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Aussage im NSU-Prozess - Ralf Wohlleben macht es geschickter als Beate Zschäpe

Nach Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess ein zweiter Hauptverdächtiger ausgesagt: der Thüringer Neonazi Ralf Wohlleben. Der Angeklagte bestreitet, die Mordwaffe für Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt besorgt zu haben

Autoreninfo

Von Andreas Förster ist vor Kurzem das Buch Eidgenossen contra Genossen - Wie der Schweizer Nachrichtendienst DDR-Händler und Stasi-Agenten überwachte im Berliner Ch. Links Verlag erschienen.

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Ralf Wohlleben liest viel im Gefängnis. Aus seiner Haftakte kann man die Titel von Szene-Magazinen und Büchern nachlesen, die er bei Freunden und Familien für eine Lieferung in die Haftanstalt bestellt hat: Rechte Blätter sind dabei wie „Ein Fähnlein“, auch Antifa-Veröffentlichungen über die Neonazi-Szene wie „Der rechte Rand“, darüber hinaus eine Leni-Riefenstahl-Biografie und „Das Erbe der Ahnen“, ein Buch über „Germanische Feste und Bräuche im Jahresring“.

Der Lektüre-Kanon ist Signal: Einer wie Wolle – so sein Spitzname in der Nazi-Szene – verstellt sich nicht, wenn ihn das System einsperrt. Und so hat der inzwischen 40-Jährige auch als einziger der Angeklagten im NSU-Prozess einschlägig bekannte Szene-Anwälte an seiner Seite. Darunter vor allem seine alte Freundin Nicole Schneiders, die mal in der Jenaer NPD aktiv war, jenem Kreisverband also, den Wohlleben Ende der 1990er Jahre mitgegründet und jahrelang angeführt hatte.

Neonazi-Szene sammelt für Ralf Wohlleben


So viel Standhaftigkeit kommt an in der Szene. Wohlleben erfährt wie kein anderer der Angeklagten eine Welle der Solidarität. Kameraden sammeln Geld für seine Familie, organisieren Konzerte und Demos für den Inhaftierten, verteilen Buttons mit der Aufschrift „Freiheit für Wolle“ und schalten Glückwunsch-Annoncen zu seinem Geburtstag in den Zeitungen.

Deshalb dürften seine Kameraden, von denen auffallend viele am Mittwoch im Gerichtssaal erschienen waren, auch ziemlich genau draufgeschaut haben, was Wohlleben in seiner überraschend abgegebenen Erklärung so erzählen werde. Hatte er vor, Kameraden zu belasten, um seine eigene Haut zu retten?

Es ist inzwischen eng geworden für ihn im NSU-Prozess. Schon mehrfach hatten seine Anwälte Haftverschonung für ihren seit nunmehr vier Jahren inhaftierten Mandanten beantragt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte diese Bitten aber stets abgelehnt. In seinen jeweiligen Begründungen machte er deutlich, dass eine Verurteilung Wohllebens so gut wie feststehe.

Erklärung selbst verlesen


Wohlleben wird zur Last gelegt, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die für die NSU-Mordserie verwendete Ceska und noch eine weitere Waffe besorgt zu haben, weshalb ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord droht. Vor diesem Hintergrund war es spannend, welchen Weg er nun bei seiner Verteidigung wählen würde.

Die erste Überraschung: Anders als seine Mitangeklagte Beate Zschäpe vergangene Woche verlas Wohlleben seine Erklärung selbst. Und auch das ließ aufmerken: Anders als Zschäpe, die immerhin eine Art Teilgeständnis ablegte, ging Wohlleben zum Gegenangriff über. In der offenkundig von seinen Anwälten formulierten Aussage bestritt er sämtliche Anklagevorwürfe gegen sich. Weder habe er Mundlos und Böhnhardt Waffen beschafft noch sei er im wesentlichen Umfang in die aktive Unterstützung des Ende Januar 1998 untergetauchten Trios einbezogen gewesen. „Ich habe dem Trio nicht maßgeblich geholfen und bin auch nicht bei der Organisierung ihres Lebens im Untergrund behilflich gewesen“, stellte er klar.

Zschäpe hält er für schlagfertig und witzig


Ralf Wohlleben gehört bis heute zu den prägenden Figuren der Thüringer Naziszene. Er war 1993, mit 18 Jahren, erstmals als Rechter in Erscheinung getreten. Später gründete er – zusammen mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe – die Kameradschaft Jena und schloss sich dem „Thüringer Heimatschutz“ an. Wohlleben organisierte bundesweite Neonazi-Treffen und eröffnete das „Braune Haus“ in Jena, zeitweise leitete er den dortigen NPD-Kreisverband. Als „absoluten Rassisten mit hohem Gewaltpotenzial“ hat ihn ein Aussteiger charakterisiert.

Zu Beginn seiner Aussage beschrieb Wohlleben das Trio. Böhnhardt sei ein introvertierter Typ gewesen, der gern Geld für Militaria ausgegeben habe, etwa für eine Streitaxt und eine Zwille, sagte er. Mundlos charakterisierte er als „Schwiegermuttis Liebling“, ein redegewandter und kontaktfreudiger Typ. Mit Zschäpe habe man gut und lange reden können, sie sei schlagfertig und witzig gewesen, Wohlleben fand sie sympathisch.

Nach dem Untertauchen des Trios Anfang 1998 sei er mit ihnen noch bis ins Jahr 2000 hinein ab und zu unter konspirativen Umständen zusammengetroffen oder habe mit ihnen und einem ihm unbekannten Dritten Telefonkontakt gehalten. In der Riege der Unterstützer sei er deshalb aber keine „Zentralfigur“ gewesen, wie es die Ankläger behaupteten, so Wohlleben. Zwar habe er anfangs den Dreien sein Auto für die Flucht zur Verfügung gestellt und ihnen auch mal 500 D-Mark übergeben, die ihm der Chef des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, zugesteckt habe; das sei es aber angeblich schon gewesen an Hilfsleistungen für das Trio. „Aus Geldgeschichten habe ich mich immer rausgehalten“, sagte er.

Neonazi des „Thüringer Heimatschutzes“


Wohlleben belastete Tino Brandt, der zwischen 1993 und 2000 V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes war, stark. So habe Brandt nach seiner Darstellung eine Schlüsselrolle bei der Formierung insbesondere des „Thüringer Heimatschutzes“ gespielt. Mit der Hilfe von Brandt, der ja schließlich V-Mann gewesen sei, hätten die Behörden auch Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aufspüren können, wenn sie es gewollt hätten. Dass dies dem Staat nicht gelungen sei, sei ihm unerfindlich.

Mit der Waffenbeschaffung für das Trio will Wohlleben nur am Rande etwas zu tun gehabt haben. Nach seiner Darstellung habe Böhnhardt, den er als Waffenliebhaber beschrieb, bei einem Treffen den Wunsch nach einer Waffe geäußert. Kurz zuvor war der Plan gescheitert, dass sich Böhnhardt der Polizei mithilfe eines Anwalts stellt. Böhnhardt habe dann nach einer scharfen Waffe eines „möglichst deutschen Fabrikats“ verlangt. Begründet habe er diesen Wunsch damit, dass er nicht mehr in Haft gehen und sich eher selbst töten wolle, wenn man ihm auf die Spur gekommen sei. Das Geld für die Waffe, so habe es Böhnhardt vorgeschlagen, könne doch Tino Brandt zur Verfügung stellen.

Wohlleben will das Ansinnen jedoch abgelehnt haben. Auch weil er nicht Schuld tragen wollte an einem möglichen Selbstmord des Freundes. Daraufhin hätten die beiden Uwes Carsten S. gefragt, der ebenfalls auf der Anklagebank in München sitzt, sagt er. Tatsächlich hatte S. gleich zu Beginn des Prozesses die Waffenbeschaffung der Ceska zugegeben, aber Wohlleben als Auftraggeber dafür bezeichnet. Dieser habe zudem 2500 Mark zum Kauf der Waffe beigesteuert, sagte S. aus. Auch S. ist deshalb wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, ihm droht ebenfalls eine lange Haftstrafe.

Wohlleben sagt nun, er sei „stark verwundert“ über die Aussage seines früheren Kameraden Carsten S., der 2001 aus der rechten Szene ausgestiegen ist. S. wolle „mich um jeden Preis belasten“. Entweder er zeige bewusst „falsche Belastungstendenzen mir gegenüber“ oder er erinnere sich „völlig falsch“. Es sei doch schließlich S. gewesen, der die Beschaffung der Waffe übernommen und ihn, Wohlleben, gefragt habe, woher er die bekommen könne. Wohlleben will ihn dann an den Inhaber eines Szeneladens in Jena verwiesen haben. „Ich dachte aber nicht, dass er dort eine Waffe bekommen werde“, gab er an. Deutlich widersprach er auch S.s Aussage, er habe den Waffenkauf mitfinanziert. „Ich habe kein Geld dazugegeben“, sagte Wohlleben.

Allerdings räumte er ein, dass S. ihm angeblich von sich aus die Waffe gezeigt habe. „Aus Interesse“ habe Wohlleben dabei den Schalldämpfer aufgeschraubt. Dass S. die Pistole anschließend nach Chemnitz brachte und sie dort dem Trio übergab, will er jedoch nicht in Auftrag gegeben haben. Er könne sich noch daran erinnern, gehört zu haben, dass sich Böhnhardt darüber beschwerte, die Waffe funktioniere nicht.

Ralf Wohlleben bestreitet alle Anklagepunkte


Auch dem ebenfalls mitangeklagten Holger G., der wie Wohlleben und Carsten S. in den 1990er Jahren Mitglied der Neonazi-Kameradschaft Jena war, widersprach er. G. hatte vor Gericht ausgesagt, den beiden Uwes in Wohllebens Auftrag eine weitere Waffe übergeben zu haben. „Ich habe den Verdacht, dass G. durch die Lüge verschleiern will, von wem er die Waffe wirklich erhalten hat“, sagte Wohlleben und spielte damit auf die durch die rechte Szene wabernden Gerüchte über eine angebliche V-Mann-Tätigkeit von Holger G. an.

Am Ende seiner gut anderthalbstündigen Aussage wies Wohlleben noch einmal alle Anklagevorwürfe zurück. „Ich bin nicht schuldig im Sinne der Anklage“, erklärte er. Von der Existenz des NSU habe er erst nach dem 4. November 2011 erfahren, als die Gruppe aufgeflogen war. Die Taten, die dem NSU zugeschrieben werden, billige er nicht. In früheren Szenediskussionen, an denen er beteiligt war, sei Bewaffnung nie ein Thema gewesen. „Über scharfe Waffen und Sprengstoff wurde nie geredet“, behauptete er und fügte unter Bezug auf den NSU hinzu: „Meine ablehnende Haltung gegenüber Gewalt erfasst erst recht die Begehung von Morden.“

„Mein Mitgefühl“


Über Mundlos und Böhnhardt sagte Wohlleben noch, es sei ihm unvorstellbar gewesen, dass die beiden zu solchen Taten imstande sein könnten. „Ich kann es kaum glauben und habe kein Verständnis dafür“, betonte er. Er habe die beiden nur aus Freundschaft bei ihrer Flucht unterstützt – „Ich hätte es besser nicht getan“, sagte Wohlleben und fügte hinzu: „Den Angehörigen der Opfer gilt mein Mitgefühl.“

Verglichen mit Zschäpes Einlassung von vergangener Woche ist Wohllebens Aussage von seinen Anwälten deutlich geschickter konstruiert worden. Auch wenn seine Sichtweise, wonach er ein Opfer politisch motivierter staatlicher Verfolgung sei, kaum beim Gericht verfangen dürfte. Ebenso ist seine Darstellung, dass die Frage von Bewaffnung und Gewaltanwendung in der rechten Szene nie diskutiert worden sei, schlicht unglaubhaft. Sowohl in den Ermittlungen als auch vor Gericht hatten mehrere Zeugen ausgesagt, dass in den 1990er Jahren unter den Jenaer Neonazis solche Diskussionen sehr wohl stattgefunden haben.

Gleichwohl nutzt Wohllebens Aussage die Schwachstellen der Anklage und der bisherigen Beweisaufnahme aus. Tatsächlich gibt es als Beleg für seine Verwicklung in die Waffenbeschaffung für das Trio nur die Aussagen von den Mitangeklagten S. und G., denen man durchaus ein Eigeninteresse für ihr Geständnis unterstellen kann. Zumal es dem Gericht im bisherigen  Prozessverlauf auch nicht gelungen ist, den Beschaffungsweg der Ceska lückenlos und beweisfest aufzuklären. Auch die Herkunft der zweiten, angeblich von G. in Wohllebens Auftrag übergebenen Waffe ist unklar – auf die Klärung dieser Frage hatte das Gericht von vornherein weitgehend verzichtet.

Aussage gegen Aussage


Damit steht nun Aussage gegen Aussage. Bei der Abwägung der Frage aber, wer glaubhafter ist, dürfte das Gericht den Umstand berücksichtigen, dass sich Wohlleben erst jetzt, nach mehr als 300 Verhandlungstagen, zur Sache geäußert hat. Die anderen beiden Angeklagten S. und G. hatten dagegen ihre Teilgeständnisse, mit denen sie Wohlleben belasteten, bereits zum Prozessauftakt abgelegt. Dass er nicht schon damals darauf reagierte, könnte sich nun negativ für ihn auswirken.

Auch ist sein wohldosiertes Teilgeständnis, an der Fluchthilfe für das Trio zumindest anfangs beteiligt gewesen zu sein und sich bis ins Jahr 2000 hinein regelmäßig mit den drei Untergetauchten getroffen zu haben, sehr taktisch geprägt. Denn wirklich belastend ist diese Aussage nicht für ihn. Unterstützungsleistungen wie die Weitergabe von Geld und das Bereitstellen eines Fluchtautos 1998 sind längst verjährt.

Nun kommt es darauf an, was Wohlleben auf die Nachfragen von Gericht und Bundesanwaltschaft antworten wird. Ob es noch in diesem Jahr zu einer Fragerunde kommen wird, bleibt abzuwarten. Am Mittwoch vertagte sich das Gericht nach Wohllebens Aussage erst einmal, um sich auf einen Fragenkatalog zu verständigen.

An Beate Zschäpe hatte das Gericht bereits vorher eine umfangreiche Liste mit 50 bis 60 Fragen übergeben. Die Fragen nehmen Bezug auf ihre Erklärung von vergangener Woche. Dabei geht es unter anderem noch einmal um die Abläufe am 4. November 2011, dem Tag der Selbstenttarnung des NSU, sowie um weitere Helfer des Trios. Zusammen mit ihren Anwälten hat die Angeklagte nun Zeit bis Januar, darauf schriftlich zu antworten.

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