Eine europäische Rechtskultur ist heute selbstverständlich / Illustration: Martin Haake

Ein Plädoyer für Europa - Ein vollendeter Rechtsstaat

Der europäische Rechtsstaat ist Realität – er garantiert seinen Bürgern größtmögliche Freiheit und Sicherheit. Rupert Scholz, ehemaliger Verteidigungsminister, lobt Europas Rechtsstaatlichkeit

Autoreninfo

Rupert Scholz war Verteidigungsminister im Kabinett von Helmut Kohl. Der 1937 geborene Jurist ist Rechtsanwalt und Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig.

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Eine Lobeshymne auf Europa? Das mag in Zeiten des Brexit anachronistisch anmuten. Aber gerade jetzt braucht es Europäer, die daran erinnern, was diesen Kontinent lebenswert macht und warum wir die Europäische Union brauchen. Bereits vor zwei Jahren veröffentlichte Cicero in seinem Jubiläumstitel die leidenschaftlichen Plädoyers zehn namhafter Autoren. Diese Texte aus unserem Archiv möchten wir in den kommenden zwei Wochen mit Ihnen teilen.
Für den achten Teil unserer Europareihe schreibt der Jurist Rupert Scholz über Europas Rechtsstaatlichkeit.

Obwohl der europäische Einigungsprozess in der jüngsten Vergangenheit auf viel Kritik gestoßen ist – von der Eurokrise bis hin zu überzogener Bürokratie und Kompetenzexpansionismus bei den Organen der EU –, hat er Grundlegendes geleistet, vor allem in den Bereichen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekennt sich ausdrücklich zu den „grundlegenden Werten“ des Schutzes der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte. Artikel 3 des EUV garantiert den Bürgerinnen und Bürgern der EU „einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen“. Dies alles baut auf den gemeinsamen rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf und verdichtet diese zum nicht nur gemeinsamen Programm, sondern auch zur verbindlich-gemeinsamen Gesamtstruktur.

Eine moderne Verfassungsstaatlichkeit

Herausragend ist der Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte. In ihm liegt der Grundwert nicht nur der Verfassungstraditionen aller Mitgliedstaaten der EU, sondern auch der aller modernen Verfassungsstaatlichkeit. In den Anfängen des europäischen Einigungsprozesses gab es hierzu noch keine gemeinschaftsrechtlichen Verbürgungen. Aber der Europäische Gerichtshof hat diese Lücke sehr bald geschlossen und die zentralen Grundlagen für einen an Menschenwürde und Menschenrechte gebundenen europäischen Rechtsstaat gelegt. Ihre Vollendung hat diese Entwicklung über den EUV und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie ganz entscheidend über die Europäische Grundrechtecharta erfahren. Allerdings hat bereits zuvor die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1950 für alle Mitgliedstaaten des Europarats verbindliche Grundrechtsgewährleistungen festgelegt und in der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch abgesichert.

Die Europäische Union wahrt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

In alledem spiegelt sich eine gemeinsame europäische Rechtskultur wider, die in den vergangenen 200 Jahren Schritt für Schritt erwachsen wurde und die heute für jedermann in Europa zur wahrhaftigen Selbstverständlichkeit geworden ist. Der europäische Rechtsstaat ist heute gesellschaftliche Realität; niemand in Europa stellt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit infrage. Wer sich daran nicht hält, untersteht den Sanktionsmechanismen des europäischen Unionsrechts und kann nicht Mitglied der EU werden. Die Diskussion um die mitgliedschaftlichen Ambitionen etwa der Türkei demonstrieren dies in aller Nachhaltigkeit. Die Europäische Union wahrt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, und sie findet in diesen Grundprinzipien moderner Verfassungsstaatlichkeit ebenso die eigene Grundlegitimation wie die maßgebende integrierende Grundgemeinsamkeit. Dies alles steht nicht mehr zur Diskussion – und dies alles gehört zu den ganz großen Leistungen des europäischen Einigungsprozesses.

Der europäische Rechtsstaat ist fast komplett

Rechtsstaatlichkeit bedeutet für den Bürger Gewähr von Freiheit und Gewähr von Rechtssicherheit. In freiheitsrechtlicher Sicht ist der europäische Rechtsstaat fast komplett. In sicherheitsrechtlicher Hinsicht besteht jedoch noch weiterer Entwicklungsbedarf. Trotz einiger institutioneller Anfänge, wie der in Gestalt von Europol, verharrt auch die grenzüberschreitende Sicherheitspolitik nach wie vor in den Händen der nationalen Gesetzgeber und nationalen Sicherheitsbehörden. Immer noch dominiert in der Sicherheitspolitik der nationale Souveränitätsgedanke. Der in Artikel 3 EUV versprochene gemeinsame „Raum (auch) der Sicherheit“ muss jedoch ebenso grundlegend weiterentwickelt und ausgebaut werden. So heißt jedenfalls die maßgebende Agenda aller künftigen europäischen Rechtsstaatspolitik.

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Arndt Reichstätter | Do., 14. Juli 2016 - 18:10

Wenn der Verfasser den Rechtsstaat so schätzt, wieso kritisiert er dann nicht die völkerrechtswidrigen NATO-Kriege?

Wieso kritisiert er dann nicht den ESM als Verstoß gegen den Lissabonvertrag, der bereits gegen das Grundgesetzt verstieß?

Wieso kritisiert er nicht die politische Klasse als feige Ideologen, die in der Migrantenkrise millionenfachen Rechtsbruch zulassen, da seit 2015 nicht ein einziger Flüchtling legal eingewandert ist, da er sich, aus einem sicheren Drittstaat kommend, nicht auf das Asylrecht berufen kann? Wieso muss ich dafür zahlen, Deutschland am Hindukusch zu verteidigen, aber erhalten dagegen keinen Schutz vor dem Hindukusch in Deutschland?

Sätze wie "besteht jedoch noch weiterer Entwicklungsbedarf" klingt wie eine sowjetunionsche Technokraten-Ausrede, angesichts Zehntausenden Bürokraten in Brüssel, die sich auf unsere Kosten sogar Viagra verschreiben lassen können.

Ich bitte um ein Ende der Diskriminierung gegenüber Libertären. Danke im Voraus.

Albert Keller | Do., 14. Juli 2016 - 18:23

Oder meint Herr Scholz das wirklich ernst? Gehen Sie doch mal mit offenen Augen durch unser Land und versuchen Sie, eine Meinung jenseits des linksgrünen Mainstream zu vertreten. Oder sehen Sie sich die Reaktionen der deutschen Justiz auf die Skandalnacht von Köln an. Oder, oder... Demokratie und Rechtsstaat. Das ich nicht lache.

Albert Schultheis | Do., 14. Juli 2016 - 18:40

Die EU mag der "vollendete Rechtsstaat" sein - nur leider ist er nicht demokratisch legitimiert. Er entzieht den Mitgliedsländern souveräne Rechte , ohne dass die Bürger dieser Staaten jemals diesem Souveränitätsentzug zugestimmt hätten. Daher ist der "vollendete Rechtsstaat" EU ein Haus ohne Fundament und seine politischen Führer genießen keinerlei Vertrauen bei den Bürgern. So etwas ist bereits gescheitert.

Karola Schramm | Do., 14. Juli 2016 - 21:08

Klasse. Dann brauchen wir jetzt nur noch Menschen, die die Einhaltung z.B. dieses Gesetz einfordern, weil sie gebrochen werden:
"Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekennt sich ausdrücklich zu den „grundlegenden Werten“ des Schutzes der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte. "
Das Hartz 4 Gesetz ist ein Gesetz gegen die Menschenwürde, der Freiheit & die Wahrung der Menschenrechte werden auch dauernd gebrochen.
Dann können GR & weitere südlichen Länder die deutsche Bundesregierung, denn die ist verantwortlich und die Kommission beim EUGH anzeigen, wegen Nichteinhaltung dieses Gesetzes.
Denn wie sollen Länder, die nicht mehr investieren dürfen weil sie sparen müssen, ihre Schulden zurückzahlen ?
Das ist so, als würde jemand der Schulden hat, gleichzeitig das Arbeiten verboten. Zusätzlich muss er sein Hab & Gut zu Geld machen. Dann hat er nichts mehr. Auch die Würde nicht.

Schabert Albert | Fr., 15. Juli 2016 - 07:57

Sehr geehter Herr Scholz!
Sie werben für einen vollendeten Rechtsstaat EU. Haben wir den schon oder kommt er noch. Vollendet wäre für mich perfekt.Das ist heute nicht so.Ich finde es anmassend, das zubehauten und gerade eines Juristen nicht würdig.
Albert Schabert

Barbara Kröger | Fr., 15. Juli 2016 - 08:25

Lieber Herr Scholz, es geht nicht um Kritik an Europa, es geht auch nicht um Kritik an der Idee eines einigen Europas. Diese Werte werden, glaube ich, von der Mehrzahl anerkannt.
Die Kritik richtet sich gegen diejenigen in Brüssel und Berlin, die aus Europa einen autoritären geführten Zentralstaat machen wollen. Gegen diejenigen, die offensichtlich völlig vergessen haben, in wessen Auftrag sie agieren dürfen und wer sie finanziert: die europäischen Bürger!

Wenn Sie die Verfassungsstaatlichkeit der EU so besonders betonen möchte ich daran erinnern, dass viele Gesetze in der vergangenen Zeit bewusst gebrochen wurden. Dass Rechtsstaatlichkeit großen Schaden nimmt, wenn das Votum der Bürger Europas nicht mehr ernst genommen wird! Wenn kritische Stimmen denunziert werden.

Keine Institution in Brüssel ist demokratisch legitimiert. Von welcher Art von Rechtsstaatlichkeit sprechen Sie da?

Georg Dallmann | Fr., 15. Juli 2016 - 10:14

Wie es sich für einen renommierten Verfassungsrechtler gehört, betont Herr Scholz die VerfassungsTHEORIE.
Bekanntlich nutzt alle Theorie wenig, wenn der PraxisTEST nicht gelingt.
Beispiel gefällig?
Nach dem Grundgesetz hat der Bürger als Prozesspartei Anspruch auf einen FAIREN Prozess vor einem UNABHÄNGIGEN und damit "gesetzlichen" Richter.
Dieser RECHTSANSPRUCH soll gesichert werden durch das RECHT, einen "unfairen" und "parteiischen" Richter ABZULEHNEN (Befangenheitsantrag).
In praxi entscheidet über genau DIESEN Befangenheitsantrag regelmäßig der "RichterKUMPEL", der im Nebenzimmer sitzt und mit dem (nicht selten zu Recht!) "abgelehnten"
Richter in der Kantine speist.
Folge? Es folgt ein - ziemlich - UNFAIRES (weil kumpelhaftes) "Ablehnungsverfahren", welches in praxi MEIST zu der RECHTSFEHLERHAFTEN Entscheidung führt, eine Befangenheit liege nicht vor.Folge:
Folge: Der - wirklich! - BEFANGENE Richter trifft am Ende ein UNGESETZLICHES und damit verfassungswidriges Urteil

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 15. Juli 2016 - 10:22

Rupert Scholz beschreibt in seinem Artikel zu den Vorzügen der EU-Gerichtsbarkeit recht deutlich, wie die Judikative zur Legislative der europäischen Gemeinschaft wurde. Das geschieht am Parlament und damit an den gewählten Vertretern vorbei und führt zu einer Unzufriedenheit mit der europäischen Gesetzgebung. Es werden Urteile gesprochen und damit zur Vorgabe für Gesetze, die nicht alle Aspekte der Rechte einer Allgemeinheit gegenüber dem Einzelnen berücksichtigen. Ein Beispiel ist die Rechtsprechung zur Inklusion, obwohl ich die Urteile nicht kenne. Hier wurde das Recht des Einzelnen (gehandicapten) auf den Besuch einer normalen Schule festgestellt. Dabei wird sowohl das Recht des (gehandicapten) Kindes auf gezielte individuelle Förderung wie auch das Recht aller anderen Kinder in der Klasse auf bestmögliche Ausbildung behindert. Ein paralleler Unterricht unterschiedlicher Leistungsstufen ist schwer möglich. Durch die Inklusion entsteht nach meiner Meinung eine Loose-Loose-Situation.

Marc Schwaneberg | Fr., 15. Juli 2016 - 10:37

wirkt diese Lobeshymne des Herrn Scholz vor dem Hintergrund des Brexits und der aktuellen Verfassung der EU!

Man darf hoffen, dass Herr Scholz diese Lobeshymne heute so nicht mehr verfassen würde. Aber auch vor zwei Jahren war dies bereits ein völlig undifferenziertes Plädoyer für die Parteien- und Bürokraten-EU. Demokratie- und Legitimationsdefizite waren bereits damals allzu deutlich feststellbar, aber nur noch nicht so in der öffentlichen Diskussion. Und gravierende Verstöße gegen grundlegende Vereinbarungen innerhalb der EU und deren völlige Sanktionslosigkeit waren bereits zu Kanzler-Zeiten von Kohl und Schröder gang und gäbe, sie sind inzwischen leider nur beinahe zur Gewohnheit geworden.

Ich kann daher auch rückblickend den Artikel von Herrn Scholz nur als Pamphlet gewordenes (Wahl-) Werbeplakat eines Politlobbyisten ansehen. Immerhin taugt es dazu,nun erst recht Widerspruch zu finden und umso vehementer eine aufrichtige Debatte über Zustand und Weg der EU einzufordern.

Michael Scholtz | Fr., 15. Juli 2016 - 10:47

Ein fundamentaler Grundsatz des Rechtstaates lautet "nullum crimen, nulla poena sine lege" (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) und besagt, dass eine Tat nur betraft werden darf, wenn ihre Strafbarkeit vor Begehung gesetzlich begründet war.

Dieser Grundsatz wurde in der deutschen Geschichte zwei mal grob missachtet: das erste mal in der Zeit des NS-Terroregimes, als eine Tat auch bestraft werden konnte, wenn sie zwar gegen kein Gesetz verstieß, aber nach "gesundem Volksempfinden" Strafe verdiente.

Der zweite, nicht minder gefährliche Angriff wurde von der EU ins Werk gesetzt: durch den "Europäischen Haftbefehl". Nach diesem Gesetz hätte jederzeit jeder deutsche Staatsbürger auf Ersuchen eines anderen EU-Staates verhaftet und dorthin ausgeliefert werden müssen, wenn er in Deutschland eine Tat begangen hatte, die nach deutschem Recht legal, nach dem dortigen Recht aber strafbar war.

(Fortsetzung folgt)

Michael Scholtz | Fr., 15. Juli 2016 - 10:49

Beispiel: Wäre eine Polin nach Deutschland gekommen, um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen, die nach deutschem Recht legal, nach polnischem Recht aber verboten und strafbar war, dann hätte nicht nur die Polin nach ihrer Rückkehr nach Polen bestraft werden können, auch der deutsche Arzt hätte nach den Grundsätzen des „Europäischen Haftbefehls“ verhaftet und nach Polen ausgeliefert werden müssen, um dort wegen einer Tat bestraft zu werden, die am Ort ihres Begehens gar nicht strafbar war – und das ohne jede Möglichkeit, gegen den Haftbefehl in Deutschland Rechtsmittel einzulegen.

Dem Bundesverfassungsgericht, das dieses Unrechtsgesetz für nichtig erklärt hat (Aktenzeichen 2 BvR 2236/04) für nichtig befunden hat, ist es zu verdanken, dass es dem Unrechtsregime der EU misslungen ist, eines der grundlegendsten Fundamente der Rechtsstaatlichkeit zu zerstören.

(Fortsetzung folgt)

Michael Scholtz | Fr., 15. Juli 2016 - 10:50

Und der nächste Angriff auf ein fundamentales Grundrecht durch die EU ist in Vorbereitung. Diesmal ist es das Grundrecht der Meinungsfreiheit, das den Eurokraten ein Dorn im Auge ist und künftig nur noch für politisch unbedenkliche Meinungen gelten soll (Quelle: http://www.freiewelt.net/reportage/droht-das-ende-der-meinungsfreiheit-…)

Fazit: die EU ist eine tödliche Gefahr für Rechtsstaat und demokratische Grundrechte. Ein weiterer Machtzuwachs für die EU ist mit absoluter Sicherheit das Ende von Demokratie und Rechtsstaat.

Bernhard K. Kopp | Fr., 15. Juli 2016 - 11:31

Die Argumentationsebene des Autors ist im Wolkenkuckucksheim. Freiheit, Gleichheit usw.,usw. stehen tatsächlich nicht systemisch in Frage, die Rechtsstaatlichkeit, die auch den und die Staaten verpflichtet aber sehr wohl. Ob Schengen/Aussengrenzenregime/Imma
igrationspolitik, die rechtlichen Bestimmungen wurden immer, rechtsstaatlich, so gestrickt, dass man keinen Politiker wegen Unterlassungen, die den Bürgern und den Staaten dann mit Zeitverzögerung grossen Schaden zufügen, deswegen ins Gefängnis bringen könnte. Beim Euro ist nichts besser und nichts anders. Wenn eine Regierung die Maastrichtregeln bricht, dann sollen, theoretisch aber nicht tatsächlich, die Bürger zahlen, obwohl jede verfassungsmässige Schulden- und Defizitgrenze so gestrickt sein müsste, dass die versagende Regierung natürlich wegen Verfassungsbruch zurücktreten müsste. Es gibt keine europäische Verfassung, die den Bürger und die Gemeinschaft vor dem Staat schützt. Nur im Wolkenkuckucksheim, nicht in der Realität.