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Rechtsextremer Terror - Viel mehr Opfer als bisher bekannt

Nach dem NSU-Schock hatte die Bundesregierung das Bundeskriminalamt beauftragt, ungeklärte Gewaltverbrechen auf einen rechtsextremen Hintergrund zu überprüfen. Es zeigt sich: Möglicherweise wurden hunderte Menschen Opfer rechter Gewalt. Warum wird das erst jetzt bekannt?

Autoreninfo

Frank Jansen ist Journalist beim Berliner Tagesspiegel. Er schreibt über Rechtsextremismus sowie andere radikale Gruppierungen

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Die Zahlen wirken monströs: Rechte Täter haben seit der Wiedervereinigung möglicherweise 746 vollendete und versuchte Tötungsverbrechen begangen. Dabei starben 849 Menschen oder wurden lebensgefährlich verletzt. So lautet das vorläufige Ergebnis einer Prüfung, mit der das Bundesinnenministerium Ende 2011 dass Bundeskriminalamt beauftragt hatte – als Reaktion auf den NSU-Schock.

Die „Arbeitsgruppe Fallanalyse“ nahm sich damals tausende Delikte vor. Die jetzt bekannt gewordenen Zahlen wurden aus 3300 Fällen destilliert. Auch wenn die Untersuchung weitergeht, zeichnet sich ab, dass die bisherigen Angaben der Polizei zu rechten Tötungsdelikten hinter der Realität zurückbleiben.

Die Bundesregierung hatte zuletzt 63 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung gemeldet. Nun halten Sicherheitsexperten mehrere hundert für denkbar. Dass die alte Zahl zweifelhaft ist, erkannten nach dem NSU-Schock bereits Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Die ersten beiden Länder meldeten seit 2012 insgesamt fünf frühere Fälle als rechte Taten nach. Brandenburg hat eine umfangreiche Prüfung eingeleitet, gemeinsam mit dem Moses-Mendelssohn-Zentrum der Universität Potsdam.

Aus welchem Grund gehen die Zahlen so weit auseinander?


Bei der Erfassung rechtsextremer und sonstiger „rechter“ Kriminalität durch Polizei und Justiz gab es immer wieder große Probleme. In den ersten zehn Jahren nach 1990 wurden viele einschlägige Straftaten als unpolitisch gewertet, weil die Polizei eine verengte Definition anwandte. Danach galten Delikte nur dann als rechtsextrem, wenn die Tat als Angriff auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu werten war.

War das Opfer ein Obdachloser, ein Punk, ein Jugendlicher aus einem alternativen Milieu oder ein „Normalbürger“, sah die Polizei in der Regel keine Attacke auf die Grundordnung. Die Polizei hat so von 1990 bis 2000 unzählige Fälle rechter Gewalt als unpolitisch eingestuft. Aber manchmal auch Verbrechen, bei denen selbst Gerichte den Tätern ein rechtsextremes Motiv bescheinigt hatten. Der Wirrwarr wuchs von Jahr zu Jahr.

Das änderte sich teilweise, als der Tagesspiegel gemeinsam mit der „Frankfurter Rundschau“ im September 2000 eine Liste mit 93 Todesopfern rechter Gewalt vorlegte. Offiziell waren bis dahin nur 25 Tote gemeldet. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) veranlasste eine Überprüfung und verkündete bereits im November, elf Fälle müssten als rechte Tötungsverbrechen nachgemeldet werden.

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Im Jahr 2001 wurde dann bundesweit die Definition „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)“ bei der Polizei eingeführt, mit den Bereichen „rechts“, „links“, „Ausländer“ und „Sonstige“. Der zentrale Satz der Definition lautet: Der PMK würden Straftaten zugeordnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status“. Das war theoretisch ein enormer Fortschritt. Nun konnten beispielsweise auch Obdachlose als Opfer rechter Gewalt anerkannt werden, wenn ein Schläger sie als „Assi“ diffamiert und damit wegen ihres „gesellschaftlichen Status“ attackiert hatte.

Die in die PMK gesetzten Hoffnungen erfüllten sich aber nur teilweise. Ob Polizisten, Staatsanwälte oder Richter ein Verbrechen gemäß der neuen Definition als rechte Kriminalität bewerten, ist selbst bei eklatanten Fällen unsicher. So stieg die Zahl der vom Tagesspiegel aufgelisteten Todesopfer rechter Gewalt bis zu diesem Jahr auf 152. Das sind 89 mehr, als die Polizei der Bundesregierung berichtet hatte.

Unter den 746 Fällen mit 849 Opfern, die das Innenministerium jetzt für die Zeit von 1990 bis 2011 vorläufig nennt, sind auch Tote, die der Tagesspiegel gemeinsam mit der „Zeit“ im Jahr 2010 genannt hatte. Die neuen Zahlen setzen sich zusammen aus vollendeten oder versuchten Tötungsdelikten, bei denen keine Tatverdächtigen bekannt sind, sowie aus Verbrechen mit verurteilten Tätern, Angeklagten oder Beschuldigten. Wie lückenhaft die bisher von der Regierung genannte Zahl von 63 Todesopfern rechter Gewalt ist, zeigt exemplarisch ein spektakulärer Fall aus NRW.

Im Oktober 2003 erschoss in Overath ein Neonazi einen Anwalt, dessen Frau und die Tochter. Das Landgericht Köln verurteilte den Täter Ende 2004 zu lebenslanger Haft und bescheinigte ihm eine besondere Schwere der Schuld. Im Urteil wird das rechtsextreme Motiv detailliert beschrieben. Der Täter habe „im Sinne seiner nationalsozialistischen Ideologie“ den Anwalt als „Hochverräter“ getötet, heißt es. Doch das Verbrechen gilt bis heute als unpolitische Tat.

Wird rechte Gewalt weniger stark verfolgt als linksextreme?


Der RAF-Terror war für die Sicherheitsbehörden der alten Bundesrepublik lange die größte Herausforderung - obwohl auch militante Rechtsextremisten mörderische Anschläge verübten. Nach 1990 überraschte die Polizei gerade in Ostdeutschland die Wucht der rechten Straßengewalt. Und manche Polizisten, die sich besonders im Kampf gegen braune Kriminalität engagierten, wurden von Vorgesetzten zurückgepfiffen – in falscher Sorge um den Ruf des Landes, sollte das ganze Ausmaß rechter Gewalt klar werden. Die Polizei muss sich zudem fragen lassen, ob sie Gefahren richtig gewichtet hat. Linksextremisten haben seit 1990 laut Bundeskriminalamt drei Menschen getötet. Ein Bruchteil dessen, was Rechtsextremisten zu verantworten haben.

Was unternimmt die Politik?


Für die jetzt laufende Überprüfung aller ungeklärten Verdachtsfälle seit 1990 habe man einen „Indikatorenkatalog“ erstellt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Tagesspiegel. So werde untersucht, ob die Opfer in rechtsradikale Feindbilder passen, ob es sich um Migranten, Obdachlose oder Homosexuelle handelte, ob die Tat Aussteigern aus der Neonazi-Szene galt oder ob andere politische Hintergründe in Frage kommen. Die Linkspartei nannte diese Prüfung überfällig. Die Diskrepanz zwischen den Zahlen von Journalisten und gesellschaftlichen Initiativen auf der einen und von offiziellen Statistiken auf der anderen Seite seien „nicht hinnehmbar“, sagte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Es gehe „um Klarheit und häufig auch um Förderansprüche für Angehörige und Hinterbliebene, die bislang verwehrt wurden“. Die Vorsitzende der gegen Rechtsextremismus engagierten Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, nannte die Erarbeitung neuer Erfassungskriterien einen „wichtigen Schritt, um die Realität abzubilden“. Die Sicherheitsbehörden hätten die Dimension rechter Gewalt jahrelang verharmlost.

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