Trotz internationaler Kritik an dem Todesurteil ist der Doppelstaatsbürger wegen Terrorvorwürfen hingerichtet worden / dpa

Hinrichtung von Djamshid Sharmahd - Auswärtiges Amt bestellt Leiter der iranischen Botschaft ein

Die Vollstreckung des Todesurteils gegen den deutschen Staatsbürger Djamshid Sharmahd im Iran löst Entsetzen und Ärger aus. Die Bundesregierung zieht erste Konsequenzen. Weitere könnten folgen.

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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) haben die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd im Iran scharf verurteilt. Scholz nannte die Tötung bei X einen Skandal, die Bundesregierung habe sich immer wieder intensiv für die Freilassung Sharmahds eingesetzt. Baerbock teilte mit, die Tötung Sharmahds „zeigt erneut, was für ein menschenverachtendes Regime in Teheran herrscht“. Teheran sei immer wieder unmissverständlich klargemacht worden, „dass die Hinrichtung eines deutschen Staatsangehörigen schwerwiegende Folgen haben wird“.

Irans Justiz hatte Sharmahds Hinrichtung am Montag verkündet. Er war im Frühjahr 2023 in einem umstrittenen Prozess nach Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Angehörige und Menschenrechtler wiesen die Anschuldigungen gegen ihn vehement zurück.

Deutscher Botschafter aus Teheran zurückbeordert

Das Auswärtige Amt hat den Leiter der iranischen Botschaft in Berlin einbestellt, um gegen die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd zu protestieren. „Wir haben unseren scharfen Protest gegen das Vorgehen des iranischen Regimes übermittelt & behalten uns weitere Maßnahmen vor“, teilte das Ministerium auf der Plattform X mit.

Parallel habe der Botschafter in Teheran beim iranischen Außenminister auf das Schärfste gegen die Ermordung Sharmahds protestiert, hieß es weiter. Außenministerin Annalena Baerbock habe zudem den deutschen Botschafter Markus Potzel im Anschluss zu Konsultationen nach Berlin zurückberufen.

Tochter fordert Überstellung der Leiche für Bestattung

Sharmahds in den USA lebende Tochter Gazelle forderte Antworten von der Bundesregierung. „Welchen Beweis haben sie, dass du, Papa, Journalist und Freiheitsverfechter Jamshid Sharmahd, ermordet wurdest?“, schrieb Gazelle Sharmahd auf der Plattform X. „Falls die Nachricht mit konkreten Beweisen bestätigt wird, müssen sie dich sofort nach Hause bringen, damit wir dich in Frieden zur Ruhe legen können“, schrieb sie weiter. „Wir wollen keine Erklärungen oder Beileidsbekundungen“, fügte sie hinzu. Sie forderte eine Bestrafung der Verantwortlichen.

Auch EU-Chefdiplomat Josep Borrell verurteilte die Hinrichtung scharf. Die EU erwäge „Maßnahmen“ als Reaktion, schrieb er auf X, ohne Details zu nennen.

Amnesty Deutschland forderte die Bundesregierung auf, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und Haftbefehle gegen alle iranischen Beamten zu erlassen, „die an den an Jamshid Sharmahd verübten Verbrechen beteiligt waren. Sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden!“

Angehörige hatten Bundesregierung kritisiert

Die Exekution dürfte die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Berlin und Teheran drastisch verschlechtern. Bereits im vergangenen Jahr hatte Deutschland nach Verkündung des Urteils zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Irans Regierung tat dasselbe.

Deutschland hatte in der Vergangenheit die Aufhebung des Urteils gegen Sharmahd gefordert. Irans Justiz verweigerte bis zuletzt konsularischen Zugang. Unter anderem Sharmahds Tochter Gazelle warf der Bundesregierung jedoch immer wieder Untätigkeit vor. Andere Europäer waren im Rahmen von Gefangendeals freigekommen.

Kritiker bezeichneten den Prozess gegen Sharmahd als grob unfair – er durfte keinen eigenen Anwalt wählen, und sein Aufenthaltsort blieb bis zuletzt unbekannt. Geständnisse, die im Staatsfernsehen ausgestrahlt wurden, könnten unter Folter erzwungen worden sein. Den Vorsitz im Sharmahd-Prozess hatte Abolghassem Salawati, auch bekannt als „Richter des Todes“, der von den USA und der Europäischen Union mit Sanktionen belegt wurde.

Sharmahd war im Sommer 2020 unter mysteriösen Umständen während einer Reise aus Dubai in den Iran verschleppt worden; mehrere Berichte sprechen von einer Entführung durch den iranischen Geheimdienst. Seitdem saß er in Isolationshaft.

dpa

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Christoph Schnörr | Di., 29. Oktober 2024 - 12:18

Frau Baerbock unterbricht ihre Dinner-Serie mit Israelhassern? Das wird Eindruck machen!

Dietmar Philipp | Di., 29. Oktober 2024 - 13:51

Ein Deutsch-Iraner, Doppelstaatsbürger wegen Terrorvorwürfen hingerichtet?!
Wo bleiben für die demokratische Öffentlichkeit die Argumente Herr Olaf Scholz, Suppenküche.

Gerhard Lenz | Di., 29. Oktober 2024 - 14:47

Wer hätte das nicht schon vorher gedacht: Bislang kein Wort der Kritik am iranischen Regime, dafür werden Baerbock und Scholz verspottet.
Natürlich keine einfache Sache für manche Foristen. Eigentlich wäre das mittelalterliche Mullaharegime hervorragend als Feindbild geeignet. Wären die Mullahs eben bloß nicht gut Freund mit dem russsischen Kriegsverbrecher Putin - für den rechten Rand die Lichtgestalt im Kampf gegen den verseuchten Multikulti-Westen. Da der Verbündete meines Halbgottes ja nun mal kein Schurke sein kann, denn welcher Halbgott würde sich schon mit einem solchen einlassen, arbeitet man sich lieber an gewohnten Feindbildern ab. Zumal so mancher Forist ja bereits gewisse Symapthien für den Iran in der Auseinandersetzung mit Israel anklingen liess, aus bekanntem Grund, den ich jetzt besser nicht wiederhole.

Und so gibt es neben üblicher Ampel-Kritik höchstens noch den Hinweis auf die doppelte Staatsbürgerschaft des Opfers..

Er war wohl kein RICHTIGER Deutscher...

Klaus F. | Di., 29. Oktober 2024 - 14:52

Warum beendet Deutschland nicht die diplomatischen Beziehungen zum Iran und schmeißt die iranischen Diplomaten nicht endlich raus? Mit solch einem islamistischen Mörderregime wollen wir Deutschen nichts zu tun haben.

Enka Hein | Di., 29. Oktober 2024 - 15:41

....gesagt das er jetzt kein Dankesschreiben an die Mullahs schicken soll.
Oder hat der der noch gar nix mitbekommen?
Dann weiter schlafen lassen.

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