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(© München, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Neue Pinakothek) „Wes Brot ich freß,…“: Carl Spitzwegs berühmtes Bildnis „Der arme Poet“ zeigt, wohin Kunst ohne Urheberrecht führt

Thomas Brussig zum Urheberrecht - Entschuldigung, ich bin Schriftsteller!

Der Schriftsteller Thomas Brussig hält die Behauptungen der Piraten zum Urheberrecht für „zynisch“. Als einer von mehreren tausend Autoren unterstützt er den Aufruf „Wir sind die Urheber“, der sich „gegen den Diebstahl geistigen Eigentums“ richtet. Bei Cicero Online verteidigt er seine Position

Wer die laufende Urheberrechtsdebatte verfolgt, fühlt sich gelegentlich an Winston Churchill erinnert. Der britische Premier soll über den Parlamentarismus gesagt haben, dieser sei die schlechteste Staatsform, abgesehen von allen anderen. So scheint es uns mit dem Urheberrecht zu gehen.

Diese Debatte wurde ausgelöst durch die Erfolge der Piratenpartei, zu deren Gründungsmythos es gehört, dass die große Kopierfunktion des Internets legalisiert gehört. Weil dieser Forderung das Urheberrecht entgegen steht, ist letzteres ins Blickfeld geraten. Die Debatte ist allein schon deshalb zu begrüßen, weil im Urheberrecht die Lebensgrundlage von Hunderttausenden, wenn nicht Millionen Deutschen besteht.

Dabei gibt es das Urheberrecht in Deutschland noch keine zweihundert Jahre. Welche Errungenschaft es darstellt, wird einem bewusst, wenn man sich Autoren wie Heinrich von Kleist (starb mit 34) oder Georg Büchner (23) vor Augen führt: Beide schufen ein Werk, das in seiner Gesamtheit bis heute überdauert hat – und beide konnten von ihren Werken doch nicht leben. Das Urheberrecht gab es zu ihrer Zeit noch nicht. Wer keinen Mäzen (wie Goethe) fand, geriet oft in Verhältnisse, die Carl Spitzweg in seinem berühmtesten Gemälde vom „Armen Poeten“ darstellte. Aber selbst wer einen Mäzen fand, der dürfte sich, „Wes Brot ich freß,…“ nicht vollkommen frei gefühlt haben. Auch Dankbarkeit macht unfrei.

Büchner und Kleist wären wohl nicht so jung gestorben, wenn es zu ihrer Zeit schon das Urheberrecht gegeben hätte. Sie hätten vermutlich weitere Klassiker geschrieben und so das literarische Leben ihrer Zeit wie unser kulturelles Erbe noch mehr bereichert.

Die Piratenbehauptung, das Urheberrecht behindere die freie Entwicklung und Verbreitung der Kunst, klingt nur noch zynisch, wenn man die Verhältnisse vor der Einführung des Urheberrechts mit den jetzigen Verhältnissen vergleicht.

Wahr ist allerdings, dass das Urheberrecht durch das Internet nicht mehr das ist, was es früher mal war. Das Internet unterhöhlt jedoch das Urheberrecht nicht nur, sondern stärkt es auch. Dank Internet ist die Verfolgung von Plagiaten viel besser möglich. Was früher eher zufällig aufflog, wird jetzt in nahezu automatisierten Prozessen aufgedeckt.

Doch die Bedrohung, die für das Urheberrecht vom Internet ausgeht, ist ungleich größer als der Stärkungseffekt. Die Musikindustrie bekam das zu spüren, als die „Tauschbörsen" (ein Wort, zwei Lügen) binnen weniger Jahre alle aufgenommene Musik im Prinzip wertlos machte. Eine erfolgreiche, subventionsunabhängige Industrie verzeichnete dramatische Umsatzeinbrüche; eine CD-Produktion war eigentlich nur eine Promo-Aktion, um den Künstlern mit der anschließenden Live-Tour doch noch die Chance auf einen Verdienst zu geben. [gallery:Vergesst das Urheberrecht! Acht Lektionen kreativer Geldgewinnung]

In der Musikindustrie gab es zumindest noch einen rationalen Grund, weiter CDs zu produzieren. In der Filmbranche, die rein datenvolumenmäßig der nächste Dominostein ist, wird das schon schwieriger. Ein Film wird nur hergestellt, wenn die Aussicht auf Gewinn besteht. Wenn jedoch die Filmproduzenten wissen, dass kaum noch Zuschauer ins Kino gehen oder die DVD kaufen, weil sie sich in den „Tauschbörsen" bedienen, werden sie keine Filme mehr machen. Damit verlieren Schauspieler, Kameraleute – kurzum: alle vom Regisseur bis zum Kartenabreißer –  ihre Existenzgrundlage. Nicht nur Urheber und Rechteverwerter brauchen das Urheberrecht. Der Anteil derer, die mittelbar davon profitieren, ist um ein Vielfaches höher.

Es geht also nicht um Peanuts; es geht um die Geschäftsgrundlage gleich mehrerer Branchen. Und das Bild, welches die Piraten malen, wonach die Urheber in den Klauen übermächtiger Verwertungskonzerne sind, entspricht einfach nicht der Realität. Dem Urheber fließen natürlich nicht alle Erlöse bei der Verwertung seines Werkes zu; üblicherweise splitten sich die Einnahmen in einen Autoren- und einen Verlagsanteil. Dass es zwischen Künstlern und Verlagen, Plattenfirmen, Galerien etc. immer mal zu Zerwürfnissen kommt, ändert nichts daran, dass sowohl Urhebern als auch Verwertern klar ist, dass die Win-win-Situation, die am Anfang der Beziehung steht, immer wieder als Win-win-Situation gestaltet werden muss.

Seite 2: „Frei“ und „ungehindert“ heißt nicht umsonst und gratis

Ist eine Reform des Urheberrechts nötig? Bei dem Wort „Reform“ klingeln die Alarmglocken; Reform ist allzu häufig ein beschönigender Begriff für Verstümmelung, Abschaffung oder Kaputtsparen. Aber wenn ich ganz unironisch über Reformen nachdenke, dann ist ein Handlungsbedarf unübersehbar.

Es geht nicht an, dass Künstler gezwungen werden, ihre Werke zu verschenken, sowie das Internet ins Spiel kommt. Aber es muss – gerade in Bezug auf das Internet – Rechtssicherheit her, und zwar eine, die mit dem normalen Rechtsempfinden vereinbar ist. Eine drakonische Strafe für einen Youtube-Clip, der eine drollige Episode auf einer Geburtstagsparty zeigt, während nicht lizensierte Musik im Hintergrund läuft, ist ebenso abstrus wie die Situation des Dokumentarfilmregisseurs, der sich die Rechte an einem Handy-Klingelton sichern musste, um eine Szene in seinem Film zeigen zu dürfen, in der ein Handy klingelt. Auch das Urheberrecht auf Lebewesen, sogenannte Genpatente, sind mit einem normalen Rechtsempfinden nicht vereinbar. Es muss in diesem Zusammenhang die Forderung erlaubt sein, dass die Reform des Urheberrechts unsere Welt besser und nicht schlechter macht.

Die Abmahnpraxis, die sich in letzter Zeit gegenüber Nutzern illegaler Inhalte etabliert hat, ist überhaupt ein unschönes Instrument, um das Urheberrecht zu schützen. Insbesondere die geforderten Summen diskreditieren das Urheberrecht, das plötzlich eine Rechtsgrundlage für Ungerechtigkeit darstellt. Die schockierte Öffentlichkeit glaubt der Gräuelpropaganda, wonach es das Urheberrecht angeblich unter Strafe stellt, ein Kochrezept per E-Mail weiterzuleiten. Wenn abgemahnt wird, finde ich, sollten sich die Strafen an den Tarifen für Schwarzfahrer orientieren, also etwa das Zwanzigfache der illegal bezogenen Leistung ausmachen. Zumal durch die Abmahnungen nur die Anwälte verdienen. Die Urheber profitieren nur mittelbar, da durch die Angst, erwischt zu werden, manche Nutzer ihre Filme und Songs nun doch lieber legal erwerben, sprich, dafür bezahlen.

Das Urheberrecht ist so gehalten, dass das Kunststück gelingt, einerseits Werke und Ideen zu verbreiten, sie gleichzeitig aber auch zu schützen – und dadurch den Urhebern und Verbreitern einen Gewinn zu bringen. Anders herum gelesen: Weil dank des Urheberrechts ein Gewinn mit der Schaffung und Verbreitung von Werken und Ideen möglich ist, werden überhaupt so viele Werke geschaffen und so viele Ideen verbreitet. Wollen die Urheber den „freien Zugang der Öffentlichkeit“ zu ihren Werken? Aber ja! Und wünschen sie deren „ungehinderte Verbreitung“? Na klar! Aber „frei“ und „ungehindert“ heißt nicht umsonst und gratis. Gerade weil Kunst und Kultur auch unter ökonomischen Gesichtspunkten funktioniert, gibt es sie in Hülle und Fülle.

Die „Verwertungsgesellschaft Wort“, landläufig als „Autoren-GEMA“ bekannt, spielt eine segensreiche Rolle bei diesem Unternehmen. So verbietet es das Urheberrecht, Bücher seiten- oder kapitelweise zu kopieren; in vielen Büchern findet sich ein entsprechender Hinweis auf Seite drei. Andererseits habe ich während meines Studiums immer wieder erlebt, dass ganze Seminargruppen stapelweise mit herauskopierten Kapiteln versorgt wurden. War die Universität ein Hort des Verbrechens? Nein, denn wann immer ein Kunde im Copy-Shop auf den Knopf drückt, geht ein Bruchteil (weniger als ein Cent pro Kopie) an die VG Wort, und wenn ich im Laden einen Drucker mit Kopierfunktion kaufe, dann ist im Preis eine „Geräteabgabe“ enthalten, die ebenfalls an die VG Wort geht. Durch Kopier- oder Geräteabgabe werden die eigentlich illegalen Kopiervorgänge legalisiert. Die VG Wort zieht diese (und andere) Gelder ein und schüttet sie an die Autoren und Verlage aus, nach einem ganz bestimmten Schlüssel. Über die Erhebungsmethoden der VG Wort weiß ich wenig – aber das System funktioniert. Studentinnen und Studenten kommen zu ihren Kopien, Unis und Copyshops haben Rechtssicherheit, Autoren und Verlage werden für die Urheberrechtsverletzung angemessen entschädigt.

Wenn also die Piraten behaupten, das gegenwärtige Urheberrecht behindere die Entwicklung und Verbreitung von Wissen und Kunst, dann ist das Gegenteil wahr: Das gegenwärtige Urheberrecht fördert die Entwicklung und Verbreitung von Wissen und Kunst.

Ein untaugliches, wenn auch gut gemeintes Instrument bei der Reform des Urheberrechts ist die Kulturflatrate. Ich selbst war bis vor kurzem noch ihr Verfechter. Die Idee ist, das jeder Internet-Anschluss monatlich mit einer verkraftbaren Summe, also etwa fünf Euro für DSL, zwei Euro für langsamere Verbindungen, belastet wird, ähnlich der Fernsehgebühr. Wo heute die Werbung „Nur 19,90 Euro monatlich!“ verspricht, würde es in Zukunft „Nur 24,90 Euro monatlich!“ heißen. Alle urheberrechtlich geschützten Inhalte ließen sich legal und kostenlos herunterladen, während die Einnahmen der Millionen Internet-Nutzer von der VG WORT, der GEMA oder der VG BILD auf die zehn- bis Hunderttausenden „Anspruchsberechtigten“ (VG-Wort-Jargon) verteilt werden müssten.

Seite 3: Schutzfristen nicht auf 10 Jahre verkürzen

Aber eben diese Verteilung ist das Problem, denn sie müsste sich ja in etwa an der Nachfrage orientieren. Die jedoch ist mittels automatisierter Download-Abfragen manipulierbar. Downloads würden nicht gemacht, damit Nutzer an Filme oder Musik herankommen, sondern überwiegend zu dem Zweck, eine hohe Nachfrage vorzutäuschen. Die Urheber und Rechteinhaber, die sich an dieser Manipulation nicht beteiligen, würden bei der Verteilung leer ausgehen. Somit kann die Kulturflatrate zwar für Rechtssicherheit und eine solide Einnahmebasis sorgen, aber keine Verteilungsgerechtigkeit herstellen. Bizarr an dieser Sachlage ist, dass es gerade die Urheber oder Verwerter sind, deren mutmaßliches Verhalten die Kulturflatrate unmöglich macht. Jene, die einer Lösung des Problems bedürfen, können in dem Moment, wo die Lösung da ist, ein unlösbares neues Problem schaffen.

Mir ist allerdings die Piraten- (und FDP-)Idee verhasst, Künstler müssten „neue Geschäftsmodelle“ finden. Entschuldigung, ich bin Schriftsteller. Ich will in meinem Leben nicht noch eine bürokratische Baustelle eröffnen, die mir die Zeit raubt und mich vom Arbeiten abhält. Mein Geschäftsmodell ist, dass ich mich in eine Arbeit vergrabe, irgendwann das Wort „Ende“ schreibe und das Ganze zu meinem Verlag bringe. Die machen den Rest. Würde ich den Rest machen, käme ich nicht mehr zum Schreiben.

Auch die Piratenidee, die Schutzfrist für urheberrechtlich geschützte Güter von derzeit 70 auf 10 Jahre nach dem Tod des Urheberrechtsinhabers zu verkürzen, ist nicht sachdienlich. Denn Verlage unternehmen ihre Anfangsinvestitionen nur deshalb, weil sie von einer langen Nutzungsdauer ausgehen. Und gerade weil Verlage, Galerien etc. mit einer langen Nutzungsdauer rechnen dürfen, können sie mit der nötigen Power ihre Künstler popularisieren. Das Engagement würde bei reduzierter Schutzfrist zurückgefahren werden, worunter die Verbreitung leiden würde. [gallery:Edvard Munchs Kultbild "Der Schrei"]

Eine Sandor-Marai-Rennaissance hätte es mit der Piratenschutzfrist nicht gegeben. Der Piper-Verlag hatte 1998 den vergessenen Autoren mit hohen Anfangsinvestitionen ins Bewusstsein gerückt. Hätte jedoch nur ein Jahr später jeder andere Verlag den 1989 verstorbenen Autoren auch publizieren können, hätte der Piper-Verlag die Finger von dem Unternehmen gelassen – und Sandor Marai wäre in der Versenkung geblieben.

Die Piraten behaupten, ihre Vorschläge dienen dem „uralten Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit... verfügbar zu machen“. Das Gegenteil ist wahr: Die Vorschläge der Piraten, würden sie umgesetzt, behindern die Entstehung von Kunst, da Künstlern die Lebensgrundlage entzogen wird, und bereits existierende Kunstwerke würden im Orkus verschwinden, da es für niemanden lukrativ wäre, sie wiederzuentdecken.

Soll alles so bleiben, wie es ist? Im Prinzip schon, unter Berücksichtigung der digitalen Realitäten. Und so gut, dass es nicht hier und da Veränderungen geben könnte, ist das Urheberrecht nun auch wieder nicht. Begrüßenswert daher ein Vorschlag meines Kollegen Uwe Timm. Der meint, der Autorenanteil der letzten zwei Dekaden der siebzigjährigen Schutzfrist sollte nicht den Erben des Urhebers zugute kommen, sondern einem Fonds für junge Schriftsteller, Komponisten, Künstler.

Das Urheberrecht ist ein hohes und wichtiges Gut. Es ist nicht loszulösen von der Freiheit der Meinung und der Freiheit von Kunst, denn das Urheberrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Verträge, von denen viele Künstler leben. Ein Urheberrecht, bei dem der Schutz- und der Verbreitungsgedanke gleichermaßen berücksichtigt wird, ist der Humus einer florierenden Kunst- und Kulturlandschaft.

Bildrechte: Carl Spitzweg (1808-1885), 1839, Öl auf Leinwand, 36,2 x 44,6 cm, © München, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Neue Pinakothek; picture alliance (Brussig)

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