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von Martina Fietz
"Ich fürchte der Datenklau wird Schule machen"
Im Interview: Gerhart Baum
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Gerhart Baum, FDP-Innenminister von 1978 bis 1982, warnt im Gespräch mit Martina Fietz über die "Steuer-CD", vor Nachahmungstätern und sieht vor allem den Datenschutz vernachlässigt.

Halten Sie die Entscheidung für klug, die CD mit den Daten über vermeintliche Steuersünder anzukaufen?
Nein. Die Entscheidung ist natürlich populär. Wer will nicht Steuersünder verfolgen? Das will ich auch. Doch handelt es sich um eine sehr negative Entscheidung. Wir erleben hier eine massive Schwächung des Datenschutzes.

Stehen wir vor der Frage Datenschutz oder Steuergerechtigkeit?
Wir stehen vor der Frage, ob wir unsere Privatheit schützen können. Da stehen wir ohnehin national und international mit dem Rücken an der Wand. Nahezu jede Person bezogene Angabe wird heute gesammelt und gespeichert. Speicherungsgrenzen sind endgültig entfallen – und das alles global. Die Entscheidung hat eine fatale Präzedenzwirkung. Es wird nämlich mit diesem Vorgang ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht durch die Bundesregierung staatlicherseits legitimiert. Dadurch werden Nachahmungstäter ermuntert. Denn schließlich geht der Hinweis auf vermeintliche Steuersünder zurück auf einen Datenklau. Ich fürchte, es wird weiter Schule machen, dass Daten unrechtmäßig erworben und dann zum Kauf angeboten werden.

Sie geben also dem Datenschutz einen höheren Stellenwert als dem Recht des Staates, Steuern einzuziehen?
Das ist eine Güterabwägung. Ich möchte dem Staat nicht über Umwege Befugnisse einräumen, die er nicht hat. Der Staat selbst dürfte, so wie das hier geschieht, nie an diese Daten heran. Man stelle sich nur vor, Hacker durchsuchten private Computer und würden die dort gewonnenen Daten dem Staat zum Kauf anbieten. Damit würde der Staat ein Verbot umgehen, das ihm das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat. Nämlich: eine Online-Durchsuchung nur unter strengen Voraussetzungen durchzuführen. Wir sind hier im sensiblen Bereich des Grundrechts Datenschutz. Das ist das Besondere an diesem Fall.

Also würden Sie in der Abwägung dafür plädieren, die Steuersünder nicht zu verfolgen.
Nein. Wir müssen in dieser Frage bei unserer Beziehung zur Schweiz ansetzen. Mit der Schweiz muss ein Abkommen ausgehandelt werden, so dass Auskünfte über deutsche Staatsangehörige mit Konten in der Schweiz möglich sind. Das Ziel muss genereller Informationsaustausch sein. Man darf sich nicht auf ein paar Daten beschränken, die man dann auch noch kaufen muss.

Es ist bereits die Rede davon, weitere Daten anzukaufen. Gerät der Rechtsstaat hier auf eine schiefe Bahn?
Natürlich. Dann kaufen wir nicht nur die Daten aus der Schweiz, sondern auch die aus anderen internationalen Datenbanken, die geknackt werden. Daten, die ungetreue Angestellte aus Anwaltskanzleien oder Arztpraxen anbieten. Hier wird ein Fass geöffnet, das eines Tages überquellen könnte. Unsere persönlichen Daten sind millionenfach gespeichert. Und sie sind verwundbar. Wenn wir anfangen, diejenigen zu belohnen, die die Datenbanken plündern, um einen persönlichen Vorteil zu erzielen, werden wir noch böse Überraschungen erleben.

Es heißt, die rechtliche Prüfung habe ergeben, die Amtsträger machten sich nicht strafbar, wenn sie diese CD kaufen. Teilen Sie diese Einschätzung?
In diesem Zusammenhang operiere ich nicht mit dem Argument der Strafbarkeit. Strafbar ist jedenfalls derjenige, der die Daten klaut. Meine Argumentation ist vor allem datenschutzschutzpolitisch motiviert. Wir haben es hier weniger mit einer juristischen Frage zu tun als mit einer politischen Entscheidung.

Doch noch eine Frage an den Juristen: Es heißt, die gekauften Daten seien sowohl in Besteuerungsverfahren als auch in Strafverfahren verwertbar. Was sagen Sie dazu?
Das mag sein. Aber auch das ist für mich kein Entscheidungskriterium. Das Entscheidungskriterium lautet: Hier wird fundamental gegen den Schutz der Privatheit verstoßen, den das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen 1983 und 2006 nachdrücklich gestärkt hat. Nur in Ausnahmenfällen darf das individuelle Selbstbestimmungsrecht über Daten aufgehoben werden. Die Bundesregierung verletzt hier den Grundsatz des Schutzes der Privatheit, wie er aus dem Menschenwürde-Prinzip unserer Verfassung abgeleitet wurde.

Sehen Sie eine Möglichkeit, den Vorgang zu stoppen – durch einen Einspruch der Bundesjustizministerin oder eine gerichtliche Entscheidung?
Im Grunde kann man hier nur auf Einsicht setzen. Das schlimmste Argument lautet: Wir haben das einmal im Fall Liechtenstein mit Finanzminister Steinbrück gemacht, deshalb müssen wir jetzt weitermachen. Ich warne davor, ein Klima des Denunziantentums zu erzeugen. So wichtig es ist, an die Steuersünder heranzukommen. Man darf sich den Blick nicht trüben lassen. Und man darf Volkes Stimme nicht zum Maßstab machen. Es geht um rechtsstaatliche Prinzipien, die nun manchmal schwer zu vermitteln sind.

Vielen Dank für das Gespräch!


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Leserkommentare
Alfred Vail (Niedersachsen) 08.02.2010
Lieber Herr Frei Josef,
da ist schon was dran an dem was Sie sagen.

Henning Bleiwort (Rostock) 06.02.2010
Herr Baum scheint der einzige in seiner Partei zu sein, der noch einen grundsätzlichen Freiheitsbegriff verinnerlicht hat. Wo sind die FDP Minister, allen voran Frau Leutheuser-Schnarrenberger und die "Freiheitsstatue dieser Republik"? Man kann in dieser Situation leider nur Feigheit attestieren. Der Zweck heiligt in einem Rechtsstaat eben nicht die Mittel.

Und denjenigen Kollegen von der Partei mit dem "C" im Namen, die einen Ankauf befürworten sei gesagt: Ihre Kampagne in der Oeffentlichkeit zum Ankauf der CD bedient sich vor allem der Tugenden Neid und Gier. Fragen Sie mal in Ihrem katholischen Flügel, vielleicht weiss da noch jemand was das ist.

Steuervergehen verfolgen ja, aber nicht um jeden Preis!

Manuel Busch (Hagen) 06.02.2010


Ich weiß halt, warum Gerhart Baum eines meiner liberalen Vorbilder ist - eben weil er sich auch mal gegen populäre Sachen stemmt, wenn dies der Freiheit hilft.
Der beste Liberale der letzten 50 Jahre.

Grüße,

Manuel Busch, JuLi

Dieter Nusko (Lich) 06.02.2010
Ich stimme Herrn Baum voll zu.
Eine grundsätzliche Anmerkung: Der Staat darf mit Ganoven nicht von Gleich zu Gleich Geschäfte machen, wenn er seine Legitimität nicht verlieren und den Bürger nach Ernst Jünger auf den "Waldgang" verweisen will.

name (wohnort) 06.02.2010
an Gerhart Baum

Wenn dir Datenschutz wirklich wichtig ist dann komme doch zu den Piraten!

Frei Josef (Friedberg) 06.02.2010
Es gibt Länder, in denen ist es möglich, halbautomatische Waffen zu kaufen. Wenn dann damit Menschen erschossen werden, hat der Waffenhändler keinerlei Unrechtsbewußtsein. Gäbe es diese Waffen nicht, gäbe es weniger Tote auf den Straßen. Der Schweizer sagt dazu: Sterben müssten sie auch, die Frage ist nur wann?

Der Drogendealer, auch der Tankwart vorm Spirituosenregal, verkauft den Stoff dem mehr oder weniger abhängigen Konsumenten. Landet der Kunde in der Gosse oder im Leichenschauhaus, sagt der Schweizer: An irgendwas muss der Mensch ja sterben!

Der Banker, auch der Deutsche, zeigt dem gierigen Kunden den Pfad in den Steuerspar-Dschungel. Am Ende des Dschungels wartet wieder der Banker. Den Pfad geht der Steuersparwillige selbst.

Gäbe es weniger Waffen, gäbe es weniger durchlöcherte Leichen. Gäbe es weniger Drogen, gäbe es weniger in der Gosse. Sterben müssten die Menschen dennoch. Und: Gäbe es weniger Steuerspar-Schlupflöcher, gäbe es weniger Steuerflüchtlinge. Gäbe es mehr Daten-CDs oder weniger Dschungel in der Schweiz, Jersey, Luxemburg........., gäbe es weniger Steuerbetrüger. Haben Dealer, Waffenhändler und Steuerbetrugsgehilfen ein Recht auf Schutz ihrer Daten?

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Martina Fietz
Martina Fietz war von 2004 bis 2010 Parlaments- Korrespondentin von Cicero.

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