- Die zynische Flüchtlingspolitik der EU
Im April will die EU eine neue Verordnung zur "Überwachung der Seeaußengrenzen" beschließen und die Abriegelung der Seeaußengrenzen verschärfen. Es ist der trickreiche Versuch, die Schutzpflichten gegenüber Flüchtlingen weiter auszuhöhlen
Es ist kein Geheimnis, woher in Sachen europäischer Flüchtlings- und Migrationspolitik der Wind weht. Abweisend und mit eisiger Kälte bläst er Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen ins Gesicht. Die Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekenntnissen zu Europas “gemeinsamen Werten” des Humanismus und der realen Grenz- und Asylpolitik hat sich über die letzten Jahre stetig vergrößert. Im April wird die EU eine neue Verordnung in ihre “Errungenschaften” (“acquis communautaire”) aufnehmen, die der Grenzschutzagentur “Frontex” das Arsenal in die Hand gibt, den Kampf gegen Migranten zu verschärfen. Die neuen Regeln zur “Überwachung der Seeaußengrenzen” werden das Massengrab auf dem Grund des Mittelmeers mit noch mehr Leichen anfüllen.
Kein Syrer, kein Somalier, kein Afghane ohne Visum kann sich an einem festen Posten der EU-Landaußengrenze melden, regulär Flüchtlingsschutz erbitten und darauf hoffen, hereingelassen zu werden. Er wird zurückgeschickt, bevor er griechischen, bulgarischen oder spanischen Boden betritt. An den Landgrenzen bleibt als einziger Weg die heimliche Überwindung der immer undurchlässiger werdenden Grenzanlagen. Oder es bleibt der Weg über das Mittelmeer.
Grenzschutz statt Migrationspolitik
Wie man den Seeweg nach Europa undurchlässiger machen kann, daran arbeitet die EU mit Hochdruck. Die Grenzschutzagentur Frontex, deren Personal im wesentlichen von den nationalen Grenzpolizeien gestellt wird, ist das Werkzeug. Frontex verkörpert seit seiner Gründung 2006 die Neigung der Europäischen Union, Migrationspolitik als Sicherheitspolitik zu begreifen. In anderen Worten: je effektiver Frontex uns außereuropäische Migranten vom Leibe hält, desto sicherer ist das Leben in Europa.
Diese Grundüberzeugung beherrscht Europa seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und wurde von denen in Madrid 2004 und London 2005 untermauert. Die Täter waren “Migranten” im weitesten Sinne. Seitdem verstehen Europas Innenpolitiker die Eindämmung der Migration als Komponente im Kampf gegen den Terrorismus. Deshalb sollen Europas Grenzschützer die Menschenschmuggler, die Migranten unter Umgehung der Grenzkontrollen in die EU bringen, mit ähnlichen polizeilichen und politischen Befugnissen bekämpfen wie Europas Kriminalpolizeien und Geheimdienste die islamistischen Terroristen. Was den deutschen Auslandsgeheimdienst BND betrifft, so ist er längst stark in die Abriegelungspolitik eingebunden. Wie breit die parlamentarische Unterstützung für diese Politik ist, kann man daran ablesen, dass der Innenausschuss des EU-Parlaments die neue Seeaußengrenzenverordnung mit 35 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen hat. Die Verabschiedung im EU-Parlament im April wird also reine Formsache sein.
Die neuen Befugnisse der Grenzschützer
Die Bekämpfung der “grenzüberschreitenden Kriminalität” ist der Eckstein der neuen EU-Verordnung. Auf diese Norm wird sich Frontex stärker als zuvor berufen können, um Flüchtlingsboote im Mittelmeer “ganz legal” am Erreichen von Europas Küsten zu hindern und zur Umkehr zu zwingen.
“Vernünftige Gründe” müssen die Frontex-Seepatrouillen für “den Verdacht haben, dass ein Schiff Migranten schmuggelt”, heißt es in den zentralen Artikeln sechs, sieben und acht der Verordnung, die sich mit dem “Abfangen” von Flüchtlingsbooten auf See befassen. Sobald dieser Verdacht, der im Einzelfall nicht schwer zu begründen sein wird, da ist, dürfen die EU-Grenzschützer das Flüchtlingsboot stoppen. Sie sollen dem Kapitän und den Steuermännern des Flüchtlingsbootes mit Bestrafung drohen. Auch wenn die Migranten bereits das Territorialgewässer eines EU-Mitgliedstaates erreicht haben, dürfen die Grenzschützer das Boot zum Kurswechsel auffordern, es zurück in internationale Gewässer eskortieren und vor einem neuerlichen Grenzübertritt in die EU warnen.
Auf hoher See ist Frontex befugt, sobald der Verdacht auf Menschenschmuggel da ist, Flüchtlingsboote zu stoppen und zu durchsuchen. Bestätigt sich der Verdacht, dass das Boot Personen ohne Einreisegenehmigung in die EU transportiert, dürfen die Grenzschützer es in einen Drittstaat, zum Beispiel das Land, aus dem es in See gestochen ist, “zurückgeleiten”. So steht es in Artikel 8.
EU-Verordnung sichert Festung Europa
Die neue EU-Verordnung liefert das unbarmherzige Drehbuch für die Abriegelung der Seeaußengrenzen. Die Präambel macht keinen Hehl daraus, dass dies das Ziel der neuen Verordnung ist. Die Kontrolle der Seeaußengrenzen habe den Zweck, “unerlaubte Grenzübertritte zu verhindern” und der “grenzüberschreitenden Kriminalität entgegenzutreten”, heißt es da. Frontex soll jeden “abschrecken”, der danach trachtet, offizielle Grenzkontrollposten zu umgehen.
Die neue Verordnung ist der trickreiche Versuch, die Schutzpflichten gegenüber Flüchtlingen, die sich aus der Genfer Konvention ergeben, weiter auszuhöhlen. Am Ende umgeht Europa die Pflicht, Flüchtlingen Schutz zu gewähren, mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, Schleuserbanden zu bekämpfen. Das Palermo-Protokoll gegen den Menschenschmuggel sticht die Genfer Flüchtlingskonvention aus. Die Migranten werden dafür in Haftung genommen und bestraft, dass sie die Hilfe von Schleusern in Anspruch nehmen. Das ist der juristische Trick.
Der Verordnungstext spiegelt wider, was EU-Innenkommissarin Cecila Malmström und der deutsche Innenminister gemeint haben, als sie im vergangenen Oktober dazu aufriefen, härter gegen die Bootsschleuser durchzugreifen. Mit diesem Appell reagierten die Politiker auf den Tod hunderter Flüchtlinge vor Lampedusa. Das ist der moralische Trick. Er besteht darin, den Schleusern die alleinige Schuld am Tod der Flüchtlinge zu geben. Indem man gegen die Schleuser durchgreife, so die Entscheidungsträger, schütze man das Leben der Flüchtlinge. Diese Argumentation lenkt von der eigenen Verantwortung ab. Schließlich hat die EU die legalen Fluchtwege verriegelt und lässt somit Schutzsuchenden keine andere Wahl, als sich Schleusern anzuvertrauen.
Menschenrechtsorganisationen wie “Pro Asyl” beklagen die Praxis der “Zurückweisungen”, der sogenannten “Push Backs”, im Mittelmeer. Die Beweise für diese menschenverachtenden Rechtsverstöße sind – vor allem entlang der türkisch-griechischen Seegrenze in der Ägäis - so dicht dokumentiert, dass selbst der demnächst scheidende Frontex-Chef Ilkka Laitinen sie einräumen musste. Die neue EU-Verordnung löst das Problem. Sie legalisiert “Push-Backs” im Namen der Schleuserbekämpfung.
Zynische Rettungspolitik
Man könnte argumentieren, dass nicht alle Migranten, die mit Booten über das Mittelmeer kommen, schutzbedürftig sind. Von “mixed migration flows” – gemischten Migrationsströmen – sprechen die Fachleute. Damit ist gemeint, dass die Mitglieder einer Gruppe von Migranten unterschiedliche Motive für ihre Wanderung haben können. Die einen flüchten vor politischer Unterdrückung, die anderen vor Krieg, wieder andere treiben Hunger und Armut in die Flucht oder sie werden von der Aussicht auf Arbeit und Bildung gelockt. Nach der Genfer Konvention müssten die Frontex-Seepatrouillen, wenn sie ein Boot mit Migranten ohne Papieren abfangen, die Schutzbedürftigkeit jedes einzelnen Passagiers prüfen.
Dafür müssten die Patrouillenboote mit dem entsprechenden Personal ausgestattet sein, vor allem mit Sprachkundigen, die eine Verständigung mit den Migranten ermöglichen. Laut Verordnung ist die Mitnahme solchen Personals in das Ermessen der Frontex-Einsatzkräfte vor Ort gestellt. Zu befürchten ist also, dass Bootspassagiere pauschal in einen Drittstaat, etwa Libyen, Ägypten oder die Türkei, zurückgedrängt werden, ohne dass Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte ihre Fluchtgründe äußern und ein Schutzgesuch stellen können.
Schwieriger als die Flucht aus den Pflichten des Flüchtlingsschutzes ist es für die EU, die Vorschriften zur Seenotrettung zu umgehen. In der neuen Verordnung bekennt sich die EU zu der Pflicht, Menschen in Seenot zu retten. Artikel 9 klingt insofern wie das Echo eines fernen humanitären Diskurses. In der Gesamtbetrachtung der neuen Verordnung kann man die detaillierten Vorschriften zu “Search and Rescue” auch als den Gipfel des Zynismus lesen. Denn angesichts der weitreichenden Befugnisse von Frontex, Boote abzufangen und zurückzudrängen, bleibt Migranten, die über das Mittelmeer nach Europa wollen, nur eine Chance: sie müssen in hoher Zahl bei schlechtem Wetter auf besonders seeuntaugliche Boote steigen, am besten ohne Kapitän und Steuermann. Im günstigsten Fall sind noch einige Schwerkranke und einige Leichen im Moment “des polizeilichen Aufgriffs” an Bord. Dann wird Frontex womöglich keine andere Wahl haben, als die Passagiere in einen Hafen des nächstgelegenen Mitgliedsstaates zu bringen.
Die neue Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen ist nicht geheim. Jeder kann sie nachlesen. Ihre Verabschiedung im EU-Parlament wird öffentlich sein. Aber die Öffentlichkeit wird kaum Notiz davon nehmen. So funktioniert Europa, vielleicht nicht nur in der Migrationspolitik: die schön klingenden Bekenntnisse zu Menschenrechten und Freiheit hallen laut. Das fiese Kleingedruckte gleitet leise und unbemerkt in die Brüsseler Schatzkammer der “Errungenschaften”.
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