Justizminister Heiko Maas tippt auf seinem Handy
Will das Netzwerkdurchsetzungs- ein Debattenniveauanhebungsgesetz sein? / picture alliance

Gesetzentwurf zu Fake News - So wird das nichts!

Kisslers Konter: Gut gemeint, falsch gemacht. Per Gesetz lässt sich weder das Hassen noch das Lügen verbieten. Am Ende sitzt nur die gewünschte Weltanschauung am Reklamationsschalter. Wer Straftaten verhindern will, sollte eine andere Debatte führen

Alexander Kissler

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Der Fortschritt mag eine Schnecke sein, doch manchmal schießen die Preußen schnell. Noch keine zwei Monate liegen die US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen hinter uns, da will die Berliner Exekutive ihre Lehren für Deutschland schon in einen Gesetzestext gießen: „Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten ('Fake News') in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.“ So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, dem traditionellerweise ein Wortungetüm den Titel leiht. Es heißt „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, und damit beginnen die Probleme.

Schwarz und Weiß

Sie beginnen schon bei Hinführungen, die sich selbst nicht trauen und deshalb zu einem weißen Schimmel namens „hohe Priorität“ greifen – als gäbe es eine nachgeordnete Erstrangigkeit oder eine zweite Spitzenposition oder ein minder Wichtigstes. Aus der Abteilung Wortgeklingel für Fortgeschrittene stammen auch der Versuch, die geflügelte Wendung von den Fake News in „Falschnachrichten“ zu übersetzen, und die wuchtige Zeitdiagnostik, „die Debattenkultur im Netz“ sei „oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt“.

Das Wort von den Falschnachrichten setzt voraus, es gäbe Wahrnachrichten, die einen stimmten komplett, die anderen seien von A bis Z erlogen, während sich das meiste Leben, auch jenes im Netz, zwischen diesen beiden Leitplanken bewegt. Und dass die Debattenkultur dies- und jenseits des Internets ausbaufähig ist, bleibt so richtig wie billig. Wie sollte es anders sein? Und was bitte kann, was darf ein Gesetz daran ändern? Will das Netzwerkdurchsetzungs- ein Debattenniveauanhebungsgesetz sein? Daran verhöbe sich der allerklügste Souverän. Oder aber er nimmt für das gewünschte Niveau Maß an sich und würde zum Tyrannen.

Die Beschwerden geben den Takt vor

So schlingern die Referentenseiten aus dem Hause Maas zwischen dem, was sie zurecht beklagen, und den stumpfen Waffen, die sie dagegen auffahren wollen. Fortan sollen kommerzielle Betreiber sozialer Netzwerke, die „im Inland“ mehr „als zwei Millionen registrierte Nutzer“ haben, zur „zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern über Hasskriminalität“ verpflichtet sein. Die Beschwerenden geben den Takt vor, ganz buchstäblich.

Wer Anstoß nimmt an dieser oder jener öffentlich geteilten, als wahrheitswidrig oder ehrabschneidend empfundenen Darstellung, dessen Beschwerdeimpuls muss Rechnung getragen werden. Und zwar subito. Sonst setzt es Bußgelder bis zu – gewiss symbolisch gemeinten – 50 Millionen Euro. Die gute alte Reklamationsstelle kehrt unter digitalen Vorzeichen zurück. Endlich heißt es wieder wie zu Papa Hesselbachs Zeiten: „Ich möchte mich beschweren!“

Ungelenkes Potpourri aus unterschiedlichen Normen

Doch es sollen ja nur jene „rechtswidrigen Inhalte“ binnen 24 Stunden gelöscht werden, deren Rechtswidrigkeit sich sofort und unmittelbar erschließt, im Gesetzentwurfsdeutsch: „...wenn zur Feststellung der Rechtswidrigkeit (…) keine vertiefte Prüfung erforderlich ist.“ Klick, klack, auf Zack. Mit einem Wisch ist alles weg? Dann aber werden Deliktfelder genannt, bei denen diese augenblickliche Einsichtigkeit frommer Wunsch bleiben dürfte. Der Jurist Niko Härting kritisiert: „Warum sollen Beiträge gelöscht werden, die eine 'Bedrohung' enthalten, nicht jedoch pornographische Inhalte, die Minderjährigen zugänglich sind? Wieso braucht man die Löschpflicht bei einer Verunglimpfung der Nationalhymne, nicht jedoch bei einer verfassungsfeindlichen Verunglimpfung der Bundeskanzlerin? Der Normenkatalog (…) mutet wie ein ungelenkes Potpourri aus unterschiedlichen Normen an, die man meint, den denkbar schwammigen Begriffen von 'Hate Speech' und 'Fake News' zuordnen zu können.“

Das Amtsgericht als letzte Instanz

Dennoch sollen Beschwerden zum Löschen der beanstandeten Inhalte binnen 24 Stunden und deren dauerhaftem Speichern „zu Dokumentationszwecken“ führen. Seid umschlungen, ihr Terabytes, auf ewig, freut euch, CIA und NSA und Hackerwölfe aus Ost wie West, neue Datenpools sind eurer Gier gewiss. Dagegen aufbegehren lässt sich vor einem Amtsgericht, das somit zur letzten Instanz in Sachen Meinungsfreiheit geadelt wird. War uns diese nicht schon einmal sehr viel mehr wert, Verfassungsgerichte und Plenardebatten und Umstürze? Nun werden die Nachfahren von Dorfrichter Adam wie bei Heinrich von Kleist mit Hass und Liebe, Wahrheit und Lüge kurzen Prozess machen, „so dass eine mündliche Verhandlung nicht zwingend geboten ist“. Werden sie es am Ende nach des Adams Devise tun und „Recht so jetzt, jetzo so erteilen“?

Hoffen wir das Beste, hoffen wir, dass dieser Entwurf nicht Gesetz wird. Sonst säße an der Reklamationsschranke zwar nicht das Weltgewissen, aber die herrschende Weltanschauung und ließe die guten Sätze ins Töpfchen, die bösen aber ins Kröpfchen rieseln. Hass findet, so hässlich er ist, immer einen Weg, weil er dem Menschen entspringt; er lässt sich nicht legislativ bezwingen oder exekutiv verzaubern. Und wem es mit der Bekämpfung von Straftaten ernst ist, der könnte moralisch abrüsten und überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch die sozialen Medien wie ihre klassischen Pendants in die Verbreiterhaftung zu nehmen. Ein Pro und Contra zu dieser Frage wäre überdies ganz im Sinn eines Debattenniveauanhebungsgesetzes.

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Christopher Reymer | Do., 16. März 2017 - 16:59

Was soll dieses autoritäre HickHack?

Wenn jemand persönlich beleidigt oder zu einer Straftat aufgerufen wird, dann wird verklagt. So wie es einem Rechtsstaat würdig ist.

Wenn es lediglich um Austausch von Meinung und Fakten geht, dann darf das Recht auf freie Äußerung nicht eingeschränkt werden. So wie es einem Rechtsstaat würdig wäre.

Relax, Deutschland!

Hubert Knapp | Do., 16. März 2017 - 17:24

Nun wissen wir wenigstens, wer damit gemeint ist. Facebook, Google, youtube, da vergleicht unser Justizminister munter Soziale Netzwerke mit Suchmaschinen, Videoportalen und Nachrichtenagenturen und ist dann öffentlich irritiert über die Unterschiede. Peinlich.

Wenn jemand in die Kneipe geht, um dort überregionale Neuigkeiten zu erfahren, dann soll nach seiner Auffassung wohl der Kneipenbesitzer für die Korrektheit und Rechtmäßigkeit des Tratsches verantwortlich sein, der dem Manne zugetragen wird. Also Ideen hat er.

Romuald Veselic | Do., 16. März 2017 - 17:37

Per Gesetz lässt sich weder das Hassen noch das Lügen verbieten. Wie wahr.

Schon aus Prinzip, lehne ich vorgeschriebenes Denken ab, weil dies Demagogie
und Schere im Kopf beinhaltet. Glauben ist gut, nichtglauben ist besser.
Wer kontrolliert die, die darüber entscheiden, was Fake und was Non Fake ist?

Typisch deutsches Wunschdenken.

Bernhard Jasper | Do., 16. März 2017 - 17:44

Ach was, Herr Kissler. Das Recht ist kein Instrument von Macht. Es wird auch nicht für Machtzwecke funktionalisiert. Wem die liberale, das heißt, die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der braucht Regeln und Ordnungen. Der Akzent liegt hier auf „Schutz“.

Zitat: „Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Denn: Das Internet prägt die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land. Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt.“ (Heiko Maas, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zum Gesetzentwurf).

Dem stimme ich ausdrücklich zu, denn das „Internet“ ist kein rechtsfreier Raum. Wird gelegentlich vergessen.

Herr Jasper, ob Ihr Justizminister richtig liegt, wenn er behauptet: „Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt“, muss sich erst noch erweisen. Ich empfehle Ihnen die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Thema:

„Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit“, es sei „kein Gesinnungsstrafrecht. Gedanken, Überlegungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein...“

http://www.bundestag.de/blob/483584/1ccf107faf0d0f8a98de634009cf33b6/ha…

Herr Niklaus, Der Justizminister Maas ist auch Ihr Justizminister. Und es wäre sinnvoll, einen Kommentar nicht nur reflexartig zu beantworten, sondern vielleicht auch vorher den Inhalt zu erfassen. Der Satz, „Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt“ trennt ziemlich präzise die garantierte Meinungsfreiheit und die strafbare Handlung. Strafbare Handlungen sind z.B. Beleidigungen. Diese haben nichts mit freien Meinung oder Gesinnungsstrafrecht zu tun. Auch gezielte Falschmeldungen, um andere Menschen in Misskredit zu bringen haben strafrechtlichen Charakter und hat nichts mit Meinung und Meinungsfreiheit zu tun. Damit schaden Sie anderen Menschen. Denke Sie einfach nach bevor Sie schreiben.

Stimmt Herr Jasper, Gut das es Frau Kahane mit Ihrer langjährigen Erfahrung
gibt. Sie ist genau die Autorität, die das Netz von allen Fake News befreit.
Wie kann ein Mensch so naiv sein, dass man glaubt, es gibt da ganz neutrale
Menschen die entscheiden was Hetze ist und was nicht. Mit dieser Problematik
sind Gerichte überfordert und sie reden einem Wahrheitsministerium das Wort,
indem ein Mensch mit dem entsprechendem Parteibuch über das entscheidet was
andere sagen dürfen. Einfach mal nachdenken und wenn es geht bis zu Ende.

@Herrn Ludwig. Vermutlich wissen Sie genau den Unterschied zwischen Meinung und Hetze, aber wollen dies aus welchen Gründen auch immer nicht wahrhaben. Wenn Sie im realen Gespräch eine Person herabwürdigen, beleidigen, bedrohen etc., ist dies ein strafbarer Akt. So muss man die Absicht von Justizminister Maas sehen. In öffentlichen Gesprächen würden 99% der Internetflegel nicht wagen, ihre Beleidigungen auszusprechen. Und darum geht es, dass im Internet die beleidigenden, herabwürdigenden und teils bedrohlichen Beiträge und auch gezielten Falschmeldungen ein Ende haben. Eine feige Unkultur, die einen Keil in die Gesellschaft treibt und immer haltloser wird. Mit Meinungsfreiheit hat dies nichts zu tun. Und Ihr angedeutetes "Wahrheitsministerium"? Wahrheit oder Tatsache wäre: "Frau Merkel ist Bundeskanzlerin". Meinung wäre: "Ich kann die Politik dieser Frau nicht mehr ertragen. Die muss weg." Strafbar wäre: "Die Selbstmordattentäter sollen sich Frau Merkel aufs Korn nehmen." Nachdenken!

Nicht so blauäugig, Herr Jasper. Das Recht DARF kein Instrument der Macht sein, und darum ist den Versuchen, es dazu zu machen, rechtzeitig entgegen zu treten. Wenn Hass (wie verifizieren ?) und Lüge (wie beweist man die?) zur Mitteln der Legalisierung von Meinung werden, bleibt von Freiheit nicht mehr viel übrig. Denn die Lüge von heute ist die Wahrheit von morgen, und wie Hass von Verachtung von Feindschaft, von Gegnerschaft, von Geringschätzung, von Spott etc, zu unterscheiden ist: wer sollte dies können? Es gibt keine eindeutige Definition von "Hass".
Die Meinugnsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt richtig! Und weil dies schon jetzt so ist: wozu ein Gesetz, dass neue Schwammbegriffe einführt, die dem oben beschworenen Mißbrauch des Rechts als Machtmittel Vorschub leisten? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, und das ist gut so überabll dort, wo rational abgewogen werden soll. Eine 24-Stunden-Entscheidung ist der Rationalität abträglich. Laßt den Bürger entscheiden!

" Es gibt soviel Schlechtes im Besten von uns und soviel Gutes im Schlechtesten von uns, dass ich nicht wage hinzugehen jemanden zu verurteilen" (freie Übersetzung einer Rede aus dem amerikanischen). Ja und deshalb brauchen wir die direkte Demokratie, in der jeder einzelne aufgerufen ist zu entscheiden was gut und böse ist.

Beleidigungen und Bedrohungen sind auch heute schon Straftaten. Es ist dabei egal, ob ich jemanden akustisch, schriftlich oder im Netz beleidige bzw. bedrohe. Dafür braucht es kein neues Gesetz.
Blieben noch die sogen. Fakenews. Und spätestens da bekomme ich Bachschmerzen. Sind es schon Fakenews, wenn eine Partei Versprechen macht, die sie ganz offensichtlich nicht einhalten kann? Sind es Fakenews, wenn über eine Person, einen Staat, eine Partei nur einseitig positiv bzw. negativ berichtet wird? Sind es Fakenews, wenn man Gerüchte weiterverbreitet, die man glaubt, aber vorher nicht geprüft hat? Was wäre dann mit Nachrichten über Homöopathie, Astrologie usw.?

Nein, in die Vergangenheit. Herr Jasper. Denn das, was unserem Justizminister so vorschwebt, hatten wir schon (und zwar mehrmals) in der Vergangenheit. Das Recht war schon mal ein Instrument der Macht.

Ihre Ausführungen überzeugen gar nicht, denn (noch) hat Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht, und das ist gut so.

Christa Wallau | Do., 16. März 2017 - 17:44

So ärgerlich und widerlich Vieles ist, das in den
unterschiedlichsten Netzwerken kursiert,
eine staatliche Kontroll-Instanz dafür darf es m.E.
nicht geben. Der Zensur nach politisch korrekten bzw. von der jeweils herrschenden Regierung beeinflußten Kritererien wäre sonst die Folge. Damit würde die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, und der Manipulation wäre Tür und Tor geöffnet.
Es muß dabei bleiben: Beleidigende, diskriminierende und verleumdende Äußerungen
müssen vom Angegriffenen selbst oder von Dritten zur Anzeige gebracht werden. Dann sind die Richter in der Pflicht, mit ihren Entscheidungen Maßstäbe setzen, besonders auch in der Höhe des Strafmaßes.
Es ist genau so, wie Sie sagen, lieber Herr Kissler:
Bosheit und Haß lassen sich nicht "legislativ
bezwingen oder exekutiv verzaubern."
Und: Was falsch oder richtig ist, das müssen
weiterhin die Bürger selbst herausfinden. Wenn sie
oft genug auf Falschmeldungen hereingefallen sind, werden sie schon kritischer werden.

@Frau Wallau. Der Ausdruck staatliche Vorabkontrolle ist irreführend. Es geht um Beleidigungen, strafbare herabwürdigung, gezielte Falschmeldungen über Personen oder Ereignisse mit teilweise fatalen Folgen. Also: Um strafbare Handlungen. Um Meinungen, ganz gleich wie daneben diese sind, geht es nicht, solange nicht strafbare Inhalte transportiert werden. Schwierig wird es, wenn eine Strafverfolgung jedem Beleidigten oder fälschlich Beschuldigte etc. aufgebürdet sein sollte. Wer weiß schon, was im unendlichen Netz alles über einen verbreitet wird. Und: Oft geht es nicht Einzelpersonen sondern um Bevölkerungsgruppen oder ethnische Gruppen. Ziel der Maasschen Maßnahme ist einfach, dass sich die Menschen im Internet genau so verhalten wie in der Öffentlichkeit. Das WIE dieser Absicht ist allerdings nicht einfach.

Dr. Florian Bode | Do., 16. März 2017 - 17:46

Ich mache jetzt einen vernünftigen Vorschlag. Dieses ganze Internetz wird abgeschaltet. Man braucht es nicht. Wir erschaffen ein neues, besseres Maasnetz. Hier muss jeder, der schon länger hier lebt, Mitglied werden. So kann er die wichtigen und richtigen Nachrichten der Regierung empfangen, kontrolliert werden und darf sogar korrekte und nachhaltige Produkte bestellen, wenn der Händler überprüft wurde und seine Gebühr entrichtet hat. Die Kosten für dieses Deutsche Informationsnetz werden einfach der Rundfunkabgabe draufgeschlagen. Ist das nicht toll?

In diesen dunkler werdenen Zeiten hilft manchmal schwarzer Humor ;))
Besser als Verzweiflung.
Vielen Dank für Ihren Beitrag!

Jürgen Streeb | Fr., 17. März 2017 - 13:48

Antwort auf von Mathias Trostdorf

Sie haben recht, Herr Trostdorf. So vieles lässt sich heute nur noch mit einer gehörigen Portion Humor ertragen. Deswegen liebe ich Humor und ich liebe eine gute Metapher. Das alternative MAASNETZ! Gute Idee. Aber aufgepasst. Spinnen bauen Netze, Spinnen sind giftig, spinnen verzehren die Beute, die sich in ihren Netzen verfangen.
Kommentar bitte nicht als "Hate-Speech" brandmarken.

Ich stimme H. Bode zu! Alles abschalten bei uns! So viel zum Thema "Weltoffenheit" - aber nur solange H. Maas Gesinngungsschnüffelei betreiben kann. Vielleicht reist er mal nach Nordkorea, um sich über die Möglichkeiten zu informieren? Alles abschaffen, abschalten, was der politischen Kaste nicht in den Kram passt. So sieht es doch aus. Und in dem Zusammenhang - sollten wir, wenn es schon ums Abschaffen und Abschalten und "grünkonforme" Politik geht, die Autos wieder abschaffen, Eisenbahnen ebenfalls und auf die guten alten Kutschen etc. zurückgreifen. Letzten Endes wären wir dann zu 100% kontrollierbar.

Andreas Schürmeyer | Fr., 17. März 2017 - 10:30

Antwort auf von Dr. Lothar Sukstorf

Nein, bloß Kutsche nicht!, das gilt in Berlin als Tierquälerei - Rikscha ist das Mittel der Wahl - und in gebeugter Haltung bitte. Und Sänften für die Herren.

Willi Mathes | Do., 16. März 2017 - 17:55

Sitzt, Herr Kissler !

Wir binden uns ans Gesetz, um frei zu sein !

(J.M. CICERO )

Freundliche Grüsse

Jürgen Streeb | Do., 16. März 2017 - 17:59

Es ist ein heißes Eisen, das da "Netzwerkdurchsuchungsgesetz" heißt. Ja, Herr Kissler, wer besetzt dann den genannten "Reklamationsschalter", welche Instanz entscheidet darüber, welche Sätze gut sind und ins Töpfchen wandern und welche als schlecht abgeurteilt werden und im Kröpfchen landen? Hass lässt sich so wenig legislativ bezwingen wie sich Wahrheit per Gesetz erzwingen lässt.
Mir drängt sich eine schlimme Befürchtung auf. Besteht nicht die Gefahr, dass mittels der schwammigen Begriffe "Hate-speech" und "Fake-News" eine neue Form von Zensur etabliert werden könnte? Wer hält die Fäden in der Hand? Wer kontrolliert die Kontrollierenden?

Reinhard Schröter | Do., 16. März 2017 - 18:20

Die vornehmste Aufgabe des Bundesjustizministers wäre es sich endlich mit den eklatanten Rechtsbrüchen der Kanzlerin in Sachen der illegalen Einwanderung zu beschäftigen.
Natürlich kann man bei einem derart inkompetenten Minster wie Maas das nicht ernsthaft erwarten. Dafür ist er der "bestangezogene Minister im Berlin. Immerhin etwas.

Christina Hatzoglos | Do., 16. März 2017 - 20:32

Herr Maas sollte mal was substantiell wichtiges in Angriff nehmen anstatt im Netz zu surfen - lächerlich diese Aufplusterei.

Alexander Steinmann | Do., 16. März 2017 - 22:12

...vielleicht hilft Herrn Maas ein Blick ins GG. Und Strafbares zu verfolgen, ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht von irgendwelchen Ex-Stasi-Spitzeln. Wollte man das Ganze ernst nehmen, müssten jetzt alle online-Medien, die Erdogans Terrorismus- und Nazi-Anwürfe verbreitet haben, wegen Verbreitung von FakeNews und Hatespeech jetzt der Staatskasse ein paar Millionen überweisen.

Jetzt wird es putzig. Die Zeiten an denen das GG noch eine Bedeutung hatte sind
längst vorbei. Das interessiert dieses Parlament, von dieser Regierung gar nicht zu reden und leider auch den größten Teil der Spaßgesellschaft nicht die Bohne.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 16. März 2017 - 22:32

In meiner Jugend wurde der achtungsvolle Umgang miteinander in der Familie vorgelebt. Heute ist die „Familie“ in Krippe, Kindergarten und Hort.
Wer sich „face-to-face“ gegenübersteht ist vorsichtig mit dem, was er äußert. Im Netz ist (fast) jeder dank unserer unantastbaren „Persönlichkeitsrechte“ anonym und kann sich daher alles erlauben, bis hin zur Straftat.
Für Foren und „soziale Netzwerke“ halte ich die vorgeschlagene redaktionelle Verantwortung des Betreibers für richtig. Dann werden soziale Plattformen nicht nur Profit ohne Verantwortung.
Auf der anderen Seite muss sichergestellt sein, dass auch die Regierung und etablierte Parteien keine Fake-News verbreiten dürfen. So wurde heute z. B. die CO2-Emission des Diesels gegenüber anderen Motoren als besonders hoch bezeichnet, was für konventionelle Antriebe definitiv falsch ist.
Wie wäre es, wenn z. B. Facebook & Co. für nachgewiesene Fake-News keine Werbeprovisionen bezahlt.

Holger Stockinger | Do., 16. März 2017 - 22:51

Eine "Demokratie", in der der Justizminister der regierenden Kanzlerin sich nicht befähigt fühlt, selbige auf "eklatante" Rechtsbrüche aufmerksam zu machen, ist "im Grunde" keine wesentlich andere als die der Türken in der Türkei.

Mit etwas Schopenhauer "im Gepäck" nimmt man es mit Humor.

"Wo lag des Pudels Kern?"

ingrid Dietz | Do., 16. März 2017 - 22:55

Lieber Heiko -
wer hat eigentlich die ersten News Fakes unter die Leute gebracht ?
Richtig : Norbert Blüm und "die Renten sind sicher" !

Das gibt viel Arbeit, den Aktionsbereich könnte man erweitern auf den Wahrheitsgehalt der politische Umfragen der Ö/R, Arbeitslosen-Statistiken, Statistiken allgemein, unterlassene Berichte zur Straftaten gewisser Gruppen mit Nennung der Herkunft und so weiter und so fort. Blinder Maas (loser) Aktionismus, Motto : Wir tun was auch wenn es Blödsinn ist.

Wolfgang Lang | Do., 16. März 2017 - 23:39

Die ist dieser Herr in Designerbrille und Anzug mit Dandymanieren. Hat er doch faelschlich coram publico behauptet, es gaebe keinen Zusammenhang zwischen Fluechtlingswelle und Terrorismus. Das Volk muss dieses eingebildete Rumpelstilzchen stoppen, bevor es noch mehr Schaden anrichtet. Wer die Freiheitw liebt, muss ihm in den Weg treten.

Alexander Mazurek | Do., 16. März 2017 - 23:48

... stellt eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung dieser Republik dar. Er ist, wie viele vor ihm, ein Vertreter und Erzwinger der jeweils "einzig gültigen Wahrheit", welche die Erben der entgleisten Aufklärung seit ca. 250 Jahren immer wieder -anders- verkünden. Was für ein Niedergang der früher einmal ehrwürdigen Sozialdemokratie - und erst Recht "des Westens". Wie lautet noch einmal der Amtseid der Kanzler bzw. Minister?! Wer im säkularen Rechtsstaat gegen das Gesetz und seinen Amtseid handelt, begeht Hochverrat, that's law, und die Aufklärung kennt kein Erbarmen, die Revolution frisst ihre Kinder (leider zuletzt).

Ralf Vormbaum | Fr., 17. März 2017 - 08:06

"Am Ende sitzt nur die gewünschte Weltanschauung am Reklamationsschalter"

Wer sich die "Debatte" und damit verbundene Pläne der Regierung anschaut, wird wohl kaum umhinkommen zur Kenntnis zu nehmen, dass es nur darum geht, die gewünschte Weltanschauung mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Man lese hierzu Hanna Arendts Buch " Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft". Arendt beschreibt darin, wie eine sich verabsolutierende Bürokratie die "Beherrschten" sukzessive entrechtet. Was in einer solchen bürokratischen Herrschaft Diskriminierung ist und was nicht, bestimmt allein die Bürokratie selbst, die ihre Prämissen weder legitimiert noch reflektiert.

So ist es, Herr Vormbaum. Hannah Arendt warnt eindringlich davor, eine sog. "öffentliche Meinung" zu schaffen, die nichts anderem mehr Raum lässt. Diese sei "in Wahrheit der Tod aller Meinungen und Meinungsbildung". Sie ist totalitär. Auf diesem Weg befinden wir uns zurzeit mit all den Tabus, Diskussionsverboten und der Atmosphäre der Verlogenheit. Die unheilvolle Rolle der Massenmedien dabei (schlimmer noch als die Bürokratie) hat Hannah Arendt vielleicht in diesem Ausmaß noch nicht absehen können.

Ursula Schneider | Fr., 17. März 2017 - 10:11

Sind es nicht gerade die Parteien und Massenmedien, welche mit "hate speech" die öffentliche Debatte vergiften und mit einer beispiellosen Hetze unter der Fahne der "Alternativlosigkeit" die demokratische Kultur zerstören?!

Da wimmelt es nur so von Fremden-Hassern, Europa-Feinden, Demokratie-Feinden, Ausländer-Feinden, Islamophoben - ganz zu schweigen von Menschenverächtern und den allgegenwärtigen Rassisten (ohne Rasse wohlgemerkt!).

Alles leere Worthülsen, um den politischen Gegner zu verunglimpfen und auszugrenzen. Maas selbst bezeichnete kritische Staatsrechtler als "geistige Brandstifter", Thomas Strobl die AfD als "Schande mit Parteistatut", Peter Tauber die Kritiker gar als "A..." (Ich verzichte auf die Wiederholung.)

Wen wundert's, wenn sich das im Netzwerk fortsetzt?
Schon meine Oma sagte: "Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück!"

Ralf Altmeister | Fr., 17. März 2017 - 11:01

„Es gibt keine Verbindung, keine einzig nachweisbare Verbindung zwischen dem Terrorismus und den Flüchtlingen"..
An diesem Beispiel zeigt sich das Dilemma. Sind die Aussagen von Herrn Maas nun Fakenews oder ein Irrtum ? Wäre eine zum damaligen Zeitpunkt getätigte Aussage, daß mit dem unkontrollierten Einlaß von Flüchtlingen auch Terroristen zu Tausenden ins Land kommen, um Anschläge zu verüben eine Hassbotschaft gewesen, die man nicht verbreiten darf, obwohl sie sich als zutreffend erwiesen hat ?
Wäre nicht jemand als Hassprediger verunglimpft worden, der vorausgesagt hätte, dass im Jahre 2016/17 Weihnachtsmärkte, Silvesterfeiern, Karnevalsumzüge und Stadtfeste von schwer bewaffneten Polizisten, mit Straßensperren und strengen Einlasskontrollen gesichert werden müssen ?
Was Hr Kissler nicht erwähnte ist, daß Organisationen wie Correktiv und die Antonio Amadeo- Stiftung die Auswahl der Fakenews treffen sollen. Wo die politisch stehen, kann jeder recherchieren.

Gerdi Franke | Fr., 17. März 2017 - 11:17

Herr Maas gegen den Rest der Welt. Da muss er sich schon die Mühe machen Fake-News und Hass selbst zu dementieren. Anderen das zu überlassen geht nicht!

Wilhelm Maier | Fr., 17. März 2017 - 11:27

Wer die Wahrheit nicht fürchtet, braucht auch die Lüge nicht zu fürchten,
so der 3.Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Thomas Jefferson.
„ob es nicht sinnvoll wäre, auch die sozialen... in die Verbreiterhaftung zu nehmen.“ meinen Sie.
Das wird aber verdammt schwierig sein, weil wenn sich „zwei Hände waschen können“ kann es sehr nützlich sein, so meint doch auch Adam bei Heinrich von Kleist ?
Auch die Bundeskanzlerin bot schon „alternative Fakten“ behauptet Klaus Geiger hier:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162630655/Auch-die-Bundes…
Was uns Herr Maas ganz „Höflich“ mitteilen will: "Haltet bitte die Klappe!"
Danke Herr Kissler.

Bernhard Jasper | Fr., 17. März 2017 - 11:37

An die Herren Niklaus, Ludwig und Jaskolla

Damit ich konstruktiv missverstanden werde. Deutschland hat die beste Verfassung aller Zeiten. Von daher können Sie mich auch als einen Verfassungspatrioten bezeichnen. Es gibt jedoch ganz klare Grenzen, an denen die Toleranz endet. Dies ist der Fall, wenn Strafbarkeitsgrenzen überschritten sind. Hier gibt es Äußerungsdelikte, wie z.B. den §130 StGB Volksverhetzung und andere. Könnte ich eigentlich Herrn Erdogan als deutscher Staatsbürger verklagen, der mein Land mit Nazivergleichen diskreditiert? Ich werde einmal einen Verfassungsrechtler dazu befragen.

Das Recht lässt Freund und Feind hinter sich. So erhält das Recht den Frieden. Es gibt auch keine vorrechtliche Ordnung, wie in Stammesgesellschaften. Der Souverän kann Rechtsmittel einlegen und klagen. Und dann haben wir ja noch die nicht verhandelbaren universellen Menschenrechte, die für jede Staatsform gelten, nämlich die absolut gesetzte Konzeption der Menschenwürde.

Heinrich Niklaus | Fr., 17. März 2017 - 13:32

Antwort auf von Bernhard Jasper

Herr Jasper, sie sagen: „Es gibt jedoch ganz klare Grenzen, an denen die Toleranz endet. Dies ist der Fall, wenn Strafbarkeitsgrenzen überschritten sind.“ D’accord!

Aber wie wollen Sie juristisch „Haß“ und „Unwahrheit“ einordnen? Weiter oben habe ich Ihnen die Erklärungen des Wissenschaftlichen Dienstes angeboten.
Würde mich freuen, wenn Sie darauf eingehen könnten.

Die Nazi-Vergleiche von Herrn Erdogan erfüllen meiner Ansicht nach den Straftatbestand nach § 90 Strafgesetzbuch (Verunglimpfung des Staates).

Heinz Jaskolla | Fr., 17. März 2017 - 16:37

Antwort auf von Bernhard Jasper

Herr Jasper, was Sie schreiben bleibt inkonsistent. Wenn D eine sehr gute Verfassung besitzt, und die Grenzen der Toleranz dort liegen, wo die Strafbarkeit beginnt - warum dann dieses Maassche Gesetz, dass ja die Grenzen der freien Meinungsäußerung im Zweifelsfall vor die Strafbarkeit setzt und zudem die Einschränkung der Sagbarkeit nicht dem Gericht, dem Recht, dem Rechtsstaat, sondern der zwangsweisen Umsetzung staatlicher Vorgaben überantwortet - privatisiert, die nichtstattfindende Zensur durch die Hintertüre einführt: denn im Zweifelsfall wird der Betreiber eines Netzwerkes nun, um Strafen zu vermeiden, vorbeugend, extensiv löschen, weit vor derm, was Toleranz und Meinungsfreiheit erlauben. Sie sprechen einerseits davon, dass das Strafrecht reiche, andererseits unterstützen Sie Maas, der mit seinem Gesetz das diese Grenzen verschieben will. Und so wird de facto Recht zum Machtmittel: der drohende Staat verschiebt die Grenze in seinem Sinne.
Warum, wenn der Ist-Zustand gut ist?

Bernhard Eber | Fr., 24. März 2017 - 18:42

Antwort auf von Bernhard Jasper

Ich danke Ihnen! Endlich ein Kommentar in dieser unsäglichen Kommentarwüste, mit dem ich voll einverstanden bin. Korrekt, konkret, sachlich und treffend.

Hans Page | Fr., 17. März 2017 - 11:44

Es würde ausreichen das Anlegen von anonymen Accounts unter Strafe zu stellen. Wer dann in seinem Account verleumdet oder (volksver)hetzt etc. kann dann jederzeit mit geltendem Recht zur Verantwortung gezogen werden. Und die Opfer können sich rechtlich wirksam zur Wehr setzen. Wenn notwendig kann man ja das Strafmaß erhöhen. Aber privaten Leuten die Möglichkeit zur Denunzierung zu geben macht Angst und erinnert an den Blockwart. Und haben die Maasleute mal überdacht was passiert wenn es dann vielleicht eine undemokratische Regierung geben sollte, egal ob rechts oder links, dann wird diese Gesetze gerne benutzen. Und wir sehen ja in der Türkei wie schnell undemokratische Regierungen demokratisch gewählt an die Macht kommen können. Jedenfalls als Kampf gegen Rechts eignen sich die Maßnahmen nicht, dafür sollten argumentative politische Argumente das einzige Mittel sein, wie es in einer Demokratie sein sollte. Wir brauchen das 1. Amendment der USA.

Behr, Elisabeth | Fr., 17. März 2017 - 12:08

Wie sagte schon Helga Nowak: " Der schlechteste Mann im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Das schlechteste Land der ganzen Welt, das ist das Land, das sich Denunzianten hält." so ungefähr.
Elisabeth Behr, 09122 Chemnitz

Bernhard Jasper | Fr., 17. März 2017 - 12:47

Und ebenso regelmäßig aus dem Ruder läuft der Tatbestand der „üblen Nachrede“ und die „Verleumdung“. Meistens geschieht dies, wenn polarisierende Schlagzeilen konstruiert werden, die zur Hetze einladen, ohne das moderiert wird.

Achim Kreuzahler | Sa., 18. März 2017 - 11:40

Antwort auf von Bernhard Jasper

Ihre Richtige Meinung:
1.GG ist eines der besten Verfassungen
2. Volksverhetzung und Beleidigung muss geahndet werden.

Ihre Falsche Meinung:
Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist für die Strafverfolgung nicht das Justizministerium (mit Herrn Maas) oder eine neue Behörde zuständig, sondern ausschließlich über den Weg der Anzeige die Strafverfolgungsbehörden.

Ansonsten ist eine Zensur grundgesetzwidrig, damit auch die willkürliche Löschung von FB-Beiträgen. Der Weg der Anzeige bleicht unberührt.

Alles andere riecht nach Meinungsdiktatur und Wiedererlangung der Deutungshoheit über Informationen durch die Politiker.

Ruth Müller | Fr., 17. März 2017 - 13:37

1984.

Was wäre, wenn die "Rechten" und "Linken" sich gegenseitig im Hasskampf alle Artikel sperren lassen?

Ist dann jede politische Diskussion beendet?
Ist dann Facebook-Deutsch ein Stück radiertes Papier?

Oder entstehen hunderttausende steuerfinanzierte neue Arbeitsplätze für "ehrliche Menschen im Dienst der aktuellen Regierung" im "Wahrheitsministerium"?

Was für eine infantiles staatliches Handeln - unglaublich!

Wer hetzt gehört vor Gericht - das hier ist DDR-Gesinnungsschnüffelei.

Bsp.: FAZ: WDR (gebührenfinanziert) überarbeitet Wilders-Dokumentation (Dem Sender wurde vorgeworfen, Verschwörungstheorien über eine jüdische Weltherrschaft Vorschub zu leisten.)

Wird jetzt eigentlich dem Redakteur ein Prozess gemacht - oder darf dieser "Antisemit, Rassist, Neonazi" (<- ich benutze hier mal die Sprache der Journalisten- die Ihre politischen Gegner kaltstellen wollen) einfach weiter machen?

Was ist los in diesem Land ?

Hilfe! Hajo Friedrichs komm zurück!!!

Wilhelm Maier | Fr., 17. März 2017 - 17:10

Antwort auf von Ruth Müller

Die heutzutage laut beklagte Sittenlosigkeit
wird auch einmal zur "guten alten Zeit".
Hoffentlich. Alles Gute.

Bernhard Eber | Fr., 24. März 2017 - 19:42

Antwort auf von Ruth Müller

Und alle verwechseln strafbare Aussagen, wie im wahren Leben, und Meinungen, welche auch immer.
Aber das scheint der typische Reflex zu sein, seine Einstellung zur Politik zur Geltung zu bringen.

Rainer Seidel | Fr., 17. März 2017 - 14:11

Gibt's auch Lunabytes?
Sorry für die Schlaumeierei, bitte korrigieren in Terabytes mit einem "r".

Frank Adler | Fr., 17. März 2017 - 14:54

Für mich ist diese ganze Diskussion um Selektion von "Hass & Fake" nur eine Metapher.
Für den neutralen Leser, der unverdächtige einfache Bürger, der nicht mal die Wand berührt, muss wohl das Gefühl bekommen, hier versuchen erwachsene Menschen sich die Hose mit der Kneifzange anzuziehen. Anders kann man den Versuch einer Ersatzformulierung für den Begriff "Zensur" nicht werten - einfach albern. Fazit: So viel Angst des Establishment vor dem Wort der Masse habe ich nur während der Stasizeit erlebt - aber nicht so dumm, dämlich und subtil.

Frank Goller | Fr., 17. März 2017 - 15:38

Nach Lektüre des oben genannten Buches weiß ich was Fake News's sind, die Regierung und die Qualitätsmedien haben uns 2015/16 reichlich damit versorgt.

Bernhard Jasper | Fr., 17. März 2017 - 15:44

Herr Niklaus, ich habe niemals von einem „Gesinnungsstrafrecht“ gesprochen.

Vielen Dank für Ihren Link. Aus dem Text des wissenschaftlichen Dienstes:

Zitat: "Ausdrücklich finden die Begriffe „Hass“ und „Hetze“ im Straftatbestand der Volksverhetzung Verwendung (§ 130 StGB).

Beispiele für weitere Straftatbestände, die mit durch Hass motivierten Äußerungen typischerweise verwirklicht werden können, sind Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).

Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Keine Strafe ohne Gesetz.

MfG

Joachim Fehr | Fr., 17. März 2017 - 16:49

Wer will uns da retten. Ist das nicht jener Knabe, der immer gegen die Vorratsdatenspeicherung war (zu recht), um diese dann doch einzuführen, weil sein Parteiboss es befahl. War es nicht jener Knabe, der im Verein mit dem glorreichen Innenminister Flüchtlinge ohne jeder Erfassung ins Land gelassen hat. Wenn man dann noch die Fakten von Herrn Alexander zur Kenntnis nimmt, dann, ja dann kommt mir Heinrich Heine in den Sinn: Denk ich an Deutschland in der Nacht ....... . deshalb: Bravo Kissler und weiter so. Da denke ich wehmütig an Leuthäuser-Schnarrenberger mit ihrem Rückrat, die sich nicht verbiegen lies und zurücktrat. Wir brauchen Leute mit Kompetenz und Rückrat, keine schwankenden Gestalten. Leider ist das Personal der Koalition so verbraucht, dass es abgewählt werden muss, da hilft auch kein Schulz, der erst ein glühender Verfechter der Agenda 2010 war und nun sich nicht zu schade ist, dass glatte Gegenteil zu verkünden. Wo ist eigentlich unsere Presse? Im Zeitgeist gestorben?

Hubert Knapp | Fr., 17. März 2017 - 17:01

Ob ein Ostfriesenwitz eine Straftat darstellt, entscheidet dann die (vom Gericht unterstellte) Gesinnung (Böswilligkeit) des Erzählers.

Bernhard Jasper | Fr., 17. März 2017 - 17:04

Herr Jaskolla, es sind für mich Reaktionen auf Mißstände (Gesetzesentwurf) und als „ein Schuss vor den Bug“ zu verstehen. Fach-Juristen werden sich damit natürlich noch auseinandersetzen müssen.

Betroffen sollen Firmen wie Facebook, Twitter, YouTube, WhatsApp, usw. und sofort. Als rechtswidriger Inhalt soll alles gelten, was den Tatbestand der § 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241, 269 des Strafgesetzbuchs erfüllt. „Thematisch und personell eingegrenzte Netzwerke" wie z.B. Xing sollen nicht betroffen sein.

Ein schönes Wochenende

Heinz Jaskolla | Fr., 17. März 2017 - 21:02

Antwort auf von Bernhard Jasper

Wo Mißstände vorliegen, die nicht justiziabel sind, hat ein Maasscher "Schuß vor den Bug" nichts verloren. Es steht dem Staat nicht zu, jemanden stoppen zu wollen, der sich nicht gegen Recht und Gesetz vergeht, und wo dies jemand tut, so steht das Strafrecht zur Verfügung - so einfach ist das. Wer unliebsame Meinungsn, das Reden diesseits des Strafrechts, also im Bereich der Meinungsfreiheit, ersticken will durch Strafdrohung gegen die Platform, erzeugt ein Klima der Vorsicht und Angst, in dem weder Toleranz noch Freiheit gedeihen können.
Dem Machtmißbrauch des Rechts wird dadurch Tür und Tor geöffnet. Ich betone explizit: Ein "Mißstand", wie er von einigen verstanden wird, von anderen nicht, hat jedes Recht auf Existenz, sofern er nur Geschmacksfragen, nicht aber das Strafrecht berührt. Sie haben den empfohlenen Text gelesen - dort steht, dass Geringschätzung, Verachtung, Feindschaft gegen wen auch immer von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wo Hass beginnt, sollen Gerichte klären

Bernhard Eber | Fr., 24. März 2017 - 19:49

Antwort auf von Bernhard Jasper

Darum geht es den meisten Kommentatoren nicht. Das ist reflexartiges Frust ablassen. Frust, den sich die Totalgegner der Bundesregierung fast jeglicher Colleur tiefgehend und fest verwurzelt angeeignet haben. Da helfen keine Fakten. Man sieht dies deutlich bei den Trump-Anhänger/innen.

Reinhard Kreis | Fr., 17. März 2017 - 17:22

Leider sind die deutsche Politik mit ihren Medien voran beim Lügen, beim Verschweigen, bei Hass und Hetze. Ein wirksames Gesetz würde genau die deutschen Politiker und deren Medien zum Schweigen verurteilen, zumal sie massenwirksam sind. Dagegen ist jeder Eintrag auf einer Kommentarseite nur individualwirksam und wird bereits vor Veröffentlichung kontrolliert und gegebenenfalls gelöscht.

Nicolas Wolf | Fr., 17. März 2017 - 17:29

Na was erwartet man von dieser Ministerkarikatur. Ich verstehe sein Gesetz so nicht ganz, wird Maas damit stillgelegt, denn Fake News ist ja sein Markenkern. So behauptet er doch allen ernstes, der Bundestag sei ein Debatierclub und debattieren wäre demakratisches Legitimieren; http://m.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/heiko-maas-in-der-f-… . Dann hat er mal vergessen, dass er einer Regierung angehören wollte, die die Maklergebüren dem Vermieter aufbrummen wollte (eine Fake News an sich); http://m.tagesspiegel.de/politik/posse-um-maklergebuehr-die-instinktlos…. Auch gut war: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/mueller-vogg-gegen-den-strom/eco…; als wüsste er was Geld ist und woher es kommt. Also wenn gegen Fake News, dann doch bitte gleich beim Mittelmaas beginnen...

Arne Bruhn | Fr., 17. März 2017 - 18:11

In einigen Beiträgen wurde auf den Humor verwiesen, hier eine Kombination aus dem WK 1 Las mein Vater zu gerne vor (gekürzt) Feldpostbrief: "Wir liegen nicht in Wilhelmshaven zum Bunkern - es geht morgen nicht durch den Ärmelkanal ins Mittelmeer, Marseille soll nicht beschossen werden."
Geschrieben haben soll das ein Maat - folgenlos. Wie wäre es ihm wohl unter Herrn Maas ergangen?

Dr. Lothar Sukstorf | Fr., 17. März 2017 - 18:19

maßhalten, Herr Maas, sonst ist das Maß mit Ihnen bald voll. Wer seinen Pressesprecher als Claqueur mit in eine Talkshow bringt, damit ihm jedenfalls einer euphorisch Beifall spendet, sollte über die Tugend ernsthafter Arbeit intensiv nachdenken; bevor er unser Land komplett zu einer Lachnummer macht. Mir ist es jedenfalls lieber - so wenig Gesetze zu haben - nur ein kleines Mindestmaß, wie nur möglich - statt, dass sich der Gesetzgber in alle Lebensbereiche einmischt und so viele Gesetze(inflationär) erlässt wie nur möglich. Bei uns - in der rechtstaatlichen Demokratie, frisst allmählich das Adjektiv das Substantiv! Maßhalten, Herr Maas! Seien Sie maßvoll. Wer soll denn neben Ihnen der Fake-Hass-Minister werden?

Horst Schäffer | Fr., 17. März 2017 - 18:56

Dieser arrogante und ignorante Justizminister soll sich mal selbst anzeigen, hat er doch vor nicht all zu langer Zeit in öffentlichen Netzwerk eine plärrende, grölende "Deutschland ist Dreck" LINKEN-Rockband gelobt, die in ihren Lieder-Texten zu Gewalt gegen Polizisten auffordert.

Und dieser Mensch ist deutscher Justizminister !

Helmut Bühler | Fr., 17. März 2017 - 20:21

Das Gesetz ist miserabel zusammengeschustert, realitätsfremd, und, und, und .....
Das weiß Maas auch selbst, interessiert ihn aber nicht weiter. Dieses Gesetz soll doch nicht Rechtssicherheit schaffen sondern vielmehr das genaue Gegenteil. Es soll eine Handhabe bieten, unliebsame Meinungen zu unterdrücken und das geht umso besser, je schwammiger formuliert wurde.
Und das Unterdrücken soll delegiert werden. Letztendlich kommt es daher nur auf die Drohkulisse der horrenden und völlig unangemessenen Bußgelder an (man denke nur mal an die lächerlichen Beträge, die bei gepanschten Lebensmitteln drohen). Das ganze Drumherum namens Gesetz ist sowas von irrelevant.
Nein, durch finanzielle Drohung sollen die Sozialen Medien veranlasst werden, unliebsame Meinungsäußerungen zu zensieren, egal wieviel "Hate" darin steckt - und es wird funktionieren. Nur wegen ein paar Freiheitsrechte werden sich internationale Internetkonzerne nicht das Geschäft verderben lassen.

Konrad Kugler | Sa., 18. März 2017 - 08:57

Ein Sozialist ist ebenso ein Faschist in seinem Handeln wie jeder Ideologe.

Faschismus ist weniger eine Ideologie als ein Verhalten.

Dorothee Sehrt-Irrek | Sa., 18. März 2017 - 10:20

Insgesamt ganz interessant, aber nicht nachzumachen, folgender Film - eigentlich alle Filme über politische Intrigen an Herrscherhäusern -

Vlad - Der Pfähler
Rumänien 1979
Regie Doru Nastase - ich "kenne" nur Ilie Nastase:)
Hauptdarsteller Stefan Sileanu

Fazit, auch seriöse Politik gehört zu einem seriösen politischen Klima.

Robert Schulze | Sa., 18. März 2017 - 10:59

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin) Ich nehme mit großem Argwohn zur Kenntnis, dass die deutsche Politik in den letzten Jahren zunehmend darauf abziehlt, den Menschen in kleinen Stücken immer mehr Freiheit abzutrotzden. Die "Begründungen" sind vielfältig (Sicherheit, Neid, Kriminalitätsprävention, etc). Wo der Widerstand zu groß wird, wird es ein paar Jahre später erneut angegangen. Was einmal abgeschafft wurde, wird nicht mehr freigegeben. In meinen Augen ist dies eine sehr, sehr gefährliche Sackgasse.

Ruth Falk | Sa., 18. März 2017 - 11:32

Da nun mal der Teufel aus der Flasche, bzw. das Internet erfunden und in aller Hände ist. dürfte es schwer sein, die Zeit zurückzudrehen, da helfen auch keine Gesetze.
Menschen sind nun mal mit wenigen Ausnahmen, neidisch, missgünstig, und boshaft ihren Mitmenschen gegenüber. Was im Kindergarten das fleissig geübte "Mobbing", setzt sich dann im Netz fort. Schon Dr. Bartolo im Babier von Sevillia singt: "Die Verleumdung ist eine Plage...", wie sollte das heute anders sein? Helfen nur: dickes Fell, aktive Gegenwehr, aber bestimmt kein Gesetz, oder hat ein Gesetz schon mal einen Mord verhindert?
Also Freunde, lernt 1. euern Kopf einschalten, und 2. all den Quatsch weniger Ernst zu nehmen, nützt sehr der Gesundheit.

elke popken | Sa., 18. März 2017 - 15:47

Die 68er gingen auf die Strasse und taten ihren Unmut lautstark und teils gewaltaetig kund um im Land etwas zu verändern. Die neue Form des Widerstandes über Entwicklungen im eigenen Land ist das Internet. Was Herr Maas Ziel führend betreibt hat erdogan.Methode! Was folgt als nächstes: ein Referendum ala Türkei, die guten gegen die bösen?

Ulrich Pohl | Sa., 18. März 2017 - 15:49

Was ist eigentlich mit der großen Menge z.B. arabischer Posts, von denen man nur an der Spitze des Eisbergs gewahr wird, wie sie zu kriminellen Handlungen, etwa der Beschaffung illegaler Papiere o.a. aufrufen und wie sie gegen die Gesellschaft des Gastgeberlandes hetzen? Passt Herr Maass auch darauf so genau auf?

Matthias Junglewitz | Sa., 18. März 2017 - 22:42

Der heißt Meinungsfreiheit. Alleine deswegen wäre das Gesetz zum Scheitern verurteilt. Und wenn sich jemand durch das Netz beleidigt oder bedroht fühlt kann er eine Anzeige machen und es ist eine Sache des Gerichts. Oder er kann wie auf ziemlich allen Foren den Beleidiger melden und entfernen lassen. Oder wie gesagt mit einer Anzeige drohen. Aber alles andere ist Zensur und ist bei öffentlich rechtlichen strafbar.

Jacqueline Gafner | So., 19. März 2017 - 09:45

was ist stärker, das Recht oder die Moral? Antwortet der Prüfling im Brustton der Überzeugend: das Recht! Will der Professor wissen, woher der Prüfling denn komme, und meint nach erhaltener Antwort: ach so, dann verstehe ich Ihre Anwort auf meine Frage. ...
[Die Geschichte ist selbstredend frei erfunden und ein klassisches Beispiel für eine strafbare Falschnachricht.]

Holger Stockinger | So., 19. März 2017 - 17:56

scheint der SPD ein Garant für "was eigentlich" zu sein?

Für "weltweite Gerechtigkeit", mittels Merkels "Ich bin die größte aller Schleuserfreunde?"

SPD und CDU haben sich vom deutschen Grundgesetz bereits dermaßen entfernt, daß es Hohn spricht, zu glauben, wer eine der beiden Parteien wählen täte, "bekäme" etwas, das den Namen Recht verdiente ...

Bernhard Jasper | Mo., 20. März 2017 - 12:59

Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können.

Um sich effektiv wehren können, sollen auch Schadensersatzforderungen drohen.

Hans van Verne | Mo., 20. März 2017 - 15:56

Das Erschreckende an diesem Stasi 2.0 Gesetz ist das totale Versagen der Medien. Nur sehr wenige Zeitungen/Online Zeitungen wie z.B. Cicero thematisieren das. Die ÖR Sender berichten zwar über das Vorhaben, kritische Stimmen werden in den Nachrichtensendungen kurz eingeblendet, aber sonst nichts!
Keine Illner, Maischberger oder Will thematisiert das.
Und Comedy Sendungen wie z.B. die Heute-Show verweisen auf die Unfähigkeit des Herrn Maas, dass es nicht längst in trockenen Tüchern ist.
Wie kann es sein, dass niemand diese geplante Beschneidung der Meinungsfreiheit kritisch im TV beäugt und auseinander nimmt?
Wähnen die sich alle auf der richtigen politischen Seite und meinen es gehe hier eh nur gegen Konservative und Rechte?
Ich finde das alles hochgradig bedenklich, denn es geht um unsere Demokratie, unser höchstes Gut!

Guy Franquinet | Mi., 22. März 2017 - 07:50

Was kann man anderes erwarten von einem Justizminister, der sein Stuhl schon längst hätte räumen müssen, als er den Bundesanwalt zum Rücktritt zwang.

Jürgen Howe | Fr., 24. März 2017 - 21:23

Herr Maas hat aus meiner Sicht schon recht. Facebook darf nicht gegen unsere Gesetze verstoßen, ansonsten dürfte es jeder tun.