- Republik unter Feuer
Vor 80 Jahren brannte der Reichstag. Unmittelbar danach wurden die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. Die Demokratie war damit beendet. Zweite Folge unserer Serie „1933 – Unterwegs in die Diktatur”
Bis heute schwelt der Streit darüber, wer es war. Die Kandidaten sind: Marinus van der Lubbe, ein holländischer Hilfsarbeiter und serieller Brandstifter im Namen der Weltrevolution, der sich am Tatort widerstandslos festnehmen ließ; ein kommunistisches Kommando oder aber einige anonyme SA-Leute, die entweder im Auftrag der Partei oder sogar auf eigene Faust handelten. Wer hat in der Nacht vom 27. Februar 1933 wirklich den Reichstag angezündet?
Van der Lubbe ist ein typischer Verlierer der Geschichte. 24 Jahre alt, früh verwaist, alleinstehend, arbeitslos, rastlos und sehr, sehr wütend. Bei einer Schlägerei auf einer Baustelle waren seine Augen mit ungelöschtem Kalk verätzt worden. Er sah deshalb schlecht. Dafür bekam er in seiner Heimatstadt Leiden eine Invalidenrente von sieben Gulden pro Woche. Als er im Januar 1933 nach Berlin reiste, kam er gerade aus einer Augenklinik. Seine politischen Überzeugungen waren kommunistisch oder anarchistisch, er war politisch engagiert, gehörte aber keiner Partei an. Heute wäre er der ideale Rekrut für eine Terrororganisation.
Für seine Täterschaft spricht, dass er zweimal Berlin besucht (einmal hatte er den Weg zu Fuß zurückgelegt) und dort Kommunisten aufgefordert hatte, ein revolutionäres Fanal zu entfachen. Er gab auch zu, schon zwei Tage früher drei kleinere Feuer an öffentlichen Gebäuden gelegt zu haben. Im Verhör gestand er die Brandstiftung im Reichstag. Adolf Hitlers Stoßseufzer in der Brandnacht, „gebe Gott, dass dies das Werk der Kommunisten ist“, lässt eine nationalsozialistische Verschwörung ebenfalls als unwahrscheinlich erscheinen. Auch Joseph Goebbels zeigte sich in seinen Tagebüchern überrascht.
Willkür und Notstandsverordnung
Gegen van der Lubbe aber spricht, dass der Brand im Reichstagsgebäude eben keine improvisierte Zündelei war, sondern fachmännisch durchgeführt wurde, wahrscheinlich mit mehreren Brandherden. Diente der Kommunist und gewaltbereite Brandstifter Marinus van der Lubbe als geradezu idealer Sündenbock? War er am Ende sogar von nationalsozialistischen Provokateuren angestiftet und unterstützt worden?
Auch der Prozess konnte die Frage nach der Täterschaft nicht eindeutig klären. Van der Lubbe verwickelte sich zwar in Widersprüche, hielt aber an seiner Alleintäterschaft fest. Wollte er vielleicht den Ruhm für sich allein? Am 23. November 1933, in der 42. Sitzung, forderte er das Gericht auf, ihn allein zu verurteilen: „Ich kann bloß zugeben, dass ich den Brand allein gelegt habe, aber mit der Entwicklung des Prozesses bin ich nicht einverstanden. Ich verlange jetzt von dem Senat, dass ich eine Strafe bekomme; was hier geschieht, ist ein Verrat an den Menschen, an der Polizei, an der kommunistischen und nationalsozialistischen Partei. Ich verlange hier, dass ich mit Gefängnis oder mit dem Tode bestraft werde.“
Außer Zweifel stehen die Konsequenzen des Reichstagsbrands. Die neue, nationalsozialistische Regierung schien von dem Brand überrascht, ergriff aber ohne Zögern die Gelegenheit, die Weimarer Verfassung im Namen der öffentlichen Ordnung und des Kampfes gegen den Bolschewismus außer Kraft zu setzen. Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, dem Tag nach dem Brand, schaffte Bürgerrechte wie freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Postgeheimnis, den juristischen Beistand für Staatsgefangene und den Föderalismus praktisch ab und ersetzte sie durch staatliche Willkür. Ab jetzt regierte Hitler per Notstandsverordnung. Das demokratische Experiment der Weimarer Republik war damit beendet.
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Hitler und andere Regierungsmitglieder gingen augenscheinlich von einem kommunistischen Aufstand vor den Reichstagswahlen am 5. März aus und überschätzten wohl auch die militärische Gefahr einer bereits geplanten Revolution, die von der Kommunistischen Partei ausging. Noch in der Brandnacht entschlossen sie sich zum Präventivschlag. Hitler gab sogar den Befehl, alle kommunistischen Reichstagsabgeordneten aufzuhängen. Wie viele seiner impulsiven Anordnungen wurde auch diese nicht in die Tat umgesetzt.
Ein Kleines, gemeines Gesetz
Trotzdem machten die Nationalsozialisten ernst. Am Tag nach dem Brand wurden rund 1500 kommunistische Funktionäre und andere Oppositionelle festgenommen und in Gefängnisse oder improvisierte Haftlager gebracht. Unter ihnen waren Rudolf Bernstein, Egon Erwin Kisch, Erich Mühsam, Carl von Ossietzky und Walter Stoecker. Die Verhaftungswelle rollte weiter, in den nächsten Wochen wurden allein in Preußen noch weitere circa 100 000 Kommunisten und Sympathisanten ohne konkrete Anklage verhaftet. Vor der Reichstagswahl wollte die nationalsozialistische Führung die Gefahr an der Urne neutralisieren. Auch oppositionelle Zeitungen und Wahlwerbung wurden verboten. Die NSDAP sollte die Wahl mit satten 43,9 Prozent gewinnen. Der Wahltag war einer der blutigsten der deutschen Geschichte: 69 Menschen starben bei Zusammenstößen zwischen SA und Kommunisten, Hunderte wurden verletzt.
Und van der Lubbe? Für ihn erließ die Regierung am 29. März ein kleines, gemeines Gesetz. Das „Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe“ legte fest, dass die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ auch auf Taten zwischen dem 31. Januar und dem 28. Februar anwendbar sei. Damit wurde es möglich, den Angeklagten zum Tode zu verurteilen. Brandstiftung war bis dahin kein Kapitalverbrechen gewesen.
Der Prozess wurde unter den Augen der misstrauischen Weltöffentlichkeit breit aufgerollt. Eine umfassende kriminalistische Untersuchung war zu unklaren Ergebnissen zur Anzahl der Brandherde und der Täter gekommen. Van der Lubbe wurde ausführlich vernommen. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm volle Zurechnungsfähigkeit. Sein Gutachter hieß Karl Bonhoeffer und tat sich später als Verfechter der Zwangssterilisierung „erbkranker“ Menschen hervor. Auch einen „Halbjuden“ stufte er als erbkrank ein und empfahl dessen Sterilisierung. Sein Sohn, der Theologe Dietrich Bonhoeffer, wurde am 9. April 1945 auf persönlichen Befehl Hitlers hingerichtet.
Während der Verhandlung schien Marinus van der Lubbe meist apathisch und benommen, was Beobachter zu der Vermutung veranlasste, er sei sediert oder sogar vergiftet worden. Bei der Urteilsbegründung schlief er ein. Seine vier Mitangeklagten, der kommunistische Politiker Ernst Togler sowie drei bulgarische Kommunisten, wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Auch gegen van der Lubbe lagen neben seinen oft widersprüchlichen Aussagen und seiner Festnahme am Tatort keine konkreten Tatbeweise vor. Trotzdem wurde er zum Tode verurteilt. Am 10. Januar 1934, vier Tage vor seinem 25. Geburtstag, wurde er in Leipzig mit der Guillotine enthauptet.
In der Serie „1933 – Unterwegs in die Diktatur“ sind bisher erschienen:
Die Machtergreifung: Religion der Brutalität
Der Reichstagsbrand: Republik unter Feuer
Das Ermächtigungsgesetz: Als Deutschland die Demokratie verlor
Die Bücherverbrennung: Das Ende des Landes der Dichter und Denker
Die Volkszählung 1933: Die statistische Grundlage für den Holocaust
Das Reichskonkordat: Fauler Handel mit der Kirche
Der Volksempfänger: Das Propagandawerkzeug der Nazis
DIe Reichskulturkammer: Die Gunst war wichtiger als die Kunst
Der Völkerbund: Deutschlands Austritt ebnete den Weg in den Krieg
Dieser Text ist in der März-Ausgabe des Cicero erschienen. Sie ist im Handel und im Online-Shop erhältlich.
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