Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze
Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze / picture alliance

EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik - Mehr Fragen als Antworten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs reißt alte Wunden in der Flüchtlingspolitik wieder auf. Sowohl Anhänger als auch Gegner der deutschen Grenzöffnung finden darin Bestätigung. Eigentlich lassen sich die Probleme nur politisch klären, doch im Wahlkampf besteht daran kein Interesse

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Eric Bonse berichtet seit 2004 aus Brüssel über Europapolitik. Er betreibt auch den EU-Watchblog „Lost in Europe“.

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Bloß nicht zurückschauen. Bloß nicht nachfragen. Das war bisher die Devise der Bundesregierung in Berlin und der EU-Behörden in Brüssel, wenn es um die Ereignisse vom Herbst 2015 auf dem Balkan, in Österreich und in Deutschland ging. Die „Flüchtlingskrise“, wie man sie damals nannte, sollte aus dem kollektiven Gedächtnis verbannt werden – als einmaliger Not- oder Sündenfall, der sich dank der seither europaweit forcierten „Sicherung der Außengrenzen“ niemals wiederholen würde. 

Wer auch nur versuchte, Analogien zu „damals“ zu ziehen, wie SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz mit Blick auf die neue Zuspitzung in Libyen und Italien, wurde mit Verachtung abgestraft. „Das ist doch überhaupt nicht zu vergleichen“, lautet das offizielle Verdikt.

Die gescheiterte Dublin-III-Verordnung, die überforderten Behörden, die Politik des „Durchwinkens“, aber auch die plötzliche, unilaterale Öffnung der deutschen Grenzen – und die ebenso plötzliche und bis heute andauernde Wiedereinführung von Grenzkontrollen – all das sollte kein Thema mehr sein.

EuGH-Urteil reißt alte Wunden auf

Denn es ist Wahljahr. Die Flüchtlingskanzlerin möchte keine mehr sein, Angela Merkel steht jetzt wieder für Recht und Ordnung. Und die EU in Brüssel möchte keine Krise mehr haben. Sie will der existenziellen Herausforderung, die die anhaltende Flüchtlingsbewegung darstellt, nicht mehr ins Auge sehen.

Doch nun hat das höchste EU-Gericht ein Urteil gefällt, und alle Wunden liegen wieder offen. Die Anhänger der „Willkommenskultur“ fühlen sich ebenso bestätigt wie die Hardliner in der CSU, die eine konsequente „Rückführung“ in die Erstaufnahme-Länder fordern. Der alte Streit lebt wieder auf, doch neue Antworten gibt es keine.

Was stimmt denn jetzt?

Denn das ist das Paradoxe des Urteils in der Rechtssache C‑646/16: Es wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Das fängt schon mit der Bewertung der Lage im Herbst 2015 an: Nach Ansicht der Generalanwältin Elanor Sharpston haben damals auf dem Balkan außergewöhnliche Umstände geherrscht, die eine Aussetzung der Dublin-Regeln gerechtfertigt haben. 

Doch das oberste EU-Gericht folgte dieser Auffassung nicht, im Gegenteil: Die EU-Asylregeln gelten auch in Ausnahmesituationen, urteilten die Richter. Kroatien hätte also die hunderttausend Flüchtlinge, die das Land auf ihrem Weg nach Österreich und Deutschland durchquerten, zurückhalten und die Asylberechtigung prüfen müssen. Denn so sieht es die Dublin-III-Verordnung vor: Zuständig ist das Land, in dem die Einreise in den Schengen-Raum erfolgte.

Bizarre Debatten

Dass Kroatien nie und nimmer in der Lage gewesen wäre, seinen Pflichten nach der Dublin-Verordnung nachzukommen, stört die Richter nicht. Sie urteilen über das EU-Recht, nicht über die europäische Realität im Herbst 2015. Österreich und Slowenien haben vor Gericht gesiegt; sie durften Flüchtlinge nach Kroatien zurückschieben – auch wenn dies in der Praxis nur in wenigen Einzelfällen möglich war.

Noch bizarrer mutet die Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik an, die sich an dem EuGH-Urteil entzündet hat. Denn Deutschland ist überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Doch zwei Passagen im Urteil heizen die deutsche Diskussion an. 

War Merkel im Unrecht?

Da ist zum einen die Aussage, dass die Weiterreise der Flüchtlinge von Kroatien nach Slowenien, Österreich und Deutschland als „illegal“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung zu werten sei. Zwar dürfte man die Einreise aus humanitären Gründen gestatten – eine solche Sondergenehmigung gelte aber nur für das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats, und nicht für das Hoheitsgebiet der übrigen Mitgliedstaaten.

War es also illegal, hunderttausenden Syrern die Weiterreise von Kroatien nach Deutschland zu erlauben? War es eine Anmaßung von Kanzlerin Merkel, die Asylbewerber in ihr Land einzuladen und eine Art exterritoriales Visum zu erteilen? Das lesen die Kritiker der Merkelschen Politik aus dem EuGH-Urteil heraus.

Oder doch nicht?

Doch dasselbe Urteil enthält auch eine Klausel, die sich zugunsten der Kanzlerin auslegen lässt. Es ist die so genannte Eintrittsklausel. Sie besagt, dass ein EU-Land Asylbewerber aus humanitären Gründen freiwillig aufnehmen darf – auch wenn es für deren Anträge eigentlich gar nicht zuständig ist. Hatte Merkel also doch recht?

Ganz so einfach, wie es sich ihre Anhänger machen, ist es sicher nicht. Denn die fragliche Klausel gestattet es laut Gerichtsurteil den EU-Staaten – in diesem Falle Deutschland – ja nur, „bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind”.

Neues Streitpotenzial

Sie bezieht sich also auf die Prüfung der Asylanträge, nicht auf die Einreise – und schon gar nicht auf die Durchreise durch andere EU-Länder wie Slowenien oder Österreich. Die Durchreise war streng genommen illegal. Jedenfalls ist sie in der Schengen-Verordnung nicht vorgesehen – genauso wenig wie die von der EU beschlossene „Umverteilung“ von Flüchtlingen.

Doch auch an dieser Stelle sorgt der Europäische Gerichtshof für Verwirrung – und für neuen Streit. Denn in einem anderen Rechtsstreit empfahl der EuGH, zwei Klagen gegen die Umverteilung von insgesamt 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland auf andere EU-Länder abzuweisen. Auch Ungarn und die Slowakei müssten die im September 2015 vereinbarten Flüchtlingskontingente aufnehmen, erklärte EuGH-Generalanwalt Yves Bot.

Widersprüchliche Vorgaben

Allerdings ist dies bisher nur eine Empfehlung – und kein rechtskräftiges Urteil. Das wird erst im September erwartet. Selbst wenn der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts (wie üblich) folgen sollte, bleibt ein Widerspruch zwischen dem vom Gericht postulierten, unbedingten Gültigkeitsanspruch der Dublin-Verordnung auf der einen und der „Pflicht zur Solidarität“ auf der anderen Seite.

Denn was gilt denn nun: Die Pflicht der „Frontstaaten“ an den EU-Außengrenzen, alle Asylanträge zu bearbeiten und die Flüchtlinge entsprechend lange aufzunehmen – oder die „Pflicht zur Solidarität“? Und wie ist die von der EU beschlossene Flüchtlingsquote mit den Aussagen über Dublin und „illegalen“ Durchreisen zu vereinbaren? Passt das lange vor 2015 eingeführte Dublin-System überhaupt noch in die Zeit der weltweiten Flüchtlingsbewegungen?

Fragen lassen sich nur politisch klären

Auf dem Höhepunkt der Krise gab Kanzlerin Merkel selbst die Antwort: Nein, es passt nicht mehr. Doch heute will sie davon nichts mehr wissen. Weil sich die 28 EU-Staaten nicht auf ein neues, krisenfestes und solidarisches Asylsystem einigen konnten, soll Dublin weiter bestehen. Den Schaden haben Länder wie Griechenland oder Italien, wo zehntausende Flüchtlinge festhängen. 

Deutschland hingegen ist (wieder) fein raus. Doch die Wunden, die der deutsche Alleingang in der Flüchtlingspolitik gerissen hat, bleiben. Und die Fragen, die das höchste EU-Gericht aufgeworfen hat, dürften so schnell nicht beantwortet werden. Denn sie lassen sich letztlich nur politisch klären. Doch im Wahlkampf muss die Europapolitik schweigen, die Flüchtlingspolitik sowieso.

Bloß nicht zurückschauen, bloß nicht nachfragen, heißt die Devise. Sondern weitermachen wie bisher – bis zur nächsten Krise.

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Gerdi Franke | Do., 27. Juli 2017 - 16:19

Das meinen nur die etablierten Parteien. Für den Bürger ist es mit der wichtigste Punkt bei der anstehenden Wahl. Und wenn die etablierten Partein nicht konkret Position beziehen wollen findet der Wähler trotzdem Parteien mit klaren Positionierungen. Da muss sich der Wähler nur von alten Gewohnheiten lösen!

Ursula Schneider | Do., 27. Juli 2017 - 18:00

Antwort auf von Michaela Diederichs

und hinter den Kulissen alles möglichst ruhig halten.
In der F.A.Z. ist heute zu lesen, dass Frau Merkel dem italienischen Ministerpräsidenten Gentiloni in einem Telefonat zugesichert habe, dass etwaige finanzielle Anfragen "wohlwollend und zügig geprüft" würden. Bis zum Wahlermin kann er sich darauf verlassen ...

Petra Führmann | Do., 27. Juli 2017 - 16:51

Das wichtigste, größte Thema überhaupt - jedenfalls für sehr viele Bundesbürger - soll ausgeblendet werden und man will so tun als sei es erledigt? Nichts ist bereinigt, es geht munter weiter, und man tut so... mir fehlen die Worte. Bis heute habe ich noch keine für mich nachvollziehbare Erklärung eines Befürworters gehört, was ihn zu seiner Haltung bringt, was er auf die Gegenargumente zu sagen hat.
Des weiteren kann es nicht darum gehen, wer denn nun die Formalitäten zu erledigen hat; selbst, wenn das Erstland das könnte und würde, was wäre danach? Es geht nicht in erster Linie um das Aufnahmeverfahren. Und das Italien und Griechenland das nicht allein können, liegt auf der Hand. Dieses Abtauchen, Leugnen seitens der Politik und auch der meisten Medien ist ebenso unerträglich wie das Verhalten vieler Bürger, die einfach nur die Augen zu machen. Die anderen ersticken fast an ihrer Ohnmacht und Verzweiflung, jedenfalls geht es mir so.

Hallo Frau Führmann,
mir geht es genauso wie Ihnen, ich kann es auch nicht nachvollziehen, wie die Politik und die Presse eins der drängensten Probleme in der jetzigen Zeit in dieser ignoranten Weise behandeln kann....
Manchmal kann ich sogar die Bürger verstehen, die lieber ihre Augen zumachen, denen geht es bestimmt besser als uns. Aber ich kann leider nicht wegschauen, das ist nicht meine Art. So bleibt mir auch nur die Ohnmacht (zum Beispiel, wenn ich die neuesten Umfragewerte bez. der Wahl lese... CDU/CSU bei rund 40 %..... ) und die Verzweifelung, die einem überkommt, wenn man Nachrichten liest und leider feststellen muss, dass sich unser Land in den letzten zwei Jahren massiv zum Schlechten verändert hat!
Herzliche Grüße!

Herr Brunmayer, das gleiche – ignorante Behandlung – zählt auch für diese Zeitung Cicero Online – in diesem Forum wird die Wahrheit auch nicht gerne gesehen und die Post werden gelöscht. Es ist »Politisch Inkorrekt« seine Meinung zu äußern – dass eben die Islamisch provozierenden Menschen (Damen mit Islamischen Kopftuch) nicht nach Europa gehören … Zumal Erdowahn daran gelegen ist, dass Deutchland Islamisch wird …
Aber diese Zeilen werden Sie nicht lesen können, weil sie wieder gelöscht werden.

Robert Polis | Do., 27. Juli 2017 - 17:11

Aus diesem erhellenden Artikel folgere ich, daß nur die Besten der Besten (unter den Juristen) an den europäischen Gerichtshöfen zugelassen sind. Ich erfahre: ein Urteil ist ergangen, und niemand weiß, was es aussagt; die Zweit- und Drittbesten (Juristen) vergnügen sich mit der Exegese.

Offensichtlich ist die Methode der Pythia mit ihren Adepten ein zentraler Bestandteil der Europäischen (Rechts-) Kultur.

Eine Frage (und Bitte) an Herrn Bonse: Wie schauen die Auslegungen des Orakels in den unmittelbar vom Urteil getroffenen Staaten aus?

Karin Zeitz | Do., 27. Juli 2017 - 17:14

ist insofern wichtig, weil die Zustände in Italien und Griechenland desaströse Ausmaße angenommen haben und diese Länder in absehbarer Zeit Unterstützung einfordern werden. Wenn die EU-Außengrenzen nicht dichtgemacht und die Schlepperei über das Mittelmeer nicht eingestellt wird, werden die Migrantenströme stärker werden als 2015 und das “Selbsteintrittsrecht“ wieder auf die Tagesordnung kommen. Der Wahnsinn könnte nur enden, wenn sich infolge von Massenabschiebungen in herumsprechen würde, dass in Europa eine
Wirtschaftsmigration nicht geduldet wird.

Peter Regitko | Fr., 28. Juli 2017 - 22:58

Antwort auf von Karin Zeitz

Die sogenannten europäischen Hilfseinsätze sind trauriger Weise ein wesentliches Werkzeug der Schleuserbanden.

Ohne die "Seenotrettung" wären alle Schleuserbanden ihr Geschäftsmodell und den damit verbundenen Verdienst los...!!!

Heidemarie Heim | Do., 27. Juli 2017 - 17:16

In der Tat.Die Widersprüchlichkeiten und das
damit verbundene Rumgeeiere auch beim EUGH
resultiert doch aus der Tatsache,das es die EU nicht wie verabredet schafft,ihre Außengrenzen zu schützen gegen Einreisen Visapflichtiger bzw.illegale Grenzübertritte/Einreisen.Und das ist und war doch Vorraussetzung für Schengen,also das Entfernen von innereuropäischen Staatsgrenzen und deren nationalen Kontrollen.
Die innere Sicherheit aller Mitgliedsländer ist doch davon abhängig,daß diese Kontrollen &Übersichten funktionieren! Oder habe ich da seit Bestehen was
völlig falsch verstanden? Aber genau solche
nebulösen Vorgehensweisen,die noch unter anderem darin gipfeln,das korrekt vorgehende
Mitglieder des Teufels oder inhuman sind oder wie
aktuell Italien mit dem Ansturm und einer
legalen Umsetzung des Problems alleingelassen werden,lassen den EU-Bürger zweifeln. Hauptsache,die wenig gekrümmte Gurke passt in die Kiste!
Wahlkrampf bis zum Erbrechen! MfG

Wolfgang Tröbner | Do., 27. Juli 2017 - 17:22

verstoßen hat, steht für mich außer Frage. Selbst wenn Merkel laut EuGH-Urteil (mit der so genannten Eintrittsklausel) nicht gegen die Dublin-Verordnung verstoßen haben sollte (was offensichtlich noch nicht rechtskräftig geklärt ist), so hat sie gegen geltendes Recht der Bundesrepublik verstoßen. Der ehemalige Verfassungsrichter Di Fabio schreibt in seinem Gutachten "Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem" für den Freistaat Bayern, dass die Ankündigung Merkels, Flüchtlinge könnten direkt in Deutschland Asyl beantragen, unvereinbar sei mit § 18 Asylgesetz. Ferner führt er aus, dass die Entscheidung über Staatsgrenzen vom Gesetzgeber getroffen werden müsse. Im Klartext, Merkel durfte dies nicht allein entscheiden. Sehr schade, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe sich nicht mit diesem Thema befasst. Ein Schlingel, der Böses dabei denkt.

"Sehr schade, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe sich nicht mit diesem Thema befasst."

Damit zeigt es der Bevölkerung wenigstens, dass es weder unabhängig, noch neutral ist. Das Wohl des Volkes ist diesen Menschen, Juristen möcht ich sie nicht nennen, völlig egal.
Sich als Verfassungsgericht nicht mit einem fundamentalen, vielleicht sogar existentiellen Sachverhalt beschäftigen zu wollen - und wieder geht ein Stück Deutschland den Bach herunter.
"Ihr Feiglinge" möchte man ihnen zurufen, aber traut sich wegen des Maaschen NetzDG auch schon nicht mehr.

was erwarten Sie denn? Die Verfassungsrichter werden von der Politik ernannt und nicht nach Können oder Objektivität, Neutralität oder Unabhängigkeit ausgewählt oder gar gewählt. Es sind also Erfüllungsgehilfen der Politik. Und wenn sie wirklich mal der Politik wehtun müßten schieben sie den Fall an der Europäischen Gerichtshof ab. Alles schon passiert.

Und, wem von den "Eliten" ist das Wohl des Volkes denn nicht egal?

wird ja von den Parteien besetzt. Das sagt alles.

Bei einer Großen Koalition hat selbst die beste Opposition (an der es zurzeit sowieso mangelt) keine Chance, gegen dieses Machtkartell anzugehen. Wo jedoch eine wirksame Kontrolle im Parlament (und bei den Gerichten) fehlt, geht die Demokratie den Bach runter. Genau das erleben wir gerade.

Peter Dietermann | Do., 27. Juli 2017 - 17:22

Was sind Regeln wert, wenn sie außer Kraft gesetzt werden sobald es ernst wird? Natürlich nichts, aber leider ist genau das so typisch für die EU.

Ob Merkel nun gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat, spielt doch sowieso keine Rolle. Wenn dann gegen die Ds, das ist dem EuGH egal.

Wichtiger, politisch ist die Flüchtlingskrise ist eine Mischung aus einer Fehlentscheidung von Merkels Bauchgefühl, das sie evtl. inzwischen eingesehen hat (wissen werden wir es erst nach dem 24.9), der Unfähigkeit der EU die Außengrenzen zu sichern, der Gleichgültigkeit Griechenlands solange alle nach Norden weitergezogen sind und "Schengen", durch das die offenen Außengrenzen mit der "Willkommenskultur" "Mitteleuropas" verbunden waren.

Jetzt wird die EU Außengrenze durch Mazedonien geschützt, also von der anderen Seite und die EU hat in ihrem "europäischen Plan" in zwei Jahren in etwas so viele Flüchtlinge verteilt wie im Herbst 2015 in einem Wochenende in D ankamen (ca 20.000).

... Herr Diettermann, glauben Sie wirklich das Frau Merkel aus Bauchgefühl agiert hat? Ich nicht. Die Migration war lange vorher absehbar. Integrationsvideos des BAMF gab es in 39 Sprachen. Und die sind nicht aus dem Bauch u. Übernacht entstanden.

Selbst wenn der Bauch mitentschieden hat, wieso hält die Bauchentscheidung immer noch an?

Das ist Absicht u. diese Absicht gilt es zu entlarven. Dann erübrigt sich die Recht-Unrecht-Debatte und dann funktioniert auch kein Geschwafel vom humanistischen Imperativ mehr.

Merkel tickt im G20 - Modus (auch in der Migrationskrise) und nicht im Demokratie-Sozialstaats-Modus.

Herr Knecht. Ich habe hier schon einige Male gefragt, was und wer steckt wirklich hinter diesen völlig unverständlichen Entscheidungen. Ich habe A. Merkel schon damals kein Wort geglaubt. Wie ich mich generell schwer tue Politikeraussagen zu glauben. Wenn man weiß, wer alles mit Hausausweisen im Bundestag aus- und eingeht, nämlich tausende Lobbyisten, fällt es schwer zu glauben, daß auch nur ein Politiker eine eigene Meinung vertritt oder gar auf sein Gewissen hört.

Aber auch hier im Forum gab es bisher niemanden, der diese Hintergründe hätte aufdecken können.

Susanne Dorn | Fr., 28. Juli 2017 - 19:18

Antwort auf von Josef Garnweitner

Sehr geehrter Herrn Garnweitner!

Ihre Anmerkung: "Aber auch hier im Forum gab es bisher niemanden, der diese Hintergründe hätte aufdecken können."

Auch ich stelle mir immer wieder die Frage der Hintergründe politischen Handelns.

Nachfolgende Video-Vorträge von Prof. Rainer Mausfeld haben mir ein Umdenken ermöglicht und sehr viele offene Fragen beantwortet. Vielleicht haben Sie Interesse daran.. mfg SD

https://www.youtube.com/watch?v=UxUby8zVWUA
Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Techniken des Meinungs- und Empörungsmanagements
"Der Vortrag beschäftigt sich mit einem oftmals als ‚Paradoxon der Demokratie‘ bezeichneten Spannungsverhältnis zwischen Volk und Eliten"

https://www.youtube.com/watch?v=-hItt4cE0Pk
Prof. Rainer Mausfeld: Wie werden Meinung und Demokratie gesteuert?
"In diesem Video erklärt der Professor, wie die Demokratie durch Meinungsmanagement gesteuert wird. "

Josef Garnweitner | Mo., 31. Juli 2017 - 14:24

Antwort auf von Susanne Dorn

danke für die links. Aber vermutlich hatte David Rockefeller die kürzeste und treffenste Antwort:

"Ihr wählt Politiker - wir sagen ihnen was sie zu tun haben!"

Torsten Knecht | Fr., 28. Juli 2017 - 19:47

Antwort auf von Josef Garnweitner

1) Historie: Arbeitsmigration durch Abkommen mit der Türkei (60), Griechenland(60), Italien u. Spanien (je 1955) Gründe:

a) Arbeitskräfteknappheit z. Zt. des Wirts-wunders.
b)WM Ludwig Erhard wiederum "ging es durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, die Löhne niedrig zu halten". (Helmut Schmidt)

2) Heute:

a) Entwicklung Arbeits-Markt: Vom Arbeitgeber-Markt hin zum Arbeitnehmer-Markt.
b) angeblicher "Fachkräftemangel"?
c) IHK-Ostthüringen besteht auf Zuwanderung in den Arbeitsmarkt (vor 3 Tagen)!
d) Wirtschaft "brummt"

Mein Fazit:

Ohne Zuwanderung würden die Löhne steigen, das will kein Unternehmer u. nicht die CDU. Merkels Migrationspolitik ist Wirtschaftspolitik. Allerdings unklug, da keine Auswahl der Zuwanderung statt findet, zu wenig abgeschoben werden, keine ausreichende Infrastruktur vorhanden ist (Wohnungen) usw. .... am Ende egal, weil der Steuerzahler aufkommt, Merkel juristisch unangreifbar ist u. die Groko eine win-win-Situation ist.

So siehts aus

Peter Dietermann | Do., 27. Juli 2017 - 17:30

Deutschland hingegen ist (wieder) fein raus?

Deutschland hat 80 Mio Einwohner und mehr als eine Million Flüchtlinge aufgenommen.

80 Mio sind 16 Prozent der 500 Mio Einwohner der EU. D.h. bei den 5,25 Mio Flüchtlingen sind die andern dran, dann hat D statistisch so viele aufgenommen wie die andern.

Nicolas Wolf | Do., 27. Juli 2017 - 17:30

Na das Urteil ist ziemlich eindeutig, es gibt keine Pflicht, den illegalen Migranten die Tür zu öffnen. Merkel hat immer so getan, als wäre dem so. Das freiwillige Aufnehmen ist auch so eine Sache, denn obwohl sich die meisten Schreiberlinge in den deutschen Redaktionsstuben die Finger wundschrieben, lehnt die Bevölkerung die illegale Migration ab. Das verbleibende Problem ist nur, dass die Bevölkerung die Regierung nicht ablehnt, aber das wird auch noch kommen. Das die deutsche (mit ein paar anderen durchgeknallten Ländern) Politik alle europäischen Länder in diese Misere mit hineingezogen hat, wird leider noch lange zu Verwerfungen innerhalb Europas führen. Die jetzigen Rechtsstreits sind sicherlich nicht die letzten Konflikte dieser merkelgemachten Krise.

ingrid Dietz | Do., 27. Juli 2017 - 17:39

es gibt keine geregelte "Flüchtllngspolitik" -
es gibt nur eine planlose "Un-Politik" !

Josef Garnweitner | Fr., 28. Juli 2017 - 13:24

Antwort auf von ingrid Dietz

spinnt mal wieder, sendet ohne gefragt zu werden. Also nochmal.

Mit der planlosen Unpolitik haben Sie natürlich recht, Frau Dietz. Aber es müßte eh Migrantenpolitik heißen. Denn die wenigstens sind wirklich Flüchtlinge. Flüchtling ist man doch erst, wenn einem Asyl zuerkannt wird. Besonders alle, die in letzter Zeit aus Afrika kommen sind Migranten.

Peter Dietermann | Do., 27. Juli 2017 - 17:48

Die EU hätte hier eigentlich die Gelegenheit zu Zeigen, dass sie Probleme lösen kann, die auf nationaler Ebene nicht gelöst werden können und damit, dass sie Europa tatsächlich eine Zukunft im 21. Jahrhundert sichern kann.

Eine wirkliche "europäische Lösung", die zuerst die Interessen der Europäer und nicht zuerst die der Nicht-Europäer berücksichtigt würde darin liegen, das sie den vereinten Einfluss aller EU Länder nutzt, um Herkunftsländer dazu zu bringen, abgelehnte Asylbewerber auch wieder aufzunehmen. Sollte angesichts vor allem des wirtschaftlichen Gewichts der EU eigentlich leicht möglich sein. Damit das was Asyl war nicht noch mehr zur Massenmigration wird.

Ist aber offenbar politisch nicht gewollt. Chance für die EU verpasst. Statt dessen werden EU Länder zu etwas zu gezwungen, was diese nicht wollen, um die Folgen der Unfähigkeit der EU abzufangen. Aber wozu oder für wen ist so eine EU eigentlich gut?

Axel Görke | Do., 27. Juli 2017 - 18:00

Das EUGH Urteil müsste jetzt eigentlich dazu führen, dass diese Rechtsverletzungen geheilt werden. Der illegale Transfer von angeblich politisch Verfolgten muss rückabgewickelt werden. Selbst wenn es der Flüchtlingskanzlerin erlaubt gewesen sein sollte, die Asylanträge in Deutschland zu prüfen, hätten sie dennoch im ersten erreichten EU-Land bearbeitet werden müssen.
Mit anderen Worten: Die Arbeit, die sich das BAMF gemacht hat, wäre umsonst, die angeblich politisch Verfolgten müssten zurück nach Griechenland und dort müssten sie erneut ihre Anträge auf Asyl stellen.
Andererseits gibt es aber in Bezug auf Deutschland noch das Grundgesetz und darin den Art. 16a, Satz 2.
Kein einziger der sog. "Flüchtlinge" hätte jemals deutsches Territorium betreten dürfen.
Die Kanzlerin hat sich selbst über die Verfassung ermächtigt, sie außer Kraft gesetzt, wie es dies seit 1933 nicht mehr gegeben hat.
Interessiert's jemand? Eher nicht.

Arndt Schuster | Do., 27. Juli 2017 - 18:22

Meiner Meinung nach hat Deutschland mit seiner verantwortungslosen Migrationspolitik die Massenzuwanderung maßgeblich ausgelöst. Am 25.8.2015 gab das BAMF bekannt, dass das Dublin-Verfahren für Syrer ausgesetzt wird. Mit diesem Signal setzte ein Ansturm über die Balkanroute ein, der durch die Grenzöffnung am 5.9. nochmals massiv verstärkt wurde. Deutschland hat also alle Staaten auf der Balkanroute in Mithaftung genommen. Erst durch die Schließung der Grenzen in Ungarn und Mazedonien verringerten sich die Zahlen. Gleichwohl fordert die Bundesregierung bis heute, dass sich alle Staaten an der Verteilung der Migranten beteiligen. Grotesk! Das Problem wird solange weiterbestehen, solange nicht von Deutschland das Signal zur Schließung der Binnengrenze und einem Aufnahmestopp für alle Migranten ausgeht. Das würde auch den Druck von Italien nehmen. Frau Merkel ist aber aus eiskaltem Machtkalkül zu diesem Schritt nicht bereit. Das Urteil wird sie in ihrem Sinne interpretieren, ist doch klar!

Reiner Jornitz | Do., 27. Juli 2017 - 18:31

Die AfD hatte den Vorschlag, das in den Ländern der Abreise Aufnahmelager gebaut werden um dann zu prüfen wer von den Flüchtlingen ein verfolgter Migrant ist oder nicht! Europa ist zum bersten Voll .
Deutschland hat ca. 250 Einwohner pro Quadratkilometer Bevölkerungsdichte. Dazu kommt das wir die Zukunft unserer Kinder stehlen und die Sozialversicherung Systeme kollabieren. Wie sagte Merkel: Es gibt unter ihrer Regierung keine Obergrenzen. Sie will bis nach den Wahlen warten und der EUGH liefert Schützenhilfe für Merkel. So kann es nicht mehr weitergehen, sonst könnte ich mir vorstellen das es nicht mehr bei Diskussionen im In-u. Ausland bleibt!

Ich habe gestern gelesen, dass der französische Präsident Macron plant, sogen. Flüchtlings-Hotspots in Libyen aufzubauen, also genau das, was auch die AfD vorgeschlagen hat. Ich muss zugeben, dass mich Macron damit positiv überrascht hat. Bislang dachte ich, Macron sei nur ein Blender. Wäre schön, wenn ich mich geirrt habe und auch innerhalb der EU eine Alternative zu Merkel heranwächst, die zeigt, wie verantwortungsvolle vernünftige Politik gehen kann. Es wird Zeit, dass der Konzeptlosigkeit ein Ende bereitet wird.

Sehr geehrter Herr Toebner,

mittlerweile hat Herr Macron seine Plaene bereits verworfen!!
Die einzig wahre Loesung dieser sogenannten Krise liegt in der Abschaffung der Anreize, sprich der Vollalimentierung der Migranten . Wenn sich dies herumspricht, wird auch keiner mehr in die Ueberfahrt "investieren", warum denn auch. Einen noch interessanteren Ansatz fand ich bei Tichys Einblick:www.tichyseinblick.de/kolumnen/neue-wege/spurwechsel-fuer-fluechtlinge/

Anton Butz | Do., 27. Juli 2017 - 18:42

Prima Kommentar! Sicher werden wir nie genau wissen, ob die Bundeskanzlerin Teil der Lösung oder Teil des Problems war und ist. Jedem wie ihm beliebt.

Das erinnert an die BSG-Krankengeld-Fallen-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den letzten 10 Jahren. Nach dem aktuellen Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, gab es in der Vergangenheit massenhaft Fehlentscheidungen. Aber was soll´s? „Augen zu und durch“ lautet die Devise im „sozialen Rechtsstaat“ – auch in der „Zeit für mehr Gerechtigkeit“.

Natürlich ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes mindestens ebenso gut, wie die eines deutschen obersten Gerichtshofes.

Markus Michaelis | Do., 27. Juli 2017 - 18:59

Für mich ist ein Urteil des EuGH in einer Sache, die so groß ist, dass es an die Substanz Europas geht, moralisch nicht bindend. In dem Fall fand ich das Urteil vernünftig, aber egal, was die Richter entschieden hätten, es wäre für mich nur ein interessanter Standpunkt, etwa neben einer Zeitung oder sonstigen Standpunkten. Faktisch unterliegt man natürlich dem EuGH, wenn es um die reine Macht der Durchsetzung geht. Aber jedem Gericht, jeder Regierung, jedem Politiker ist wahrscheinlich auch klar, dass die moralische Kraft begrenzt ist, wenn es an die ganz großen Entscheidungen geht. Das EuGH setzt Recht durch - was als richtig empfunden wird, wird aber in viele Standpunkte zerfallen.

Gundi Vabra | Do., 27. Juli 2017 - 20:22

Die Genfer Flüchtlingskonvention gehört angepasst.
Z.B. könnte es Europa der Türkei gleichtun und Asyl nach GFK nur "europäischen" Flüchtlingen gewähren. Der Passus des geografischen Vorbehalts hat bis heute Geltung.

Es ist auch nicht gesetzlich ausgeschlossen, Asylbewerbern an den Kosten die sie dem Nationalstaat durch Aufnahme, Unterhalt, Krankenbehandlung und Schulbesuch aufbürden, zu beteiligen. Ein Kredit wäre möglich, abzubezahlen nach Arbeitsaufnahme oder Vermögenserhalt.

Dimitri Gales | Do., 27. Juli 2017 - 21:13

Kann eine Organisation wie der Europäische Gerichtshof über das Migrantenproblem entscheiden? Ich meine nein, kann er nicht. Denn es stehen hier politische Fragen im Vordergrund, etwa die Interessen des Nationalstaates zu achten und zu wahren, das ist die oberste Priorität. Merkel hat nicht in diesem Sinn agiert, weil sie gegenüber der Migrantenflut, die sich lange im voraus ankündigte, hilfslos und irrational reagierte, statt eingreifende Massnahmen zu beschliessen und durchzuführen.
Der Gerichtshof hat sich mit einem ambivalenten Urteil aus einem heiklen Thema herausgewunden. Hilfsreich ist das nicht.

Silas Loy | Do., 27. Juli 2017 - 22:40

... den Kern der EU zu retten, die Vertragsunion, die vom Respekt vor den gemeinsamen Verträgen lebt. Der Vertrag von Dublin ist erst dann obsolet, wenn dies offiziell vereinbart worden ist und eben nicht schon wegen des operativen Versagens einiger Mitglieder.

Merkel ist das egal. Wie schon den Vertrag von Maastricht so hat sie auch den von Dublin beiseite gewischt. Solange sie damit nur deutsche Interessen beschädigte, waren alle einverstanden, sobald sie "Solidarität" für ihre Eigenmächtigkeit einforderte, war sie isoliert.

Wenn man sieht, wie das bitterarme Mazedonien seine südliche Landgrenze unter Kontrolle bringen musste und gebracht hat, weil Griechenland und die EU mal wieder völlig versagt haben und gleichzeitig Merkel dreist behauptet, sie könne keine Grenze sichern, dann ist doch offensichtlich was wir für eine Katastrophe als Kanzlerin haben und offensichtlich wie dumm wir sind uns das gefallen zu lassen.

Peter Wagner | Fr., 28. Juli 2017 - 00:06

Wann begreifen unsere sogenannten Eliten in Politik und Medien endlich, dass die Menschen die schon länger in Deutschland und Europa leben, keine weitere Zuwanderung mehr wollen! Die meisten Politiker in Deutschland und in Brüssel haben vergessen, dass sie Volksvertreter sind, die von ihren Bürgern und nicht vom Rest der Welt, gewählt wurden. Sie haben auch vergessen oder sind zu naiv zu wissen, dass das Regieren gegen den Willen der Mehrheit langfristig zu Chaos und Bürgerkrieg führt! Chaos, hohe Kriminalität und Terror haben wir schon mehr oder weniger in allen Europäischen Ländern mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil. Genau deshalb wollen viele EU-LÄNDER auch keine (muslimischen) Flüchtlinge (mehr) aufnehmen! Ihre Politiker respektieren den Willen ihres Volkes, sie brauchen keinen Nachhilfeunterricht in Demokratie!
Das Flüchtlingsproblem lässt sich nicht auf Europäischem Boden lösen! Wer das glaubt riskiert wie Merkel, den weiteren Niedergang der Demokratie.

helmut armbruster | Fr., 28. Juli 2017 - 08:09

mit juristischen Eiertänzen und politischen Beteuerungen und Heucheleien kommt die EU nicht mehr weiter.
Es ist alles dermaßen festgefahren, dass an wirkliche Problemlösungen gar nicht mehr zu denken ist.
Man müsste den ganzen Laden entrümpeln und entsorgen, das Gebäude kernsanieren und versuchen es in einem zweiten Versuch besser und richtiger zu machen.
So wie es jetzt läuft, wird die Sache gegen die Wand fahren.

Ich bin voll mit Ihren Kommentar einverstanden. Aber wer soll es machen? Unsere sog. politischen Eliten sind doch nur am eigenen Machterhalt und dem damit verbundenen großzügigen finanziellen Auskommen interessiert. Gleiches gilt doch auch , mit wenigen Ausnahmen (z.B. Cicero), für die gleichgeschalteten Medien. Wir werden es bei der Bundestagswahl erleben. Aber Schuld sind wir selber, denn die Deutschen werden wieder mal zu spät aufwachen!

Bernhard Kopp | Fr., 28. Juli 2017 - 10:06

Wir brauchen an den Aussengrenzen die Kompetenzen und die Kapazitäten um in transparenten, rechtsstaatlichen Schnellverfahren legitime Kriegsflüchtlinge, legitime Asylantragssteller, und illegitime Eindringlinge zu trennen. Letztere müssen entweder sofort zurückgeführt, oder wegen des Versuches sich illegalen und unberechtigten Zugang zu verschaffen in Abschiebehaft/Internierung zu UNHCR-Bedingungen. Die Leute müssen schon in ihren ursprünglichen Herkunftsländern wissen, dass sie keine Chance haben, wenn sie nicht sehr grundsätzliche Bedingungen erfüllen oder glaubhaft machen können. Jeder, mit smart-phone, aber ohne Papiere, ist ohne weitere Diskussion unglaubwürdig und zurückzuführen. Wir müssen die Illusion verabschieden, dass wir zu einer universellen Solidarität, zu Sozialstaatsbedingungen, moralisch, politisch und rechtlich verpflichtet wären. Diese Bedingungen und unser Gefangensein in der Rechtslage sind der Pull-Faktor.

Ralf Altmeister | Fr., 28. Juli 2017 - 10:26

Entwicklungsminister Müller sieht alsbald 100 Mio Afrikaner auf dem Weg nach Deutschland, der Demografieforscher Gunnar Heinsohn gar 380 Mio, unter Bezug auf eine Studie des Gallup- Institutes.
Die Politiker Deutschlands und Europas streiten indessen über die Auslegung von Verträgen und Gesetzen, die sich Europa zu Zeiten gegeben hat, wo Migration im Vergleich zu heute unter die Rubrik "Einzelfälle" fiel.
Diese Realitätsverweigerung führt unweigerlich in die Katastrophe. Der Politikwissenschaftler Andreas Püttmann publizierte schon 2009:
" Es ist die „Unfähigkeit, eigentlich unbestreitbaren Wahrheiten ins Auge zu schauen, die kollektiv ins Verderben stürzt: weil das erreichbare Gesellschaftswohl nur aufgrund einer unbestechlichen, treffsicheren Analyse der Realität definiert werden“ kann. Anstatt zu wissen, was ist, widmeten sich „Polit-Lyriker“ lieber hehren Idealen und mitreißenden Visionen."
Trefflicher kann man es nicht sagen.

Julian Hahnstedt | Fr., 28. Juli 2017 - 10:46

An diesem Urteil ist schön zu erkennen, wie es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa bestellt ist. Die Gesetze und Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Man lernt eben nicht aus der Geschichte. Dass man sich zukünftig bei allen möglichen Entscheidungen zu jedem Zeitgeschehen auf diese im Urteil dargelegten "Grundsätze" berufen kann, ist denn Herrschaften Politikern in Richterrobe wohl nicht gewahr. Wie kann man auf die polnische oder ungarische Regierung schimpfen, wenn man hier so einen unseligen Bockmist verzapft. Scheinbar sind die europäischen Mitgliedsländer eben nicht gleichberechtigt. Die Integration und Sinnhaftigkeit der EU ist mit diesem Urteil wieder ein ganzes Stück erodiert. Toll gemacht, Ihr Namensdemokraten.

Dietmar Deibele | Fr., 28. Juli 2017 - 13:41

Ich finde kein Bundeskanzler hat das Recht den sozialen Frieden zu gefährden, die deutsche Kultur aufs Spiel zu setzen, oder die Zukunft unserer Kinder zu beeinträchtigen. Eine solche Entscheidung darf man nur mit einem großen Konsens im Rücken treffen - zB. mehr als 80% der Bevölkerung - aber keinesfalls gegen seine eigenen Wähler. Andere Länder beteiligen sich zu recht nicht an der Verteilung der Flüchtlinge, sie haben ja auch keine gerufen. Die halbe Welt lacht über Deutschland, das ist traurig. Kriegsflüchtlinge sind vorüberegehend als Gäste willkommen, müssen aber wieder zurück. Erst wenn man die richtigen Signale setzt, zB. nach Ankündigung keine Boote mehr vor die libysche Küste schickt, ist das Problem gelöst!

elke popken | Fr., 28. Juli 2017 - 14:08

Mich würde mittlerweile interessieren, nach welchem, "persönlichen" gusto sie Kommentare zulassen,jedenfalls nicht nach denen ihnen erklärten! Schade, wieder um eine kleine illusion aermer geworden.
Trotzdem weiterhin gutes gelingen!

helmut armbruster | Fr., 28. Juli 2017 - 14:39

erinnern Sie sich noch an den Zusammenbruch des Ostblocks u der DDR? Niemand hatte damit gerechnet. Plötzlich geschah es. Wie schnell u überraschend das ging werde ich nie vergessen.
So wird es jedem System u jeder Gesellschaft ergehen, die von der Wirklichkeit abgehoben hat und in Scheinwelten lebt. Ich meine damit auch uns. Wir träumen von helfen können u. Fluchtursachen in fernen Ländern bekämpfen können u machen uns keine Vorstellung wie wir dabei überfordert werden.
Wir können so nicht weiter machen.
Wir können nicht das Sozialamt für die gesamte Welt sein.
Wir müssen aufhören zu glauben, dass wir Millionen aufnehmen, durchfüttern u. integrieren könnten.
Wir sollten uns auf die wirklichen Asylanten konzentrieren, denn dafür reichen unsere Kräfte wahrscheinlich aus.
Mehr als das können wir nicht stemmen u haben auch keine moralische Verpflichtung es zu tun.

Hans Schäfer | Fr., 28. Juli 2017 - 15:11

Es reicht! Wie lange wollen wir noch zulassen, dass sie uns auf dem Arm nehmen um nicht deftiger zu werden. Die Leidtragenden dieser Politik und dieser abhängigen Urteile ist das Volk, obwohl Art 20 GG bestimmt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Sie kann also auch durch Volksabstimmungen ausgeübt werden. Dazu hält man die Bürger aber zu dumm. Aber nicht das Volk ist zu dumm, sondern die Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, die allesamt nicht in der Lage sind dieses Problem zu lösen, also müssen wir ihnen durch Volksabstimmungen sagen, was wir Bürger wollen. Es muss eine Unterschriftenaktion gestartet werden 500 000 Unterschrift ans Kanzleramt mit der Forderung, eine Volksabstimmung durchzuführen, wobei die Frage vom VOLK GESTELLT WERDEN MUSS, sonst vera…..n sie uns weiter.

ich glaube nicht, dass sich AM durch 500.000 Unterschriften beeindrucken ließe. 500.000 Menschen, die vor dem Kanzleramt und um das Kanzleramt herum campieren und protestieren, wenn es sein muss tagelang, könnte AM nicht ignorieren.
Aber leider wird das nicht geschehen.
Der durchschnittliche deutsche Otto hat keine Zeit sich um die Zukunft seines Landes zu kümmern. Er muss genießen, shoppen, Preis-Leistungsverhältnisse vergleichen und in Urlaub fahren. Und dabei vertraut er mit unglaublicher Leichtfertigkeit, dass AM am Ende schon alles richten wird.

Christa Schreiber | Fr., 28. Juli 2017 - 15:42

Ein Urteil, das irgendwie jeden bestätigt, ist kein Urteil. Hätte man sich sparen können. Entweder das Dublin-Abkommen gilt, oder eben nicht. Es je nach Bedarf auszulegen, geht gar nicht.

Frau Merkel hat die Grenzen 2015, wie man ihr nachsagt, aus humanitären Gründen, ohne Absprache geöffnet. Die Folgen sind noch gar nicht abzusehen. Heute hat sie solche humanitären Anwandlungen nicht mehr. Heute ist sie froh, wenn andere Länder die Grenzen dicht machen, denn unsere sollen ja offen bleiben, nur Flüchtlinge sollen möglichst keine mehr kommen. Sie werden kommen. Aber dann möglichst noch vor der Wahl.
Es ist eine total verlogene Politik, unglaubwürdige Politiker und Gesetze, die offenbar dazu da sind, übertreten oder nach Bedarf ausgelegt zu werden.

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 28. Juli 2017 - 17:55

Ich habe keine Fragen mehr! Damit bin ich durch!

Reinhold Wurian | Sa., 29. Juli 2017 - 18:39

Kopf in den Sand und weiter so. Die Politik hat in den letzten Jahren total versagt, saemtliche heiklen Themen wurden von irgendwelchen Gerichten verwaessert, damit alle ein bisschen rechthaben oder - ohGott - gar ein bisschen nicht ganz unschuldig sind. Nur nichts konkretes, nur nichts entscheiden, mehr ist unserer zur Selbstaufgabe verbildeten Toleranzgesellschaft nicht mehr zuzumuten. Da freuen sich bereits zig Millionen hochqualifizierter junger Fachkraefte, welche nur mehr an"reisen" muessen um die letzten Atemzuege einer zugrundegehenden, degenerierten Gesellschaft etwas zu verkuerzen. Hoffentlich kann dann, knapp vor Licht aus,noch irgendein Gericht bestaetigen das alles rechtens war. Nicht das wir uns ohne so ein Urteil von der Buehne schleichen.

Martin Michael | So., 30. Juli 2017 - 18:23

Es wird sich nichts ändern, weil der Untergang des Abendlandes von den Mächtigen gewollt ist. Eine Gesellschaft die nicht in der Lage ist blutige Bilder zu ertragen und glaubt weiter einen Hedonistischen Lebensstiel aufrechtzuerhalten, diese Gesellschaft hat keine Existenzberechtigung. Mit der Aufklärung haben wir die Büchse der Pandora geöffnet und können mit den Folgen nicht umgehen. Platon wußte schon vor 2500 Jahren das eine Demokratie sich in eine Ochlokratie verwandelt und untergeht.