- Erst die Politik verleiht Karlsruhe seine Macht
Die Christdemokraten streiten weiter über die Homo-Ehe. Doch die eigentliche Frage stellt niemand: Warum bestimmt eigentlich Karlsruhe über die Gleichstellung von Homosexuellen, die Familienpolitik oder das Steuerrecht?
Jetzt ist also das Bundesverfassungsgericht an der vertrackten Lage der Union Schuld. Knapp zwei Wochen ist es her, seit die Karlsruher Richter in einem Urteil das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ausgeweitet haben. Aber noch immer ringen CDU und CSU darum, welche Folgen dies für die eigene Politik in der schwarz-gelben Bundesregierung haben könnte. Die CDU ist tief gespalten, die möglichen Folgen des Urteils berühren schließlich den Kern der christdemokratischen Identität. Der Schock sitzt vor allem bei konservativen Christdemokraten tief, zumal im politischen Berlin alle damit rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht im Sommer gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch steuerlich der traditionellen Ehe gleichstellen wird.
In ihrer Not greifen Christdemokraten nun die Karlsruher Richter und allen voran Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle an. Sie werfen diesen vor, in ihren Urteilen gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidungen zu fällen, die eigentlich der Politik vorbehalten wären. Das Urteil gebe „die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wieder“, sagt der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer und die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach fragt via Twitter: „Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?"
Tatsächlich drängt sich die Frage auf, warum bestimmt eigentlich Karlsruhe über die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und nicht die Politik? Ist es nicht das ureigenste Recht der Politik und die ureigenste Aufgabe des Parlamentes, darüber zu entscheiden, welcher Bevölkerungsgruppe sie aus übergeordneten Erwägungen welche finanziellen Vorteile gewährt? Warum mischen sich die Verfassungsrichter in gesellschaftliche Debatten und parlamentarische Entscheidungsprozesse ein? Und überhaupt: Wie politisch darf das Verfassungsgericht sein?
Die Kritik am Bundesverfassungsgericht ist nicht neu. Im Gegenteil: Sie ist so alt wie das Bundesverfassungsgericht selbst. Doch der Kritik liegt ein Missverständnis zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht war nie unpolitisch. Schon seit seiner Gründung im Jahr 1949 lag es immer wieder im Streit mit der Legislative und der Exekutive. Seit mehr als sechs Jahrzehnten steht das Gericht deshalb unter Generalverdacht der Einmischung in die Politik sowie der verfassungsrechtlichen Knebelung des Gesetzgebers. Die Kritik wird vor allem immer dann laut, wenn sich das Gericht in seinen Urteilen gegen die Bundesregierung und gegen die große Mehrheit der Bevölkerung stellt.
In den sechziger Jahren etwa verhinderte Karlsruhe die Pläne von Konrad Adenauer zur Gründung eines Regierungsfernsehens. In den siebziger Jahren empörte sich die sozialliberale Koalition über das Karlsruher „Nein“ zur Fristenregelung im Abtreibungsrecht. In den achtziger Jahren stoppten die Richter gegen den Willen fast aller Parteien die Volkszählung und prägten in einem weitreichenden Urteil das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“.
Als das Bundesverfassungsgericht den Spruch „Soldaten sind Mörder“ unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellte, war die öffentliche Empörung genauso groß, wie nach der höchstrichterlichen Feststellung, dass Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können. Nach dem Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995 rief die CSU sogar zu einer Großdemonstration gegen das Urteil auf. Ein Jahrzehnt ist es schließlich her, dass Karlsruhe die gesamte politische Klasse mit dem Stopp des NPD-Verbotsverfahrens düpierte.
In der Theorie heißt es, „das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes“. Doch die Praxis sieht ganz anders aus. Das Bundesverfassungsgericht ist eben nicht nur Garant für die Menschenwürde und die Grundrechte. Die Verfassungsrichter wachen nicht nur darüber, dass in der Politik die demokratischen Spielregeln eingehalten werden, etwa im Wahlrecht oder bei den Kontrollrechten des Parlaments gegenüber der Regierung.
Vielmehr ist das Bundesverfassungsgericht ein politisches Gericht, es urteilt nicht nur über politische Entscheidungen, sondern macht auch Politik. Es ist nicht nur Schiedsrichter zwischen Parteien, Parlament und Regierung sowie zwischen Bund und Ländern, sondern ein politischer Akteur. In der Praxis seiner Rechtsprechung ist das Gericht eine Art Übergesetzgeber, der die politische Ausgestaltung ganzer Politikbereiche mitbestimmt, zum Beispiel in der Familienpolitik oder der Bildungspolitik.
Der politische Einfluss des Gerichts ist groß, schließlich gibt es kaum noch eine politische Entscheidung, die ohne Zutun des Bundesverfassungsgerichts gefällt wird. Schon im Gesetzgebungsverfahren wissen alle Beteiligten, ein Kläger findet sich nach der Verabschiedung eines Gesetzes immer.
Andreas Voßkuhle ist dies sehr bewusst. Es ist nicht zu übersehen, dass dem derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts die Rolle des mächtigen politischen Akteurs gefällt. Doch die Parteien sind vor allem auch selber schuld daran, dass das Bundesverfassungsgericht soviel Macht hat und ihnen deshalb immer wieder vorschreibt, welche Politik sie zu machen haben.
Einerseits neigt die Politik dazu, unpopuläre Entscheidungen nach Karlsruhe zu delegieren, etwa bei der Europäischen Integration. Immer wieder werden politische Streitfragen nach Karlsruhe getragen, weil sich die Politik nicht traut, den Wählern reinen Wein einzuschenken. Anderseits ist das Bundesverfassungsgericht zu einem Kampfplatz der Opposition verkommen. Wann immer diese politische Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptiert will, wie zuletzt bei der Einführung des Betreuungsgeldes, ruft sie nach einem Urteil aus Karlsruhe, um so die verlorene politische Auseinandersetzung zu verlängern.
Die Parteien haben das Bundesverfassungsgericht stark gemacht. Dessen politische Autorität speist sich jedoch vor allem aus dem öffentlichen Ansehen. In allen Auseinandersetzungen mit der Politik haben die Verfassungsrichter deshalb ein entscheidendes Argument auf ihrer Seite. Sie genießen in der Bevölkerung großes Vertrauen und hohes Ansehen. In einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach aus dem Sommer vergangenen Jahres bekundeten 75 Prozent der Befragten ihr „(sehr) großes Vertrauen“ in das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag kam nur auf einen Wert von 39 Prozent, die Parteien sogar nur auf peinliche 17 Prozent.
Die Deutschen vertrauen dem Verfassungsgericht mehr als der Politik und es stört sie offenbar wenig, dass die demokratische Legitimation der Überpolitiker aus Karlsruhe äußerst dürftig ist. Noch immer werden die Verfassungsrichter in einem weitgehend geheimen und intransparenten Verfahren von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Ihrer politischen Bedeutung wird dies schon lange nicht mehr gerecht.
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