Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) spricht am 13.05.2016 im Bundestag in Berlin während der Debatte zum CETA-Abkommen
Kämpfer gegen ein aufgeblähtes Parlament: Norbert Lammert / picture alliance

Steigende Anzahl von Ausgleichsmandaten - Das Klüngel-Parlament

In Zeiten einer immer weiter steigenden Parlamentarierzahl hat es sich der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Aufgabe gemacht, gegen das unkontrollierte Wachsen von Ausgleichsmandaten anzugehen. Dafür muss man ihm danken

Autoreninfo

Christoph Schwennicke war bis 2020 Chefredakteur des Magazins Cicero.

So erreichen Sie Christoph Schwennicke:

Neulich, im Restaurant des Bundestags: Ein direkt gewählter CDU-Abgeordneter empfiehlt mir, mal einen Blick ins schütter besetzte Plenum zu werfen. Ob mir die Zweier- und Dreiergrüppchen in den hinteren Sitzreihen auffielen. „Egal, was da vorne verhandelt wird“, sagte der Abgeordnete in einer Mischung aus Verachtung und Verzweiflung. „Es geht dort nur noch um eines: einen guten Platz auf der Liste.“

Die Liste, das ist die Lebensversicherung des mittelmäßigen Parlamentariers. Desjenigen, der einen der 299 Wahlkreise nie gewinnen würde, sondern nur über dieses Kungel- und Klüngelinstrument der Parteien seinen Sitz im Bundestag zu sichern vermag. Im Aufgalopp zur Bundestagswahl im Herbst werden zu Beginn des Jahres 2017 die Tickets für die Liste vergeben.

Ausgleichsmandate wachsen

Die Listenmandate sind ein Teil des Preises für unser gerechtes Verhältniswahlrecht. Das Mehrheitswahlrecht des britischen Parlaments zum Beispiel kennt sie nicht. Dort gilt: Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht ein. Alle anderen gucken in die Röhre. Ein Prinzip, das für den prozentualen Proporz der Parteien entlang des Wahlergebnisses weniger fair ist. Ob jemand ganz knapp oder deutlich unterliegt, spielt keine Rolle. Die Fähigkeit der Abgeordneten fördert aber dieses System, denn sie müssen sich direkt gegen den anderen Kandidaten durchsetzen.

In Deutschland werden über die Listen am Ende die so genannten Ausgleichsmandate verteilt. Die Wild Cards für jene, die es nicht direkt ins Hauptfeld geschafft haben. Diese Ausgleichsmandate haben sich im Bundestag stark vermehrt, seit es dort mehr Parteien gibt. 630 Abgeordnete umfasst das aktuelle Parlament. 630 Volksvertreter für ein Volk von 80 Millionen. Zum Vergleich: Im Jahre 1972 waren es in Westdeutschland noch 496. Im Europaparlament, einer Volksvertretung von 500 Millionen Menschen, versammeln sich 751 Parlamentarier.

Bald 800 Bundestagsabgeordnete?

Der Bundestag steuert derweil weiter auf das Tausend zu. Wenn, wovon auszugehen ist, im nächsten Parlament sechs Parteien vertreten sein werden, müssen wir mit bis zu 800 Abgeordneten rechnen. Ein Volksvertreter kostet diejenigen, die er vertritt, im Jahr rund 300.000 Euro. Die repräsentative Demokratie sollte uns etwas wert sein, die Privilegien werden den Abgeordneten aus gutem Grund auf Zeit zur Verfügung gestellt. Und doch sei der Hinweis erlaubt.

Deshalb muss der Aufblähung dieses Apparats dringend Einhalt geboten werden, denn auch im Verhältniswahlrecht lassen sich die Ausgleichsmandate eindämmen. Zum Glück gibt es einen namhaften Kämpfer dafür. Der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert hat nicht nur der Versuchung widerstanden, sich als nützlicher Last-Minute-Kandidat der Kanzlerin für das von ihm einstmals angestrebte Amt des Bundespräsidenten missbrauchen zu lassen. Der Christdemokrat hat es sich ebenso zu einer seiner letzten Aufgaben gemacht, diesen immer weiter aufquellenden Bundestag einzudämmen und etwas gegen die scheinbar unaufhaltsame Inflation der Ausgleichsmandate zu tun.

Das Vermächtnis von Norbert Lammert

Dafür gebührt ihm jeder Respekt und alle Unterstützung der Anständigen unter den Parlamentariern. Denn selbst wenn sie vom Schutzreflex der Frösche betroffen sind, die ja auch nicht „Hurra“ schreien, wenn ihr Sumpf trockengelegt werden soll: Sie sollten sensibel dafür sein, dass sturer Egoismus zu einer weiteren Entfremdung des Parlamentarismus und der Politik von jenen führt, in deren Namen und für deren Interessen ihnen alle Privilegien des Parlamentariers eingeräumt wurden.    

Noch in dieser Legislaturperiode sollte das Vermächtnis des Norbert Lammert Gesetz werden. Damit dieses Stoppschild spätestens bei der darauffolgenden Bundestagswahl 2021 greift.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels war statt von Ausgleichsmandaten von Überhangmandaten die Rede. Das war falsch. Wir bedanken uns für die zahlreichen Hinweise von Lesern und bitten wegen des Fehlers um Entschuldigung

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Christa Wallau | Di., 3. Januar 2017 - 12:55

Danke, lieber Herr Schwennicke, für diesen wichtigen, sehr guten Kommentar!

Wenn unsere Demokratie ihre Berechtigung und ihre Anerkennung beim Volk nicht verlieren soll, müssen dringend Reformen her. Das hat der nicht nur kluge, sondern verantwortungsbewußte Herr Lammert (bekennender Katholik) richtig erkannt und angemahnt. Leider gibt es im BT nicht viele Menschen seines Formates.

Ein kleiner, erster Beitrag zu einer Reform unseres Parlamentarismus wäre die absolut notwendige Begrenzung der Zahl der Abgeordneten im deutschen Bundestag, damit über die Listenplätze nicht noch mehr
"durchschnittliche" Volksvertreter ins höchste Parlament gespült werden (Jasager auf den Hinterbänken).

Leider gibt es noch jede Menge weiterer Baustellen...

Eine Begrenzung ist in jedem Fall undemokratisch, denn entweder können nicht genug Überhangmandate ausgeglichen werden, was zur Verfälschung des Wählerwillens führt, oder die Einführung des Mehrheitswahlrechtes, das per se undemokratisch ist, da die Minderheitsstimmen in den Wahlkreisen verschütt gingen. Hätten wir 2013 nur Wahlkreiskandidaten gewählt, hätte die Union über drei Viertel der Abgeordneten gestellt. Mehrheitwahlrecht funktioniert "relativ demokratisch" nur dann, wenn es wie im Kaiserreich viele Regionalparteien und "große Volksparteien" gäbe.

Weder das eine noch das andere Wahlverfahren sind undemokratisch. Oder sind Großbritannien, Frankreich oder die USA etwa keine Demokratien? Hätte die Bundesrepublik aufgehört ein Demokratie zu sein, wenn 1968 das Mehrheitswahlrecht eingeführt worden wäre? Die Fünf-Prozent-Hürde verzerrt den "Wählerwillen" auch - undemokratisch?

Das "Problem" in der Sache liegt darin, dass ein funktionierendes, absolut demokratisches Wahlsystem aufgrund solcher überkandidelter Demokratievorstellungen verschlimmbessert wurde.

Nur eine Reduzierung auf die Anzahl der Wahlkreise und nur direkt gewählte Abgeordnete können einen Beitrag gegen Demokratie-Verdrossenheit gewährleisten.
Das ist echte "Stellvertreter-Demokratie": Mein (e) Abgeordneter, die mich in meiner Meinung vertritt, und nicht irgendeine Partei die im Hintergrund kungelt und mit Stimmen und Pfründen manipuliert ! Wenn der /die gewählte Abgeordnete (r) nicht mehr will oder aus gesundheitlichen Gründen kann - gibt es nur in diesem Wahlkreis eine Nachwahl. Das kann zu veränderten Mehrheiten führen - aber das ist gut so - eine aktuelle sachgerechte Debatte ist demokratischer als ein vorher abgestimmtes Parteienprogramm das nur noch "durchgezogen" werden soll. : Dies bedeutet: Mehr Demokratie wagen und die Bürgerrechte stärken.

Ich schließe mich Ihrem Dank an Herrn Schwennicke für diesen Beitrag ausdrücklich an, liebe Frau Wallau! Nur durch beharrlichen Druck vonseiten der Öffentlichkeit wird sich hier - falls überhaupt - etwas ändern.
Man sollte dabei auch bedenken, dass inzwischen ja der größte Teil der politischen Entscheidungen in Brüssel getroffen wird. Das heißt, der Bundestag wächst umgekehrt proportional zu seinen Aufgaben!

Maximilian Klasen | Di., 3. Januar 2017 - 13:19

Tja, entweder weniger Wahlkreise oder kein Verhältniswahlrecht mehr. Zwischen den beiden Optionen muss man sich entscheiden um das Problem dauerhaft zu lösen.

Um das Problem zumindest ein bisschen verkleinern zu können, würde es schon helfen die 299 "festen" Listenplätze zu streichen und auf Basis der Direktmandate nur noch Ausgleichsmandate (per Liste) zu vergeben. Dann wäre bei der Union so gut wie keine Liste gezogen. Dann ist es aber wichtig, wenn nicht mehr die Union Dreiviertel aller Direktmandate bekommt, sonst wird das Parlament trotz der geringeren Grundgröße aufgebläht wenn viele Parteien ohne Direktmandate einziehen.

PS | Di., 3. Januar 2017 - 13:25

Es sind nicht die sog. Überhangmandate, die über die Landeslisten verteilt werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem prozentualen Ergebnis der Zweitstimme zustehen würden. Prädestiniert dafür sind Bundesländers mit einer starken dritten Kraft, vor allem die neuen Bundesländer.
MdBs, die ein Überhangmandat bekleiden, sind also ausschließlich direkt gewählte Abgeordnete. Allein durch diesen Umstand wurden Überhangmandate bisher legitimiert, schließlich kann man keinem direkt gewählten Abgeordneten das Mandat verwehren.

Zum Problem bei der nächsten Bundestagswahl dürften stattdessen die sog. Ausgleichsmandate werden. Das Verfassungsgericht forderte den Gesetzgeber 2012 auf, die Verzerrung des Wahlerergebnisses durch die Überhangmandate zu unterbinden. Der Bundestag entschied sich für den "einfachsten" Weg und schuf die Ausgleichsmandate, die letztlich zu einer enormen Vergrößerung des Parlamentes führen werden.

Reiner Jornitz | Di., 3. Januar 2017 - 13:30

Man spricht von 630 Abgeordneten ! Wo sind sie denn zu finden? Von Berichten der Abendschau sehe ich im Parlament vielleicht zwischen 30 und 50 Mandatsträger im Durchschnitt. Oder gehen diese einer Aufsichtsratssitzung nebenher. 300000€ pro Abgeordneter im Jahr mal 600 Abgeordnete = 180000000 € vom Steuerzahler im Jahr ! nicht schlecht.

Reinhard John | Di., 3. Januar 2017 - 14:06

Reformen sind eher selten in den letzten 11 Jahren der Regierung Merkel geschehen. Lediglich die Steuergesetze wurden regelmäßig zum Nachteil des Steuerzahlers reformiert, so weit, dass normale Rentner wie Kleinunternehmer zur Steuervorauszahlung , wie in Sachsen geschehen, veranlagt werden. Herrn Lammert drücke ich die Daumen, dass die Reformierung der Überhangmandate gelingt.

Werner Kulka | Di., 3. Januar 2017 - 14:21

Sicherlich gibt es noch viel zu tun damit unsere mühsam errungene Demokratie erhalten bleibt !
Auch sollte Herr Lammert eingreifen wenn sich einige Parlamentarier daneben benehmen,
wenn sie herum johlen und dumme Sprüche klopfen wenn Redner anderer Parteien über ernste Temen reden !

Carsten Pötter | Di., 3. Januar 2017 - 14:36

Gibt es inzwischen ein modifiziertes Wahlrecht? Hat das Bundesgrundgesetz-Gericht das aktuelle Recht im Jahre 2012 nicht für "verfassungswidrig" erklärt? Kümmert das irgendjemanden, dass das hohe Haus und seine Bewohner illegitim sind?
Hallo Cicero censeo!!!!

Edgar Timm | Di., 3. Januar 2017 - 14:44

1. Alle direkt gewählten Abgeordneten unterliegen nicht dem Fraktionszwang
2. Alle Listen-Abgeordneten unterliegen dem Fraktionszwang
3. Koalitionen werden verboten, denn sie unterhöhlen die Diskussion im Parlment - die stärkste Partei sollte die Regierung bilden und sich von Fall zu Fall Mehrheiten suchen. Oppositionsparteien, die eine "gute Regierung" stürzen, haben bei Neuwahlen das Nachsehen.

helmut armbruster | Di., 3. Januar 2017 - 14:57

es wird auch noch "fraktionsgezwungen", d.h. bei einem Großteil der Abstimmungen wird den Abgeordneten von der Fraktionsführung das Abstimmungsverhalten vorgeschrieben. Dies ist in D eigentlich verfassungswidrig, da es gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt, wird aber trotzdem praktiziert u. von Herrn Lammert geduldet.
Wenn das so praktiziert wird, wozu dann ein Parlament mit 630 Abgeordneten,denen dann
eine Handvoll Fraktionsvorsitzender vorschreibt wie sie abzustimmen haben? Sarkastisch ausgedrückt könnte man sagen die Fraktionsvorsitzenden allein würden genügen u. wären auch noch billiger als die 630 Abgeordneten.
Das alles wirft kein gutes Licht auf unser Parlament. Der Versuch die Anzahl der Parlamentarier nicht weiter wachsen zu lassen ist ehrenwert, aber er reicht bei weitem nicht aus um ein wirklich vorbildliches Parlament zu schaffen. Da gibt es noch andere u. größere Baustellen.

Torsten Knecht | Di., 3. Januar 2017 - 16:39

.... Maximalprinzip!

Unabhängigkeit garantiert auch das nicht. Weil der Preis der Käuflichkeit unterschiedlich hoch ist. Und die meisten an das danach denken, wie es mit Ihnen weiter geht.

Vielleicht ist der Ansatz falsch. Warum nicht auf Durchschnittsverdienst u. maximal 2 Legislaturperioden ansetzen. Plus direkte Demokratie wie in der Schweiz. Nicht noch mehr hochbezahlte Politiker sondern Politiker auf Zeit mit Bodenhaftung u. mehr direkte Demokratie.

Menschen mit diesem Gehalt leben in einer Blase. Und wer in einer Blase lebt, der hat eine andere Wahrnehmung bzw. ein verzerrtes Bild der Realität. Kein Wunder das deren Statements, wie bei Frau Peters o. Roth, ja fast nur noch mit Humor zu ertragen sind.

Joachim Schmidt | Di., 3. Januar 2017 - 17:18

Herr Lammert wird keinen Erfolg haben. Da sind alle etablierten Parteien dagegen.

Es ist zu erwarten, dass einige Parteien erhebliche Verluste bei der Wahl erleiden werden.

Eigentlich bitter für die Hinterbänkler. Aber nein, die Ausgleichsmandate helfen beim Überleben.

Wäre das nicht so, es gäbe schon eine Revolte bei der SPD und auch bei der CDU. So aber kann man ja ruhig abwarten und schön lange applaudieren.

Martin Keller | Di., 3. Januar 2017 - 17:32

Nur eine kleine Anmerkung zu den "Listenabgeordneten", die bei Ihnen nicht so gut wegkommen: Auch Norbert Lammert zählt zu dieser Gruppe und war stets auf eine gute Listenplatzierung angewiesen. Er gehört dem Bundestag seit 1980 ununterbrochen an; seinen Wahlkreis (in Bochum) hat er nie gewonnen. Zuletzt unterlag er 2013 sehr deutlich dem SPD-Hinterbänkler Axel Schäfer.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 3. Januar 2017 - 19:35

Ich bin nicht gegen eine Verkleinerung des Parlaments.
Gleichzeitig damit strebt Herr Lammert jedoch nach meiner Kenntnis eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags auf 5 Jahre an.
Ich halte dieses in unserer „repräsentativen Demokratie“ für falsch. Die Wahlbeteiligung mit < 60 % bei über 9% (FDP und AfD) unberücksichtigter Wählerstimmen aufgrund der (richtigen) 5% Hürde und das Fehlen konservativer Alternativen im Parteienspektrum kann den Volkswillen nicht abbilden.
Wie Alexander Grau in „Es ist Zeit umzusteuern“ sehe auch ich die Notwendigkeit eines „Kurswechsels“ aber keine wirkliche (Partei-)Alternative mit Chancen ins Parlament zu kommen.
Einer Mitbestimmung durch direkte Demokratie haben sich unsere Parlamentarier ja bisher immer verwehrt. Diese wird nicht zugelassen oder es wird gegen die „Volksmeinung“ gehandelt (weil das Volk nicht den Einblick hat, so Lammerts Büro).
Wollen wir Bürger das wirklich weiter verfestigen und uns entmündigen lassen?

Hans Jürgen Wienroth | Di., 3. Januar 2017 - 19:39

Ich bin nicht gegen eine Verkleinerung des Parlaments.
Gleichzeitig damit strebt Herr Lammert jedoch nach meiner Kenntnis eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags auf 5 Jahre an.
Ich halte dieses in unserer „repräsentativen Demokratie“ für falsch. Die Wahlbeteiligung mit < 60 % bei über 9% (FDP und AfD) unberücksichtigter Wählerstimmen aufgrund der (richtigen) 5% Hürde und das Fehlen konservativer Alternativen im Parteienspektrum kann den Volkswillen nicht abbilden.
Wie Alexander Grau in „Es ist Zeit umzusteuern“ sehe auch ich die Notwendigkeit eines „Kurswechsels“ aber keine wirkliche (Partei-)Alternative mit Chancen ins Parlament zu kommen.
Einer Mitbestimmung durch direkte Demokratie haben sich unsere Parlamentarier ja bisher immer verwehrt. Diese wird nicht zugelassen oder es wird gegen die „Volksmeinung“ gehandelt (weil das Volk nicht den Einblick hat, so Lammerts Büro).
Wollen wir Bürger das wirklich weiter verfestigen und uns entmündigen lassen?

Stefanie Reger | Di., 3. Januar 2017 - 22:00

Es ist zwar zutreffend, dass das z.B. britische Mehrheitswahlrecht keine Listenmandate kennt, aber dieses System fördert eben nicht unbedingt die "Fähigkeit der Abgeordneten", denn viele Wahlkreise (die man eben auch mit 40% gewinnen kann) sind sichere Wahlkreise. Wer hier für die Mehrheitspartei kandidiert (und sei es der sprichtwörtliche Besenstiel) muss zu überhaupt nichts fähig sein. Und leider ist es auch im Vereiniten Königreich gang und gebe, dass Parteiführungen gewünschte Kandidaten in gerade solche Wahlkreise schicken.

Ralf Ehrhardt | Mi., 4. Januar 2017 - 01:30

Aus dem durchaus Respekt verdienenden Versuch des Bundestagspräsidenten, dem unkontrollierten Wachsen von Ausgleichsmandaten Einhalt zu gebieten, wird leider nichts werden! Mit gefüllten Bäuchen und ansonsten den Fraktionszwängen unterworden werden gerade die Abgeordneten der GroKo einen Teufel tun und an ihrem eigenen Ast sägen, zumal die bei der nächsten Wahl wegfallenden Madate (die AfD lässt grüßen) dann doch auf elegantem Weg durch die Ausgleichsmadate für die eigene Partei kompensiert werden können.
Ansonsten sehe ich keine großartigen Verdienste des Herrn Lammert, da er sich bei wesentlichen Aufgabenstellungen als Parlametnspräsident auffällig weggeduckt hat. Wo waren er und sein Parlament z.B. im Rahmen des "Budgetrechtes des Bundentages" bei der Entscheidungsfindung zu den 3 Hilfspaketen für Griechenland (bisher allein für De ca. 100 Mrd. Bürgschaften) oder bei den einsamen und z.T. rechtswidrigen Entscheidungen der Bundeskanzlerin i.R. der Flüchtlinngskrise (xxx Mrd.) ?

Frank Goller | Mi., 4. Januar 2017 - 10:30

Im sehe im Bundestag nur Kämpfer - sie kämpfen gegen den Schlaf. Das Herr Lammert sich durchsetzen wird glaube ich nicht, reiner Aktionismus ohne Aussicht auf Erfolg. Er versucht sich halt noch einmal bemerkbar zu machen........bevor er völlig erschöpft + ermattet in den hochdotierten Ruhestand sinkt.

Thorsten Rosché | Mi., 4. Januar 2017 - 11:39

Vielleicht sollte Herr Lammert einfach mal die unzähligen, absolut überflüssigen Bundestags- Vizepräsidenten abschaffen. Das wäre ein 1. Schritt. Wieso fällt mir da spontan Frau Roth ein..............?
Nichts wird passieren, Herr Lammert ist ein harmloser, freundlicher alter Mann, der tut keinem mehr weh !

Yvonne Walden | Mi., 4. Januar 2017 - 14:55

Vielleicht wäre es generell besser und erstrebenswert, wenn wir Wählerinnen und Wähler lediglich unsere Präferenz für eine bestimmte Partei abgeben, also unsere Stimme einer Partei geben würden.
Die Sitze im Deutschen Bundestag würden dann nach der erreichten Stimmstärke vergeben.
Direkt gewählte Abgeordnete, die innerhalb bestimmter Wahlkreise gewählt werden, gäbe es dann nicht mehr.
Im übrigen: Welche Wählerin, welcher Wähler weiß Genaueres über die in seinem Wahlkreis antretenden Kandidatinnen und Kandidaten?
Also wählen die allermeisten anstatt der "Persönlichkeit" eben doch nur die Partei, der die Kandidatin, der Kandidat angehört.
Wenn also der Deutsche Bundestag beschließt, daß ihm künftig nur noch 300, 400 oder maximal 500 Parlamentarierinnen oder Parlamentarier angehören sollen, wäre eine Sitzverteilung nach probaten Verfahren relativ einfach.
Das Hauen und Stechen innerhalb der Parteien um die besten Listenplätze wäre dadurch allerdings nicht unterbunden, im Gegenteil!

Günter Glosse | Sa., 7. Januar 2017 - 09:35

Offenbar geht die Diskussion am Wesentlichen vorbei.
Wenn jemand als Vertreter eines Bevölkerungsteiles (Wahlkreis) auftreten will, so bedarf er dafür zwingend einer Vollmacht von diesem Bevölkerungsteil.
Eine Vollmacht kommt zustande, wenn jemand einen Anteil von 50 v.H. + 1 auf sich vereinigen kann.
Da nur jemand mit Vollmacht im Auftrag seiner Vollmachtgeber handeln (Gesetze erlasse) kann, scheidet das Verhältniswahlrecht in der Demokratie generell aus.
Die Bezugsmenge für den Vollmachtgeber ist in Artikel 20 Absatz 2 Grundgesezt hinreichend genau definiert.
Will man die Anzahl von 600 Bevollmächtigten im Bundestag beibehalten, so ist die Anzahl der Wahlkreise zu verdoppel.
Was in Gottes Namen soll ich mit einem Parteifunktionär, der bereits vor der konstituierenden Sitzung durch Unterwerfeung unter den Fraktionszwang die Seiten wechselt?