, davor in Dresden, Leipzig oder Berlin auf öffentlichen Plätzen, in Stadtzentren abgespielt hat. Wo aus ganz Europa herbeigekarrte Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker, Esoteriker und Rechtsextremisten Anordnungen der Polizei und Auflagen der Gerichte offen mißachteten, auch vor Gewalt nicht halt machten.

Und jetzt rufen ausgerechnet deren Sympathisanten nach dem Bundesverfassungsgericht? Das kann man nur hochgradig peinlich nennen - einerseits das Recht mit Füßen treten, andererseits es für sich beanspruchen.

Klar ist der Shutdown alternativlos. Auch wenn manche jetzt wieder auf das ewige Beispiel Schweden verweisen (wo die Todeszahlen im Verhältnis höher sind), oder, da hauptsächlich ältere Menschen an dem todbringenden Virus versterben, die Pandemie als gesamtgesellschaftlich irrelevant bezeichnen.

Nun ja, das ist eine sehr laute, aber verhältnismässig kleine Minderheit.

Was man bei den letzten Landtagswahlen sehr gut beobachten konnte...

... eine Verfassungsbeschwerde einlegen - dazu bedarf es nicht einmal eines Rechtsanwalt m/w/d.
Insoweit besteht kein Anwaltszwang.
Natürlich ist die Einschaltung eines Fachanwaltes sinnvoll, schon allein wegen der Formalien. Aktuell gibt es in D etwa 170.000 zugelassene RAe.
Das Verfahren ist kostenfrei.
Der, die, das RA natürlich nicht - man muss ja schließlich sehen wo man bleibt, gell?

Bekanntlich haben Gerichte kein Selbsteintrittsrecht, es bedarf für ihr Tätigwerden immer einer Klage, eines Antrags.

Ich hänge Ihnen eine Mitteilung des Beck-Verlages dran; ein Fachverlag für Jura.
Weiterhin den Text des Art. 93 GG.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/corona-krise-laesst-ei…

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html

Ja, es sind etliche Verfahren anhängig.

Ich gehe nicht davon aus, dass die BT-Wahl "verschoben" wird.
Dann würde es in der Tat "lustig" werden!

Alles Gute!

helmut armbruster | Di., 23. März 2021 - 15:36

nachrichten mehr anschaue. Und das schon seit 2 Monaten. Das war notwendig, denn ich hatte langsam eine Allergie entwickelt und fühlte immer das Adrenalin ansteigen, wenn einer aus der Politgarnitur am Bildschirm auftauchte.
Es ist wohltuend für die Seele wenn man diese politischen Nichtskönner eine Zeitlang nicht mehr sieht und nicht mehr hört.
Sehr empfehlenswert eine solche Kur, zumal es genügend andere Informationsquellen gibt und man trotz Kur informiert bleiben kann.

Kur? Auch nicht schlecht lieber Herr Armbruster! Aber bitte mit Schatten;)! Morgens Fango, abends Tango hieß es bei uns in der Kurklinik, in der ich mein Klinikum jugendlich beschwingt absolvierte! Meine sehr lieben Patienten, ausschließlich Kriegsversehrte die mich viel lehrten, bekamen das und vieles Andere im Leben trotz fehlender Gliedmaßen hin, was man von unseren heutigen Politikern und den meisten Medienschaffenden nicht mehr erwarten kann/ darf/ möchte;). Und aus medizinisch-prophylaktischer Sicht halte ich Ihren Therapieansatz gar nicht mal so schlecht;)! Was mir oft hilft, ist der Umschaltknopf meiner Fernbedienung oder die Stummtaste;)! Und Cicero samt Forum zur Erholung und Gesunderhaltung des Nervenkostüms. Grüße an Alle!

Heidemarie Heim | Di., 23. März 2021 - 22:56

Toll! Voll ausgebremst. Habe heute zu meinem Leidwesen erfahren, dass mein Geburtstag an einem Corona-Neu-Feiertag stattfindet und wir ihn höchstens noch im EDEKA oder ALDI inmitten der Massen von Panikkäufern für die Feiertage begehen könnten. Denn trotz heimischer Landkreisinzidenz von momentan 27,noch was , darf unser mit einem schönen Außenbereich ausgestattetes Restaurant nicht öffnen. Am besten ich lade meine Freunde zu einer gemütlichen Testrunde unter dem Motto Nasenbohren für Fortgeschrittene nach Dr. Covid an den eigenen Tisch! Ich hoffe, dass ist dann im Sinne aller Anwesenden und erfüllt die von der Politik geforderten Kriterien! Auch wenn mir langsam alle bald mal den Buckel runterrutschen können, trotzdem vielen Dank an die Redaktion für die Verhaltensauflistung! Werde es ausdrucken und am besten an die Haustür nageln! MfG

Gerhard Hecht | Mi., 24. März 2021 - 10:16

Wann kommt der "Schießbefehl" beim widerrechtlichen Verlassen der Wohnung?