() Foto von mutmaßlicher Misshandlung eines irakischen Gefangenen im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib
Die Fratze der Folter
Das Folterverbot ist zentral für den modernen Rechtsstaat. Dennoch steht es derzeit zur Diskussion. Ist Folter in gewissen Fällen legitim?Oder gefährdet bereits diese Frage unser demokratisches Selbstverständnis?
Im Jahre 1958 publizierte der französische Journalist Henri Alleg ein Buch über seine Inhaftierung und Folterung durch Soldaten der französischen 10. Division unter General Massu in einem Folterzentrum namens El-Biar in einem Vorort von Algier. Das Vorwort schrieb Jean-Paul Sartre und es begann mit diesen Worten: „1943 schrieen in der Rue Lauriston Franzosen vor Angst und Schmerz; ganz Frankreich hörte sie. Der Ausgang des Kriegs war ungewiss, und wir wollten nicht an die Zukunft denken; eines jedenfalls erschien uns unmöglich: dass jemals in unserem Namen Menschen zum Schreien gebracht werden könnten (…) 1958 wird in Algier regelmäßig und systematisch gefoltert; jeder weiß es.“
Man wusste es, doch erst nach Allegs Buch konnte das Wissen nicht mehr verleugnet werden. Sein Buch und Sartres Vorwort konfrontierten Frankreich mit sich selbst: „und als wir endlich den Kopf hoben, sahen wir im Spiegel ein fremdes, ein hassenswertes Gesicht: unser eigenes.“ Auch auf den Bildern aus den Zellen von Abu Ghraib sehen wir unser eigenes Gesicht. Wer wir sind, erfahren wir aus dem, was wir aus anderen gemacht haben. Die New York Times hatte Recht, als sie schrieb: „Diese Fotos, das sind wir.“ Sie sprach damit nicht nur als amerikanische Zeitung, die eine gemeinsame politische Verantwortung für das, was im Irak geschieht, reklamierte, sondern verstand sie auch – zu Recht – als Dokument unserer gemeinsamen Kultur zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Unterschiedliche politische Optionen, wie immer man sie sonst bewerten mag, spielen dabei keine Rolle. In Deutschland hat die Tatsache der systematischen Anwendung der Folter durch US-Truppen im Irak zwar weithin Abscheu ausgelöst (wie in den USA übrigens auch), aber gleichzeitig auch eine Diskussion in Gang gebracht, die die Unabdingbarkeit des Verbotes der Folter in Frage stellt. Man ist sich einig, die Folter scheußlich zu finden, aber viele geben zu bedenken, ob das Scheußliche nicht unter Umständen akzeptabel sein könnte. Und nahezu alle meinen, man müsse das diskutieren. Ich beteilige mich an der Diskussion und meine, dass das der Begründung bedarf.
Am 13. April 2004 hatte der Direktor des deutschen Aspen-Instituts in der Welt einen Kommentar veröffentlicht, in dem er die Proteste gegen das Internierungslager Guantanamo zum Anlass genommen hatte, sich für einen flexiblen Umgang mit der Rechtsnorm des Verbotes der Folter oder doch wenigstens für eine Öffnung der Debatte darüber auszusprechen. Ich habe ihm kurz darauf in derselben Zeitung geantwortet. Es ging mir darum, eine der immer mal wieder als unkonventionell-mutiger Tabubruch daherkommenden Fahrlässigkeiten zurückzuweisen. Die Fotos aus Abu Ghraib erschienen wenig später. Sie haben die Diskussion nicht beendet, sondern befördert.
Wer sich an einer Diskussion beteiligt, trägt dazu bei, ihren Gegenstand weiterhin diskutabel zu machen. Wer sich einer Diskussion verweigert, setzt sich dem Vorwurf aus, etwas zu tabuisieren. Der Vorwurf wäre so schlimm nicht, allerdings ist, wenn er erhoben wird, das Tabu meist schon unkräftig geworden. Man kann es nicht per Akklamation wieder etablieren. Es nützt auch nichts, die Angelegenheit als bloße Verirrung einiger Wirrköpfe abzutun. Wir müssen die Tatsache zur Kenntnis nehmen: Europa und Amerika haben das Bekanntwerden der Folterungen im Irak zum Anlass genommen, über die Legitimität der Folter zu diskutieren. Der Vorgang ist nicht ohne Präzedenz. Als die systematische Anwendung der Folter durch das französische Militär in Algerien skandalisiert wurde, trat General Massu dafür ein, die Folter unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Er war nicht erfolgreich. Das bloße Eröffnen einer Diskussion determiniert noch nicht deren Ausgang. Immerhin.
Wer immer sich an Diskussionen von einiger Wichtigkeit beteiligt, sollte bedenken, was er wirklich zu ihr beitragen kann. Sich in den Chor jener einzureihen, die lauthals Skandal! schreien, hat wenig Sinn. Von denen gibt es glücklicherweise genug. Unglücklicherweise wissen aber die wenigsten von ihnen, warum sie eigentlich Skandal! rufen, und wenn sie in eine dieser Diskussionen, in denen es um den sachlichen Austausch von Argumenten pro und contra gehen soll, geraten, machen sie oft eine schlechte Figur. Aber auch diejenigen, die uns versichern, natürlich seien sie schockiert über Abu Ghraib, gewiss, und selbstverständlich gegen die Folter, das verstehe sich doch, aber dann alle Naivität, die sie mobilisieren können, aufbieten, um nach diesem obligatorischen Statement endlich einmal ganz vorurteilslos zu fragen, ob nicht unter bestimmten Umständen, ganz bestimmten Umständen, nicht wahr, möglicherweise doch … – auch diejenigen, so scheint mir, wissen oft nicht, was sie da reden.
Wer immer sich an Diskussionen beteiligt, sollte sich nicht einbilden, man habe auf ihn gewartet, um den anderen Beteiligten die Köpfe zurechtzurücken und ihnen zu erklären, wie man denken müsste, und vor allem, wie die anderen eigentlich dächten, ohne es selber so richtig zu wissen. Aber überall dort, wo etwas selbstverständlich ist, denkt keiner mehr darüber nach, sondern man reagiert nur noch, und zwar mehr oder weniger affektiv. Und wenn dann das Selbstverständliche nicht mehr als selbstverständlich wahrgenommen wird, stellt sich das Wissen darüber, wie man denn eigentlich einmal dazu gekommen ist, es selbstverständlich zu finden, nicht einfach wieder ein. Für die einen wird das bisher Selbstverständliche zum Vorurteil, das im Zweifelsfall zu überwinden ist; für die anderen wird das bisher Selbstverständliche etwas, das es um jeden Preis zu verteidigen gilt – doch verfügt man nicht mehr über das Wissen, das man brauchte, um diese Anstrengung zu rechtfertigen.
Der gravierendste Fehler, der in der gegenwärtigen Diskussion unterläuft, ist der, die Frage nach dem Verbot der Folter für eine moralische Frage zu halten. Darum klingt es so plausibel, wenn der Fall des entführten Jakob von Metzler angeführt wird, dessen Leben, hätte er noch gelebt, hätte gerettet werden können, als man dem Entführer Folter androhte. Ist in einem solchen Fall – und ergänze: in anderen Fällen, in denen das Leben Unschuldiger gegen eine abstrakte Norm oder das Schmerzempfinden eines Menschen steht, der es in der Hand hätte, diese Leben zu retten – nicht Folter erlaubt, mehr noch: geboten?
Es gibt keine materialen Normen, deren Geltung nicht in einem kasuistischen Disput in Frage gestellt werden könnte, und das ist der Grund, warum moderne Ethiken sich auf formale Normen stützen. Solche formalen Normen sind dazu da, ein kompetentes Abwägen materialer Normen zu gewährleisten, und da kann es immer vorkommen, dass es moralisch zulässig und sogar geboten sein kann, auch gegen einen bisher als unumstößlich geltenden moralischen Grundsatz zu verstoßen.
Aber das Verbot der Folter gehört nicht in den Bereich der Moralität, sondern in den der Sittlichkeit. Es geht nicht um Regeln für das Verhalten Einzelner und ihr Verhalten im Einzelfall, sondern um die Verfassung des Gemeinwesens. Es geht dabei nicht um die Frage, wie jemand in dieser oder jener Situation handeln soll oder nicht, sondern darum, welche Normen gelten sollen, damit wir die sein können, die wir sein wollen.
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