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Polizei bei der Augsburger Allgemeinen - „Völlig überzogen”

Wegen eines kontroversen Leserkommentars im Online-Forum der Augsburger Allgemeinen hat das Amtsgericht eine Durchsuchung der Redaktionsräume bewilligt. Zu Unrecht, sagt Jutta Müller vom Bayerischen Journalisten-Verband

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Christophe Braun hat Philosophie in Mainz und St Andrews studiert.

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Provinzposse oder Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit? Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) fühlt sich durch einen Kommentar im Online-Forum der Augsburger Allgemeinen beleidigt – und erstattet Strafanzeige gegen den Kommentar-Schreiber. Um dessen Klarnamen zu ermitteln – er hat als „Berndi” geschrieben –, bewilligt das Amtsgericht daraufhin einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Am Montagmittag besucht ein Polizeibeamter die Redaktion und beschlagnahmt die Nutzerdaten. Die Affäre erregt die Gemüter: Überregionale Medien und Journalistenverbände melden sich zu Wort. Wie beurteilt die Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands die Angelegenheit?

 

Frau Müller, war der Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss für die Redaktionsräume der Augsburger Allgemeinen angemessen?
Nein. Das war weder angemessen noch verhältnismäßig. Ich kenne den ursprünglichen Kommentar zwar nicht, aber es ging wohl darum, dass Herrn Ullrich Rechtsbeugung vorgeworfen wurde.

Jutta Müller, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-VerbandsDer Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich hat durchgesetzt, dass innerstädtische Tankstellen nach 20 Uhr keinen Alkohol mehr an Fußgänger verkaufen dürfen. Sueddeutsche.de zitiert den beanstandeten Kommentar des Nutzers Berndi: Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!”
Wir haben hier zwei separate Äußerungen. Erstens: Der Ordnungsreferent beugt geltendes Recht. Zweitens: Er bedroht Betreiber massiv. Die erste Äußerung könnte man in dem Kontext als Meinungsäußerung auffassen, dann wäre das in Ordnung. Die zweite Äußerung ist eine Tatsachenbehauptung. Die kann wahr oder falsch sein. Wenn sie falsch ist, hat Herr Ullrich natürlich das Recht, dagegen vorzugehen. Das ist zu klären. Aber ganz gleich, ob eine Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht: Deshalb gleich eine Redaktion durchsuchen zu wollen, ist völlig überzogen.

Und wenn der Kommentar eindeutig beleidigend wäre?
Selbst dann wäre der Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss überzogen. Redaktionsräume sind besonders sensibel. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, nicht zuletzt in der Cicero-Entscheidung.

Musste die Augsburger Allgemeine die Kontaktdaten des Nutzers herausgeben?
Das hängt davon ab, ob der Kommentar strafrechtlich relevant ist oder nicht. Wenn kein Straftatbestand vorliegt, muss die Redaktion den Klarnamen des Nutzers auch nicht herausgeben. Andernfalls greift Paragraf 14, Absatz 2 des Telemediengesetzes, der vorsieht, dass Redaktionen Namen herausgeben müssen, wenn Straftaten begangen worden sind. Im vorliegenden Fall ist das, wie gesagt, eine offene Frage.

Der Polizist stand aber schon mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in der Redaktion. Die Redakteure hatten nur noch die Wahl, die Daten entweder sofort herauszugeben oder ihre Räume durchsuchen zu lassen. Im Fall einer Durchsuchung hätte die Polizei umfangreiches Datenmaterial sicherstellen müssen. Ich kann verstehen, dass die Redakteure dem zuvorkommen wollten.

Wie beurteilen Sie das Verhalten des Ordnungsreferenten Volker Ullrich?
Ich kann es nicht nachvollziehen. Gerade als Politiker muss man es aushalten, dass Themen kontrovers diskutiert, Meinungen geäußert werden. Ich kenne nicht den ganzen Kommentar im Wortlaut. Aber es scheint, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Davon abgesehen: Die Augsburger Allgemeine hat den Kommentar ja gelöscht. Damit hätte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein sollen.

Die Augsburger Allgemeine hat angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Welche Chancen räumen Sie ihr ein?
Die Rechtsprechung tendiert dazu, Durchsuchungen nur bei schweren Straftaten zu erlauben. Aber eine schwere Straftat liegt hier anscheinend nicht vor. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass der Beschluss hält.

Wie beurteilen Sie die Situation der Pressefreiheit in Deutschland insgesamt? Im aktuellen Bericht zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen erreicht Deutschland nur den 17. Platz.
In Deutschland steht nicht alles zum Besten. Es gibt natürlich nicht die Repressalien, die man aus anderen Ländern kennt; kein Journalist in Deutschland muss um sein Leben fürchten. Aber es gibt immer wieder diese subtilen Versuche, eine freie Berichterstattung zu beeinflussen. Daran muss dringend gearbeitet werden.

Frau Müller, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Christophe Braun.

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