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(picture alliance) Das deutsche Präsidentschaftsamt hat durchaus einen Sinn.

Der Bundespräsident - Das überflüssigste Amt der Republik?

Deutschland braucht keinen Bundespräsidenten, behauptet der Spiegel in seiner neuesten Ausgabe. Forsa-Chef Manfred Güllner erklärt in seiner Kolumne, warum das nicht stimmt

Der Spiegel, der schon mit dem von ihm geprägten Begriff der „Wutbürger“ eine völlig verzerrte Sicht auf die gesellschaftliche Realität geliefert hatte, versteigt sich in seiner neuesten Ausgabe zu der Behauptung, Deutschland brauche keinen Bundespräsidenten mehr. Das Amt sei – so der Spiegel – das „überflüssigste“ in der Republik und könne daher abgeschafft werden. Mit der Abschaffung des Präsidentenamtes würde überdies der „letzte Rest obrigkeitsstaatlichen Denkens aus dem Grundgesetz“ getilgt. Die „Väter des Grundgesetzes“ (die – zugegebenermaßen – wenigen Mütter unterschlägt der Spiegel) hätten nämlich, so unterstellt das Blatt, geglaubt, den  „Deutschen sei eine Demokratie pur nicht zuzumuten“. Das aber – meint der Spiegel – sei falsch gewesen, weil die meisten Deutschen nach dem Schrecken des Nazi-Terrors nicht mehr „von den Vorzügen der Demokratie“ hätten überzeugt werden müssen.[gallery:Christian Wulff - Bürgerfreund oder Konzernkumpane?]

Schon mit dieser Sichtweise aber irrt der Spiegel. In Wirklichkeit war es nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes ein langer Weg, bis die Deutschen – wie es der amerikanische Soziologe Samuel H. Barnes zutreffend beschrieben hat – von „Untertanen zu Staatsbürgern“ wurden. Noch viele Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hielt ein großer Teil der Deutschen – wie die zahlreichen empirischen Untersuchungen der amerikanischen Besatzungsmacht zwischen 1945 und 1955 belegen – den Nationalsozialismus für eine gute Idee, die nur schlecht umgesetzt wurde. Und der größte Fehler Hitlers und seiner Helfershelfer sei – so viele Deutsche – nicht gewesen, dass er den Krieg begonnen, sondern dass er ihn verloren habe.

Angesichts dieses Bewusstseinsstandes der Deutschen in den ersten Jahren nach 1945 musste die schwierige Aufgabe bewältigt werden, eine verfassungsrechtliche Grundlage für den zweiten Versuch, die Demokratie in Deutschland zu etablieren, zu schaffen. Das mit diskreter, aber nachhaltiger Unterstützung durch amerikanische Berater wie dem Staatsrechtler James K. Pollock erarbeitete Grundgesetz war dann tatsächlich ein Regelwerk, das ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass das demokratische System in Deutschland akzeptiert wurde.

Bei ihrer Arbeit hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes dann auch immer das Scheitern des ersten Versuchs, die Demokratie in Deutschland einzuführen, vor Augen. Das Grundgesetz sollte deshalb eine ähnlich verhängnisvolle Instabilität des politischen Systems wie in der Weimarer Republik verhindern. Erinnert sei daran, dass die durchschnittliche Dauer einer Legislaturperiode des Reichstags zwischen 1919 und 1933 ein Jahr und 10 Monate betrug.

Und die zerklüftete Parteienlandschaft der Weimarer Republik bescherte den Deutschen in dieser Zeit 20 Reichsregierungen mit einer durchschnittlichen Amtszeit von 251 Tagen. Die längste Regierungsdauer hatte die Regierung des sozialdemokratischen Reichskanzlers Hermann Müller; sie konnte zwischen 1928 und 1930 637 Tage im Amt bleiben. Am kürzesten war die Regierung von Gustav Stresemann 1923 mit ganzen 48 Tagen im Amt.

Der vom Spiegel beklagte „eklatante Mangel“ des Grundgesetzes, „dass ein regierungsmüder Kanzler nur über die Vertrauensfrage den Weg zu Neuwahlen ebnen kann“, war und ist eben kein Mangel, sondern eine ganz wesentliche Voraussetzung für die politische Stabilität der Bundesrepublik. Dieser bewusst so schwierig gestaltete Weg zu Neuwahlen verhinderte wirksam eine Instabilität wie in der Weimarer Republik.

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Zur politischen Stabilität im Nachkriegsdeutschland trug aber auch die im Vergleich zu Weimar völlig andere Gewaltenteilung zwischen den wichtigsten politischen Institutionen bei. Während in der Weimarer Republik ein direkt vom Volk gewählter Präsident mit extremer Machtfülle ausgestattet war und aufgrund dieser Macht die Republik zugrunde richten und den Nazis den Weg zur Machtergreifung ebnen konnte, wurde die politische Macht in der Bundesrepublik auf den vom Parlament gewählten Kanzler übertragen.[gallery:Christian Wulff - Bürgerfreund oder Konzernkumpane?]

Der Kanzler sollte – so das Grundgesetz – am Ende eines durchaus auch mit harten Bandagen ausgetragenen Wettkampfs von den als Sieger aus diesem Kampf hervorgegangenen Parteien bestimmt werden, auf deren Unterstützung er während seiner gesamten Amtsperiode angewiesen bleibt.

Damit aber bei diesem Wettbewerb der Parteien das gesamte politische System, das Staatsgebilde an sich nicht im Alltag der Politik aus den Augen verloren geht, braucht man, wie im Grundgesetz geregelt, ein über den Partikular-Interessen der Parteien stehendes Symbol – nämlich den Präsidenten. Dass man ihn nicht direkt wählen ließ, hat wiederum mit den Erfahrungen der Weimarer Republik zu tun; denn eine Figur wie Hindenburg, der sich letztlich als Totengräber der Demokratie erwies, konnte durch die Wahl des Volkes nicht verhindert werden.

Die im Grundgesetz festgelegte Gewaltenteilung und die darin vorgesehene Positionierung des Bundespräsidenten wird von den zur Demokratie bekehrten Deutschen voll akzeptiert. Dies belegen die hohen Vertrauenswerte, die dem Amt des Bundespräsidenten immer entgegengebracht wurden, ebenso wie die hohe Wertschätzung der jeweiligen Amtsinhaber. Sobald der Präsident gewählt war, wurde er als das akzeptiert, was er sein sollte: Der über den Parteien stehende Repräsentant des gesamten Staates, der nicht auf die Ebene der im Alltag notwendigen Parteikonflikte heruntergezogen werden soll.

Als die SPD 2009 versucht hatte, das Präsidentenamt für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren und zum ersten Mal einen Gegenkandidaten zum zu einer zweiten Amtsperiode bereiten amtierenden Präsidenten aufstellte, wurde sie dafür von den Wählern entsprechend abgestraft. Die von der großen Mehrheit der Bürger abgelehnte Kandidatin Gesine Schwan (2009 sprachen sich 67 Prozent der Bürger und auch 68 Prozent der SPD-Anhänger für eine weitere Amtsperiode von Horst Köhler aus, während nur 12 Prozent aller Bürger und auch nur 17 Prozent der SPD-Anhänger die Kandidatur Gesine Schwans befürworteten) war neben dem Wortbruch von Ypsilanti in Hessen und der Tollpatschigkeit von Kurt Beck in seiner Rolle als SPD-Vorsitzender der Hauptgrund für die dramatische Wahlniederlage der SPD bei der Bundestagswahl 2009. Diese Strafaktion der Wähler belegt aber auch, wie sehr die im Grundgesetz festgeschriebene Form des Präsidentenamtes von den deutschen Bürgern verinnerlicht wurde. Eine Abschaffung des Amtes – wie vom Spiegel vorgeschlagen – würde also bei den meisten Deutschen auf völliges Unverständnis stoßen.

In der Tat ist – wie eine von Forsa für den Stern durchgeführte Umfrage von Anfang Januar belegt – selbst auf dem Höhepunkt der Anti-Wulff-Kampagne nur eine Minderheit von 27 Prozent der Meinung, das Amt des Bundespräsidenten sei überflüssig. Die große Mehrheit von 69 Prozent ist trotz Wulff der Meinung, Deutschland brauche auch zukünftig einen Bundespräsidenten. Dieser Meinung sind im übrigen alle Alters-, Berufs- oder Bildungsgruppen in gleichem Maße. Von den Anhängern der Union, der SPD, der FDP und der Grünen glauben sogar mehr als drei Viertel, Deutschland brauche auch weiterhin einen Präsidenten. Nur die ohnehin eher systemkritischen Anhänger der Linken glauben mehrheitlich wie der Spiegel, auf das Präsidentenamt könne man verzichten.

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