- Kardinal Marx lobt den Gesetzesbruch
Kisslers Konter: Kardinal Marx findet es gut, dass Merkel sich in der Flüchtlingspolitik über das Gesetz hinweggesetzt hat. Aber darf die Kirche das überhaupt: einen festgestellten Rechtsbruch zu loben?
Bisher galt das nibelungentreue Bündnis von Staat und Kirche als protestantische Kerndisziplin. Kein Wunder bei einer Konfession, derer sich die Fürsten einst noch vor dem Volk bemächtigten. In einem Land aber, in dem der Staat generell jene Steuer einbezieht, die den Kirchen zukommt, ist auch der römische Katholizismus vor Staatsgehorsam nicht gefeit. Wenn die Vorzeichen nicht trügen, entwickelt sich der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, nebenbei Vorsitzender der Bischofskonferenz, gerade zu einem eifrigen Paladin der staatlichen Exekutive. Oder hat er nur für sich den gesinnungsethischen Luther-Moment entdeckt, die Stunde, da Not kein Gebot kennen darf, um dem Humanismus eine Gasse zu bahnen?
Beide Deutungen erlaubt ein Gedanke, mit dem Kardinal Marx in die Öffentlichkeit trat. Es ist ein Gedanke, der seine historischen wie theologischen Abgründe hat. Angesprochen auf die Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 4. September, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Ungarn über Österreich ungehindert einreisen zu lassen, lobte Marx gegenüber dem Münchner „Merkur“ Angela Merkel hierfür ausdrücklich. Die Kanzlerin habe „sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“ Und setzte hinzu: „Es gibt Situationen, wo man handeln muss, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen.“
Darf eine Kanzlerin das Gesetz brechen?
Natürlich gibt es Situationen, in denen entschiedenes Handeln gefragt ist, und gewiss hat die Kanzlerin in jener Nacht das Gesetz des Handelns in beide Hände genommen – mit Folgen, die uns noch lange beschäftigen werden, gilt doch der damals erklärte Sonderfall weiterhin. Die Ausnahme wurde Regel. Darf aber eine Kanzlerin tun, was der Kardinal ihr nachrühmt, sich über das Gesetz hinwegsetzen, das Gesetz also brechen? Durfte Angela Merkel, darf die „politische Führung“ sich jenseits von Recht und Verfassung stellen, wenn die „Identität Europas“ auf dem Spiel steht?
Reinhard Marx hat damit kein Problem. Er fühlt sich in gravierenden Zweifelsfällen offenbar nicht an die Legalität gebunden, die hinter einer idealistisch verstandenen Legitimität zurückzustehen hat. Mindestens drei Fragen stellen sich damit, die drei gewaltige Probleme aufwerfen: Steht es einem Kirchenmann zu, über die Gesetzestreue der Staatsleitung zu befinden? Gibt es zweitens einen außergesetzlichen Notstand, der die Exekutive von ihrer Bindung an den Rechtsstaat befreit, sodass sie selbst Recht schafft? Und ist drittens die solchermaßen ins Werk gesetzte Allianz von Kirche und Staat, der weltanschauliche Geleitschutz für außerordentliche Rechtsverstöße, ein Fortschritt im Humanen oder eine Niederlage für die Aufklärung und deren vornehmste Frucht, den Rechtsstaat?
Auf den 12. September datiert das Interview aus dem „Merkur“. Dass es bisher keine überregionale Debatte ausgelöst hat, verwundert. Hier relativiert ein einflussreicher Kirchenmann, der zudem auf der Gehaltsliste des Freistaats steht, Besoldungsgruppe B 10, die Gesetzestreue der Kanzlerin zugunsten einer besonderen Staatstreue der Kirche. In Notlagen, heißt das, kümmert es die Kirche nicht, wenn die Regierung einen von ihr, der Kirche, festgestellten Rechtsbruch vollzieht. Zwischen Anmaßung und Anpassung schwankt diese steile Aussage, an deren Authentizität es doch keinen Zweifel gibt. Die Kirche bietet sich dem Staat als Bündnispartner für gegenwärtige und künftige Rechtsbrüche an. Praktische Konsequenzen solcher politischen Führung hält die Chronik des 20. Jahrhunderts in ausreichender Zahl bereit. Aber vermutlich war alles ganz anders gemeint.
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