Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne. Daneben setzt ein Mädchen ihr Stofftier auf die Wahlurne.
Kinder an die Macht? Durch die Zusatzstimmen soll ein Gleichgewicht der Generationen geschaffen werden / picture alliance

Wahlrecht von Geburt an - Demokratie ist kein Kinderspiel

Der Deutsche Familienverband plädiert für eine zusätzliche Wahlstimme pro Kind. Den Vorschlag unterstützen prominente Politiker unterschiedlicher Couleur. Doch eine Umsetzung würde zwar für spannende Diskussionen am Mittagstisch sorgen, widerspräche aber elementaren demokratischen Prinzipien

Hugo Müller-Vogg

Autoreninfo

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Das Prinzip „one man, one vote“ ist das Grundprinzip jeder demokratischen Ordnung. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, ganz gleich, ob sie von einem Hochschulprofessor oder einem Hilfsarbeiter, von einem Polit-Profi oder einem Mitbürger abgegeben wird, der sich über Politik allenfalls im Fernsehsender RTL2 informiert. Deshalb werden Abgeordnete bei uns „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38, 1 Grundgesetz), aber nur von denen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Der Deutsche Familienverband will das ändern. Er plädiert für ein „Wahlrecht von Geburt“ an. Die Begründung: Nur so könnten die Bedürfnisse von mehr als 13 Millionen Kindern am Wahltag mehr Gewicht erhalten. Nur so hätten auch die ein indirektes Mitspracherecht, die von künftigen politischen Entscheidungen stärker betroffen seien als Senioren. Das Prinzip: Die Eltern erhalten pro Kind eine zusätzliche Stimme. Die sollen sie stellvertretend für ihre Kinder abgeben, bei größeren Kindern nicht ohne vorherige Diskussion mit diesen.

Eine Sonderklasse für Gebärfreudige

Hinter der Initiative „Nur wer wählt, zählt“ stehen honorige Politiker. Schirmherrin ist die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD). Diese stellte die Frage, warum Menschen im Altersheim („dement und 90 Jahre“) wählen dürften, obwohl sie von den Folgen ihrer Stimmabgabe nicht mehr betroffen wären. Mitkämpfer für das Kinderwahlrecht sind FDP-Urgestein Hermann Otto Solms, Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) oder der frühere thüringische Minister Klaus Zeh (CDU). Solms hatte den Kampf für ein Wahlrecht von Geburt an bereits im Jahr 2000 angestoßen. Doch der Zuspruch blieb seitdem überschaubar.

Irgendwie erinnert das „Wahlrecht ab Geburt“ an das Dreiklassenwahlrecht in Preußen. Dort hing der Einfluss an der Wahlurne davon ab, wie viel Steuern jemand zahlte. Wer hingegen Armenunterstützung bezog, durfte gar nicht wählen. Die Idee dahinter: Wer mehr zum Steueraufkommen des Staates beiträgt, soll auch stärker mitbestimmen dürfen, wofür der Staat seine Einnahmen ausgibt. Jetzt fordern honorige Politiker, dass besonders zeugungs- und gebärfreudige Staatsbürger zu Wählern der Sonderklasse befördert werden. Das würde dem Grundsatz der gleichen Wahl ebenso widersprechen wie das Dreiklassenwahlrecht.

Unlösbare Komplikationen

Jenseits von verfassungsrechtlichen Überlegungen stellen sich andere, praktische Fragen. Wenn Vater und Mutter politisch unterschiedlicher Meinung sind: Wer darf dann die Stimme stellvertretend für das gemeinsame Kind abgeben? Bei zwei Kindern könnte man jedem Elternteil eine Zusatzstimme geben; bei drei Kindern stellt sich dann dasselbe – unlösbare – Problem wie in der Ein-Kind-Familie.

Wie sieht es bei älteren Kindern, bei Teenagern aus? Die Mutter wählt CDU, der Vater SPD und der Sohn oder die Tochter möchte, dass die Kinder-Stimme für die Grünen abgegeben wird. Das kann zu spannenden Diskussionen am Mittagstisch führen – und zu unlösbaren Komplikationen. Kann der Sohn klagen, wenn Vater oder Mutter ihm kühl erklären, sie dächten nicht im Traum daran, „seine“ Stimme den Grünen zu geben? Mit dem urdemokratischen Prinzip, wonach jeder Bürger eine Stimme hat, hat das dann nichts mehr zu tun – und mit dem Wahlgeheimnis nur noch bedingt.

Sympathisch, aber naiv

Selbst wenn man die Idee eines „Wahlrechts ab Geburt“ für sympathisch halten mag, erscheint sie doch relativ naiv. Wie wirklichkeitsfremd sie ist, zeigt sich schon daran, dass ihre Unterstützer aus allen politischen Lagern im Ernst nicht daran denken, innerhalb ihrer eigenen Parteien ein „Stimmrecht ab Geburt“ einzuführen. Dann hätte der Vater von fünf Kindern bei der Ortsverbands-Versammlung eben sechs Stimmen, und kinderreiche Parteitagsdelegierte wären plötzlich viel mächtiger als kinderlose Parteimitglieder. Man kann sich schon ausmalen, wie auf örtlicher Ebene diejenigen, die etwas werden wollen, vornehmlich Mitglieder mit mehreren Kindern zu werben versuchen.

Die Befürworter des Kinderwahlrechts schwärmen von der Vision eines „Gleichgewichts der Generationen“. Wer dies glaubwürdig vertreten will, sollte zuerst einmal dafür sorgen, dass das „Wahlrecht ab Geburt“ in seiner jeweiligen Partei Bestandteil der innerparteilichen Entscheidungsprozesse wird. Dann könnte man ja ausprobieren, wohin es führt, wenn der Grundsatz „ein Bürger, eine Stimme“ ersetzt würde durch „je mehr Kinder, umso mehr Stimmen.“ Aber welche Partei will sich von kinderreichen Mitgliedern dominieren lassen? Natürlich keine. Warum sollten dann die Bürger in ihrer Gesamtheit das wollen?

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Marianne Bernstein | Di., 25. April 2017 - 16:37

Letzlich bedeutet die Begründung des "Gleichgewichts der Generationen" nichts anderes.
Dass Seniorien eine Lebensleistung erbracht haben und in aller Regel auch morgen noch nicht tot umfallen sondern gerade im ehrenamtlichen Bereich wertvolle Arbeit leisten, z.B. auch im Kontakt mit ihren Enkeln (Enkelstimme??) wird völlig vergessen.
Außerdem werden Parlamente regelmäßig gewählt und Gesetze halten nicht ewig.
Letzlich habe ich noch eine Frage, wie lange darf man denn die Kinderstimme abgeben? Bis die Kinder erwachsen sind? Das bevorzugt Männer, denn Männer können auch mit 70 und noch älter Vater werden, mit der Mutterschaft ist das schwieriger.
Ganz zum Schluss. Die Idee ist man nehme es den Senioren weg und gebe es den Familien mit minderjährigen Kindern. Was haben eigentlich Senioren verbrochen, dass man ihnen heute nichts mehr gönnt? Versteht die heutige "Jugend" nicht mehr, dass sie auch einmal alt wird? Glaubt sie, dass sie dann mehr bekommt als sie den Alten heute gönnt?

"...so lange bis die jungen Menschen selbst wählen können. Denkbar ist beispielsweise auch bis sich Kinder und Jugendliche selbst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie selbst bestimmen können, ab wann sie ihr Wahlrecht eigenständig wahrnehmen." Vorschlag DFV
...muss der Autor wohl überlesen haben

Hennes Zwick | Di., 25. April 2017 - 16:43

Ich fordere außerdem eine zusätzliche Stimme für meinen toten Urgroßvater. Schließlich bilde ich mir ein, genau zu wissen, wie er gewählt hätte.

Ich fordere außerdem eine zusätzliche Stimme für Imanuel Kant, denn ich sehe mich in der Tradition der Aufklärung.

Ich fordere außerdem eine zusätzliche Stimme für meinen hohe IQ. Denn dieser dürfte 10 Punkte höher als der Durchschnitt sein, weswegen wohl alle darin zustimmen dürften, dass ich es einfach besser weiß.

Ich fordere außerdem eine zusätzliche Stimme für die Kultur, denn ich kann sehr gut malen.

Ich fordere außerdem eine zusätzliche Stimme für meine Bemühungen um den Umweltschutz, denn ich habe ein Fahrrad in der Garage stehen.

Ich fordere außerdem achtzehn zusätzliche Stimmen für meine 18 zukünftigen Kinder.

Jetzt bräuchte es eigentlich nur noch eine wählbare Partei, dann könnte ich Deutschland retten...

..ok, vergessen Sie's..

Dr. Roland Mock | Mi., 26. April 2017 - 14:23

Antwort auf von Hennes Zwick

Hervorragend Herr Zwick?Ich bin exakt Ihrer Meinung, hätte es nur nicht so wunderschön ausdrücken können.

Dr. Roland Mock | Di., 25. April 2017 - 16:45

Sofort einverstanden, wenn dann auch diejenigen, welche zehn mal soviel Steuern zahlen wie andere zehnmal soviel Stimmen bekommen.

Thomas Handschin | Mi., 26. April 2017 - 13:59

Antwort auf von Dr. Roland Mock

Das wäre ein Rückfall in finstere Epochen, als nur Landbesitzer ein Wahlrecht hatten.

@Herrn Handschin: Ja, so ist es. Genauso wie es eine Schnapsidee ist, Babys und anderen Unmündigen eine Stimme zu geben.
@Frau Bohm: Es geht immer ums Geld. Und um die Macht. Welchen Parteien wird es wohl nützen,wenn Kinder Stimmen erhalten oder (was dieselben Lobbyisten fordern) z.B. das Wahlalter herabgesetzt wird?
@Herrn Dietl: Genau das ist der Punkt: Wenn wir anfangen, die Wählerstimmen nach "Leistung", zu gewichten, kann jede Interessengruppe ihre Sonderansprüche anmelden. Und große Steuerzahler bringen genauso Leistungen fürs Gemeinwohl wie später einmal Kinder. (Bei weitem nicht alle, aber gehen wir einfach einmal von halbwegs unmißratenen Sprößlingen aus). Wie wollen Sie dies gegeneinander aufwiegen? Lassen wir es doch beim Status Quote: ein mündiger Bürger, eine Stimme.

Harald Dietl | Do., 27. April 2017 - 11:32

Antwort auf von Dr. Roland Mock

Wer leistet mehr für den Staat? Ein kinderloses Paar, das viel Steuern zahlt; oder ein Paar mit Kindern, das wenig Steuern zahlt, weil Kinder ein Armutsrisiko darstellen?

Nur Hamanda | Di., 25. April 2017 - 17:33

man kann sich ja zu dem Thema stellen wie man will, aber der Vergleich, dass die Parteien erst intern für diese Form der Stimmenvergabe sorgen sollten, würde ja die Mitgliedschaft der jeweiligen Kinder in den jeweiligen (evtl. unterschiedlichen) Parteien voraussetzen. Für eine seriöse Debatte ist dieser Vergleich m.E. nicht hilfreich.
Denn: Kinder könnten sich durch wählen in Demokratie üben, Gespür für kontroverse Auseinandersetzungen entwicklen - auch wenn sie nicht alle Argumente des Für und Wider verstehen. Sie werden zuerst lernen, wie wenig man sich auf Politikerparolen verlassen kann (während sie in der Kita und Grundschule lernten und ermahnt wurden, wer einmal lügt, dem glaubt man nie - dieses Lernerlebnis könnte allerdings zu einer schnellen "Wahrheits-Verrohung" im zarten Alter führen....). Könnte dann den Erziehern die Argumente nehmen.... Auch ein Erlebnis.
Ab einem Alter von 8 Jahren können Kinder sehr gut abwägen und wählen. Sie sind pfiffig und intelligent genug.

Kinder können nicht über ihren Erlebnishorizont hinaus denken, weil sie eben Kinder sind. Sie plappern nach, was sie gelernt haben. Erst nach der Pubertät kann man das Gelernte sinnvoll anwenden.

Michael Sander | Di., 25. April 2017 - 18:04

Wenn es um populistische Imagepflege geht, ist Politikern aller Parteien kein Thema zu absurd und abwegig.
Wahlrecht für Kinder also - von den Eltern ausgeübt. Was kommt wohl als Nächstes? Welche (eigene) Wählergruppe ist nach Ansicht der Populisten auch noch unterrepräsentiert und bedarf dringend stimmlicher Verstärkung? Peinlich, wenn man sieht, welche Polit-B-Promis sich hinter eine solch merkwürdige Initiative stellen.

Olaf Metzger | Di., 25. April 2017 - 18:26

würde es dafür sorgen, das Menschen die ihre Partner nicht von der Familie vorgesetzt bekommen, schneller benachteiligt würden.... da sie in der Regel nicht schon mit 20 jahren anfange kinder in die welt zu setzen.
Die Partnersuche zum Familie gründen fällt ja etwas schwerer bei unserem Lebensstil. Während die besprochene Regelung sehr dazu animieren würde schneller die D Bürgerschaft anzustreben, was dann das ungeleich gewicht stark verschieben wird, wenn man sich mal in Kitas und Schulen umsieht. Und nach Erdogans triaden muss man ja annehmen das es doch so ne Art "versteckte" agenda gibt.

zudem ja nicht jeder Freiwillig Singel ist, Meine Frau zb war US Bürgerin und hat ihr leben im Dienste des Landes gegeben.... Dafür soll ich dann diskriminiert werden ? Es ist meines Empfinden nach nur ein versuch der Politisch Medialen Kaste, ihre macht noch ein paar jahre zu sichern.

Michael Bahr | Di., 25. April 2017 - 18:42

Diese ganze Angelegenheit ist nichts als billiger Wohlfühl-Populismus. Populistisch ist auch das Ausspielen der Generationen gegeneinander, wie es anhand der Aussage aus den Reihen der Befürworter der Initiative deutlich wird, wonach ja schließlich auch demente 90jährige wählen dürften und mit ihrer Entscheidung eine Zukunft mit entschieden, die sie nicht mehr erleben würden. Das ist perfide! Es geht kein dementer Greis mehr zur Wahl, diese Menschen schaffen das gar nicht mehr. Meine seit Jahren demente Mutter wäre zur Bewältigung dieses Vorganges schon lange nicht mehr fähig.
Wer aber 99 ist und noch bei klarem Verstand ist, der muss auch wählen dürfen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass er die folgende Legislatur überlebt, ziemlich gering ist. Wie unmenschlich wäre es, die Alten vom politischen Prozess auszuschließen. Wer sagt denn, dass alte Wähler nur an ihr eigenes Wohl dächten? Aus Verantwortung dem eigenen Land oder den eigenen Enkeln gegenüber kann man auch wählen!

Peter Gegesy | Di., 25. April 2017 - 19:09

Der Titel ist gut gewählt, Demokratie ist eben kein Kinderspiel, und sollte auch kein Tummelplatz für unausgegorene Ideen und Spinnereien seien.
Als jahrzehntelang steuerzahlender Bürger reicht mir schon ein Gesichtspunkt: ich hätte dann eine einzige Stimme - und eine Familie mit 6 Kindern z.B., die von der Stütze lebt, vielleicht noch nie einen Cent Steuern gezahlt hat, sich die Kinderzahl bedenkenlos geleistet hat, weil der Staat ja dafür aufkommt, hätte dann 8 Stimmen. Man könnte sich noch weiter ausmahlen, dass die Eltern kaum lesen und schreiben können, schon zur 2. oder 3. Generation von Dauerarbeitslosen gehören usw. Wenn dies auch ein Extremfall wäre, so würde er doch tausendfach vorkommen, und in abgeschwächter Form, zigtausendfach. Welchen "Beitrag" diese Kinder dann später zu unserem "Wohlstand" leisten können, kann man sich auch denken.
Wenn zur Lösung des demographischen Problems auch „prominenten“ Politikern nichts vernünftigeres einfällt, dann Gute Nacht Deutschland!

Ralf Grünewald | Di., 25. April 2017 - 19:19

einer der Gründe warum man viele Politiker einfach nicht ernst nehmen kann. Anscheinend ist bei manchen der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen oder war womöglich noch nie vorhanden. Ärgerlich nur, dass diese Personen noch recht ordentlich mit Diäten für Ihren Mist belohnt werden.

Ähnlich lächerlich fand ich den Aufstand den die Politik wegen einer Frauenquote in Unternehmensvorständen gemacht hat. Um wie viele Posten ging es dabei? 100, 200?
Allerdings erkennt man an derartigen Aktionen ganz gut welcher Klientel sich unsere Politiker verpflichtet fühlen.

Die halbe Welt gerät gerade aus den Fugen und die Herrschaften haben nichts besseres zu tun. Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Schön dass wir keine anderen Sorgen haben.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 25. April 2017 - 19:49

Eine sehr gute Analyse dieses schwierigen Themas.
Noch eine Frage am Rande: Warum sollen Eltern über die Zukunft der Kinder abstimmen, wenn die Wahlprogramme höchstens für 5 Jahre gelten? Manchmal kann man den Eindruck bekommen, viel weiter reicht die Vorausschau der Politiker über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auch nicht.

Jürgen E. Möller | Di., 25. April 2017 - 20:33

Wieso sind eigentlich Jugendliche reif genug zur Wahl und/oder zum Ablegen eines Führerscheins, genießen aber andererseits bis fast Mitte 30 (je nach Gutachter) im Strafrecht übertriebenen Schutz, weil sie dort als unreif gelten ?

Beat Leutwyler | Di., 25. April 2017 - 20:34

Müsste ich das typisch schweizerische Wesen in einem Satz beschreiben würde es lauten:
"50% + 1 sind undiskutabel die Mehrheit, nicht nur mathematisch, sondern gesellschaftlich übergreifend und in allen Bereichen akzeptiert."

Da ist das deutsche Wesen ungemein schwieriger zu beschreiben, ist aber auch möglich:
"In der Sucht alles und jedes harmonisieren zu wollen, wird ebenso verbissen alles versucht möglichst viel undefiniert und unverbindlich zu lassen, um immer mit Sicherheit auf der Seite der Mehrheit zu stehen."

Mit dem Beispiel im Artikel seien weitere Beispiele eines zumindest fragwürdigen Demokratieverständnisses genannt: Die grosse Koalition als solches, die 5%-Hürde bei Wahlen, Überhangmandate, der Koalitionszwang, ebenso die bekannten Sprüche, wie z.B. niemand hat die Absicht, Alternativlosigkeit, sichere Renten, auf deutschem Boden gilt deutsches Recht, es gibt subjektive und objektive Wahrheiten, und und und ...

Nicolas Wolf | Di., 25. April 2017 - 20:46

Ob das Dreiklassenwahlrecht so ungerecht ist, wage ich mal zu bezweifeln. Ja es gibt den Ruf nach "one man, one vote“ aber was macht diesen gerechter als "no taxation without representation"??? Ohne Steuern wäre jeder Staat nichts. Die Steuern werden unter Androhung von Zwang von denen eingetrieben, die in der Lage sind sie zu bezahlen. Warum sollten eben diese, bei der Entscheidung über das Ausgeben von Steuern nicht die entscheidende Rolle spielen?

Markus Michaelis | Mi., 26. April 2017 - 00:20

Für am problematischsten halte ich, dass erfahrungsgemäß jeder anders tickt und wählt. Im großen Mittel wählen zwar Kinder oft ähnlich wie die Eltern, aber eben nur im großen Mittel. Sehr oft wählen sie auch das Gegenteil oder komplett unabhängig. Kinderreiche Eltern hätten mehr Einfluss, decken aber nicht das ganze Spektrum ab, dass später die Kinder der kindereichen Eltern abdecken werden.

Es wäre also schon ein Mehrklassenwahlrecht nach Verdienst. Dann kann man aber auch sagen, dass der mehr Stimmen erhält der mehr Arbeitsplätze schafft, oder der mehr Migranten ins Land geholt (oder integriert) hat oder der mehr für die Bildung der Kinder getan hat oder der, der mehr Steuern für die Kinderleistungen gezahlt hat.

Gil bert Sommer | Mi., 26. April 2017 - 06:35

... beide Argumente die Sie vorbringen, verfangen nicht.
Zu 1. müssen sich die Eltern dann eben einig werden - dies ist bei ungezählten Entscheidungen über das Leben des Kindes aber genauso. warum sollte es in diesem speziellen Fall nicht ebenso funktionieren? Natürlich wird es manchmal Streit geben - auch das gehört m.E. dazu.
Zu 2. müssten in Organisationen eben nur dann die Kinder ein Wahlrecht haben, wenn sie Mitglied dieser Organisation wären (zB wenn die Eltern die Parteimitgliedschaft ihres Kindes beantragen). Für das Kinderwahlrecht gälte hingegen als Grundlage eben ein Gesetz und die "Organisation" ist der deutsche Staat.
Beide Argumente verfangen also nicht! Die Ungerechtigkeit der Benachteiligung der für kinder relevanten politischen Enscheidungen gegenüber derer die zB Rentner betreffen, besteht und ist nicht wegzudiskutieren. warum kommt zB immer wieder das politische Statement, gegen die Rentner sei keine politische Entscheidung durchsetzbar? Ein Familienwahlrecht...

Gilbert Sommer | Mi., 26. April 2017 - 06:38

(Fortsetzung) ... würde dieses Ungleichgewicht in einem Schlag auflösen und die Bedürfnisse unserer Kinder (und übrigens auch der Eltern, die schließlich die Verantwortung für sie tragen) endlich mehr in den Focus politischer Entscheidungen rücken! Fazit: PRO Familien-/Kinderwahlrecht!

fehlt nur noch, dass Menschen ohne Kinder entweder nicht mehr wählen dürfen bzw. selbst nicht gewählt werden dürfen. Letzteres hätte den Vorteil, dass nicht wenige der aktuellen Politiker ihren Platz räumen müssten. Das könnte helfen, einige der dringendsten Probleme des Landes zu lösen.

Udo Dreisörner | Mi., 26. April 2017 - 08:10

Der Kalender zeigt mir heute den 26. April an, nicht den 1. Also scheinen einige C-Politik-Promis sich mal wieder ins Gespräch beamen zu müssen.

Wir haben genügend Probleme um die man sich dringend kümmern müsste. Kinderarmut zum Beispiel. Haben die gloreichen Vertreter dieser Idee auch daran gedacht? Manchmal ist einem abend wirklich schlecht vom Kopfschütteln. Viele Politiker sind so weit von der Realität entfernt das dann sowas dabei herauskommt. manmanman

Thomas Handschin | Mi., 26. April 2017 - 14:07

Antwort auf von Udo Dreisörner

Problem Kinderarmut? Wetten, dass das Kinderwahlrecht familienfreundlichere Gesetze - und letztlich mehr Kinder - bringen wird?

wetten nicht!!!
die stimmrechte der kinder werden missbraucht von den eltern. und wenn es dieser gloreichen interessengemeinschaft darum ginge das es mehr kinder und dadurch bessere gesetzte für familien geben würde, warum haben sich diese politiker nicht in ihren parteien für bessere bedingungen für familien stark gemacht?

helmut armbruster | Mi., 26. April 2017 - 08:23

in der EU gilt dieses Prinzip nicht, so haben z.B. kleinste Länder wie Luxemburg und Malta im EZB-Rat 1 Stimme, also genauso viel wie Deutschland.
Wenn das möglich ist, wieso sollten dann nicht auch Eltern eine Extrastimme für ihre Kinder erhalten?
Falls ja, ist allerdings abzusehen, dass, sollte diese Extrastimme gewährt werden, sehr bald andere Gruppierungen dasselbe für sich fordern werden. So könnte etwa der arbeitende Teil der Bevölkerung eine Extrastimme für sich fordern, mit der Begründung, dass durch seine Arbeit der nicht arbeitende Teil finanziert wird, usw. usf...
Am Ende könnten wir Dutzende Extrastimmen haben und das Wahlrecht nach heutigem Verständnis wäre ausgehöhlt.
Besser wäre es zur direkten Demokratie überzugehen, also mehr direkte Mitbestimmung durch Plebiszite zuzulassen. Wir würden uns viel Unsinn und Missbrauch ersparen.

Gerdi Franke | Mi., 26. April 2017 - 08:35

Das heisst ja nicht das urteilsunfähige Kleinkinder jetzt wählen. Das heisst dass Eltern mit mehr Kindern mehr Stimmen bekämen. Und dann kommt die Frage warum nur mit mehr Kindern? Was ist mit denen mit besserer Ausbildung? Z.B. Akademiker? Oder die mit mehr Einkommen? Wie die Manager? Oder nur die mit mehr politischer Erfahrung? Wie die Politiker? Da könnte man viel diskutieren.

Volker Leyendecker | Mi., 26. April 2017 - 09:03

Sollen wir zu dem Wahlrecht zurück kommen, was es ja schon mal gab. Je nach Steuerzahlung gab es Stimmrecht in mehreren Klassen. Kann aber auch zu mehr Ehrlichkeit bei der Abgabe der Steuererklärung führen. Mal den Finanzminister fragen ?

Claudia Martin | Mi., 26. April 2017 - 10:11

Darauf warte ich schon lange. Kinder an die Macht. 3000 Euro Bürgergeld. Mit 55 in Rente. Welche Partei soll ich wählen?

Yvonne Walden | Mi., 26. April 2017 - 10:24

Unsere angebliche Demokratie ist doch in Wahrheit ein Wunschdenken. Als Wählerin oder Wähler geben wir unsere Stimme an der Wahlurne ab, und dort bleibt sie auch. Wieso das?
Weil sich an der Gestaltung unseres Landes oder auch der Europäischen Union so gut wie nichts ändert.
Ob nun die Unionsparteien, die SPD oder die FDP die meisten Mandate erhält: Die politische Ausrichtung ist und bleibt gleich.
Die Fäden im Hintergrund ziehen nämlich ganz andere: Lobbyistinnen und Lobbyisten im Auftrag finanzstarker Wirtschaftsverbände, die alles daransetzen, das bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftssystem mit aller Macht zu verteidigen.
Selbst diejenigen, die künftig ihre Wahlstimme für die GRÜNEN abgeben, müssen davon ausgehen, daß auch diese Partei dem Herdentrieb folgt und im gleichen Fahrwasser schwimmen wird wie die bereits erwähnten Alt-Parteien.
Denn im Hintergrund lockt das Große Geld, deren Verheißungen auch die GRÜNEN inzwischen erlegen zu sein scheinen. Demokratie?

Thomas Handschin | Mi., 26. April 2017 - 10:29

"one man - one vote" ist Demokratie. Dazu gehören nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder. Eine Familie, die sechs Kinder hat, soll sechs weitere Stimmen erhalten. Die Stimmen gehören den Kindern, nicht den Eltern. Diese nehmen ihre Stellvertretung nur so lange wahr, als das Kind den Wahlzettel nicht selber abgeben will. Dies ist das Konzept der Kampagne des DFV und des Buches von Renate Schmidt "Lasst unsere Kinder wählen!". Die von Hugo Müller dargestellte Konfliktsituation am Mittagstisch ist daher ausgeschlossen, denn das "Kind" gibt die eigene Stimme ab. - Die Stellvertretung durch die Eltern ist die natürlichste Sache der Welt: Die Eltern bestimmen Wohnort, Ernährung, Kleidung, Religion, Ausbildung und ärztliche Behandlung des Kindes. Dem kleinen Kind die Stellvertretung durch die Eltern zu untersagen, weil es noch nicht lesen kann, ist etwa gleich logisch wie zu sagen, das Kind kann nicht kochen, also soll es nicht essen. Daher: Kinder an die Urnen!

Das ist pure Realität. Nachzulesen im Buch von Renate Schmidt oder auch auf der Kampagnen-Website des DFV. Oder halten Sie die Aussage für Ironie, dass auch Kinder Menschen sind? Oder die Religion (leider) von den Eltern bestimmt wird?

Sehr plakativ dargestellt. Was ist wenn die Kinder völlig anderer politischer Meinung der Eltern sind? Taschengeldentzug? Liebesentzug? Hausarrest? Sollen dann die Kinder die Eltern verklagen?
Unsere Politiker, lang durch die Bank alle, haben es in den letzten Jahrzehnten verpasst eine vernünftige Familienpolitik auf die beine zu stellen. Wäre es schlichtweg attraktiver Kinder zu bekommen gäbe es diesen fraglischen Vorschlag doch gar nicht.

Ich habe 2 Kinder, meine Partnerin 4. Wir wissen sicherlich besser wie viele andere was es bedeutet Kinder zu haben und Verantwortung zu übernehmen. Die Ironie in Ihrem Kommentar liegt meiner Meinung nach darin das Sie einserseits schreiben das die Stimmen den Kindern gehören und nicht den Eltern, die Eltern aber die Stellvertretung übernehmen. Sagen Sie mir bitte wie das Kind zur eigenen politischen Meinung kommen soll wenn es noch nicht lesen und schreiben kann, diese Meinung dann auch gegen den politischen anderen Willen der Eltern durchsetzten möchte? Ich habe in meiner Zeit der Klassenpflegschaften immer wieder feststellen müssen das heute oft die Eltern das Problem sind, nicht die Kinder. Und der Wille der Eltern wurde sogar manches Mal unter Androhung juristischer Schritte vorgetragen. Glauben Sie wirklich das diese Eltern ihren Kindern freie politische Wahl lassen wenn sie selber das Gegenteil fordern? Die Konfliktsituation am Mittagstisch ist da vorprogrammiert!

Bernhard Jasper | Mi., 26. April 2017 - 11:20

Kinder sind für das persönlich/private Leben ein großes Geschenk. Als Eltern hat man jedoch auch eine große Verantwortung, soll die Erziehung zu einer eigenständigen Persönlichkeit gelingen. Jungen Familien sollte daher in bestimmten Lebenssituationen auch finanziell geholfen werden.

Diese Art der „Vergesellschaftung“ jedoch, könnte aus dem Bereich der Zoologie stammen, um ein Individuum oder eine Gruppe in eine existierende Gruppe (Partei) einzugliedern. Beim gemeinsamen Mittagstisch, werde ich meinem Enkelkind dann schon einmal versuchen zu erklären (natürlich im Rahmen der frühkindlichen Erziehung), dass die Großeltern deshalb so gut drauf sind, weil wir nicht immer das gegessen haben, was auf den politischen Tisch kam (Ironie aus).

Peter Lyssy | Mi., 26. April 2017 - 11:51

Eine alte Juristenweisheit lautet : Ein Blick ins Gesetz hilft ungeheuer, in diesem Falle ins Bundeswahlgesetz. Denn das aktive und auch das passive Wahlrecht sind höchstpersönlich.

Steffen Allhoff | Mi., 26. April 2017 - 12:40

"Jedem Bürger eine Stimme"... Damit ist das Wahlrecht ab Geburt doch kein Bruch, sondern gerade die Verwirklichung dieses Grundsatzes: Was wäre allgemeiner und gleicher (sprich: "urdemokratischer"), als wirklich jedem Bürger altersunabhängig eine Stimme zu geben? Und was hätte das mit einer Stimmgewichtung nach Steueraufkommen, Stand etc. zu tun?

"Unlösbare Komplikationen" findet, pardon, wiederum nur der vor, der die Recherche scheut. Auf unserer Kampagnenseite wahlrecht.jetzt finden sich unter "Worum geht es" die "häufigen Fragen". Man könnte auch "Wahlrecht ab Geburt" im Suchfenster der DFV-Seite eingeben und den ersten Treffer anklicken. Unter "Was passiert, wenn die Eltern uneinig sind?" schlagen wir zwei Möglichkeiten vor.

Auch die befürchtete Fremdbestimmung durch die Eltern ist einfach zu verhindern: Indem sich das Kind selbständig in das Wahlverzeichnis eintragen lassen können würde und damit das stellvertretende Stimmrecht erlischt.

Udo Dreisörner | Do., 27. April 2017 - 08:35

Antwort auf von Steffen Allhoff

Jetzt mal so aus dem Bauch heraus. Ein Kind soll sich selbstständig in das Wahlverzeichnis eintragen lassen und es erlischt das stellvertretende Stimmrecht der Eltern. Ein Aufbegehren gegen die Eltern von den das Kind aber weiterhin abhängig ist da nicht geschäftsfähig etc etc. Wie garantieren Sie diesem Kind das es, wenn es nicht der politischen Meinung der Eltern ist, das es weiterhin unbeschadet zu Hause positiv in die Zukunft gebracht wird? Wie schützen Sie Kinder in falilien in denen ein hohes Aggressionspotential herrscht?
Und als letzte Frage: Wenn Sie einem Kind so viel eigene Meinung ernsthaft zutrauen, stehen Sie dann dem gleichen Kind auch das gleiche Strafrecht zu wie bei Erwachsenen? Oder ist es dann wieder Kind? Kann dann ein Kind stellvertretend den Vater ins Gefängnis schicken? Ich habe selten sowas fragliches gelesen wie das Wahlrecht ab Geburt.

Thor Odinson | Mi., 26. April 2017 - 13:36

Ich finde dieses jetzt aufgeworfene Diskussion obsolet.
Denn schauen wir uns die aktuellen Abstimmungen im Bundestag an. Dort wird bei politisch umstrittenen in einer Namensabtimmung abgestimmt. Und weil dem so ist werden wie bspw. bei der Entscheidung über weitere Griechenland-Hilfen so lange Probeabstimmungen (!) durchgeführt bis auch der letzte auf 'Linie' getrimmt ist. Das hat in meinen Augen schon lange nichts mehr mit Demokratie zu tun.
Abstimmung nur geheim, anonym und nur eine Stimme für Volljährige - nicht mehr und nicht weniger.

Ihren gedanklichen Ansatz begrüße ich außerordentlich.
Nach unserem Grundgesetz sind die gewählten Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht etwa den Vorgaben der jeweiligen Fraktionsleitung.
Deshalb sollten Abstimmungen in den Parlamenten generell geheim durchgeführt werden, also ohne jeden "Fraktionszwang".
Ob wir ein solches Parlament jemals erleben werden?

Thor Odinson | Mi., 26. April 2017 - 13:39

Warum nicht noch einen Schritt weitergehen bei diesem Wahlvergnügen. Wie meinte unsere Kanzlerin neulich. Alle die hier in Deutschland leben sind Teil Deutschlands (sinngemäß). Dann lasst doch alle unabhängig von Alter, Religion, Staatsangehörigkeit usw. abstimmen.
Und selbst Touristen, die gerade zufällig im Land sind, eine Wählerstimme geben. Warum nicht?! Auch denen kann man bei guter Argumentation ein Interesse an deutscher Politik andichten.

Simon v. Schwerin | Mi., 26. April 2017 - 16:09

Dieser Artikel ist (wie leider oft zu diesem Thema) eine infame Unterstellung an alle Eltern, ein Wahlrecht der Kinder ausschließlich im eigenen Interesse auszuüben!
Dabei könnte ein "Wahlrecht von Geburt an" nicht nur die Wahlprogramme der etablierten Parteien, sondern auch die Parteienlanschaft insgesamt verändern. Die Frage: Welche Partei wähle ich für mein Kind? kann damit keinesfalls vor einem schwarz-rot-grünen Hintergrund disskutiert werden!

Bernhard Huber | Mi., 26. April 2017 - 16:11

Der Artikel banalisiert die Frage, um die es eigentlich gehen müsste: Ist die Altersbegrenzung des Wahlrechts mit unserem Grundgesetz vereinbar? Es sei daran erinnert, dass dieses Alter einmal von 21 auf 18 Jahre abgesenkt worden ist. Es ist also durchaus veränderbar. Außerdem kennt das Grundgesetz den Grundsatz „One man, one vote“ nicht. Statt dessen stellt es ohne Einschränkung fest: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, und diese Staatsgewalt werde u.a. in Wahlen ausgeübt. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Aussage eines Juristen, der meinte, Volk im Sinne des Grundgesetzes seien eben die Bürger ab 18 Jahren. Nachdem es vorher alle ab 21 waren, wie ich hinzufüge. Ist das Volk in einer Demokratie tatsächlich so relativ? Letztlich würde das Wahlgesetz entscheiden, wer Volk im Sinne des Grundgesetzes ist. Jedenfalls gibt es neben den im Artikel erwähnten Politikern auch Verfassungsrechtler, die eine Änderung des Wahlrechts für grundgesetzkonform halten.

Sehr richtig! Vom Volke.
Der Artikel sagt: "Aber welche Partei will sich von kinderreichen Mitgliedern dominieren lassen?" Dass ist eine Pervertierung der Wahrheit! Wer sieht, wie die Politik mit Kindern und Familien umspringt, kann nur bestätigen, dass Familien, insbesonders kinderreiche, viel zu wenig "Gewalt" haben, sonst würde mehr Rücksicht auf sie genommen.

Christiane Bohm | Mi., 26. April 2017 - 19:51

Ich fände das sehr sympathisch. Wahlrecht ist nicht statisch. Gerade beim großen Preussenkönig Wilhelm, ein kluger, demütiger und bescheidener Mann, durften Beamte nicht an Wahlen teilnehmen. Warum? Weil sie nicht an der Wertschöpfung beteiligt waren, sondern davon profitierten. Beamte werden bis ans Lebensende mit Geld alimentiert, das andere verdient haben. Eine sehr logische Schlussfolgerung, die ich mir auch heute wünschen würde.

Jürgen Althoff | Mi., 26. April 2017 - 23:48

dass etwas ganz Anderes dahinter steckt, nämlich ein weiterer Zugriff staatlicher Vormünder vom Schlage Schwesig, Maas etc schon auf Kleinkinder. Wenn deren Eltern nämlich politisch nicht parieren und darauf bestehen, ihre Kinder nicht in staatliche Bevormundungsanstalten wie Kitas und Kigas zu geben, sondern selbst zu erziehen, wird man sie der Vernachlässigung bezichtigen und ihnen ihr noch verfassungsmäßiges Recht zur Kindererziehung nehmen.

Harald Dietl | Do., 27. April 2017 - 11:29

Auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages heißt es: "Der Bundestag vertritt das Volk."
Sollte ergänzt werden: "Der Bundestag vertritt das volljährige Volk."

Ruth Falk | Do., 27. April 2017 - 23:33

werden Kinder geschäftsfähig? Dürfen Babies auch Schecks einlösen und ausstellen?
Und wenn Mama und Papa verschiedene Parteien wählen, gilt dann: Mädchen zu Mama , Buben zu Papa? Und was, wenn das Mädchen ein echtes Papakind ist? Gott, hat Frau Schmidt Sorgen! Wie wärs, wenn sie ihre Kraft für die Renovierung kaputter Schulklos und die bessere Bezahlung der Lehrer sorgte, damit mehr Lehrer eingestellt und die Klassen verkleinert werden könnten. Und extra Sprachkurse für Zuwandererkinder,... die Liste ist beliebig zu verlängern,

Hans-Jürgen Schulze | Fr., 28. April 2017 - 09:13

Geht man von den Verursachern dieser sinnlosen Forderung aus und den daraus resultierenden Kommentaren gibt es für mich nur ein Ergebnis. Stimmenhascherei und wenn es nur noch durch minderjährige Kinder machbar erscheint. Die Abstimmung der Eltern wäre diktatorisch also was spricht dagegen nicht gleich eine diktatorische Wahlpflicht in Deutschland einzuführen.
Die Demokratie wird doch jetzt schon teilweise durch Zuwiderhandlungen der Regierenden untergraben. Man ändert Gesetze die schon Jahrzehnte ihre Existenz behaupten nur um einen eventuellen Alterspräsidenten nicht die Möglichkeit einer Eingangsrede zu geben.
Eine Wahlpflicht würde endlich eine klarere Wiedergabe eines Wahlvolkes darstellen als die eventuellen 55 Prozent (hoch genommen) gültigen Stimmen.
Wer hat den echt Angst dieses Gesetz zu ändern?
Wir haben in Europa schon Länder mit einer Wahlpflicht,hat es denen geschadet?

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 28. April 2017 - 12:27

Demokratie ist kein Kinderspiel...offensichtlich wird daraus mehr und mehr Kinderkram gemacht. In der Wiege der Demokratie, gab es nur Wahlrecht für erwachsene attische Vollbürger, nicht für Frauen, Sklaven, Metoikoi usw. Gott gäbe, uns wäre Merkel erspart geblieben...

Tobias Werner | Fr., 28. April 2017 - 19:33

Als jahrzehntelanger Nichtwähler, der von der Rente nicht mehr weit entfernt ist, gleichwohl immer einige Steuern gezahlt hat, fand ich eine Veränderung hier durchaus gut (ja obwohl ich hier eigentlich schon darüber weg bin!). Zumindest vor ca. 15 Jahren war ich mal ein großer Fan von einer Erneuerung des Grundgesetzes auch in dieser Frage. Und ja, wer nicht arbeitet - das könnte eines Tages die Mehrheit sein - soll der den Arbeitenden dann die Rahmenbedingungen diktieren können?!
Heute geschieht das halt hintenrum, über Inflation, Lobbyismus, Korruption etc..
Schon bei den alten Griechen, die seien ja unser Vorbild, durften ja nur die freien Bürger abstimmen. Das heutige Verfahren, was von der Gleichheit aller Menschen ausgeht, erinnert mich eher an einem Gottes-, nicht an einen Menschenstaat. Mit so einem Staat kann man, wie in einem Kloster, gut u. wohlorganisiert aussterben, darauf läuft es mittelfristig m.E. eh hinaus. Zukunft nicht so ernst nehmen - wir haben keine!

Tobias Werner | Fr., 28. April 2017 - 20:01

Also Rentner, Langzeitarbeitslose u.Kinder !
Wie gesagt, bei der heutigen Auswahl zumal: selbst bei mehrfacher Stimmkraft würde ich heute nicht wählen...! Man sollte sich u. auch das Leben und das ganze politische Spiel m.E. nicht allzu wichtig nehmen!
Wer Kinder in den Kalten Krieg hinein gezeugt hat -wissentlich- der hat Kriegskinder gezeugt, seien sie noch so wohlständig und klug.
Und Kriegskinder, also letztlich mittlerweile ja doch wir alle, sind halt mit einem Kriegsmakel behaftet - viele bemerken das offenbar nur (noch) nicht. (Gut ein paar ganz wenige unentdeckte Urvölker gibt es ja noch...)

Glaube ich noch an die Zukunft, so schaffe ich mir ja normalerweise Kinder an u. hätte - für diese dann also eine höhere Stimmkraft.
Glaube ich nicht mehr wirklich an die Zukunft der Menschheit, kann ich über die höhere Stimmkraft der anderen gelassen hinwegsehen - selbst mit höherer Stimmkraft kommen auch diese, bzw. deren Nachfahren, nur ans Ende - etwas später halt nur...!

Dorothee Sehrt-Irrek | Mo., 1. Mai 2017 - 14:02

zu den Befürwortern.
Das mir dabei Wichtigste spricht der Artikel gar nicht an, dass Familien einschliesslich Eltern genaugenommen weniger Zeit haben, sich politisch, aber auch arbeitstechnisch einzubringen als das von Herrn Müller-Vogg offenbar favourisierte unabhängige Individuum.
Es wird sich evtl. nichts an unserer tendenziell lebensfeindlichen, weil einseitig arbeitsorientierten Gesellschaft ändern, wenn man sich nicht langsam an solche Gedanken gewöhnt.
Gewöhnungsbedürftig sind sie, aber deshalb noch nicht schlecht.
Ich habe eben nicht nur Marx gelesen, sondern auch einen Hingucker der Frauenbewegung, die ich gerne heute am 1. Mai wieder nenne und Herrn Müller-Vogg anempfehle,, Prof. Dr. Christel Neusüß "Die Kopfgeburten der Arbeiterbewegung".