Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkule / picture alliance

Präsident des Bundesverfassungsgerichts - Voßkuhle kritisiert Asyl-Rhetorik der CSU

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat die Rhetorik von CSU-Führungspolitikern zur Asylpolitik scharf kritisiert. Im „Cicero“-Foyergespräch 2017 hatte Voßkuhle schon Äußerungen der AfD zwar indirekt, aber hart verurteilt

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat deutliche Kritik an Äußerungen führender Christsozialer zur Flüchtlingspolitik geübt. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete er den Ausdruck „Herrschaft des Unrechts“, den CSU-Chef Horst Seehofer im Februar 2016 im Zusammenhang mit der Aufnahme vieler Flüchtlinge verwendet hatte, als „inakzeptable“ Rhetorik: „Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind.“

Indirekte Kritik an der AfD im Cicero-Gespräch

Schon im Foyer-Gespräch mit den Cicero-Chefredakteuren Christoph Schwennicke und Alexander Marguier im September 2017 hatte Voßkuhle indirekt die Rhetorik der AfD scharf kritisiert. Künftig werde es sehr darauf ankommen, zwischen normaler politischer Debatte und antidemokratischem Populismus zu unterscheiden, so Voßkuhle weiter. „Populisten nehmen für sich in Anspruch, zu wissen, was das Volk will. Und behaupten, dass diejenigen, die sich gegen diese Anmaßung von Wissen stellen, Volksverräter sind.“ Ein solcher Anspruch sei in vielerlei Hinsicht mit dem hiesigen Demokratie-Modell nicht vereinbar. Man könne beispielsweise nicht von einem homogenen Volk ausgehen, weil das überhaupt nicht existiere. Solche Äußerungen stellten die pluralistische Gesellschaft im Grundsatz in Frage. Dagegen müsse man dann auch etwas tun, sagte Voßkuhle. „Das Problem ist, wenn ich den anderen nicht mehr als politischen Gegner, sondern als Feind, als Vaterlandsverräter begreife.“
 

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Michael Jensen | Do., 26. Juli 2018 - 17:49

Er irrt, wenn er glaubt, einseitig im politischen Diskurs Stellung nehmen zu müssen. Wenn er für sachliche, ehrliche, ausgewogene und redliche, jedenfalls gegen einseitige Äußerungen eintreten möchte, dann sollte er auch die unsachlichen. unredlichen, unausgewogenen und oft einseitigen journalistischen als Bericht getarnten Meinungsäußerungen so mancher Medien, darunter übrigens auch die "Süddeutsche", unter die Lupe nehmen. Gerne erwähne ich hier noch die Frankfurter Rundschau, die Zeit und den WDR. Die TAZ ist ein Zentralorgan der Grünen und daher nur mit Mitleid zu lesen - wenngleich die Schlagzeilen oft wenigstens witzig sind; aber der Inhalt!?! Die Zeit verkommt zum Regierung-Jubel-Blatt, und die Lehrer (sorry: auch die Lehrerinnen) sind nahezu deckungsgleich mit der TAZ. Dort würde ein objektiver, nicht voreingenommener Herr Vosskuhle fündig. Aber dieses ganze System ist für mich die "Merkulose". Es droht Schwindsucht. Unseres Landes. Bald.

Joachim Wittenbecher | Do., 26. Juli 2018 - 17:52

Die Äußerungen von Herrn Voßkuhle, in denen er die Wortwahl der CSU im Asylstreit mit dem ganzen Gewicht seines Amtes kritisiert, sind absolut unhaltbar. Es ist meines Wissens der erste Fall in der Geschichte des deutschen Verfassungsgerichtes, dass ein Richter sich in tagespolitische Abläufe detailliert als politischer Akteur einschaltet. Dies ist umso abwegiger, als es sein kann, dass Voßkuhle im Asylstreit ggf. Recht sprechen und neutral sein muss. Niemand kann ausschließen, dass z.B. die Frage Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers vor dem Verfassungsgericht verhandelt wird. Es zeigt sich erneut: Voßkuhle war die zweite Wahl, als er 2008 auf SPD-Vorschlag zum Richter (später Vorsitzender) ernannt wurde; eigentlich wollte die SPD Herrn Dreier, einen anerkannt liberalen Juristen, ernennen lassen; dies scheiterte am Einspruch der (Merkel)-CDU. Herr Voßkuhle beschädigt das hohe Amt und sollte abgelöst werden; eleganter wäre natürlich ein eigener Rücktritt.

reiht sich mit seiner Äußerungen nahtlos bei den Politaktivisten im öffentlich rechtlichen Fernsehen (Kleber, Slomka,........) ein.
Leider, Herr Wittenbecher, wird weder Herr Voßkuhle, noch Frau Merkel, Herr Seehofer, J. Löw .....( die Aufzählung könnte ich fortsetzen) zurück treten. Zeiten, in denen der Anstand dies gebot, sind leider Vergangenheit.

Bernhard K. Kopp | Do., 26. Juli 2018 - 18:16

Ich wusste nicht, dass Sprach- und Kommunikationskritik von Parteipolitikern zur Funktion eines BVerfG-Präsidenten gehört. Hat er wirklich nichts Besseres zu tun ?

Richard Neumann | Do., 26. Juli 2018 - 18:26

„inakzeptable“ Rhetorik: „Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind.“

Seltsam. Assoziationen zum NS-Unrechtsstaats bzw. Freissler bekomm ich einfach nicht aus dem Kopf, wenn sich der Präsident eines Bundesverfassungsgerichts in populistischer Weise außerhalb einer Urteilsbegründung zum politischen Tagesgeschäft der Exekutive bzw. Legislative äußert. Oder wäre das schon die Gefahr einer Kadi-Justiz?

Heidemarie Heim | Do., 26. Juli 2018 - 18:28

zu wissen was das Volk will. Klar, sonst wären sie ja keine. Übrigens die Populisten in unserer Regierung und in den linken Lagern wissen ja scheinbar auch seit über 12 Jahren was das Volk will. Sonst würden sie ja wohl nicht gewählt werden. Was ist eigentlich so negativ an Populismus? Wer hat darüber eigentlich die Meinungs-/ Begriffshoheit? Und in einem Rechtsstaat wo man die Vorsitzende einer im Parlament vertretenen Partei unter dem Überspann "Kunstfreiheit" lustig mal Prügel androhen kann, da sie ja u.a.eine Nazischlampe ist oder wo Zwischenfragen im selben Parlament von einem SPD-Demokraten abgewehrt wird weil er nicht mit Rassisten rede, muss man sich nicht wundern. Echounverträglichkeit? Dazu noch als
Mahner das oberste Gericht nach dem Motto:" Bäätschi! Siehst Du, der Herr Voßkuhle hat das auch gesagt!" Und hat dabei in der causa Horst
sogleich "indirekt" die bewährte N-Keule
eingesetzt, was den Heribert P. bestimmt ganz glücklich machte!

In Wahrheit hat der ein Problem mit Demokratie, welcher Andersdenkende zu Menschenfeinden erklärt, Kritik als Hass definiert und politische Mitbewerber (z.B. AfD) als Demokratiefeinde und Rechtspopulisten diffamiert. Ein Verfassungsrichter muss neutral sein. Sollte eines Tages Frau Merkel vor einem Verfassungsrichter stehen, erwarte ich Rechtsprechung, keine Parteilichkeit. Also jetzt Verantwortung übernehmen und zurücktreten, Herr Voßkuhle!

Ich kann das Wort 'Populismus' nicht mehr hören!
'Populus' umfasste zu ca. 90 % ungebildete, nicht schreib- und lesekundige Bürger(m/w) Roms, die von den damals Herrschenden indoktriniert und für ihre Zwecke instrumentalisiert werden konnten (z.B. panis et ludes).
Damals gab es keine Informationsflut aller Art von Medien.
'Populistisch' ist heute eher: 'Verhalten, das man Menschen vorwirft, die anderen nach dem Munde reden, die das sagen, was andere hören wollen.' Oder gilt schon der begründbare Widerspruch zur 'gängigen', durch die 'Parteidiktatur' vorgegebenen Meinung, z.B. zu Europa, zu Wirtschaftsasylanten ..., als Sakrileg und damit als populistisch? Glauben Sie wirklich, dass man die heutige Bildungsschicht 'populistisch verdummen' kann?
Printmedien, Internet, TV ... überfluten jeden in unserer Gesellschaft mit aller Art von Informationen. Wir haben es aber nicht mehr mit Analphabeten zu tun.
Selbst Merkel und TRUMP schaffen dies nicht mit ihren "fake news" ….

Danke Geehrter Herr Otte für Ihre Abklärung des inflationär und m.E. missbrauchten Begriffs. Nein, ich glaube nicht an eine mögliche "populistische Verdummung" durch Politik und deren willfährigen Gehilfen aus den Medien, solange die "Konsumenten" derselben in der Lage und Willens sind das Organ zwischen ihren Ohren seinem Zweck zuzuführen;-). So wie es schon die alten Griechen und Römer damit hielten. Andererseits kenne ich genug Mitmenschen, denen diese "Anstrengung" eher fernliegt. Und bei den z.B. repräsentativen Umfragen zu Beliebtheitsgraden in der Politik und deren Ausrichtung, kommen mir doch gelinde gesagt so einige Zweifel. Da ist mir persönlich ein bildungsfernerer Mitbürger mit einem klaren Blick und unverfälschtem Instinkt für "Machenschaften" allenfalls lieber als der sogenannte Bildungsbürger, der meint mit dem Mainstream mit schwimmen zu müssen inklusive garantierter Moralhoheit! MfG

Rob Schuberth | Do., 26. Juli 2018 - 18:41

So denkt, spricht UND urteilt einer der ganz oben zu den sogn. Eliten gehört.

WEIT weg von der Wirklichkeit.

Dabei war es doch sein Ex-Kollege (Vorgänger) Di Fabio, dessen Gutachten über das eigenmächtige Handeln Merkels, ohne Debatte im BT o. ä. erst zu diesem Ausdruck veranlasste.

Gerade höchste Richter wie er sollten sich kpl. aus der Politik heraushalten!

Ihre Urteile sind z. T. schon schlimm genug (würde hier aber off topic sein).

Norbert Heyer | Do., 26. Juli 2018 - 18:53

Bundesrichter werden von Parteien vorgeschlagen und letztendlich auch danach ausgewählt. Somit wird das allgemeine Meinungsbild hier selbstverständlich der politischen Korrektheit entsprechen. Es gibt keine Unabhängigkeit jenseits des politischen Machtpotentials.

ingrid Dietz | Do., 26. Juli 2018 - 19:06

wir sollen also weiter alles "politisch korrekt" oder schön- oder umschreiben ?
Siehe Beispiel:
Asyl-Tourismus = Sekundär-Migranten ?
Nee, Herr Voßkuhle,
damit es keine Missverständnisse gibt, bevorzuge ich die "klare" Sprache !

Ruth Teibold-Wagner | Do., 26. Juli 2018 - 19:24

Anderen spricht er das Recht ab, im Namen des Volkes zu sprechen. Er selbst nimmt sich das Recht jedoch exklusiv heraus. Sehr tolerant. Sehr demokratisch...

Im Namen "DES" Volkes urteilt er. Das dürfte er doch gar nicht, wenn er dere Meinung ist, dass es ein "homogenes" Volk gar nicht geben würde.

Er kritisiert die Wortwahl der "Christsozialen". Das ist PARTEIPOLITIK!!! Es ist nicht seine Aufgabe als Verfassungsrichter, sich in die Parteipolitik einzumischen. Das ist eine Kompetenzüberscheitung. Das riecht nach einseitiger Parteilichkeit. Denn er ist auf Vorschlag der SPD Verfassungsrichter geworden!!!

Meiner Meinung nach ist er als Verfassungsrichter nicht länger tragbar. Er hat die Aufgabe seines Amtes nicht verstanden. Er betätigt sich parteipolitisch. Damit hat er Vertrauen verspielt, das Amt und die Institution beschädigt. Er sollte zurücktreten.

wolfgang spremberg | Fr., 27. Juli 2018 - 12:46

Antwort auf von Ruth Teibold-Wagner

Oha...das klingt jetzt aber sehr...völkisch..so was mag ich gar nicht. Wer sagt so etwas ? Herr Voßkuhle ? Kann man das nicht anders Ausdrücken ? Im Nahmen der Allgemeinheit ? Oder im" Allgemeinen" ? Wäre bestimmt besser...nicht so völkisch....

Mathias Trostdorf | Do., 26. Juli 2018 - 19:30

„Das Problem ist, wenn ich den anderen nicht mehr als politischen Gegner, sondern als Feind, als Vaterlandsverräter begreife.“

Ist das etwa der Grund, warum die sich selbst nicht "populistisch" sehenden "guten" Parteien im Bundestag jeden Vorschlag der AfD ablehnen und jede konstruktive Zusammenarbeit ablehnen, weil sie die als "Feind und Vaterlandsverräter" sehen?

Eins ist doch wohl klar, in der Asylkrise und dem eigenmächtigen Handeln von Merkel (mit dem populistischen Spruch der einfachen Lösung "Wir schaffen das") hat sich unsere "demokratisches" System doch wohl keinesfalls mit Ruhm bekleckert.

Heinrich Niklaus | Do., 26. Juli 2018 - 19:39

Was maßt sich dieser Mann bloß an? Will er jetzt der oberste Sprachpolizist Deutschland sein? Will er Politiker sein? Was will er alles sein?
Das ist ja alles möglich, nur nicht in seiner Funktion als „Oberster Richter“ in Deutschland. Also Herr Voßkuhle, treten Sie als Präsident des Bundesverfassungsgerichts zurück und werden sie Politiker. Aber tun Sie nicht so, als wären Sie die oberste „politische Korrektheits-Instanz“ mit der Lizenz für „falsch“ und „richtig“ im politischen Umgang.
Sie untergraben ihre Autorität als Bundesverfassungspräsident, indem Sie die dazu erforderliche Objektivität der Versuchung opfern, die politischen Zuspitzungen in einer gesellschaftlich hochbedeutenden Frage( unkontrollierte Migration) schulmeisterlich in „falsch“ und „richtig“ einzuordnen.
Das ist nicht ihre Aufgabe, Herr Voßkuhle. Über diese Autorität verfügen Sie nicht!

Clara Schwarze | Do., 26. Juli 2018 - 20:13

Ehrlich gesagt glaube ich, man muss das inzwischen schon etwas ehrlicher und differenzierter diskutieren, als Herr Voßkuhle es hier macht.
Natürlich gibt es kein homogenes Volk etc.. Nur das Grundgesetz geht schon von einem ideellen "deutschen Volk" aus, das zB auch eben als "unteilbar" galt. Das spielt im GG sogar eine ganz besondere Rolle und ist schon was anderes, als das was hier heute zunehmend hören - das Land wäre nur noch eine geografische Plattform für Einwanderung, wo nur einige "schon länger da" sind. Das ist schon was anderes, als das "Deutsche Volk" im Sinne des GG. Das hatte nämlich mal da sogar einen besonderen Status, galt als unteilbar etc. Dass es 30 Jahre nach der Einigung eigentlich nur darum geht, dass es dieses Volk nicht geben soll, fänden die GG-macher auch mit Sicherheit zumindest merkwürdig.

wolfgang spremberg | Fr., 27. Juli 2018 - 12:52

Antwort auf von Clara Schwarze

Auch der Amtseid...der Regierungsmitglieder...."Ganze Kraft zum Wohle des deutschen Volkes.." das ist eindeutig völkisch..schließt andere aus.....schlimm, ganz schlimm. Was waren die Väter / Mütter des GG nur für Leute.....unglaublich....gut das wir dazu gelernt haben.

Silas Loy | Do., 26. Juli 2018 - 20:32

Ist es die Aufgabe eines Verfassungsrichters Stilnoten zu verteilen in der politischen Auseinandersetzung? Und dann auch noch so einseitig? Nein, das ist es sicher nicht! Im Gegenteil war es vor Vosskuhle guter Stil, dass sich ein Verfassungsrichter nicht zur Tagespolitik äussert und schon gar nicht Partei ergreift. Die Judikative spricht durch ihre Urteile und hier mit geltendem Recht. Öffentlich gemachte politische Privatmeinungen sind unangebracht. In Warschau hat das polnische Parlament gerade diese Art von Richtern aus seinem Höchsten Gericht wieder entfernt. Das sind gebrannte Kinder da, die riechen solche Leute zehn Meilen gegen den Wind. Und schreiten zur Tat, denn noch ist Polen nicht verloren, auch wenn Brüssel tobt.

wolfgang spremberg | Do., 26. Juli 2018 - 20:35

Meine sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel hat Multikulturalismus mehrfach für gescheitert erklärt.
Wenn ich als normaler Bürger, aber auch das Pack, das Gesindel, nicht möchten, dass meine Kinder und meine kleinen Enkelkinder von unserer geschätzten Regierung in eine Gesellschaftsform überführt werden, von der unsere geschätzte Frau BK selbst erklärt das sie gescheitert ist.....was soll ich dann tun ? Vor allem (wie die CSU / AfD) auf meine Wortwahl achten ? Ah ja...
Das dass deutsche Volk nicht homogen ist sicher richtig. Z.B. Schweden war mal sehr homogen. Ein richtiges Musterland. Jetzt ist Schweden nicht mehr Homogen. Die Begeisterung über die Vielfalt scheint nicht zu wachsen.....Muss "Vielfalt" für mich, für uns, ein Wert an sich sein ? Darf ich das auch anders sehen ? Auch sagen ? Oder sollte ich da vorsichtig sein ?
In Ceuta wurde heute der Grenzzaun gestürmt. Grenzschützer wurden mit "Flammenwerfern" attackiert. Wie darf ich diese Menschen nennen ? Flüchtlinge ?

Ihrer Meinung möchte ich mich voll und ganz anschließen.
In Ceuta haben diese "Flüchtigen" sogar mit Fäkalien geschmissen.
Es gibt derzeit nur eine einzige Partei -die AFD- welche diese Missstände im Lande verurteilt und bekämpfen möchte. Seehofer hat gesagt, dass Merkel nur wegen ihm noch BK ist weil er seine Partei dazu gebracht hat.
Ich kenne keine andere Partei in Deutschland, die sich diesem Chaos entgegenstellt. Warum sollen wir Bürger diese ganzen Altparteien wählen, welche uns diese Zustände beschert haben? Und warum wird nicht in aller Öffentlichkeit darüber berichtet, dass die EU -die UN & UNHCR / "Globale Pakt für Migration"- zum Jahresende unterschreiben möchte? Demnach wird Deutschland automatisch kontinuierlich die "Welt der Migranten" zugeführt. Oder hat sich denn niemand gefragt, warum Israel vor einiger Zeit seine Afrikaner alle nach Deutschland abschieben wollte? Wer denkt der Herbst 2015 und die Zeit bis heute seien eine Ausnahme, der irrt ganz gewaltig.

Jürgen Althoff | Do., 26. Juli 2018 - 21:46

Ist der Mann auf seiner Position nicht länger haltbar. Parteipolitisch befangen als Diener derjenigen, die ihn ins BVerfG befördert haben. Und da kritisiert man heuchlerisch Polen wegen politisch gesteuerter Richter-Ernennungen

Hubert Knapp | Do., 26. Juli 2018 - 22:15

Von diffamierend bis beleidigend und dabei recht deutlich parteiisch. Schlimmer noch, dass von Belegen gar nicht erst die Rede ist, bei Vorwürfen, die teils wenig schlüssig bis geradezu an den Haaren herbeigezogen erscheinen.
Wo sowas von obersten Vertretern einer vermeintlich unabhängigen Justiz öffentlich verbreitet wird, muss man sich nicht wundern, dass der Glaube an den Rechtsstaat leidet.

Thomas Diebels | Do., 26. Juli 2018 - 22:39

Lange genug wurde drumherum geredet oder beschönigt oder verniedlicht oder sogar
geschwiegen !
Es reicht !
Mir sind klare Worte - die für jedermann verständlich sind - 1.000 mal lieber !

Wolfgang Raub | Fr., 27. Juli 2018 - 00:18

Voßkuhle, kein unabhängiger Richter, sondern ein Lakai Merkels, der die merkelrotgrüne Ideologie jetzt auch von Verfassungsgerichtseite versucht zu unterstützen. Kein Wort von ihm, daß seine Vorgänger, wie Hr. Papier z.B., die Immigration und Durchlässigkeit der deutschen Grenze und das Verhalten Merkels ganz anders beurteilen. Im übrigen, wo bezeichnet die AFD alle, die nicht ihrer Meinung sind, als Volksverräter: das ist in meiner Sicht mindestens ein FakeNews, eigentlich Hetze gegen die AFD - und das vom Vrositzenden des Verfassungsgerichtes.

Wulf Richartz | Fr., 27. Juli 2018 - 02:10

Es gibt ganz viele spannende und wichtige verfassungspolitische Fragen:

- wie steht es mit der Volkssouveränität
- wie mit dem deutschen Föderalismus
- wie mit der europäischen Integration
- oder z.B. Verbraucherschutzrecht gegenüber Banken/Versicherungen und deren rechtsmissbräuchliche Prozessverschleppung
etc pp

Herr Voßkuhle könnte auch mal auf ein paar merkwürdige Urteile deutscher Gerichte eingehen, dass auf die private Altersvorsorge ein zweites! Mal! Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen.

Oder wie der BGH seit Jahrzehnten dazu kommt, Gesetze einfach zu ignorieren und selber Recht zu setzen?

Alles wahrscheinlich nicht wichtig genug für Herrn Voßkuhle, lieber über mal über Seehofers Äußerungen aus dem Jahr 2016 räsonieren und diese interpretieren.

Also ich habe darauf nicht gewartet.

joe wimmel | Fr., 27. Juli 2018 - 05:39

Schön zu hören und zu sehen, dass sich Richter jetzt auch unaufgefordert in Politik einmischen... Gewaltenteilung irgendjemand??
Dann können wir das Amt des Bundespräsidenten ja nun abschaffen...

Siegmar Sulzer | Fr., 27. Juli 2018 - 06:23

"Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit". Das konnte man in Koeln zum Sylvester 2015 sehen, oder 2017 zum G20 Gipfel der Schwarze Block im Hamburg wueten konnte. Die Justiz hat auch bei der Aufarbeitung dieser Taten auch schwache Ergebnisse gezeigt den es wurden nur wenige Taeter ermittelt und verurteilt.
Und wenn Politiker meinen, man sole einen "armlaengen Abstand" einhalten, und bei jedem groesseren Ereignis "Merkelpollern" sieht, erwarte ich von einem hohen Richter das er alles unternimmt damit Politik und Justiz wieder an ihre Aufgaben, dem Schutz meiner und aller Buerger garantierten Rechte widmet, den schliessslich bezahle ich genuegend Steuergeld dafuer. Und wenn diese Politiker es nicht koennen, dann ist es in einer Demokratie vollkommen logisch dass die Buerger solche Politiker waehlen die das wollen koennen, und nicht eine problemaussitzende Raute!

Heinrich Jäger | Fr., 27. Juli 2018 - 06:28

ist einer von Merkels Getreuen ,dies hat er mit diesem Interview eindrucksvoll belegt. Er ist für die Einhaltung der Verfassung zuständig sonst gar nichts ,dazu gehört zuallererst absolute Neutralität.
Äußerungen von wem auch immer zu kommentieren ,gehört nicht zu seinen Aufgaben.

Thomas Hechinger | Fr., 27. Juli 2018 - 07:33

Es wird Zeit, in der öffentlichen Diskussion die Rolle unserer Gerichte zu untersuchen. Und die Gerichte werden damit umgehen müssen, daß ihre Entscheidungen nicht einfach mehr hingenommen, sondern kritisiert werden. Denn die Gerichte machen Politik. Nichts zeigt das besser als die voreingenommene Äußerung von Herrn Voßkuhle, der damit seine richterliche Unabhängigkeit in Frage stellt. Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Und natürlich kann die Rechtsprechung nicht in jedem Einzelfall gerecht sein, zumal die Vorstellungen, was "gerecht" ist, bei den Menschen auseinandergehen. Wenn aber Gerichte sich dauerhaft und in jeder Hinsicht vom Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit des Volkes entfernen, dann muß die Rechtsprechung sich ändern. Das völlig außer Rand und Band geratene Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist ein Beispiel für abgehobene Richter, denen es nur noch um ihre verletzte Eitelkeit geht. Menschen vor Terroranschlägen zu schützen, ist für diese Richter kein Kriterium.

...stand doch erst kürzlich hier zu lesen. Natürlich aus gaaanz anderem Anlass und gaaanz anders gemeint.
Voßkuhles höchstgradig überflüssige und ihrerseits absolut populistischen Aussagen schüren das Entstehen zivilen Ungehorsams gegenüber den wichtigsten Institutionen. Stichwort Reichsbürger.
Seine Entfernung - zurücktreten habe ich bei solchen Ignoranten von Stil und Verantwortung noch nicht erlebt - ist eine Nagelprobe für die Zukunft dieses Landes!

Thorsten Rosché | Fr., 27. Juli 2018 - 08:34

Warum soll man die Dinge nicht beim Namen nennen. Was soll immer die Nazi -Keule ? Man bedient sich der deutschen Sprache, ENDE ! Wobei sich meine Wertschätzung für Herrn Voßkuhle in Grenzen hält, wenn ich mir die letzten Urteile des Bundesverfassungsgerichts so betrachte.........ich halte die Damen und Herren eher für Erfüllungsgehilfen der Politik.

Dagmar Hase | Fr., 27. Juli 2018 - 08:51

"Ein solcher Anspruch sei in vielerlei Hinsicht mit dem hiesigen Demokratie-Modell nicht vereinbar."

Was ist denn Voßkuhles Demokratie-Modell? Alle sind ungefähr einer Meinung, und zwar meiner...?

Dieter Hegger | Fr., 27. Juli 2018 - 09:37

Am besten eine neue deutsche Sprache kreieren : Die Demokratie-Sprache ! Dann sind wir diese alte Nazisprache endlich los !!! Übernehmen sie Herr Voßkuhle, dann haben sie mit ihrem Team endlich was sinnvolles zu zu tun. Und brauchen nicht über einfache Dingen wie Rundfunkgebühr jahrelang zu grübeln, das Urteil stand zudem schon bei Klageeinreichung fest.

Bernd Muhlack | Fr., 27. Juli 2018 - 10:24

wenn ich das so lese, fällt mir statt Seehofer und der AfD eher Frau Roth und deren Gesinnungsgenossen ein, nicht wahr? Dies Leute nehmen doch die Deutungshoheit und Hypermoral für sich in Anspruch, sind die Berufsempörten!

Andreas Löw | Fr., 27. Juli 2018 - 10:37

Damit hat sich dieser Herr in meinen Augen als "unparteiischer" Richter am höchsten deutschen Gericht disqualifiziert!
Politik zu machen oder zu kritisieren ist NICHT seine Aufgabe!!
Er hat unverhohlen seine Sympathien für die Politik Merkels geäußert. In Zukunft werde ich (und wahrscheinlich nicht nur ich) seine Urteile nur noch unter diesem Aspekt betrachten.
Den Verdacht, dass er im Verfassungsgericht eine Art bereitwilliger "Abnicker" der Merkelschen Europapolitik (z.B. bezüglich des Transfers nationaler Rechte an die EU) ist, hatte ich schon lange. Nun sehe ich dies mehr als nur bestätigt!
Voßkuhle sollte sein Amt zur Verfügung stellen!
Eine weitergehende Forderung meinerseits wäre auch, dass zukünftig "unparteiische" Richter am höchsten Gericht nicht von Bundestags-PARTEIEN nach deren Proporz eingesetzt werden sollten!
Dass Interessensgemeinschaften über die eventuell geurteilt wird ihre Richter selbst einsetzen ist einer Demokratie grundsätzlich abträglich!

Armin Latell | Fr., 27. Juli 2018 - 10:47

wenn geltendes Recht nicht angewendet wird, sogar explizit dagegen verstoßen wird. Mindestens ein Problem dieses Richters, der behauptet, Urteile im Namen des Volkes zu sprechen, ist, von diesem Volk und seinen Lebensrealitäten ewig weit weg zu sein. Er wendet sein synthetisches Wissen mit dem Anrecht auf Unfehlbarkeit und Rechtmäßigkeit auf das reale Leben an. Voßkuhle ist sich nicht dafür zu schade, in das Horn des sogenannten Populismus‘ zu stoßen, der, wenn überhaupt, die Folge des kontinuierlichen Rechtsbruches und des Messens und Richtens mit verschiedenerlei Maß ist, des arroganten Ignorierens dessen, was für einen zumindest nicht unbedeutenden Teil der Bevölkerung echte Probleme sind. Niemals vor 2015 wurde dieses Wort so inflationär und in seiner Bedeutung so einseitig festgelegt, gebraucht. Er beteiligt sich daran, Meinungsäußerungen unter den Verdacht von demokratiefeindlichem Populismus zu stellen. Für mich ist dieser Mann im Geiste nicht frei, unabhängig und überparteilich

Heinrich Niklaus | Fr., 27. Juli 2018 - 11:29

Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle sich als „Richter“ über „falsch“ und „richtig“ in der politischen Auseinandersetzung Deutschlands versucht.
Im November letzten Jahres hat er Deutungsversuche zum Populismus-Begriff auf sieben Seiten in der FAZ veröffentlicht.
In diesem Artikel diskreditiert er Populisten als „Demokratieverächter“ und glaubt, er könne Kraft seiner Autorität den politischen Kampfbegriff ausdeuten.
Der Populist sei „bei genauerer Betrachtung … ein Gegner der Demokratie“, behauptete Voßkuhle. Da ist zu fragen: Soll hier eine „populistische Partei“ als verfassungsfeindlich eingestuft werden?
Populisten legten „die Hand an die Grundpfeiler der Demokratie“ so Voßkuhle. Er sollte mal lieber auf jene Politiker achten, die ihre Politik ständig für „alternativlos“ erklären.
Diese „Alternativlosigkeit“ nagt wirklich an den Grundpfeilern der Demokratie!

Jean Batato | So., 29. Juli 2018 - 23:10

Antwort auf von Heinrich Niklaus

Ich vertrete voll Ihre Meinung. In der Tat, ruft der Artikel über Populismus starke Bedenken hervor. Eine spezifische Begrifflichkeit des Wortes gibt es nicht. Wer darf wen einen vermeintlichen Populisten nennen. Populismus in Verbindung mit dem (auch angeblich homogenen) Volk und Volkswillen zu bringen ist fakultativ. Aber zwingt diese Verbindung die Rechtfertigung einer negativen Etikettierung? Ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts soll sich in der politischen Auseinandersetzung sehr zurückhalten. Eine Auslegung von Gerichtsurteilen kann nie politisch sein.

Konrad Perfeud | Fr., 27. Juli 2018 - 12:39

Oder richtet er sich nur nach Merkels Richtlinienkompetenz aus? Dieses Interview hinterlässt jedenfalls Zweifel an der Gewaltenteilung.

Robert Müller | Fr., 27. Juli 2018 - 13:37

Ich hatte bei „Herrschaft des Unrechts“ nicht an die NS-Zeit gedacht, weil dieser Sinn in dieser Situation nicht gepasst hätte. Bei Merkels Handeln 2015 war wirklich keine Ähnlichkeit zur NS-Zeit zu erkennen, insofern besteht der Zusammenhang eigentlich nur im Kopf des Betrachters oder ist als politische Waffe gemeint. Ich glaube der Begriff sollte ganz deutlich machen, wie falsch die Politik von Frau Merkel damals war. Lustigerweise hatte Seehofer das mit einem juristischen Bild dargestellt, obwohl er gar kein Jurist ist. Das zeigt allerdings den Stellenwert der Juristerei in der Politik, weshalb auch Juristen überall in der Politik anzutreffen sind.

Klaus Schmid | Fr., 27. Juli 2018 - 14:27

Wieder mal der Beweis dass mit dem Erreichen höchster Ämter auch die Zunahme des Größenwahns verbunden ist indem man glaubt für alles die letzte Instanz zu sein.

Norbert Chales de Beaulieu | Fr., 27. Juli 2018 - 15:38

Wäre es nicht vornehmste Pflicht eines obersten Bundesrichters zunächst darüber nachzudenken, warum ein Bundesminister diese Aussage gemacht hat und nicht dieses Wort "Herrschaft des Unrechts" mit einer solch falschen und negativen Konnotation zu belegen?

peter wenzel | Fr., 27. Juli 2018 - 15:45

Was soll man dazu sagen.
Das beste wäre für unsere Judikative, wenn dieser Herr von seinem Amt zurück tritt.

Kuki Schmitz | Fr., 27. Juli 2018 - 15:48

Ich habe in meinem beruflichen Leben als RA und Notar das BVerfG mit Zähnen und Klauen verteidigt. Bis zu den ersten Urteilen von Voßkuhle. Dann war Schluss. Aus meiner Sicht war klar, dass es bei den Urteilen unter Voßkuhle nicht mehr um die Einhaltung des Grundgesetzes ging. Es erfolgten, insbesondere wenn man die Urteile zur Europapolitik betrachtet, nur noch Urteile, die Merkels Politik absegneten. Seine jetzigen Äußerungen in der SZ (mit einem großen Foto in Berufskleidung!)sind von einem Normalbürger nicht hinnehmbar. Er verletzt seine Neutralitätspflicht. Er zeigt, wo er politisch steht. Er sollte zurücktreten. Ihm kann keiner mehr trauen und damit auch nicht mehr dem von ihm geführten Senat.

Bernd Fischer | Fr., 27. Juli 2018 - 15:49

Polen zu verklagen , so der Verdacht und Behauptung der EU, das die polnische Regierung eine "willfährige Justiz" im Sinne der Regierung einzustzen?

Man könnte laut loslachen vor Wut, was hier so abläuft bei der Nomenklatura.

Lieselotte Bauer | Fr., 27. Juli 2018 - 16:43

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts verlässt mit dieser Stellungnahme die Neutralität seines Amtes und begibt sich in die Niederungen der Parteipolitik. Soweit ich weiß, hat er die Mitgliedschaft in der SPD während der Ausübung seines Amtes nur ruhen lassen. Am Ende seiner Amtszeit will er sich offensichtlich schon mal für den nächsten Posten empfehlen. Soviel zu seinen Motiven!

Die Wirkung dieses Verhaltens ist höchst gefährlich. Er versucht kraft seines Amtes unliebsame Meinungen zu unterdrücken, in diesem Fall die der CSU, und Einfluss auf die (Landtags) wahlen zu nehmen. All diese Begriffe, die er als nicht zutreffend und verwerflich bezeichnet, bilden einen Teil der Realität ab und bewegen sich im Rahmen zulässigen Verhaltens.

Heinrich Niklaus | Fr., 27. Juli 2018 - 19:05

Wer nimmt Herrn Voßkuhle nun noch eine Entscheidung in der anstehenden Organklage der AfD „Herrschaft des Unrechts“ ab. Der oberste Richter Deutschlands ist befangen.
Der AfD geht es in der Organ-Klage darum, dass die Bundesregierung bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe.
Aus dem Urteil des OLG Koblenz vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58: Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Wie will Herr Voßkuhle zu diesem Sachverhalt noch ein objektives Urteil fällen?

Jürgen Klemz | Fr., 27. Juli 2018 - 20:30

Ein weiteres, perfektes Konstrukt welches der Machtsicherung und nur dieser dient! Die sogenannten etablierten Parteien haben sich diesen Staat zur Beute gemacht und sind nicht im geringsten gewillt Konsequenzen aus ihrer völlig desaströsen Politik zum Schaden des deutschen Volkes zu ziehen! Ergebnisse bodenloser Ignoranz der Bevölkerung gegenüber und zum Himmel schreiender, eigener Unfähigkeit! Man beruft einfach einen Richter von eigenen Gnaden von dem keinerlei Gefahr ausgehen wird, im Gegenteil der eigene Rechtsbeugung noch legitimiert! Seine ehemaligen Kollegen Papier und di Fabio kommen nämlich zu ganz anderen Schlüssen und bescheinigen den hier schon länger Regierenden eindeutig Rechtsbruch! Somit ist die Bezeichnung Rechtsstaat in Zweifel zu ziehen und man muss erkennen, daß sich die rechtsstaatliche Ordnung in Auflösung befindet! Ein Mitkommentator erwähnte es bereits, Polen vorzuwerfen es schaffe die unabhängige Justiz ab ist gelinde gesagt ein schlechter Witz!

Gerd Bindel | Fr., 27. Juli 2018 - 23:35

Die Formulierung "Herrschaft des Unrechts" steht im Rahmen der freien Meinungsäußerung jedem Bürger zu. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes darf - als Privatperson -auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese Formulierung als "inakzeptable" Rhetorik zurückzuweisen.
Da der Begriff "Herrschaft des Unrechts" schon seit längerem im politischen Diskurs über Merkels Grenzöffnung - eine Maßnahme, die die Gesellschaft spaltet - gebraucht wird, ist es aber nicht akzeptabel, dass hier ein Verfassungsrichter eine Formulierung aufgreift, die künftig als Verfahrensfall bei seiner Behörde anhängig werden könnte, und schon vorab bei deren Ausdeutung seine (subjektive) Einschätzung in einem Zeitungsinterview kundtut.
Er sollte zudem wissen, dass die Deutungshoheit über Begriffe oder Ausdrücke der (deutschen) Sprache aus einem öffentlichen Diskurs Allgemeingut und nicht "Richtergut" ist. Als neutraler Sachwalter im Bereich des Politischen hat er sich selbst disqualifiziert.

Kurt Werschnik | Sa., 28. Juli 2018 - 10:35

Was mich persönlich in einen "alarmierenden" Zustand versetzt ist die -- total einseitige Lastigkeit -- Vor der Eingangstür zum Sitzungssaales unseres kl. Amtsgerichtes (gemalt, direkt neben der Tür) sieht man eine WAAGE, deren ""Zünglein"" millimetergenau gegenüberstehen. (Was dies wohl bedeuten- bzw. aussagen soll??) Wenn ich nun bedenke, welche Möglichkeiten einer derartigen "Einmischung" in zurückliegender Zeit gegeben waren??? Z.B. als unser hochverehrter Bu.-Präs. damals geg. dem demokr. gewählten Präs. der USA, den "HASSPREDIGER" gab!! Kein Wort!
Als die entspr. Medien schrieben: Steinmeier ausser Rand und Band- oder, noch besser, die feinen Gesten des ersten Mannes. Wie ich an versch. anderen Stellen schon sagte: Ich verstehe ihn nicht mehr, diesen RECHTSstaat.

Gustav Gaffelfall | Sa., 28. Juli 2018 - 10:59

Als ausgewogen würde ich es empfinden, hätte Herr Andreas Voßkuhle gleich alle euphemistisch geframten, bislang weitgehend unreflektierten, Begriffe mit in seine Kritik an der gängigen Rhetorik von Sprachakrobaten aller Couleur einbezogen.

Wenn er schon meint sich dazu öffentlich äußern zu sollen.

Ruth Teibold-Wagner | Sa., 28. Juli 2018 - 11:49

Die einzige Autorität, die das Verfassungsgericht besitzt, sind das Vertrauen, der Respekt und die Achtung, die ihm entgegengebracht werden.

Wenn aber der Vorsitzende des Gerichts durch einseitige partei- und tagespolitische Äußerungen, außerhalb seiner eigentlichen Funktion als Richter, eine Meinung äußert, beschädigt er das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Gerichtes.

Er schädigt die Institution Bundesverfassungsgericht. Und damit beschädigt er das gesamte demokratische System der Bundesrepublik Deutschland.

Ich werde die künftigen Urteile dieses Gerichtes als parteilich und nicht mehr als unabhängig werten. Für mich persönlich werden die Urteile dieses Gerichtes keine Bedeutung mehr haben, da ich den Respekt und die Achtung vor diesem Gericht verloren habe.

So beschädigen Angehörige der "Elite" den Staat. Und dann wundern sie sich über die Reaktion derjenigen Menschen, denen an unserem Staat etwas liegt.

Herr Voßkuhle, SCHÄMEN SIE SICH!!!

Treten Sie zurück!!!

Dietrich Paul Kurtenbach | Sa., 28. Juli 2018 - 12:19

Die unverantwortliche Behandlung der Zuwanderung, wie auch immer sie genannt wird, wäre an diesem Ort einer, zurechtweisenden, Kritik notwendig gewesen.
Das Gericht hätte die Sache nicht behandeln sollen.
si tacuisses philosophus manuisses

Marc Sommer | Sa., 28. Juli 2018 - 12:56

Es ist absurd, dass in Deutschland die polnische Regierung mit einer Vehemenz dafür kritisiert wird, dass sie die Justiz parteipolitisch gleichschalten möchte, wenn das Bundesverfassungsgericht mit treuen Parteidienern von CDU/CSU und SPD durchsetzt ist.

Michael Murmurachi | Sa., 28. Juli 2018 - 14:02

Herr Voßkuhle scheint nicht gemerkt zu haben, dass er der erste Präsident des BVG ist, der bei der Mehrheit der Bürger wenig oder gar kein Ansehen genießt. Kein anderer Präsident wurde öffentlich so häufig, heftig und gerechtfertigt kritisiert, als Erfüllungsgehilfe der Politik.

Die unter seiner Führung zustande gekommene Rechtsprechung zu Problemen EU- und €-Rettung betreffend haben zugrundeliegende Gesetze und Verträge weit über das akzeptable Maß hinaus zu Gunsten verfehlter Politik ausgelegt, überdehnt.

Vor der Kritik an anderen würde ein Blick in den Spiegel Herrn Voßkuhle gut anstehen…

Bernd Leber | Sa., 28. Juli 2018 - 18:20

Bei der künstlichen Aufregung um diesen durchaus treffenden Begriff zum Phänomen der Sekundärwanderung von bereits in einem EU-Land registrierten bzw. anerkannten Asylbewerber in eine anderes, mit erneuter Asylantragstellung (nicht selten unter mehreren Namen und Identitäten) wird offenbar übersehen, dass die EU seit mindestens 2016 dieses Phänomen ganz offiziell mit dem Begriff "Asylum Shopping" belegt hat. Da müsste ja die Voßkuhle-Schelte konsequenterweise zum EU-bashing erweitert werden.

Rolf Otte | Sa., 28. Juli 2018 - 18:58

Als Privatperson 'Vosskuhle' hat er selbstverständlich die Möglichkeit, zu allen Möglichen Unsinn zu reden, nicht aber als eine der höchsten Richter. Der Auspruch: 'Populisten nehmen für sich in Anspruch, zu wissen, was das Volk will. Und behaupten, dass diejenigen, die sich gegen diese Anmaßung von Wissen stellen, Volksverräter sind.' lässt sowieso daran zweifeln, ob Vosskuhle überhaupt als Richter in einem der höchsten Ämter geeignet ist.
Die Hybris des Herrn Vosskuhle darin, dass er im Gegensatz zum 'Populus Romanus' die heutige Gesellschaft für ungebildet, nicht alphabetisiert und damit für 'informationsmäßig verführbar' hält und die sich 'populistisch' verdummen lässt.
Diese Äußerung lässt den Schluss zu, dass Vosskuhle die Gewaltenteilung beseitigt hat.
Folge: solche Richter braucht unsere Gesellschaft nicht: sofortiger Rücktritt!

Gernot Ratzler | So., 29. Juli 2018 - 08:05

Nach dem Skandal, dass der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhoff über etwas zu entscheiden hatte, was sein Bruder Paul Kirchhoff seinerzeit als GEZ-Modell erfand, und natürlich zu dem Urteil gelangte, dass das alles rechtens sei, nun der zweite Skandal.

Der oberste Richter im Staate nimmt politisch Partei und maßregelt einen Sprachgebrauch, der durch nichts, aber auch gar nichts strafrechtlich relevant wäre. Er ist lediglich von einigen ihm nahestehenden Politagitatoren unerwünscht.

Damit bricht Vosskuhle mit der für sein Amt geforderten Neutralität. Ist es Zufall, dass er dies jetzt tut, nachdem die AfD-Fraktion Organklage mit eben diesen Worten eingereicht und eine höchstrichterliche Feststellung des Rechtsbruchs verlangt hat? Wohl nicht! Ich hoffe, man lehnt Vosskuhle als befangen ab, damit er nicht über diese Klage entscheiden darf.
Aber vielleicht war es ja Vosskuhles Taktik, sich dem heiklen Thema zu entziehen, dessen Ausgang juristisch eigentlich klar ist: schuldig!

helmut armbruster | So., 29. Juli 2018 - 08:26

wenn er schon macht, was er nicht tun sollte, nämlich sich politisch äußern, warum kritisiert er dann nicht die Hauptschuldige an der ganzen Misere?
Merkels "wir schaffen das" verdient Kritik und nicht die Rhetorik der CSU, die nur versucht zu reparieren, was Merkel verbockt hat.

Klaus Funke | So., 29. Juli 2018 - 09:30

Voßkuhle entpuppt sich als Parteisoldat. Das heißt, er entpuppt sich nicht jetzt erst, er war es schon immer. Scheinbar braucht er linkspopulistischen Zuspruch und macht einen Kotau vor dem von den Linksgrünen gehätschelten Mainstream. Voßkuhle merkt scheinbar nicht, wie er sein Amt beschädigt. Aber das scheint egal: Er sitzt dank der von ihm gelobten Parteien fester denn je im Sattel. Die CSU mag vor ihrer Wahl populistische Anwandlungen haben, in der Sache hat sie aber Recht und vertritt Volkes Meinung. SPD, Grüne und linke Teile der CDU haben noch nicht mitgekriegt, dass die Stimmung im Volke ,längst nicht mehr auf Teddybärwerfen eingestellt ist, die Stimmung ist gekippt und tendiert stark in Richtung AfD. So werden auch die Aktionen der rheinischen Bürgermeister zur Mehraufnahme von Bootsflüchtlingen nach hinten losgehen. Ich denke, wenn die Bayernwahl für die CSU (und damit CDU) in die Hose gegangen ist - und das wird sie! - werden wir eine Palastrevolution bekommen. Voßkuhle - o

Brigitte Simon | So., 29. Juli 2018 - 16:24

Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsge-
richts, der in Deutschland höchste juristische Neutralität vetreten muß, macht sich selbst
im SZ-Interview zum politischen Schiedsrichter.
Er wird zu einem "Befangenheitspräsidenten" in
Deutschland. Wer vermag diesem Präsidenten
künftig noch vorurteilsfreie Entscheidungen,
besonders im Zuwanderungsthema glauben?
Die von der AfD am 11.05.2018 eingebrachte Or-
ganklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik wird
Voßkuhle kaum annehmen. Wenn doch, dann in
"Merkel light".
Voßkuhle ließ sich im SZ Interview als Wahlhelfer
gen die CSU mißbrauchen. Für die Zeitung, de-
ren Zentrale und konzentrierte Artikel sind, in
der bevorstehenden Landtagswahl am 18.10.2018 die CSU als Regierungspartei zu ver-
hindern. Hetzartikel, basierend auf dem fehlen-
den Qualitätsjournalismus von Artikeln dieser
Zeitung, mißachtend jeglicher Netiquette. Da-
ran mitzuwirken, ist skandalös für den 5. Mann
in unserem Staat.

Brigitte Simon | So., 29. Juli 2018 - 17:00

Doch darum geht es nicht nur im vorliegenden
Fall. Es geht darum, daß sich ein Bundesverfas-
sungsrichter, namentlich dessen Präsident,
strikter Zurückhaltung bei perönlichen und po-
litischen Meinungen und Kommentierungen be-
fleißigen muß.
Wenn Richter glauben, auch Politiker zu sein,
bestätigt Voßkuhle mangelnde Neutralität.
Voßkuhle ignoriert die Gewaltenteilung in un-
serem Rechtsstaat.

Rolf Pohl | So., 29. Juli 2018 - 17:45

... Sie werden wohl demnächst, das bei ansteigender Intensität, an der Stelle, in aller Breite, noch viel mehr zu kritisieren geliefert bekommen.
Schon sehr rasch, wenn z.B. der Terrorhelfer und Hass-Sprücheklopfer aus Tunesien von freundlichen Bundesbeamten aus Tunesien wieder zurückgeholt wird.
So ganz allmählich fang ich an mich darüber, ganz gegen meinen Strich, zu freuen. ;-)
Dieser Staat incl. seiner Justiz lässt sich doch tatsächlich keine Gelegenheit entgehen rechtes Gedanken-"gut" in Fahrt zu bringen.

Gerd Bindel | Mo., 30. Juli 2018 - 18:22

Die Formulierung "Herrschaft des Unrechts" steht im Rahmen der freien Meinungsäußerung jedem Bürger zu. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes darf - als Privatperson - diese Formulierung als "inakzeptabel" zurückweisen.
Da die Aussage "Herrschaft des Unrechts" schon seit längerem in der Debatte über Merkels Grenzöffnung gebraucht wird, ist es aber nicht akzeptabel, dass hier ein Verfassungsrichter in einem Zeitungsinterview eine Formulierung bewertet und zurückweist, die möglicherweise künftig als Verfahrensfall bei seiner Behörde anhängig werden könnte.
Er sollte zudem wissen, dass die Deutungshoheit über Begriffe oder Formulierungen der (deutschen) Sprache Allgemeingut und nicht "Richtergut" ist.
Als neutraler Sachwalter im Bereich des Politischen hat er sich disqualifiziert.