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Religion und Staat - Nehmt den Kirchen ihre Privilegien

Kolumne: Zwischen den Zeilen. Der Zentralrat der Muslime möchte eine politische Vertretung in Berlin. Und damit an die steuerfinanzierten Fleischtöpfe. Doch statt religiösen Institutionen immer mehr Privilegien einzuräumen, gehört das Verhältnis von Religion und Staat grundsätzlich auf den Prüfstand

Autoreninfo

Timo Stein lebt und schreibt in Berlin. Er war von 2011 bis 2016 Redakteur bei Cicero.

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Aiman Mazyek will auch ein Stück vom Kuchen. Das ist zunächst einmal sein gutes Recht. Der Vorsitzende des Vereins „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ wünscht sich eine ständige politische Vertretung in Berlin nach Vorbild der Kirchen. Tatsächlich ist die evangelische Kirche in Berlin durch den Bevollmächtigten der EKD und die katholische Kirche über das Katholische Büro der Deutschen Bischofskonferenz vertreten.

Auch Mazyek erträumt sich eine solche, also eine wie bei den christlichen Vertretern vom Steuerzahler finanzierte Repräsentanz. Es geht also um Geld und Einfluss. Logisch.

Mazyeks Vorschlag legt Strukturproblem offen
 

Bleiben zwei Fragen und ein grundsätzliches Problem: Wen genau Mazyek eigentlich mit seinem Verein, der 15.000 bis 20.000 Mitglieder (und damit nicht einmal 0,5 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime) zählt, repräsentiert? Und: Wie steht es um den tatsächlichen Nutzen solch eher konservativer Verbände für das Gelingen von Integration?

Denn: Staat und Politik suggerieren durch die privilegierte Zusammenarbeit (nicht zuletzt bei der Islamkonferenz), dass es sich bei den einschlägigen Verbänden um repräsentative Mittler zwischen Staat und Bürger handele. Dahinter steht die grobschablonige Auffassung, Menschen mit einem wie auch immer gewichteten muslimischen Hintergrund weniger als Bürger, sondern zuerst als Angehörige einer Glaubensrichtung zu sehen und damit deren Loyalität auch vornehmlich religiös und nicht staatsbürgerlich zu verorten.

Mazyeks Forderungen legen darüber hinaus ein Strukturproblem offen. Und zwar nicht unbedingt bei den muslimischen Verbänden. Es ist nur konsequent, dass die nun die Hand heben, selbstbewusster auftreten und gleiche Rechte einfordern. Für die organisierten Vertreter des institutionalisierten Islam kann nur Augenhöhe das Ziel sein.

Nein, das Problem besteht bei der hierzulande epochal gelebten Verquickung von Staat und Religion. Dass Islamverbände auf christliche Privilegien schielen, ist die schlüssige Folge politischer Zugeständnisse an die christlichen Kirchen.

Mazyeks Forderung folgt einer Logik, wie sie hierzulande seit Jahrzehnten praktiziert wird. Kirchen und Religionsgemeinschaften suchen staatliche Nähe und Alimentierung.

Ist es nicht vielleicht einmal an der Zeit, diese Logik zu durchbrechen? Statt den Religionen und ihren Institutionen immer mehr öffentlichen und politischen Raum zur Verfügung zu stellen, einmal an das Trennungsgebot von Kirche und Staat zu erinnern?

Abbau von Privilegien
 

Eigentlich ist es ganz einfach. Eigentlich reicht ein Blick ins Grundgesetz.

Das sieht nämlich gar keine Staatskirchen vor. De facto aber haben wir zwei. Das zeigt sich nicht zuletzt in der Sonderrolle beim Arbeitsrecht, steuerlichen Begünstigungen oder der Besetzung von staatlichen Beiräten.

Bereits die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 sah im Artikel 138 eine Auflösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Der entsprechende Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen. Es ist Verfassungsauftrag, die Kirchenstaatsverträge abzulösen. Die Realität bildet etwas anderes ab: Die Kirchen dürfen noch immer Steuern erheben und sie dem Staat überantworten und bekommen Leistungen mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre zurückliegen. Dabei gibt es keine Notwendigkeit, die Kirchen oder anderweitig religiösen Einrichtungen weiterhin in dieser Größenordnung staatlich zu subventionieren.

Das Grundgesetz ernst nehmen, hieße: den politischen Einfluss jedweder Glaubensrichtung zurückzudrängen. Religion dort anzusiedeln, wo sie hingehört. Zwischen die eigenen vier Wände. Und nirgendwo sonst.

Wenn Mazyek jetzt also mit dem Verweis auf die Privilegien christlicher Kirchen gleiches Recht für alle fordert, hat der Staat argumentativ schlechte Karten. Mazyek fordert Augenhöhe. Die soll er bitteschön bekommen. Aber auf einem anderen Niveau – einem möglichst niedrigen. Die Gleichstellung, die Mazyek mit den christlichen Kirchen ansteuert, sollte eine Gleichstellung nach unten sein. Eine, die die staatlichen Privilegien fern der Religionszugehörigkeit gleichermaßen abbaut, rechtliche Sonderstellungen negiert und die Einflussnahme von Bischöfen und Imamen im öffentlichen Leben zumindest institutionell nicht auch noch fördert. Das setzt einen selbstbewussten Staat voraus, der Forderungen von Religionsgemeinschaften entsprechend selbstbewusst begegnet.

Bis dahin kann man muslimischen Verbänden schlechterdings das untersagen, was an gleicher Stelle den christlichen Kirchen zugestanden wird. Das zeigt sich nicht zuletzt beim Streit um das Tragen eines Kopftuches an staatlichen Einrichtungen oder bei der Besetzung der Rundfunkräte. 

Statt den Subventionskuchen also weiter zu verteilen: bitte einfrieren und das ein oder andere bereits vergebene Stück zurückholen. Eine Kuchenzurückholaktion ganz im Sinne des Grundgesetzes. Säkular und frei.

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